Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.4.14

Die Kommission für Jugendmedienschutz wünscht sich providerseitig vorinstallierte Jugendschutzprogramme

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wünscht sich providerseitig vorinstallierte Jugendschutzprogramme. In einer aktuellen Pressemitteulung der KJM heißt es hierzu:

Der KJM-Vorsitzende Schneider sprach sich für eine unvoreingenommene Prüfung der Vorinstallation der Jugendschutzprogramme bei den Providern aus, die erwachsene Nutzer selbstbestimmt aktivieren oder deaktivieren müssen. Die Filterlisten sind dafür nach rechtsstaatlichen Prinzipien von einer unabhängigen Stelle zu führen und zu pflegen.

Über die Veranstaltung „KJM im Dialog“ hat Heise heute etwas ausführlicher berichtet.

posted by Stadler at 18:26  

Ein Kommentar

  1. „wünscht sich“ ist wohl etwas untertrieben. Unter unvoreingenommener Prüfung verstehe ich nicht, über Jahre Kritik einfach zu ignorieren. Ich verstehe darunter nicht, Regelungen zum Jugendschutz aufzuweichen um überhaupt Filter durchsetzen zu können.

    Ich verstehe darunter auch keine Scheindebatten mehr, wie das Bürgerbeteiligungsportal.

    Unvoreingenommen ist auch nicht, Filter bei Providern zwangsweise zu installieren oder alle Jahre den Menschen den selben, schon als falsch erkannten Mist vorzusetzen.

    Weder Jugendliche noch Erwachsene müssen sich irgendwie rechfertigen, wenn sie Dinge im Internet sehen möchten. Es ist sehr zweifelhaft, ob man die Schranken in Art. 5 GG anders interpretieren kann. Hier dürfte das Verursacherprinzip im Vordergrund stehen.

    Folglich sind Anbieter verantwortlich, den Jugendschutz einzuhalten. Eltern sind nicht die Schurken, wenn sie sich dagegen wehren, dass sie nun die Verantwortung für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte durch die Filter aufgebrummt bekommen. Immerhin funktionieren die Filter nicht, sperren immer wieder die falschen Seiten.

    Man beachte, dass diese Filter, wenn es um deutsche Seiten geht, momentan ausschließlich Seiten von deutschen Medienanbietern (Anbietern auch von Pornographie) bewerten.

    „Sinnvoll“ werden also nur legale Angebote, Pornographie oder Gewalt, „altersgerecht zugänglich gemacht“ – falls die Filter nicht eine Fehlerquote von 20% (Quelle KJM) aufweisen würden und das Netz mitmachen würde.

    Pornographie und problematische Inhalte werden also erst durch die Filter zugänglich gemacht.

    Dafür gewährt die KJM den Firmen auch noch besondere Privilegien. Eine Industrie kann endlich jeden Schund verkaufen und darüber hinaus ist auch noch ausländische „Konkurenz“ ausgesperrt.

    Freilich nicht für Kinder, die ohne Probleme vom USB-Stick booten oder auf andere Protokolle, notfalls auf Pornotausch auf dem Schulhof ausweichen. Wer das weiss und das ignoriert, der handelt fahrlässig.

    Fast noch dreister ist die Tendenz, mit der Altersklasse ab 18 harte Pornographie außerhalb geschlossener Gemeinschaften zu verbreiten. Unabhängig, wie man zur Pornographie steht, das widerspricht dem Jugendschutzgesetz. Will man mehr Freiheit, so müsste das Jugendschutzgesetz geändert werden. Will man Pornographieverbot, so darf es nicht von den Filtern aufgeweicht werden. So oder so stellen sich die Filter über das Gesetz.

    Fakt ist, das zu AVS-Systemen sehr strenge Regelungen bestehen. Die Jugendschutzfilter kommen bei weitem nicht auch nur annähernd als Ersatz in Betracht.

    Nimmt man die Interessen der Pornoanbieter, der Telekom zusammen, ist einem bekannt, dass die die einzig zugelassenen Filterprogramme erstellt haben, so wird klar, dass dieses Anliegen der KJM wenigstens zum Teil dem Jugendschutz untergräbt.

    Sinnvolle Massnahmen bleiben dabei auf der Strecke. Das Netz bleibt dabei auf der Strecke, genau wie letztlich die freiwillige Selbstkontrolle.

    Vielleicht ist das nur logisch. Wer das Netz als Rundfunk versteht, der handelt wie ein Dinosaurier. Und die sind bekanntlich ausgestorben.

    Comment by Joachim — 11.04, 2014 @ 12:05

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