Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.7.13

Streng geheim: Die Liste der jugendgefährdenden Medien

Der geschätzte Kollege Marko Dörre (pornoanwalt.de) hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, auf Einsicht in die Liste jugendgefährdender Medien verklagt. Ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 04.07.2013, Az.: 13 K 7107/11) argumentiert damit, dass das Bekanntwerden der Liste die öffentliche Sicherheit gefährdet. § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG normiert, dass die Teile C und D der Liste nichtöffentlich zu führen sind. Die Aussage, die Liste würde öffentlich gemacht, wenn man einem Rechtsanwalt Einsicht gewährt, überzeugt mich allerdings nicht. Nur weil die Liste nichtöffentlich zu führen ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Personen mit einem berechtigten Interesse keine Einsicht erhalten können. Schließlich werden Indizierungsentscheidungen immer auch einem eingeschränkten Personenkreis bekannt. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit scheint das Verwaltungsgericht allein darin zu sehen, dass die Rechtsordnung verletzt würde, weil man sich nicht mehr an die Vorgaben von § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG gehalten würde. Dort steht aber nur, dass die Liste nichtöffentlich zu führen ist. Führt die Behörde die Liste also öffentlich, wenn sie einem Anwalt Einsicht erteilt? Wohl kaum.

posted by Stadler at 17:40  

12 Comments

  1. Mit Sicherheit wird eine nicht öffentliche Liste nicht durch die Akteneinsicht eines RA öffentlich. Die Strafakte eines Beschuldigten z.B. ist auch nicht öffentlich und bleibt dies auch, selbst dann, wenn ein Strafverteidiger Einsicht nimmt.

    Comment by BrainBug2 — 16.07, 2013 @ 17:45

  2. #Polizeistaat

    Comment by yah bluez — 16.07, 2013 @ 17:57

  3. Das VG Köln sagt damit nichts anderes als dass es dem Antragsteller nicht vertraut, indem es ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als Organ der Rechtspflege die Einsicht in die Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien versagt.

    Schließlich ist davon auszugehen, dass ein Anwalt für einen Mandanten z.B. Listeneinträge einer Vielzahl von Werken abklären muss, um dessen wirtschaftliche Interessen zu wahren.

    Comment by JLloyd — 16.07, 2013 @ 19:25

  4. Ich frag mich natürlich, welche Filme wohl auf dieser Liste stehen mögen. Ich tippe auf Snuff-Videos o.ä. – IMHO fürchterliches Zeug.

    Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Liste mit den »gewöhnlichen« beschlagnahmten Horror-Filmen à la Maniac, Muttertag & Co. ist. Immerhin war die zumindest in den 1990er Jahren kein allzu großes Geheimnis. In dem Jugendheim, in dem ich seinerzeit verkehrt hab, lag diese „Blaue Liste“ immer öffentlich aus.

    Kann mir denn jemand sagen, ob es sich bei der fraglichen Liste, um diese »gewöhnlichen« Beschlagnahmungen aufgrund Gewaltdarstellung handelt?

    Comment by SC — 16.07, 2013 @ 19:30

  5. Glauben sogar noch so engagierte Rechtsanwälte wie Sie einer sind an einen gerechten Rechtsstaat?? Sie müssten es ja schon besser wissen….

    Comment by jörg — 16.07, 2013 @ 19:49

  6. Geheimhaltung steht grundsätzlich im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien.

    1) Das, was uns als „Jugendschutz“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein Vorenthalten von Information. Die Kriterien sind nicht objektiv festgelegt, sondern orientieren sich am Zeitgeschmack. Und wie der sich ändert, dokumentiert Pornoanwalt mit schöner Regelmäßigkeit.

    2) Das Geheimhalten der Liste ist dann das Sahnehäubchen obenauf.

    Das Jugendschutzgesetz ist in den Teilen, die sich auf Information (Texte, Filme, Spiele) beziehen, wegen der Unbestimmtheit der Kriterien faktisch ein Zensurgesetz mit Willkürpotenzial in rauher Menge.

    Comment by Wolf-Dieter — 16.07, 2013 @ 23:58

  7. Die Liste ist nicht geheim!
    Sie ist nur nicht-öffentlich.

    Das ist ein kleiner feiner Unterschied.

    Man kann ja mit jedem Titel bei der Prüfstelle vorstellig werden, und man bekommt dann gesagt oder gemailt, ob der angefragte Titel auf einem der Indexe steht oder nicht.

    Aus Gründen des Jugendschutzes, der ja auch so in der Verfassung steht, kann man die Liste sehr wohl unter Verschluß halten.

    Art 5 II GG

    Mit einer öffentlichen Liste könnten sich ja auch diejenigen, welche mit dem Jugendschutz geschützt werden sollen, schnell an die fraglichen Titel kommen.

    Bei einer geheimen Liste bekäme man sicherlich keine Antwort von der Behörde!
    Würde die Behörde Auskünfte zu geheimen Dingen geben, dann würde sich der Mitarbeiter ja strafbar machen.

    Ein Sturm im Wasserglas…

    Man komme mir jetzt aber nicht damit, im Internet könne man sich eh alles besorgen, deswegen sei diese Liste obsolet.

    Comment by schnorri — 17.07, 2013 @ 00:21

  8. @schnorri — geheim vs. nicht-öffentlich — reflektieren nicht den juristischen Begriff, sondern das gedankliche Prinzip.

    Darüber hinaus:

    Die Liste wird dem Fachanwalt Dörre vorenthalten mit Begründung öffentliche Sicherheit, obwohl Dörre einerseits berufliches Interesse hat und andererseits beruflich kompetent ist, die Nicht-Öffentlichkeit zu gewährleisten — wollen Sie dabei bleiben, dass das Procedere nicht mit „Geheimhaltung“ zu bezeichnen ist?

    Comment by Wolf-Dieter — 17.07, 2013 @ 00:33

  9. Das Problem liegt doch darin, dass der Pornoanwaltsklient damit rechnen muss, dass seine Anfragen mit hoher Wahrscheinlichkeit und endlicher Latenz auf besagter Liste landen werden. Deshalb wünscht er sich ein zwischengeschaltetes Organ der Rechtspflege, als welches tätig zu werden die BjM dem Anwalt versagt – bestätigt durch das VG Köln.

    Comment by JLloyd — 17.07, 2013 @ 11:22

  10. An die Jugend, ein Aufruf von einer, die sogar die letzten Jahrzehnte überlebt hat ohne Gesundheitsfaschismus, BMI, Fettwarnung, Rauchwarnung, Alkwarnung, Fahrradhelmwarnung, Impfterror und sonstige Scheiße.

    Raucht, es ist geil. Herrlich.
    Sauft Alk, sauft Euch das Hirn weg, es ist schön.
    Fahrt Fahrrad ohne Helm, Ihr überlebt es.
    Lasst Euch nicht impfen, wir leben auch ohne.
    Kiffen ist gesund, ein Heilmittel. Kifft.
    Fresst Pommes mit Majo, das schmeckt.

    Lasst Euch von Gesundheitspriestern Euer Leben nicht vermiesen. Ihr lebt nur einmal, Ihr seid nur einmal jung!

    Quantität ist nichts, wenn die Qualität leidet.

    Lebt Euch aus und scheißt auf Polcor der Meinungsmacher!

    Comment by Doris — 20.07, 2013 @ 20:02

  11. @Doris
    Wie, wir sollen uns nichts von Gesundheitspriestern sagen lassen, aber Dir glauben, das wir uns liebe die Lunge zukrebsen sollen, als uns impfen zu lassen?
    Na Prost Malzeit!

    Comment by Karies — 24.07, 2013 @ 13:51

  12. Wenn die hälfte der Liste öffentlich ist fällt das nicht unter „Streng geheim“, tut mir leid

    Comment by Peter — 16.04, 2021 @ 15:18

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