Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.7.14

Welchen Wertersatz dürfen Partnervermittlungsportale nach einem Widerruf verlangen?

Millionen von Menschen sind auf der Suche nach einem Lebenspartner oder nur einer Affäre. Kostenpflichtige Dating- und Partnervermittlungsportale bedienen die Nachfrage und verlangen regelmäßig aber eine längerfristige Vertragsbindung von oftmals einem Jahr oder mehr. Allerdings gilt für derartige Verträge auch das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht, über das der Anbieter zudem ordnungsgemäß belehren muss.

Viele Anbieter versuchen die Widerrufsmöglichkeit zu erschweren, indem sie auch bei nur kurzfristiger Nutzung ihres Dienstes von weniger als zwei Wochen einen erheblichen Nutzungsersatz verlangen, zumal die meisten Nutzer solche Dienste gerade zu Beginn intensiver nutzen.

Einer der großen Anbieter in diesem Segment ist Parship, der in seinen AGB die Regelung aufgenommen hatte, dass er trotz fristgerechten Widerrufs bis zu 75 % des für die gesamte Laufzeit zu zahlenden Entgelts verlangen kann. Im konkreten Fall hatte Parship versucht, den Wertersatz anhand der vermittelten Kontakte zu berechnen und nicht nach der anteiligen Nutzungsdauer.

Dies hat das Landgericht Hamburg (Urteil vom 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14) auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hin beanstandet und Parship zur Unterlassung verurteilt. Nach Ansicht des LG Hamburg kann der Wertersatz nur zeitanteilig berechnet werden, weil die wesentliche Leistung darin besteht, das Portal für den vertraglich festgelegten Zeitraum nutzen zu können.

posted by Stadler at 16:32  

3 Comments

  1. 100% der tatsächlich geschlossenen Beziehungen, Ehen, Lebenspartnerschaften, One-Night-Stands u.ä. wären fair. Die kann das Partnervermittlungsportal gerne haben.

    Server zu betreiben und Datenbanken zu pflegen wäre ja ein Verlustgeschäft, wenn sich Leute tatsächlich kennenlernen würden, und als Folge ihres Beziehungsglücks nie wieder Parship, elitepartner und andere Portale aufsuchen. ;)

    Comment by turtle of doom — 26.07, 2014 @ 18:04

  2. 24.10.17
    Das Partnervermittlungsportal „ElitePartner“ verhält sich ähnlich.
    Für 6 Tage Mitgliedschaft, 2 Kontaktanfragen, 1 Absage, sollen Euro. 183 gezahlt werden .
    Weigerung und Abbuchungsrückruf führen zu Gerichtsverfahren. Gerichtsstand Hamburg
    Ein erster Kontakt über Verbraucherzentralen kann helfen.

    Comment by Kristin Emmerinck — 24.10, 2017 @ 15:01

  3. 24.10.17
    Das Partnervermittlungsportal „ElitePartner“ verhält sich ähnlich.
    Für 6 Tage Mitgliedschaft, 2 Kontaktanfragen, 1 Absage, sollen Euro. 183 gezahlt werden .
    Weigerung und Abbuchungsrückruf führen zu Gerichtsverfahren. Gerichtsstand Hamburg
    Ein erster Kontakt über Verbraucherzentralen kann helfen.

    Comment by Anonymous — 24.10, 2017 @ 15:06

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