Mollath: Ein Opfer der Psychiatrie
Der Verteidiger Gustl Mollaths hat in den letzten Tagen die psychiatrischen Gutachten veröffentlicht, die die Grundlage für Anordnung und Fortdauer der Unterbringung waren. Daneben hat Rechtsanwalt Strate auch einen Auszug aus der Betreuungsakte Mollaths ins Netz gestellt. Das ist ein mutiger Schritt, der von den betroffenen Sachverständigen möglicherweise noch juristisch bekämpft werden wird.
Damit kann sich nun jedermann seine Meinung zu dem Fall anhand der Primärquellen bilden. Der Kollege Oliver Garcia hat dies in seinem Blog bereits getan. Er fasst seine Eindrücke folgendermaßen zusammen:
Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt, aufgrund von Schriftstücken dieser Qualität würden Gerichte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen – ich hätte ihn für verrückt erklärt.
Anschließend analysiert Garcia das maßgebliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Leipziger. Und Garcia beanstandet zusammengefasst, dass die von Leipziger getroffenen Tatsachenfeststellungen – die nicht auf einer Untersuchung Mollaths beruhen – seine medizinischen Schlussfolgerungen nicht tragen.
Wenn man sich das Leipziger-Gutachten durchliest, stellt man fest, dass es im Wesentlichen aus einer selektiven Zusammenfassung von Akteninhalten besteht, an die sich eine medizinische Bewertung anschließt, bei der nicht deutlich wird, auf welche Einzelbeobachtungen sie sich tatsächlich stützt. Dreh- und Angelpunkt des Gutachtens ist die Unterstellung eines paranoiden Gedankensystems. Hierfür beruft sich Leipziger zum einen auf den „Komplex der Schwargeldverschiebungen“ – der sich im Kern mittlerweile allerdings als zutreffend herausgestellt hat – und zum anderen auf die Vorbehalte Mollaths gegenüber dem Sachverständigen Dr. Wörthmüller, die dieser freilich selbst für nachvollziehbar hält, die nach der Einschätzung Leipzigers aber wahnhaft sein sollen. Als weiteres Indiz für ein paranoides Gedankensystem wertet Leipziger den Wunsch Mollaths sich nur mit Kernseife zu waschen und sich von Nahrungsmitteln aus biologisch-dynamischem Anbau ernähren zu wollen. Bei den ersten beiden Aspekten geht Leipziger, wie man mittlerweile weiß, im Wesentlichen von falschen tatsächlichen Annahmen aus. Wäre der dritte Aspekt auch nur ansatzweise ein Kriterium, dann müssten sehr viele gesundheitsbewusste Menschen als paranoid eingestuft werden. Aus diesen allesamt nicht tragfähigen Annahmen zieht Leipziger sodann folgende Schlussfolgerung:
Beim Angeklagten ist mit Sicherheit eine bereits seit Jahren bestehende, sich zuspitzende paranoide Symptomatik (Wahnsysmptomatik) festzustellen, die Denken und Handeln des Angeklagten in zunehmendem Maße bestimmt und ihn auch in den von ihm empfundenen Befürchtungen so weit beeinträchtigt, dass er zu einem weitgehend normalen Leben und der Besorgung der für ihn wesentlichen Angelegenheiten im Außenraum nicht mehr in ausreichendem Maße in der Lage ist.
Wesentlich weniger apodiktisch als Leipziger, dafür in der Schlussfolgerung vollständig entgegengesetzt, fasst es der vom Vormundschaftsgericht beauftragte Sachverständige Dr. Simmerl in seinem Gutachten aus dem Jahre 2007 zusammen:
Ob es sich dabei tatsächlich um Wahneinfälle, um verzerrt wahrgenommene Begebenheiten mit „gewissem realistischen Kern“ oder tatsächlich um die Wahrheit handelt, vermag der Unterzeichner nicht mit Sicherheit zu sagen. Es kann allerdings festgestellt werden, dass die Schilderungen des Betroffenen nicht bizarr, völlig unrealistisch oder „kulturfremd“ waren. Diese Kriterien, die für schizophrenietypische Wahnideen genannt werden, sind mit Sicherheit nicht erfüllt. Auch ansonsten fand sich bei der Untersuchung keinerlei Hinweis fiir eine psychotische Symptomatik. Insbesondere keine Affektstörungen, keine formalen Denkstörungen u. auch keine kognitiven Beeinträchtigungen. (…)
Der Unterzeichner sieht bei Herrn Mollath psychiatrischerseits am ehesten eine
Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatischen Zügen (ICD 10- Nr.: F 60.0). Ein Hinweis für eine psychotische Erkrankung fand sich nicht.
Diese Feststellungen des Leitenden Arztes des Bezirksklinikums Mainkofen, die im Rahmen des Betreuungsverfahrens getroffen wurden, blieben in dem Unterbringungsverfahren augenscheinlich gänzlich unberücksichtigt, obwohl Simmerl Gustl Mollath anders als Leipziger tatsächlich untersucht hat.
Es ist frappierend, dass der eine Sachverständige eine Wahnsymptomatik „mit Sicherheit“ feststellt, während der andere sich nicht sicher ist, ob es sich um Wahneinfälle handelt, allerdings keine Anhaltspunkte für eine „psychiotische Erkrankung“ gefunden hat.
Man muss kein Arzt oder Psychiater sein, um erkennen zu können, dass die tatsächlichen Feststellungen Leipzigers, so wie sie in dem Gutachen dargestellt werden, den Schluss auf ein paranoides Gedankensystem, eine krankhafte seelische Störung, eine Schuldunfähigkeit im Tatzeitpunkt und eine fortbestehende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, nicht zulassen. Es fehlt insoweit an einer plausiblen und nachvollziehbaren Darstellungen des Kausalzusammenhangs zwischen den tatsächlichen Feststellungen Leipzigers und seinen Schlussfolgerungen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen den geschilderten Symptomen – wobei mir die Darstellung Leipzigers ohnehin äußerst selektiv und pointiert zu Lasten Mollaths erscheint – und der Diagnose, wird nicht deutlich.
Diese Mängel des Gutachtens Leipziger hätten auch die Gerichte erkennen können und müssen, zumal unter Berücksichtigung der konträren Einschätzung des Dr. Simmerl. Hierbei hätte speziell das Landgericht Bayreuth berücksichtigen müssen, dass demjeinigen Sachverständigen, der den Betroffenen tatsächlich untersucht hat, ein höheres Gewicht beizumessen ist, als demjenigen, der sein Gutachten nur nach Aktenlage erstellt hat.
Was allerdings an dem Gutachten Leipziger wirklich schockierend ist, ist das praktisch vollständige Fehlen der für § 63 StGB unabdingbaren Gefährlichkeitsprognose. Nach der gesetzlichen Vorgabe muss eine Gesamtwürdigung von Täter und Tat eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades ergeben, dass infolge des fortdauernden Störungszustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begangen werden.
Insoweit beschränkt sich Leipziger erneut auf das von ihm attestierte Wahnsystem. Wegen der Einbeziehung von immer mehr Dritten in dieses Wahnsystem seien vom Angeklagten weitere gleichartige Taten zu erwarten. Mehr an Würdigung und Begründung liefert Leipziger nicht. Wenn man die Voraussetzungen von § 63 StGB auf diese Art und Weise bejaht, kann man in der Tat sehr viele Menschen sehr schnell in die geschlossene Psychiatrie verfrachten.
Dass sich Mollath unter diesen Bedingungen als Opfer der Psychiatrie und der Justiz betrachtet und sich an der ein oder anderen Stelle dann auch verrannt hat, nachdem man ihn sieben Jahre lang zu Unrecht untergebracht hat, ist mehr als verständlich und sicherlich kein Indiz für Wahnvorstellungen.
Der Fall Mollath ist ein Justiz- und Psychiatrieskandal und er zwingt dazu, die derzeit praktizierten Mechanismen der Unterbringung nach § 63 StGB in Frage zu stellen.
Vor allem im Hinblick auf die fehlende gesetzliche Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 StPO (zugunsten des zu einer Strafe Verurteilten) für gemäß § 20 StGB Freigesprochene und nicht zu einer Strafe Verurteilte, gegen die eine Maßregel der Unterbringung gemäß § 63 (oder § 64 StGB) StGB angeordnet wurde, ist hier vom Gesetzgeber eindeutig nachzuarbeiten. Ebenso ist die Maximaldauer einer Unterbringung an die Höchsstrafe für eine strafbare Tat anzupassen und in Bezug auf Gefährlichkeitsprognosen der terminus technicus »rechtswidrige Tat« in »Straftat« umzuwandeln.
Sie Herr Stadler sind recht herzlich zur Mitwirkung bei http://psychreform.de eingeladen, gern auch im Namen der Piratenpartei.
Comment by I. Wengel — 27.08, 2013 @ 17:51
habe nach dem Lesen des Beitrags angefangen die Pdf mit den Gutachten herrunterzuladen.
Muss sagen geht ewig zäh. Scheint als ob der Traffic recht hoch ist.
Comment by Monomo — 27.08, 2013 @ 17:54
„Dass sich Mollath unter diesen Bedingungen als Opfer der Psychiatrie und der Justiz betrachtet und sich an der ein oder anderen Stelle dann auch verrannt hat, nachdem man ihn sieben Jahre lang zu Unrecht untergebracht hat, ist mehr als verständlich und sicherlich kein Indiz für Wahnvorstellungen.“
An welcher einen oder anderen Stelle hat sich Mollath denn verrannt?
Comment by Euler Hartlieb — 27.08, 2013 @ 18:01
Bitte ändern Sie § 359 StGB in § 359 StPO. Danke
Comment by I. Wengel — 27.08, 2013 @ 18:07
Wenn es richtig ist, dass Herr Mollath im ersten Verfahren unverteidigt war, sollte dies eine Mahnung sein, auch in Bagatellfällen nicht auf Verteidiger zu verzichten. Gerichte sollten gerade in solchen Fällen noch sorgfältiger bewerten.
Comment by Wolf — 27.08, 2013 @ 18:40
Mir scheint, Gutachter wie Prof. Leipziger befinden sich in dem Wahn Wissenschaftler zu sein. Sie sind aber Scharlatane und Hochstapler. Leider fallen arrogante Juristen, wie sie hier zu Gericht saßen und die sich vermutlich für unfehlbar halten und trotz einer Fülle von bekannten Fehlern im Verfahren bis zu Letzt zum Fehlurteil standen, auf solche „Brüder im Geiste“ nur zu gern herein. Ich kann mit unfähigen Gutachtern leben, solange sie keinen dauerhaften Schaden anrichten. Und man muss wohl leider akzeptieren, dass da, wo Menschen agieren Fehler passieren. Aber das, was sich die Justiz in Bayern in den ersten 7 Monaten dieses Jahres geleistet hat, ist nicht hinnehmbar.
Comment by M. Boettcher — 27.08, 2013 @ 18:41
All das, was Stadler den Gutachtern an fehlenвen Zusammenhängen, fehlenden Begründungen Unsinn vorwirft, finde ich zu Hauf in den Schriftsätzen von Medienanwälten wie der Berliner Schreckensanwalt Prof. Dr. Christian Schertz und der Hamburger, Unsinn fabrizierender Anwalt Dr. Sven Krüger sowie in den Gerichtsurteilen vieler Richter, u.a der Hamburger Richterin Käfer und des Vorsitzenden OLG-Richtern Buske.
Solche Erfahrungen haben viele anderen in allen Teilen unserer Republik. Es stimmt etwas nicht um Justizsystem unseres Landes.
Comment by Rolf Schälike — 27.08, 2013 @ 19:10
Leipziger ist kein Professor, der ist nur Dr. und auch noch ein schlechter wie man nun weiß.
Comment by Trigana — 27.08, 2013 @ 19:58
Die ganze Forensik ist verlogen dahingehend,daß es sinnvolle Entlaßkriterien gäbe. Es gibt nur Sinnlos-Kriterien als Entlaßhürde wie „Opferperspektive“,“Gefühlsfähigkeit in Bezug auf negative Gefühle wie Angst,Trauer“ und Reuebekundungen. Das Sinnlose:auch und gerade der Normalo bereut nichts von seinen Taten,zeigt keine Ängste/Trauer gegenüber Therapeuten,die diese Gefühle „anordnen“. Und schon gar nicht ist ein normaler Mensch in der Lage,nach einstündiger Versenkung in Ängste/Trauer/Reue den Stationsgeburtstag des doppelten Kindermörders fröhlich zu feiern. Nur ein Lügner kann das,wer nach der Trauerstunde nicht sofort fröhlich ist,wird das als „Rückzugstendenz und Nichtabschluß persönlicher Emotionsproblematik“ in seinen Akten finden: wieder ein Jahr länger. Ich war der perfekte Lügner http://www.amazon.de/gp/product/384485293X?ie=UTF8&force-full-site=1&ref_=aw_bottom_links
Das Problem dabei: auch der 4-fache Frauenmörder log perfekt,zusätzlich beglückte er mit morbidem Charme noch die Therapeutin sexuell. So ließ man ihn 1988 in den Intercity nach Frankfurt. Daß der fünfte Mord an einer kanadischen Touristin unvollendet blieb: vielleicht war er mit dem Messer etwas aus der Übung. Mir persönlich wäre ein Verzicht auf Psychiatrie lieb,aus der Tat sollte man auf die Gefährlichkeit schließen und insbesondere die sexuell motivierten Hangtäter einer unumkehrbaren Sicherungsverwahrung zuführen. Ich weiß: das Verfassungsgericht steht dagegen.Aber rein aus sachlichen Gründen hielte ich es so für sinnvoll.
Comment by stimmviech — 27.08, 2013 @ 20:05
Strates Seite ist nicht aufrufbar.
Comment by Anonymous — 27.08, 2013 @ 20:57
Ich stelle hier mal dieses Video ein, das hat mich gerade wieder umgehauen, und rueckt die Dinge nochmal in eine andere Perspektive.
http://www.youtube.com/watch?v=jMoHQy-CPwI&feature=youtu.be
Comment by Euler Hartlieb — 27.08, 2013 @ 21:41
Wenn eine Fixierung auf eine bestimmte Ernährung zur Zwangseinweisung ausreicht, hätte letzte Woche die halbe Republik eingewiesen werden müssen. Der zwanghafte Wunsch jeden Tag Fleisch essen zu müssen deuten doch auch auf ein „paranoides Gedankensystem“ hin.
Comment by struppi — 27.08, 2013 @ 22:04
@#6: Vielleicht könnte sich mal jemand die Doktorarbeit von Herrn Leipziger ansehen, nicht das er im Wahn ein Arzt zu sein bei jemandem abgeschrieben hat.
Comment by DingDong — 28.08, 2013 @ 07:06
Während hier mit juristischer Buchstabensuppe versucht wird, Fehler in Schriftstücken zu finden, was mal wieder klassisch für die Schwarzkittel-Branche ist, sieht niemand das in meinen Augen wesentliche: hier wurde politisch gehandelt. Mollath hat ohne es zu wissen, in ein Wespennest gestossen und wurde von höchster politischer Stelle fertig gemacht!
Comment by Dr.Klusenbreuker — 28.08, 2013 @ 07:56
Irgendwie könnte man meinen, dass die Schlussfolgerungen in L.’s Gutachen von wahnhafter Natur seien.
Comment by SC — 28.08, 2013 @ 08:51
Gustl Mollath ist mit Hilfe einer vorgetäuschten Begründung und eines simulierten Prozessgeschehens in die Psychiatrie gesteckt worden, weil er einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen gefährlich geworden war.
Der Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17. März 2003 ist nicht erst im Dezember 2011 in den Dunstkreis der bayerischen Justiz eingetreten; dieser Bericht lag schon Ihrem Vorgänger, Alexander Herrn Dr. Manfred Weiß, vor, ja man kann sogar sagen, die Prüfungsergebnisse waren der Justiz schon bekannt, bevor der Bericht überhaupt abgefasst worden ist.
Es ist zu der Zeit der Entstehung des Berichts bereits zwischen der Bank und der Justiz ausgehandelt worden, dass keinesfalls etwas in die Öffentlichkeit dringen darf, weil der Schaden sowohl für die Bank als auch für die CSU riesig sein würde.
Der ehemalige Innenminister und ehemalige Ministerpräsident und immer noch im Landtag als Abgeordneter aus Nürnberg sitzende Dr. Günther Beckstein hatte sich aus dem Kreis von Verwandten und Freundinnen und Freunden ein Netzwerk aufgebaut, mit dem er überall das in Bayern und darüber hinaus beherrscht hat, was ihm so wichtig war, dass er den Drang hatte, es zu beherrschen.
Zu diesem Kreis der Netzwerk-Personen gehörte auch Frau Petra Mollath. Und Herr Beckstein brauchte sie in seinem Netzwerk, weil es einem Politiker, der den bürgerlichen Mittelstand für den Schwerpunkt seines Wählerpotentials hält, aus seiner politischen Perspektive gut ansteht, wenn er seinem Fan-Club eine Schiene zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung bieten kann.
Comment by Gerd PA — 28.08, 2013 @ 11:24
Erinnert mich irgendwie an die Hexenverfolgungen im Mittelalter; hier war es der „Hexenhammer“ der angewendet wurde, um unliebsame Menschen wegzuräumen, heute wendet man psychiatrische Gutachten an, um unliebsame Menschen zum Schweigen zu bringen…armes Deutschland
Comment by demokratiezweifler — 28.08, 2013 @ 12:20
@11
Danke für den Link, hammer.
Comment by Troll — 28.08, 2013 @ 12:33
Was ich gar nicht verstehe:
Stehen Sachverständige nicht unter Eid? Unter welchen Bedingungen können die zur Verantwortung gezogen werden? Analoges frage ich mich für Richter und Staatsanwälte bis hin zu Politikern wie Beckstein.
Muss in einem solchen Fall nicht sie Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden?
Nein, es ist „egal“ (natürlich nicht!), wenn eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt. Es geht darum, wie die Gesetze das grundsätzlich vorgesehen. Haben wir einen Rechtsstaat oder nicht?
Comment by Joachim — 28.08, 2013 @ 12:49
Das die ganze Justiz/Psychiatrie Indutrie völlig daneben ist lässt sich anhand einer einfachen Statistik beweisen. in Deutschland sind in den Bundesländern die Entmündigungsquoten höher je grösser der Reichtum der Menschen dort ist. Soll heissen, Menschen mit Vermögen werden mehr entmündigt als Arme. Warum wohl, und wie geht das so einfach?
Comment by EuroTanic — 28.08, 2013 @ 13:33
https://www.youtube.com/watch?v=MHSbvbCzmKs
Comment by Rudi Ment — 28.08, 2013 @ 14:20
Für mich hat das ganze Gebiet der Psychiatrie nicht das geringste mit Wissenschaft zu tun. Diese Scharlatane könnten genauso gut eine Münze werfen, wenn sie über „verrückt“ oder „gesund“ entscheiden. Das Ergebnis wäre wahrscheinlich zutreffender.
Comment by Rangar — 28.08, 2013 @ 15:52
Was ich so wie so nicht verstehe, ist, das die Psychiatrie nur als Gefängnis Ersatz angesehen wird, bzw. als Endlose Sicherheitsverwahrung.
Sollten Psychisch kranke nicht therapiert werden und wie in einem Krankenhaus behandelt werden?
Aber das System ist wohl für andere, nicht rechtsstaatliche Zwecke installiert worden.
Es gehört komplett abgeschafft!!!
Comment by Troll — 28.08, 2013 @ 16:20
Aufgrund welcher juristischen Grundlage sollen denn die Gutachter gegen die Veröffentlichung
ihrer Schlechtachten juristisch gegen RA Strate + Mollath vorgehen ?
Wegen der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch RA Strate ?
Oder wegen Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht durch Mollath, weil der seinen Anwalt davon entbunden hat ?
Der Anwalt sollte die Psychiater-Teufel nicht
an die Wand malen als Prozesshansel, die im
juristischen Verfolgungs-Wahn sich einbilden,
die sie entlarvenden Schlechtachten im Internet rückgängig zu machen.
Obwohl das Internet nichts mehr raus rückt,
was es mal in die Öffentlichkeit gestellt hat !
EX-Anwalt, der als paranoider Querulant
für verrückt erklärt wurde vom hessischen
Staats-Lügen-Psychiater Dr. Thomas Holzmann,
der auch die die mehrere hessische Steuerfahnder für verrückt erklärt hat als paranoide Querulanten.
M. Balser
Comment by Balser — 28.08, 2013 @ 16:44
Meine Kurz-Analyse des Schlechtachtens von Dr. Pfäfflin :
Nachdem die „Gutachten“ im Internet stehen, ist Prof. Pfäfflin beim Wort zu nehmen :
Nicht der redeselige Mollath sperrte sich.
Sondern Pfäfflin sperrte sich, die authentische komplexe Tatsachen-Geschichte
Mollaths zur Kenntnis nehmen zu wollen.
Insbesondere die Bankgeschichte, die Ende der 90er Anfang 2000er Jahre ff.
die Steueroasen-Pipeline-Konten-Banken zur Förderung der Steuerhinterziehung schrieben.
Die jeder Insiderwissen-Kenner seit dieser Zeit längst weíß.
Während Pfäfflin wie ein ignoranter Ochse – wenigstens tut er so – vor diesem
Steuerhinterziehungs-Kapital-Transfer-Bank-Hilfe-Scheunentor steht und davon
nichts wissen will, weil ihm seine Ignoranten-Zeit zu schade ist.
Er unterstellt Mollath böswillig „irrsinnige“ Erwartung von Aufklärung der Bank-Machenschaften.durch ihn.
Während Mollath nur Interesse und Neugier von ihm erwartet, diesen Binsenwahrheits-Tatsachen-Komplex endlich zur Kenntnis zu nehmen, statt den sperrig zu ignorieren.
Pfäfflin stellt in bedauerlicher Tonlage fest, dass bei Mollath keine Trauer über Bezugs-Personen-Verluste – Mutter etc. – vor Jahrzehnt(en) feststellbar wäre.
Nach den neuen DSM-Kriterien gilt als therapie-bedürftige Persönlichkeits-Störung, wenn länger als 14 Tage der Verlust einer nahen Person betrauert und deren Tod nicht ad acta aus dem Sinn gelegt wird.
Während Pfäfflin das Fehlen von Trauer wohl als abnorme Gefühllosigkeit wertet, die schmerzhafte Straftaten erleichert.
Pfäfflin hält Mollath vor, dass Unrecht entschädigungslos zu erleiden das Schicksal des
Otto-Normal-Verbrauchers (terminus technicus Opfer-Status bzw. türkicus „Du Opfer-Deutscher“) ist, das in Demut und Staatsgewalt-Missbrauchs-Ergebenheit per se hinzunehmen ist, wenn man sich nicht zum Querulanten machen will. Dementsprechend wird in Hessen der Schadensersatzkläger gegen das Land Hessen und dessen Falschgutachter (Steuerfahnder-RANotar-Fall) wegen Falschgutachten-Missbrauch gerichtlich zum geistesgestörten Querulantenerklärt, dem die Prozess- und Klage-Fähigkeit damit abhanden gekommen ist.
Damit staatliches Unrecht entschädigungslos hinzunehmen ist als vom Halbgott im weißen Ärztekittel gegebenes unabänderliches Schicksal.
Bei solchem Zynismus ist Mollaths Kernseifen-Dusch-Verweigerung folgerichtig.
Er könnte sich ja damit unter der Dusche wegreinigen wie die Juden in der KZ-Dusche.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellan-Kiste in der deutschen Psychiatrie und Konzentrations-Anstalt.
In der Mollath an Händen und Füßen gefesselt Hofgang wie in Guantanamo hat.
Was Pfäfflin nicht interessiert, weil es dem Anstalt-System entspricht.
Nur wird bei der Anstaltskleidung – wie bei der Entschädigung – gespart, indem Mollath
Clockword-Orange-Overalls Designer-Marke „Guantanamo“ erspart blieben. Stattdessen muss er mit abgetragenen Penner-Jeans vorlieb nehmen.
Pfiffig wie Mollath ist, ist er spontan der Aufforderung eines irren Kumpels „kratz mir den Hintern“als hilfsbereiter hinterfotziger Gutmensch nachgekommen und hat dem Arsch am Arsch gekratzt.
Das kreidet Pfäfflin ihm als Realitäts-Verlust an, unfähig zu sein, die Zweideutigkeiten
von Zellen-Kumpeln wirklichkeitsnah bewerten zu können.
Während Pfäfflin erwartet hätte, dass Mollath dem Arsch seinen gereckten Stinke-Finger
zeigt, ohne ihn dem in den Anus zu stecken, statt ihm den Hintern zu kratzen.
Ob damit der Arsch von Pfäfflin oder der des Zellen-Kumpans gemeint ist, wird dem
geneigten Leser zur Zuweisung überlassen.
Dem könnte noch viel hinzugefügt werden zu dem Schwachsinn-Elaborat des Herrn Pfäfflin.
Der in riesigen Größen-Ideen-Buchstaben Zeilen-Honorar schindet, während seine
Opfer entschädigungslos bleiben sollen als Einzelschicksal-Justiz-Kollateralschaden
des deutschen Justiz-Psychiatrie-Missbrauch-Opfer-Status.
Comment by Balser — 28.08, 2013 @ 16:48
Hut ab vor Herrn Strate, der mit seiner Veröffentlichung exemplarisch vorführt, wie einige Herrschaften mit dem zu „imponieren“ wissen, was ein Gerd Postel so trefflich persiflierte und wofür der Nervenarzt Bleuler den Begriff prägte, der im beigefügten Link knapp und allgemeinverständlich erklärt wird. Ähnlichkeiten mit Inhalten einzelner Gutachten sind nicht zufällig sondern lediglich evident.
http://www.physiologus.de/verhaelt-bl.htm
Comment by GerdHellmood — 28.08, 2013 @ 16:53
Es sind in Deutschland dringend Lösungen im Strafrecht erforderlich. Immunität der Richter und Staatsanwälte sowie die Narrenfreiheit der Psychiater und Richter ist sofort aufzuheben.Der Einsatz von Feindstrafrecht ist zu unterbinden. Demnächst laufen alle Bürger, die einmal einen Psychologen oder Psychiater gesprochen haben mit einem Schild herum, Psychopat, Vorsicht gemeingefährlich. So etwas ähnliches hatten wir ab 1933 schon einmal!
Comment by Lothar Stern — 28.08, 2013 @ 17:20
Noch ein kleiner Nachschlag :
Alle Schlechtachten wimmeln von klassischen
juristisch-medizinischen abenteuerlichen
Zirkel-Schlüssen und Widersprüchlichkeiten
um mehrere Winkel und Ecken herum.
Die Winkel-Advokaten mit Plagiatur-Dissertationes-Doktortiteln alle Ehre machen
würden.
Von denen die Dres-Schlechtachten offenbar plagiierend die Winkel-Anlass-Ursache- Verdrehereien gelernt haben.
Comment by Balser — 28.08, 2013 @ 17:35
Offener Brief an
Herrn
Prof.Dr. K r ö b e r
6.8.13
ARD Maischberger Talk-Runde der Betrüger und Hochstapler
Mollath-Justiz-Skandal-Fall
Hessischer Falschgutachten-Fall Steuerfahnder und RANotar
FAS 9.12.12 Mollath und Mike
Vorläufer
Frankfurter Rundschau
Interview zum Fall Breivik
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Kröber,
mit Interesse habe ich die von Maischberger zusammengestellte Talk-Runde der Betrüger und u.a. Psychiatrie-Experten-Hochstapler verinnerlicht, in der Sie hinterlistig oder naiv ignorant angesichts des Mollath-Falles von der Moderatorin eingebunden wurden.
In der Sie den Eindruck des letzten Rades an diesem Wagen
hinterließen, was u.a. im direkten Vergleich der Menschen-kenntnis-Koryphäe Postel – der längst überreif ist für einen Psychiatrie-Doktor-Titel honoris causa –
hinsichtlich Eloquenz und Redlichkeit, Charisma, Persönlichkeit, Profil, Authentizität und sprachlich-fachlicher
Klarheit und allgemeinverständlicher Präzision anbelangt.
Hat Maischberger Sie in diese Titel-Hochstapler-Experten-Runde eingeschleust – oder haben Sie sich eingeschlichen –
zur Betreibung von Schleichwerbung für Sie ?
Um Ihren ins abwertende Ferndiagnose-Gutachter-Gerede im Mollath-Fall gekommenen Namen als bekanntester deutscher
Psychiatrie-Gutachter (Vorstellungs-Zitat Maischberger) wieder mit weißer Tünche aufzubessern.
Wobei der Begriff „bekanntester“ die Präpositions-Alternativen
zu Gutachter bzw. Schlechtachter zulässt.
Genau so wie Postel der bekannteste Hoch-Stapler von guten
und menschlichen psychiatrischen Gutachten mit Realitäts-Bezug während seiner Klinik-Praxis als Psychiater-Trojaner geworden ist.
Während Ihre bekannt gewordenen Ferndiagnose-Schlechtachten
über Mollath wohl jeglichen Bezug zur Persönlichkeits-Realität Mollaths verloren haben, weil sie der ganz fern stehen.
Wie die hektische Freilassung Mollaths durch das OLG beweist.
Übrigens ziert das markante Profil und die drahtige Gestalt
Postels jeden Psychiatrie-Chefarzt-Kittel.
Während Ihr Profil auch bestens als Zierde einer mausgrauen Briefträger-Uniform oder eines nichtssagenden Postschalter-Beamten aus den 1950er-Jahren tauglich wäre.
Angesichts Ihrer de facto nichtsagenden Allgemeinphrasen-
Smalltalk-Vorstellung.
Bei der Maischberger wie Mutti Postel übers Maul fahren musste,
um Ihre Mollath-Fall-Einbindung vor dem ARD-Fernseher-Publikum
zu vertuschen zu dessen Dummhaltung im Sinne öffentlich-rechtlicher Fernseh-Volksverblödung.
Als hätten Sie mit Maischberger und ARD-Intendanten ein Verschwörungs-Komplott zur Volksverblödung gebildet,
um aus Deutschland eine neue Irren-Anstalt zu machen,
in der es nichts Neues gibt.
Außer dass Prof. Kröber die Chefarzt-Rolle für den scheidenden
wahrhaftig irren Chefarzt Priol übernehmen soll.
Wobei die Maischberger-Sendung wohl ein Probelauf war, um
Ihre Lächerlichkeit-Kompetenz als neuer Chefarzt in der irren Fernseh-Anstalt zu testen.
Die Testsendung war ein voller toller Erfolg.
Der prompt der Freilassungs-Erfolg Mollaths folgen musste.
Um Ihre Lächerlichkeit doppel-gemoppelt manie-fest zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Balser
Comment by Balser — 28.08, 2013 @ 17:39
Ich wurde als justizkritischer und damit der Justiz lästig gewordener hessischer AnwaltNotar
über den Lügen-Psychiater Dr. Holzmann beruflich
fertig gemacht.
Nach vorläufer Notar-Amtsenthebung wurde über 2
Jahre der Verweigerung eines Verhandlungstermins
in meinem Anfechtungsverfahren vor dem Notar-Senat das Notariat platt gemacht.
So dass ich beim Justizminister um Amts-Entlassung nachgesucht habe mit dem Satz :
Ich beantrage die Entlassung aus dem Notar-Amt.
Nichts geschah, obwohl man mich ja los werden
wollte als angeblicher Berufsunfähiger und Querulant.
Das Justizministerium stellte sich querulatorisch gegen mein Amts-Entlassungs-
Gesuch als höchstpersönliche Lebensgestaltungs-Entscheidung.
Stellte aber beim Vormundschaftsgericht den
Antrag mir einen Betreuer zu bestellen wegen
der Geschäftsunfähigkeit, den formulierten
Satz „Ich ersuche um Amtsentlastung“ willentlich stellen zu können.
Obwohl für höchstpersönliche hier berufliche Selbstbestimmungs-Entscheidungen eine Betreuerbestellung unzulässig ist, weil der Betreuer nicht gegen den Willen hier der
Berufsaufgabe-Entscheidung entscheiden darf, wurde ausschließlich zur Schikane und Erniedrigung das Betreuungsverfahren
rechtswidrig-beugend eingeleitet und konnte von mir nur mit totalem Widerstand abgeschüttelt werden.
So sieht der hessische Rechtsstaat der Psychiaatrierungs-Repressalien unter politischer Verantwortung Wohlwollen einer CDU-FDP-Anwälte-Connection-Regierung von Anwaltskollegen-Verrätern Koch, Bouffier, Hahn aus !
Bouffier hat bereits eine Verurteilung als anwaltlicher Parteiverräter hinter sich !
Comment by Balser — 28.08, 2013 @ 18:14
Wie haben Psychiatrie, Justiz, Politik und Presse diesen Fall behandelt und welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?
– Die bisherige einmalige Beweiserhebung ohne neue Tatsachen in der Revision ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nummer 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb ist eine zweite Tatsacheninstanz mit neuer Beweisführung einzuführen.
– Die maximale Unterbringungszeit gemäß § 63 StGB sollte begrenzt werden im Verhältnis zur Schwere der Anlasstat.
– Das Strafrecht sollte vom Ballast des 3. Reiches befreit werden („Täterrecht“) um zu den liberaleren Prinzipien des Kaiserreiches zurückzukehren („Tatrecht“).
– Gerichte sollten Qualitätskontrolle bei den Experten praktizieren und neben der Zertifizierung auch auf wissenschaftlich Begründung vereidigen und Mindestanforderungen für Gutachten einzufordern. 2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss.
– Es sind Richterwahlausschüsse zu schaffen um die im Grundgesetz und Europarat geforderte Unabhängigkeit der Ernennung und Beförderung der Richter auch in Bayern zu verwirklichen.
– Artikel 104 des Grundgesetzes regelt, dass allein ein Richter über die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie entscheiden darf. Deshalb müssen Richter lernen Gutachten aufgrund der Vorgaben des BGH und methodischer Standards kritisch zu beurteilen, Mindestanforderungen für Gutachten einzufordern und unwissenschaftliche Gutachten abzulehnen.
– Die Aufsicht und Kontrolle der Forensik und von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen muss verbessert werden.
Begründung: adpark.no/~wkeim/files/Mollath.htm
Comment by Walter Keim — 29.08, 2013 @ 08:15
Im Bericht der Nürnberger Zeitung: „Unwahre Aussage? Keine Ermittlungen gegen Mollath-Richter“ steht folgendes:
‚Die in der Presse wiedergegebene Aussage Brixners, er habe M. seit den 80er Jahren nicht mehr gesehen, sei „im Kontext der Fragestellung der Ausschussmitglieder so nicht gefallen“, teilte die Staatsanwaltschaft MünchenI mit. „Ausweislich der Protokolle“ habe Brixner „keine falschen Angaben gemacht“.‘
Da wäre es doch interessant das Wortprotokoll zugänglich zu machen: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/if-einsicht-ba.html
Comment by Walter Keim — 29.08, 2013 @ 08:21
BGH Richter Thomas Fischer weist auf die Nazi-Ideologie des im Jahr 1933 installierten Sicherungsverwahrungs- und Maßregelgesetzes der Sicherung und Besserung “verrückter” Straftäter hin. Und macht auf Ähnlichkeiten dieser inhumanen Ideologie mit dem Denken innerhalb der Psychiatrie aufmerksam. Psychiatrische und psychologische Sachverständige sind: „selbstgewiss, kompetenzüberschreitend, unbescheiden“.: http://www.zeit.de/2013/35/mollath-skandal-strafrecht/komplettansicht
Comment by Walter Keim — 30.08, 2013 @ 11:53
Gustl Ferdinand Mollath ist kein Opfer der Psychiatrie, sondern von einer menschenverachtenden (im Verborgenen agierenden) Organisation.
Mitglieder: Regierende, Politiker, Staatsanwälte, Richter, Bänker, Großindustrielle, Psychiater, Behörden usw.
Diese Leute sollten eigentlich dem Volke dienen, aber sie dienen nur ihrer Organisation.
Und das Volk? Es wird für dumm gehalten und sollten mit allen möglichen trickreichen Verschleierungen dumm bleiben.
Das ist die Wirklichkeit nicht nur in Deutschland, sonder in der ganzen Welt.
Die „Oberen“ sagen den „Kleinen“ was gut ist. Es ist mitnichten gut, es ist himmelschreiend und grotten schlecht!
Comment by Julius van Lieshout — 30.08, 2013 @ 14:46
Die Psychiatrie ist der Meinung, sie brauche sich mit der Thematik der Kurzverweildauer der anderen Krankenhäusern nicht zu befassen. Sie ist weiterhin der Meinung, wer drin ist, bringt Geld, daher lassen sie die Patienten nicht raus.
Das stelle man sich in der Uni-Klinik vor, wo Leute mit frischer Naht entlassen werden.
Die zu Recht mit dem Wort „Anstalten“ belegten Psychiatrien sind auf dem Stand des Herrn Freud stehengeblieben, meinen, sie können ihre Opfer so lange wie möglich, so falsch wie möglich „behandeln“. Sie haben sich von Herrn Freud nicht verabschiedet.
Kein Wunder also, wenn jeder sofort an Fesseln (für dortige Täter lieber Fixierung genannt, klingt netter), Zwangsjacke (Usus), Elektroschocks (die gibt es auch heute noch) und Spritzen in den Hintern denkt, während man von fetten Pflegern verdroschen wird.
Und genauso ist es auch.
Es ist exakt so, wie ich es schreibe.
Comment by Olsen — 30.08, 2013 @ 18:46
Die jüngsten Umfragen haben übrigens ergeben, daß 48% aller Frauen mitteilen, sie seien in psychiatrischen Anstalten von männlichen Personal sexuell belästigt oder vergewaltigt worden.
Ist doch praktisch für „Pfleger“. Spritze rein, fesseln (fixieren), vergewaltigen und wenn was rauskommt, glaubt ihr eh niemand.
Studien sollten erstellt werden! Männer vergewaltigen in Krankenhäusern, in der Psychiatrie, in Kinderheimen und Altenheimen, überall dort, wo sie wehrlose Opfer vermuten.
Zahlreichen Fälle, sie jüngst bekannt wurden, sind nur die Spitze des Eisberges.
Es sitzt zur Zeit ein Altenheim-Chef in Haft, der eine 92 Jahre alte Frau vergewaltigt hat. Aufgefallen ist es nur durch einen Arzt, der in ihrem Urin Sperma fand.
Man weiß also, was für Bodensatz dort tätig ist.
Diese Anstalten bedürfen der ständigen Dauerkontrolle. Da sollten auf jedem Flur ein neutraler Beobachter stehen. Tag und Nacht.
Comment by Olsen — 30.08, 2013 @ 19:01
Man sollte den Frauenarzt nicht vergessen, der ca. 40000 Bilder von Frauen in hilfloser Lage geschossen hat. Von notgeilen Bullen ausgewertet, was noch übler ist. Sie werden sich ihre Privatkopien gezogen haben, wie ich sie intern kenne.
Es ist nichts so unglaublich, daß es nicht stattfindet.
Ps. Frauen können auch zu Ärztinnen gehen. Besser wäre es.
Männer sind immer eine Gefahr für Frauen, selbst beim Arzt sind sie nicht sicher. Ein Spiegelbild für diese verkommene Gesellschaft.
Deutschland.
Comment by Informatiker — 1.09, 2013 @ 20:51
Mollath ist kein Psychiatrie-Opfer! Er erlitt einen Justizunfall“. Juristen haben umfassende Aufklärungspflichten und Gewaltbefugnisse, um alles Recht werden zu lassen. Gerechtigkeit ist oberste Leitlinie für Politik und Justiz! So zumindest die Justitia im BMJ. Auch „Schlechtachten“ sind unserem Rechtssystem anzulasten. Richter sind ja nicht nur Herr des Verfahrens, um dafür zu sorgen, daß der Blindenhund Justitias spontanen Vuvuzela-Bands bei Showprozessen um Stuttgart 21 in den Hintern beißt. Jedes individuelle Versagen, aus dem sich gesellschaftliches entwickelt, wenn es nicht durch eine rechtschaffende Justiz eingedämmt wird, läßt sich mit einer der besten Rechtsordnungen der Welt in Wohlgefallen auflösen. Straßenkehrer sind für saubere Straßen zuständig. Leidet das Volk unter schmutzigen Straßen, müssen Juristen zur Rechenschaft gezogen werden, nicht die Kommunen, die schlampige Straßenkehrer beschäftigen. Es sei denn, wir heben das Gewaltmonopol unserer Judikatur auf.
Glücklicherweise hat „der viele kleine Volksherrscher“ ein gerüttet Maß an Mitverantwortung. Er müßte zumindest in der Lage sein, das Zepter zu halten. Läßt er sich das aus der Hand nehmen, müßte er sich vergewissern, was damit geschieht. Davon sind wir noch weit entfernt und haben deshalb auch keine Demokratie, sondern eine Rechtsdiktatur. Denn selbst Bürger, die ihre Verantwortung ernst nehmen, werden von Juristen ignoriert oder als Querulanten behandelt.
Da hilft nur eines: Der Bürger muß sein Rechtswissen aufmotzen. „Pimp Your Right!“ konnte der aufmerksame Demokrat neulich im Politikteil der SZ lesen …
Comment by German JaCobi — 11.09, 2013 @ 14:29
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Comment by casino en ligne — 28.10, 2014 @ 05:44
Eine gute Freundin, selber Psychologin, hat mir hiervon mal erzählt, da dreht sich leider auch sehr viel um Geld und nicht um die Heilung oder gar Präventation. Traurige Welt!
Comment by Sebastian — 19.05, 2015 @ 20:18
Naja, das ist uns ja eh klar, letztendlich entscheidet die Brieftasche heutzutage wie Gesund man ist…
Comment by chiropraktiker — 30.05, 2015 @ 10:12