Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.9.13

Will die Musikindustrie eigentlich Musik verkaufen?

Der Radiojournalist Jörg Wagner führt ein Interview mit dem Musiker Ingo Pohlmann. Das Interview wird zusätzlich gefilmt und von Wagner auch bei YouTube eingestellt. Es ist an ein paar Stellen mit kurzen Einspielungen aus dem Album des Künstlers unterlegt. Das Video wird anschließend bei YouTube gesperrt und zwar mit dem altbekannten Hinweis auf die GEMA.

Wagner ist sich sicher, dass die GEMA nicht dahintersteckt. Bleibt nur eine Intervention der Plattenfirma Sony Music Entertainment oder vorauseilender Gehorsam von YouTube als Sperrgrund. Es geht um das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, das der Künstler vermutlich durch die GEMA wahrnehmen lässt. Vor diesem Hintergrund hat YouTube schon früher erklärt, jegliche „Premium-Musik“ zu sperren. Es ist also naheliegend, dass YouTube hier sperrt, ohne von der GEMA oder dem Label dazu unmittelbar aufgefordert worden zu sein. Weil es keine vertragliche Vereinbarung zwischen der GEMA und YouTube gibt, geht die Videoplattform im Grunde aber zu Recht davon aus, dass sie in Deutschland im Zweifel die Musik großer Labels nicht vorhalten darf.

Urheberrechtlich kann man im konkreten Fall sicherlich bereits darüber diskutieren, ob die Einspielung kurzer Sequenzen des Albums zur Untermalung des Interviews von § 50 UrhG gedeckt ist. Aber ganz unabhängig davon, führt sich die Musikindustrie hier einmal mehr selbst ad absurdum. Man schickt einen neuen Künstler auf eine Promo-Tour, kann aber anschließend nicht gewährleisten, dass die im Zuge dessen entstandenen Interviews, die ja eigentlich den Verkauf des Albums ankurbeln sollen, tatsächlich verfügbar sind. Man kennt die Diskussionen in denen sich GEMA, YouTube und die Musikindustrie wechselseitig die Schuld für diese Situation in die Schuhe schieben zur Genüge. Am Ende hat niemand etwas davon. Die Nichtverfügbarkeit ist weder im Interesse des Künstlers, noch des Konsumenten. Und im Interesse eines Musikkonzerns, dem man unterstellen muss, dass er mit der Musik seiner Vertragskünstler Geld verdienen will, sollte sie auch nicht sein.

posted by Stadler at 20:50  

14 Comments

  1. „Am Ende hat niemand etwas davon.“
    Nun ja, nur die eine Partei braucht die andere wirklich. Ob YouTube von einem deutschen Newcomer Material bekommt oder nicht, ist für YouTube nahezu belanglos, da die Nachfrage nach hipper Unterhaltung auch anderweitig gesättigt werden kann. YouTube hat nämlich genug Material, um zig Menschenleben lang zu unterhalten.
    Übrigens: Die Österreicher „Gema“ hat sich inzwischen mit YouTube geeinigt …

    Comment by Markus Kompa — 16.09, 2013 @ 21:00

  2. 1. Content ID, weitgehend automatisch.

    2. Pech für Ingo Pohlmann.

    3. UrhG? Das klingt nicht nach einem Gesetz, das für ein amerikanisches Unternehmen relevant wäre!

    Comment by Anonymous — 16.09, 2013 @ 21:13

  3. Es würde mich nicht wundern, wenn hier Googles Automatik zugeschlagen hat; und würde mich auch nicht wundern, wenn sie das als Kollateralschaden in Kauf nehmen, um der GEMA und Co. den Stinkefinger zu zeigen.

    Umgekehrt passt es aber genau zu dem, was Hardcore-Urheberrechts-Verfechter fordern. Für die ist Google&Youtube ja schlimmer als die Hölle.

    Comment by Alvar — 16.09, 2013 @ 22:15

  4. Nachtrag: Würde nicht auch §51 UrhG (Zitat) in Frage kommen?

    Comment by Alvar — 16.09, 2013 @ 22:16

  5. Damit passiert Ingo genau das, was Indie- und Nachwuchsbands passiert: Haben sie beim ersten Album blöderweise den Standard-GEMA-Wisch unterschrieben, sind sie Mitglieder und müssen für MP3, die sie auf der eigenen Homepage zum Download anbieten, Tantiemen zahlen (auch, wenn sie es gratis als Teaser anbieten). Videos auf Youtube droht minütlich die Sperre.
    Lana del Rey und Justin Bieber wären als GEMA-Mitglieder völlig unbekannt geblieben. Ich weiß nicht, ob das musikalisch nicht sogar besser wäre, aber es beschreibt das System.

    Comment by VolkerK — 16.09, 2013 @ 22:41

  6. Vielleicht war es geplant? So bekommt er mehr Aufmerksamtkeit, als durch ein lasches youtube-Interview und alle bedauern ihn.

    Comment by knoto de belbelsebelbel — 16.09, 2013 @ 23:40

  7. Es geht nicht um den Vertrag zwischen Gema und youtube, es geht um die Majors, BMG, SONY, Universal, und youtube! Die Gema ist in der Hand der Majors, nicht umgekehrt!

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 17.09, 2013 @ 06:35

  8. Youtube hat eine automatische Erkennung und sperrt mit Begründung (wessen Musik da erkannt wurde) automatisch. Jedoch gibt es die Möglichkeit, dass die Person, die das Video hochgeladen hat, Widerspruch einlegen kann. In der Liste der hochgeladenen Videos gibt es dafür einen Hinweis mit Link. Das habe ich zuletzt bei meiner Freundin gesehen, bei der die automatische Erkennung griff. Der Begründungstext enthielt die Vermutung, dass ggf. im Hintergrund des Videos die Musik des angegebenen Rechteinhabers spielen würde. Tatsächlich sang meine Freundin aber selbst mit (manueller) Klavierbegleitung.

    Comment by Jens — 17.09, 2013 @ 09:30

  9. Wie oben genannt, bringt es den Künstlern, Labeln und Youtube nichts.
    Und dann beschwert sich die Musikindustrie immer, dass sie in so schwierigen Zeiten lebt – versteh dort jemand den Sinn.

    Comment by Fabian — 17.09, 2013 @ 13:10

  10. Mir kommt das immer vor wie wenn diese Punkte schon eine halbe Ewigkeit kein Thema mehr wären. Jeder, dem etwas am uneingeschränkten Betrachten von Videos liegt, hat Abhilfe mit Plugins geschaffen.

    Die Einzigen, die als Rezipienten noch betroffen sind, sind Leute in der Arbeit oder Leute, die zu doof sind. Und natürlich Künstler und Plattenfirmen.

    Die Frage ist nur, wann sich die GEMA der normativen Kraft des Faktischen beugt und anfängt, tatsächlich von irgendjemand die Interessen zu vertreten. Außer von sich selbst.

    Comment by _Flin_ — 17.09, 2013 @ 14:21

  11. Ich gebe im Jahr ca. 1000€ für Musik, Konzerte und Festivalbesuche aus. Davon ca. 150€ für Musik von Künstlern die ich erstmals über diverse Links auf Youtube, kennengelernt habe. Wenn dort dann der Gema Hinweis kommt, dann wars das. Die Musik dieses Künstlers bleibt mir dann für immer verborgen, da ich weder Zeit noch Lust habe nach anderen Zugangswegen zu suchen. Schade eigentlich.

    Comment by Willi Westerwald — 17.09, 2013 @ 15:06

  12. Es ist doch offensichtlich warum google das Risiko nicht eingeht.

    Für alles was sie verbreiten wird wenn es zu keiner Einigung kommt früher oder später eine absurd hohe Forderung auf den Tisch kommen und zwar für jeden noch so kleinen Fitzel.

    Warum sollte also google gratis werben um dafür später bluten zu müssen?

    Der Ausweg ist die Abschaffung der Gema, die ist zu alt und zu unflexibel.

    Comment by yah bluez — 17.09, 2013 @ 19:26

  13. Deutsche Gerichte verlangen ja von Cloud-Dienstleistern proaktive Suche nach vermeintlichen Verletzungen. False positives werden so erzwungen.

    Comment by Torsten — 17.09, 2013 @ 22:44

  14. Die Winterreise, Franz Schubert (1797-1828). Bildung online. Nicht kopiert, sondern aus der Erinnerung:

    Drüben hinterm Dorfe steht ein Leiermann,
    und mit starren Fingern dreht er, was er kann.

    Barfuß auf dem Eise wankt er hin und her,
    und sein kleiner Teller bleibt ihm immer leer.

    Und sein kleiner Teller bleibt ihm immer leer.

    Keiner mag ihn hören, keiner sieht ihn an,
    und die Hunde knurren um den alten Mann.

    Und er lässt es gehen, alles wie es will,
    dreht, und seine Leier steht ihm nimmer still.

    Dreht, und seine Leier steht ihm nimmer still.

    Wunderlicher Alter, soll ich mit dir geh`n,
    willst zu meinen Liedern deine Leier dreh`n?

    ——————————————-

    Ein Lied aus einer Zeit, in welcher Geldgeilheit noch kein Thema war.

    Comment by Marlies — 19.09, 2013 @ 20:41

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