Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.8.14

Umstrittenes Pixelio-Urteil des LG Köln hat keinen Bestand

Vor einigen Monaten hatte ich über ein Urteil des Landgerichts Köln berichtet, das im Netz für erhebliche Aufregung gesorgt hat. Das Gericht hatte der Unterlassungsklage eines Fotografen, der seine Fotos zuvor selbst auf der Plattform Pixelio zur kostenlosen Nutzung eingestellt hatte, wegen Urheberrechtsverletzung stattgegeben.

Dieser Wertung wollte sich das OLG Köln allerdings nicht anschließen, wie der Kollege Plutte in seinem Blog mitteilt. Der Fotograf hat deshalb vor dem OLG seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts ist damit hinfällig, der Fotograf muss die Verfahrenskosten aus beiden Instanzen tragen. Der Senat war anders als das Landgericht offenbar der Ansicht, dass es sowohl an der notwendigen Eilbedürftigkeit als auch an einem Unterlassungsanspruch des Klägers gefehlt hat.

posted by Stadler at 12:28  

Ein Kommentar

  1. Eine gute Nachricht! Das Urteil hat ja für einige Turbulenzen gesorgt. Nun ist die Ordnung wieder hergestellt.

    Comment by André — 18.08, 2014 @ 16:22

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