Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.2.14

YouTube muss GEMA-Sperrtafeln ändern

Wenn man auf YouTube nach einem Musikvodeo oder einem Film sucht, stößt man nicht selten auf folgenden Hinweis:

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.

Gegen diese Einblendung hat die GEMA vor dem Landgericht München I gegen YouTube (Google) auf Unterlassung geklagt und nach einer eigenen Pressemitteilung mit Urteil vom heutigen Tag Recht bekommen. Nach der Pressemitteilung der GEMA hat das Landgericht entschieden, dass die Sperrtafel eine verzerrte Darstellung des Rechtsstreits zwischen der GEMA und YouTube liefern würde, wodurch die GEMA herabgewürdigt wird.

posted by Stadler at 16:06  

20 Comments

  1. Ein (Vorsicht!) konstruktiver Gedanke wäre ja mal:

    Wer sich auf Youtube oder Vimeo etc. ein „GEMA-haltiges“ Video angucken will, muss sich direkt vorgeschaltet (wie jetzt auch, nur ggf. etwas länger, nerviger, zwanghafter ohne skip) etwas mehr Werbung reinziehen als bisher.

    Damit kriegt google auch die 3,5,7 oder wieviel auch immer cent wieder rein, die die GEMA haben will. Google-P(l)ay-Abonennten denen das auf die Eier geht, können ja (bis 1€/3€/whatever pro Tag) Abbuchungen der entsprechenden Cent-Beträge gestatten.

    (Am strukturellen Umversteilungsdesaster namens „GEMA“ ändert das natürlich gar nichts.)

    Comment by Fran Kee 【Ƿ】 — 25.02, 2014 @ 16:36

  2. „Gema herabgewürdigt wird“
    Aha, wenn es sachlich korrekt ist bezeichnet man es einfach als „Herabwürdigung“ und verbietet es dann.

    Comment by Heinz — 25.02, 2014 @ 16:37

  3. Was ist daran hearbwürdigend? Es ist doch Tatsache, dass die Gema Youtube nicht die Recht eingeräumt hat, weil sich die beiden nicht einigen können.

    Comment by SJ — 25.02, 2014 @ 16:40

  4. Nein, Youtube würdigt herab, weil sie nicht bereit sind der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die Urheber für die Nutzung ihres Werkes zu vergüten, die Schuld dafür aber der GEMA in die Schuhe schieben wollen.

    Comment by martinf — 25.02, 2014 @ 17:25

  5. Die GEMA kann man doch nicht weiter „herabwürdigen“. So unwürdig die schon sind….

    Comment by Wetter — 25.02, 2014 @ 17:40

  6. Ich freue mich ja schon, wenn es endlich europäische Konkurrenz unter den Verwertungsgesellschaften gibt.

    Comment by Trollfresser — 25.02, 2014 @ 17:42

  7. @martinf

    Es gibt keine gestzliche Pflicht zur Vergütung an die Urheber. Urheber können Rechte auch kostenlos einräumen.

    Comment by SJ — 25.02, 2014 @ 17:58

  8. @SJ: Das ist aber eine Entscheidung der Urheber, ob sie das ihnen gesetzlich zustehende Recht wahrnehmen wollen oder nicht. Fragen muß Youtube die Urheber aber auf jeden Fall. Wobei die Gema-Mitglieder ja dieses Recht auf die Gema übertragen haben und die eben nicht verzichtet, die Urheber aber vertraglich gegenüber der Gema sich verpflichtet haben, keine Rechte nebenher zu vergeben. Zusammen mit der Gema-Vermutung ist es insofern positiv für Youtube nur einen Ansprechpartner zu haben, negativ ist allerdings die Marktmacht der Gema, da ist nicht viel mit handeln und über den Tisch ziehen. Okay, du musst ja kein Gema-Mitglied werden, dann kannst du selbst mit Youtube über eine Vergütung verhandeln, nur dann sieht das dann mit der Marktmacht ganz anders aus, dann heißt es Vogel friss die Krümel oder verhungere, mehr kriegst du nicht. Willst du wirklich als Einzelkämpfer hinter jeden Rechteverletzer hinterherlaufen? Dann doch lieber die Gema mit all ihren Fehlern. (Okay, es gibt Geschäftsmodelle, z.B. in der Opernwelt, da läuft das ganz anders und lukrativer für Nicht-Gema-Mitglieder, aber das ist ein anderer Sachverhalt.)

    Comment by martinf — 25.02, 2014 @ 19:07

  9. @Trollfresser: Sei da bloß nicht so optimistisch, wenn die Gema und die anderen Verwertungsgesellschaften nicht mehr auf ein Territorium beschränkt sind, dann wird in den Verträgen mit den Urhebern drin stehen „Du sollst keine anderen Verwertungsgesellschaften haben neben mir“ und dann haben wir das Gleiche wie vorher nur in grün statt in rot: kein Wettbewerb. Und warum sollte ich mich als Urheber auch von einer Verwertungsgesellschaft vertreten lassen, die schlechter zahlt als andere?

    Comment by martinf — 25.02, 2014 @ 19:12

  10. @martinf

    Mal überlegen, vielleicht bietet mir eine Verwertungsgesellschaft einen echten Mehrwert, wie beispielsweise Verträge mit großen Streamingportalen.

    Geistiges Eigentum über das Internet zu verkaufen hat praktisch keine variablen Kosten, weshalb es finanziell deutlich attraktiver sein kann, dass man mit einer Einheit zwar weniger verdient, dafür aber deutlich mehr Einheiten verkauft.

    Ansonsten dient der stärkere Wettbewerb ja gerade den Interessen der Urheber, hat ja auch niemand etwas dagegen gesagt.

    Comment by Trollfresser — 25.02, 2014 @ 19:31

  11. @ martinf

    Eben, die GEMA hat Youtube keine Lizenz zur Verwendung der Rechte eingeräumt. Deswegen kann YT diese Videos nicht anzeigen. Ich seh immer noch nicht, was daran falsch sein sollte.

    Eigentlich müsste die GEMA ja YT bezahlen, weil YT gratis Werbung macht für die GEMA Anhänger.

    Comment by SJ — 25.02, 2014 @ 20:21

  12. @SJ: Wenn ich dich richtig verstehe müßte mir die BILD-Zeitung noch Geld dafür bezahlen, dass ich sie lese? Oder du dafür, dass ich deinen Kommentar lese?! Absurd, warum sollte der Contentproduzent (die Urheber vertreten durch die Gema) dafür bezahlen, dass jemand (Youtube) seine Leistung kostenlos weiterverbreitet? Nochmal: die Gema weigert sich nicht Lizenzen einzuräumen, sie ist zum Vertragsschluss bereit – gegen angemessene Vergütung. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Wenn zwei Vertragspartner sich nicht einigen trägt keiner die Schuld – es sei denn eine Vertragspartei stellt unangemessene Forderungen. Mal sehen, was die Schiedstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zu den Schadensersatzforderungen der Gema gegenüber Youtube sagt.

    Comment by martinf — 26.02, 2014 @ 11:15

  13. Idee für eine neue Sperrtafel:
    https://pbs.twimg.com/media/BhV5YSkIUAARMJy.jpg

    Comment by Heinz — 26.02, 2014 @ 11:58

  14. martinf, Bild kann gar nicht soviel zahlen, dass ich sie freiwillig lesen würde.

    Dass Urheber vergütet werden wenn ihr Inhalt genutzt wird ist doch klar. Nur gibt es keine Möglichkeit, eine Nutzung zu erzwingen. Fühle ich mich (als youtube) da unter Druck gesetzt, so muss ich das sagen dürfen. Meinungsfreiheit anyone?

    Die GEMA ist veraltet. Die GEMA-Vermutung ist Unsinn. Die GEMA verhindert sinnvolle Lösungen für die Urheber und verteilt Gewinne nicht gerecht. Die GEMA fordert Geld für die Aufführung eigener Werke. Die Führungsstruktur ist nicht demokratisch bzw. unfair. Den neuen Medien, den Netz bietet die GEMA keine sinnvolle Alternative. Die GEMA hemmt Innovation. Die GEMA verhindert Creative Commons und die Aufführung von Werken (etwa im Radio, im Theater) abseits der etablierten kommerziellen Maschine. Die GEMA führt Schauprozesse die in der Sache keinerlei Fortschritt bringen. Der Streit um die Tafeln ist kindisch.

    Die Allmacht der GEMA grenzt an Erpressung der Urheber.

    Comment by Joachim — 26.02, 2014 @ 12:23

  15. Sehe ich auch so. Demnächst heißt es: „Aufgrund des Verlusts eines Rechtsstreits gegenüber der GEMA vor einem „Hamburger Gericht“, sehen wir uns genötigt dieses Video in Sch(l)and zu sperren“.

    Comment by mark — 26.02, 2014 @ 12:51

  16. @ „Wenn ich dich richtig verstehe müßte mir die BILD-Zeitung noch Geld dafür bezahlen, dass ich sie lese? Oder du dafür, dass ich deinen Kommentar lese?! Absurd“
    In der Tat absurd.
    Hat die BILD-Zeitung ein Interesse daran ihre Auflage zu erhöhen? Ja. Wird die BILD-Zeitung ihre Auflösung erhöhen, wenn sie dir Geld für das Lesen der Zeitung gibt? Nein.
    Hat SJ ein Interesse daran, für seinen Kommentar Werbung zu machen? Nein.
    Äpfel und Birnen also.

    Haben Urheber ein Interesse daran, dass ihre Kunstwerke von vielen Menschen wahrgenommen werden? Ja?
    Wird das verbreiten ihrer Kunstwerke auf Youtube deren Wahrnehmung erhöhen? Ja.
    Wenn Künstler Youtube für die Verbreitung ihrer Kunstwerke bezahlen, ist das nichts anderes als wenn Sie Anzeigenwerbung im TV oder an Litfaßsäulen kaufen. Youtube liefert Infrastruktur und Publikum. Dafür kann man als Künstler schonmal Geld in die Hand nehmen.

    Comment by Basti — 26.02, 2014 @ 13:44

  17. @Basti: Haben Urheber andere Möglichkeiten Geld zu verdienen? Ja, Konzerte, Fernsehauftritte, Radio, Tonträgerverkauf, Downloads. Youtube ist ein bißchen Werbung dafür, aber ist es wirklich essentiell? Nein, deshalb: nicht Äpfel und Birnen, sondern Äpfel und Äpfel. Werbung geht auch mit eigener Webseite, Interviews in Musikzeitungen etc. Die Frage ist doch: braucht Youtube Musikvideos? Ja, denn wer will schon dauernd Katzenvideos und lustige Unfälle ansehen. Also: nicht die Urheber brauchen Youtube sondern Youtube braucht die Urheber. Und dafür soll Youtube gefälligst zahlen. Dass die Youtube-Benutzer bei diesem Streit letztendlich die Gearschten sind ist klar, rechtfertigt aber nicht alle Schuld der Gema zu geben. Was die grundsätzliche Kritik an der Gema angeht: was ist die Alternative?

    Comment by martinf — 26.02, 2014 @ 14:18

  18. Sorry, aber ich mehre mal wieder, dass das Grundproblem nicht verstanden wird.

    Der GEMA geht es doch nicht um die „Urheber“, die möchte an YT ran, weil sie interessiert ist an Ihren 12 -15 % Eigenkosten.

    Nehmen wir doch mal ein einfach mal an, dass die GEMA Kosten von 0,001 € = 0,1 Ct. abrechnen kann, für sich.

    Dann rechnen wir mal mehrere Millionen Clicks Clicks p. d. auf GEMA-Videos, dakiommen pro Jahr schon mal mehrere 100.000 € Verwaltungseinnahmen für die GEMA rein dazu noch die Tantiemen für die „Künstler“, über den abenteuerlichen Verteilungsschölüssel brauchen wir hier nicht zu reden.

    Comment by Anonymous — 26.02, 2014 @ 17:18

  19. @martinf

    Youtube ist ein bißchen Werbung dafür, aber ist es wirklich essentiell?

    Mal gefragt, wie PSY das sieht?

    Comment by Moon — 26.02, 2014 @ 18:06

  20. @Moon: PSY ist noch nicht mal die Ausnahme, die die Regel bestätigt, es sei denn er hätte vorher vermutet, dass Gangnam Style so ein Eigenleben entwickelt.
    @Anonymous: Das ist nicht das Grundproblem, das ist ein Nebenwiderspruch zwischen Gema und Urhebern. Selbst wenn die Gema auf ihren Eigenanteil schielt, was ist die Alternative für den einzelnen Urheber? Hat er die Marktmacht, bessere Tantiemen von Youtube zu bekommen als als Mitglied der Gema?

    Comment by martinf — 26.02, 2014 @ 19:58

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.