Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.6.13

Ude hätte besser weiterhin zum Fall Mollath geschwiegen

Nachdem sich Horst Seehofer mehrfach zum Fall Mollath geäußert und zuletzt die Justiz zur Eile gemahnt hat, sah sich wohl auch sein Herausforderer Christian Ude veranlasst, zu diesem Fall, der die Menschen in Bayern bewegt, Stellung zu nehmen. Nur leider offenbart Udes Aussage in einem Interview mit der Mittelbayerischen Zeitung eine erschreckende Unkenntnis der Fakten.

Ude wird dort u.a. mit den Worten zitiert:

Ich kann eine Gefährlichkeit nicht vollkommen ausschließen. Herr Mollath hat ja unstrittig Autoreifen zerstochen.

Das ist leider falsch. Richtig ist vielmehr, dass Mollath auch diesen Tatvorwurf stets bestritten hat. Sein Verteidiger Gerhard Strate nimmt u.a. hierzu in einem Schreiben vom 01.05.2013 an die Staatsanwaltschaft Regensburg ausführlich Stellung und zeigt eklatente Fehler der Tatsachenfeststellung des Gerichts auf.

Daran anknüpfend, schreibt Prof. Ernst Henning Müller (Update vom 02.05.2013) im Beck-Blog:

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung „nachgelegt“: Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese („Der Molllath könnte ein Motiv haben“) vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths „Gemeingefährlichkeit“ zu schaffen.

Woher also Christian Ude die Erkenntnis hat, Mollath hätte unstreitig Autoreifen zerstochen, wird sein Geheimnis bleiben. Vielleicht sollte sich Ude auch im Wahkampf einfach nur zu Themen äußern, über die er sich informiert hat bzw. informieren hat lassen.

posted by Stadler at 15:36  

50 Comments

  1. Auf Facebook hat sich Ude inzwischen korrigiert – und seine Fehlinformation den Medien zugeschoben. Was die Rolle der Medien in diesem Fall um so kritischer erscheinen lässt – wenn sie selbst den gesamten Beraterstab eines Spitzenpolitikers in die Irre führen können.

    Comment by drdwo — 19.06, 2013 @ 15:51

  2. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zusammenhang mit diesen „Reifenstechereien“ sogar Rechtsbeugung durch die Urteilsfeststellungen bejaht (in einer kürzlich bekanntgewordenen Entwurfsfassung ihres Wiederaufnahmeantrags; Quelle: Nürnberger Nachrichten, http://goo.gl/9X1yJ). Sie schrieb dort zu den „Reifenstechereien“:

    Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden.

    Von „unstreitig“ kann deshalb erst recht keine Rede sein.

    Aber das dürfte Merk nicht gemeint haben, als sie Ude gestern empfahl, er solle „Mund halten“ (http://www.nordbayern.de/region/merk-gerat-im-fall-mollath-immer-mehr-in-bedrangnis-1.2978715).

    Ude selbst hat heute Mittag auf Facebook erklärt (https://www.facebook.com/Ude.fuer.Bayern?fref=ts):

    Offensichtlich ist es noch schlimmer, als ich den Medien entnehmen konnte: die Urheberschaft der Messerstiche in den Autoreifen ist nicht unstrittig, sondern nur Gegenstand einer Beweiswürdigung durch das Gericht. Das macht die Sache nur noch zweifelhafter!

    Comment by O. García — 19.06, 2013 @ 16:00

  3. Woher Ude das hat: Es stand ja wieder in diesem Dings, mit dem bescheinigt wurde, daß Mollath füt ein weiteres Jahr eingesperrt bleibt. Da ist im Urteil von 2006 halt einmal behauptet worden, die Reifen seien auf besonders perfide Art und professionelle Art zerstochen worden. Und das wird seither wiederholt.

    Der einzige, der sich in dieser schrecklichen Sache all die Jahre nachvollziehbar und vernünftig verhält, ist Mollath selbst. Es ist schlimm.

    Comment by Sanníe — 19.06, 2013 @ 16:07

  4. Ich schätze Herrn Stadler sehr! Seine Berichterstattung ist sachlich, juristisch und taktisch klug etc. Aber jetzt Ude anzupieseln? Wer soll denn bitte in Bayern gewinnen? Vielleicht hat Herr Ude gerade Frau Lakotta gelesen?

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 19.06, 2013 @ 16:27

  5. Wer soll denn bitte in Bayern gewinnen?

    Ude sicher nicht

    Comment by Avantgarde — 19.06, 2013 @ 16:51

  6. @RA Stadler:
    Woher haben Sie die Erkenntnis, dass Mollath die Sachbeschädigungen „stets bestritten“ hat?
    Im Urteil, an dessen Vollständigkeit und Richtigkeit man gut und gerne zweifeln kann steht „nicht konkret geäußert“ (bei der Körperverletzung steht immerhin noch : „habe sich nur gewehrt“). Aus welchen Dokumenten entnehmen Sie aber, dass Mollath die Vorwürfe STETS (also bereits vor dem LG Nürnberg-Fürth) bestritten haben soll?

    Comment by klabauter — 19.06, 2013 @ 16:54

  7. @klabauter

    Ich unterbreche einmal die Kontaktsperre Ihnen gegenüber für diese konkrete Frage.

    Aus welchen Dokumenten entnehmen Sie aber, dass Mollath die Vorwürfe STETS (also bereits vor dem LG Nürnberg-Fürth) bestritten haben soll?

    In mehreren Äußerungen aus der Zeit nach der Verurteilung (naturgemäß kann es nur aus der Zeit danach sein) hat Mollath bekundet, daß er in der Hauptverhandlung erstmals von diesen konkreten Vorwürfen gehört habe. Er wurde, so seine Darstellung, damit regelrecht überrumpelt.

    Wenn Sie den Wiederaufnahmeantrag von Strate aufmerksam gelesen habe (aber wo denke ich hin), dann wüßten Sie auch, daß dies sehr plausibel ist. Denn er war in der Zeit seiner Internierung in den Forensiken von Erlangen, Bayreuth und Straubing (Hochsicherheitsforensik) gänzlich ohne Zugang zu einem Verteidiger und deshalb auch ohne Aktenkenntnis. Sämtliche Gesuche an Brixner und den Präsidenten des Landgerichts wurden umstandslos abgeheftet.

    Comment by O. García — 19.06, 2013 @ 17:17

  8. Hi @Klaubauter,

    bitte anstrengen Sie sich, auch als Norddeutscher Amtsrichter („In Aurich iss traurich, in Leer noch mehr“), und denken Sie mal drüber nach, warum VorRiLG Brixner am 8. 8. 2006 einen Freispruch fingierte, berücksichtigen Sie dabei bes. den 3. Urteilssatz (auf S. 2) und bedenken Sie weiters, daß sich kein öffentl. Angeklagte selbst beschuldigen muß. Sollten Sie das nicht können wollen oder wollen können aufhören Sie bitte, anderen Leuten durch Ihre Postings die Zeit zu stehlen.

    Comment by Nona — 19.06, 2013 @ 17:20

  9. Selbst wenn Mollath den Vorwurf nicht bestritten hat; ist der Münchner OB ernsthaft der Meinung, dass wer Autoreifen zersticht, in die „geschlossene“ eingewiesen gehört?

    Comment by Andreas — 19.06, 2013 @ 18:31

  10. @Schindler (doch etwa nicht der MdL vonner SPD?)

    Mann, Sie sind voll neigedappt inne Politfalle vom Horstl …

    Comment by Nona Tsüssie — 19.06, 2013 @ 19:42

  11. In seinem Leben gebe es keine Gewalt und er habe nicht einmal Punkte in Flensburg – so hat sich Mollath wohl sinngemäß geäußert.

    Dem stehe laut Wiederaufnahmeantrag ein Brief vom 04.08.2004 an RA Woertge entgegen, den Mollath verfasst habe und in dem sämtliche Reifenopfer (bis auf Gutachter Lippert) als Teil des Schwarzgeldskandals und der Verschwörung gegen sein Lebensglück namentlich von Mollath erwähnt werden.

    Dass Brixner hierauf von der Täterschaft des Mollath überzeugt war, ist insofern nachvollziehbar.

    Comment by Oliver Lyndsey — 19.06, 2013 @ 21:07

  12. @Oliver Lyndsey: Auch das stimmt nicht so ganz. Mal den verlinkten Schriftsatz von RA Strate gelesen?

    Comment by Stadler — 19.06, 2013 @ 21:12

  13. Komplett.
    Was soll nicht stimmen, Herr Stadler?

    Comment by Oliver Lyndsey — 19.06, 2013 @ 21:13

  14. @Oliver Lyndsey: Woher stammt denn die Info, dass sämtliche Reifenopfer – bis auf Lippert – in dem Schreiben genannt werden? In dem Schreiben sind nicht alle laut Urteil Geschädigte genannt.

    Comment by Stadler — 19.06, 2013 @ 21:23

  15. Da hatten wir gerade ein Missverständnis. Das Strate-PDF ist eine Neuigkeit für mich. Habe Woertge ab Seite 15 gesehen. Die Lektüre habe ich noch nicht beendet. „Komplett gelesen“ bezog sich auf die Wiederaufnahmeakten.

    Comment by Oliver Lyndsey — 19.06, 2013 @ 21:43

  16. In den letzten Tagen war immer von der Körperverletzung und den Reifenstechereien berichtet worden. Dadurch kamen mir auch Zweifel. Von daher ist es gut, dass Ude durch sein Wiedergeben der Berichte nun etwas mehr Klarheit gebracht hat, dass offenbar auch hier bei den Reifendstechereien die bayerische Justiz unsorgfältig gearbeitet hat.

    Interessant wäre vielleicht noch, ob wir bei den Durchstechereien noch Personenidentäten haben zu den Handelnden in der Rechtsbeugung in Augsburg in der Hochphase des CDU-Spendenskandals, als die ermittelnden Beamten massiv aus München bedrängt wurden.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 19.06, 2013 @ 21:47

  17. Hier ist es zu einer Zensur gekommen. Stadler hat einen Kniefall vor der CSU gemacht. Er hat kritische Beiträge gelöscht.

    Wieviel Geld haben Sie bekommen, Stadler?

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 21:49

  18. @Stadler

    Heute hast DU Deine Unschuld verloren. Ich habe die Kopien.

    Du bist ab heute nicht mehr glaubwürdig.

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 21:52

  19. @O. Garcia und Nona:
    Herr Garcia, ich danke dem Ritter für den huldvoll erteilten Ritterschlag und das Ende der Kontaktsperre.

    Ich würde mich gerne anstrengen, aber eine Quelle hätte ich dann doch schon gerne außer der belegfreien Behauptung, Mollath habe die Vorwürfe „von Beginn an“ bestritten.

    Und Sie, Herr Garcia, liegen in zwei Punkten leider falsch:
    1. Mollath konnte „naturgemäß“ sich auch vor der Hauptverhandlung äußern. Normalerweise (ja, ja,was ist schon normal im Fall Mollath) müsste er vor Anklageerhebung angehört werden,falls das versäumt wurde: laut WA-Antrag der Staatsanwaltschaft (S. 6 unten und S. 107 oben) wurde jedenfalls die Zustellung der Anklage an den Wahlverteidiger , die Übersendung an den Pflichtverteidiger und an Mollath noch durch das Amtsgericht wohl am 14.10.05 verfügt. Dass er sich vor oder während der Verhandlung nicht äußern konnte, ist eine wieder einmal belegfreie Behauptung.
    2. „interniert“ war Mollath in diesem Zeitraum , genauer gesagt von 21.03.2005 nach Freilassung aus der § 81-Unterbringung bis zu seiner Selbststellung am 27.02.2006 nach der 126a-Unterbringung entgegen Ihren Behauptungen nach sorgfältigster Lektüre des WA-Antrages (StA, Seite 5 und 6) überhaupt nicht.

    Comment by klabauter — 19.06, 2013 @ 21:56

  20. Die Diskussion ist beendet. Stadler ist gekauft.

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 22:02

  21. Stadler, bezahlt und gekauft von der CSU!

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 22:05

  22. @Blogger # 18

    Quatsch mit oder ohne Sosse. RA Stadler nicht gekauft … sondern als Blogger unabhängig. Das Problem ist nicht ´ne Verschwörung. Sondern liegt in der Struktur der freien Advokatur begründet. Da kennt Herr RA Stadler sich freilich besser aus als ich.

    Comment by Nona T. — 19.06, 2013 @ 22:05

  23. Stadler hat heute Beiträge von User Schindler bezüglich der CSU, Seehofer und Co. entfernt.

    Stadler ist kein Freund der Meinungsfreiheit.

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 22:10

  24. Die Kopien stehen jetzt in anderen Blogs. Immer mit dem Hinweis, dass diese hier gelöscht wurden.

    Glückwunsch

    Comment by Blogger — 19.06, 2013 @ 22:13

  25. @Blogger: Die Hitze scheint nicht allen gut zu tun. Das Getrolle nervt, egal ob Sie als Schindler oder Blogger hier Unfug verzapfen.

    Comment by Stadler — 19.06, 2013 @ 22:17

  26. @Klabauter, nomen es omen [Klabautermann(von niederdeutsch klabastern „poltern“, „lärmend umhergehen“].

    1. Es erstaunt, dass gerade Sie von „belegfreien „Behauptungen“ sprechen und Belege fordern, nachdem Sie gestern zum Thema „Fall Mollath: Wer hat den Staatsanwalt zurückgepfiffen?“ mehr als nur eine belegfreie Behauptungen aufgestellt haben.

    2. An sich haben Sie ja gute, weil kritische, Ansätze, die zumindest dazu dienen können, einer Denkfaulheit und zu einseitigen Positionen im Fall Mollath entgegenzuwirken. Man kann aber – mit Verlaub – leider z.T. nicht mehr ganz ernst nehmen, was Sie schreiben, nachdem Sie gestern auch noch unsachliche Behauptungen bezogen auf Prof. Dr. Prantl aufgestellt haben. Ich zitiere, was Sie gestern schrieben:

    „Prof. Dr. Prantl (wo hat der einen ordentlichen Professor her und was soll die untertanenartige Titelhuberei, werte Pressefreiheit ?) mit seinen in den Kommentarspalten der SZ abgefassten juristischen Blitzanalysen hat offenbar außer einer Meinung keine Ahnung davon, wann wo wie schnell ein Gericht zu arbeiten hat“

    3. Wie Sie ja nun wissen ist Prof. Dr. Prantl ein ehemaliger Richter und Staatsanwalt aus Bayern und daher wohl einer der kompetentesten Kommentatoren in diesem Fall. Gestatten Sie mir eine Frage? Sind Sie wirklich ein „Norddeutscher Amtsrichter“, wie oben behauptet wird?

    4. Zum Thema Ude: Ude hat bezogen auf die Mollath und die Reifenstecherei wohl etwas falsches gesagt. Er hat es in FB korrigiert. Gut. Er ist Mensch und damit fehlbar und wer seine Fehler zugibt und sie korrigiert ist ein besserer Mensch. Und es gerade das ist es, was ihn und andere von manchen Beteiligten im Fall Mollath unterscheidet. Das hat leider auch Stadler übersehen, jedenfalls hat er es nicht erwähnt.

    5. Es hätte dem Fall Mollath und dem zunehmend in Mitleidenschaft gezogenen Ansehen der Justiz in Deutschland gutgetan, wenn Brixner u.a. Fehler zugegeben und eine unverzügliche Korrektur ermöglicht hätten. Aber nach dem Bericht der SZ ist das Gegenteil der Fall („Unfähig zur Selbstkritik“)

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612

    Wie sagte Konfuzius: Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

    Comment by Pressekritik — 19.06, 2013 @ 22:55

  27. Wer immer noch mit den vermeintlichen Sachbeschädigungen im Falle Mollath argumentiert, ist dem rechtsbeugenden VRiLG Brixner auf den Leim gegangen und sollte sich die Ausführungen von Herrn Verteidiger Dr. Strate zu Gemüte führen:
    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf

    Comment by fernetpunker — 20.06, 2013 @ 01:08

  28. @Pressekritik:

    Sie weichen ebenso aus wie RA Stadler: Woraus genau ergibt sich, dass Mollath „stets bestritten“ hat, die Reifen zerstochen zu haben?

    Zu Ihrer Nr. 3:
    Nachdem permanent darüber gewettert wird, wie unfähig, rechtsbeugend, verfassungswidrig und rechtswidrig derzeit in ihrem erlernten Beruf seit Jahren aktive Juristen agieren weiß ich nicht,weshalb die 6 Jahre Berufstätigkeit Prantls auf dem Rechtsstand 1981-1987 und auf dem Stand der damaligen Justizkultur Prantl besonders befähigen sollten, eine Strafkammer wegen angeblicher Untätigkeit abzuwatschen, ohne offenbar die Strafakten,Gutachten und Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft gelesen zu haben. Zur Untätigkeit vielleicht nur so viel:
    Strate selbst brauchte für seinen WA_Antrag seit Mandatierung am 9.12.12 immerhin bis zum 20.2.2013, da wird man der Kammer zugestehen müssen, dass sie zwei Wiederaufnahmeanträge mit jeweils ergänzenden Stellungnahmen einigermaßen gründlich prüft. Dass Prantl sich anmaßt, dies bereits in die Nähe einer Rechtsverweigerung zu rücken, ist das, was ich kritisiere.

    Nr. 5:Wie genau hätte denn die unverzügliche Korrektur ausgesehen, wenn Brixner vor dem UA selbstkritisch gesagt hätte: war Mist, was ich geschrieben habe (dass er eine behauptete Rechtsbeugung gestehen würde war wohl nicht anzunehmen)? Genau: es hätte keine gegeben. Bei aller Kritik an Brixner geht immer wieder unter, dass an dem Urteil eine weitere Richterin und zwei Schöffen mitgewirkt haben.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen:
    Natürlich sind Fehler zu korrigieren und wenn die WA-Anträge begründet sind, sind sie das eben. Ich halte es aber für reichlich anmaßend, daraus, dass reichlich Fehler vorliegen, zu schließen, daß das Urteil im Ergebnis völlig falsch ist und dass Mollath erwiesenermaßen unschuldig in der Psychiatrie gelandet ist.
    Ebenso anmaßend ist es mE, zumindest solange der Unterstützerkreis sehr selektiv mit der Dokumentenfreigabe (schriftliche Gutachten, auch das von Simmerl) verfährt und man sich kein eigenes Bild machen kann, die Sachverständigen als quasi-kriminelles Irrenarztkartell abzustempeln.

    Comment by klabauter — 20.06, 2013 @ 09:38

  29. @klabauter

    1. Woraus sich genau ergibt, dass Mollath “stets bestritten” hat, die Reifen zerstochen zu haben, weiß ich nicht. Letztlich kommt es darauf aber auch nicht an. Denn wir sind bekanntlich nicht im Zivilprozess und nicht Herr Mollath muss etwas bestreiten sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass er die Reifen zerstochen hat. Wie ist das konkret geschehen und wo sind die Reifen aserviert?

    2. Dass es keine unverzügliche Korrektur gegeben hätte, wenn Brixner Fehler eingeräumt hätte, ist eine Mutmaßung Ihrerseits. Fakt ist erst einmal, dass von Selbstkritik insoweit nichts zu hören oder zu lesen ist.

    3. Wenn – was ich nicht beurteilen kann – der Unterstützerkreis tatsächlich sehr selektiv mit der Dokumentenfreigabe (schriftliche Gutachten, auch das von Simmerl) verfährt und damit verhindert, dass die Kritiker sich ein objektives Bild machen können, ist das aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da stimme ich Ihnen zu.

    4. Ich stimme Ihnen auch zu, dass man der Kammer zugestehen muss, dass sie zwei Wiederaufnahmeanträge mit jeweils ergänzenden Stellungnahmen einigermaßen gründlich prüft. Darum geht es aber nicht (siehe meine Anmerkung im Rahmen des Themas “Fall Mollath: Wer hat den Staatsanwalt zurückgepfiffen?”). Freilich muss alles gründlich geprüft werden. Wenn aber – wie hier – besondere Umstände vorliegen und es erstens um die Freiheit eines Menschen geht, wenn zweitens ein Staatsanwalt sogar Rechtsbeugung in Betracht gezogen hat und wenn drittens ein Fall sogar international Aufsehen erregt und viertens das Ansehen der Justiz Schaden nimmt, dann kann und darf man als Bürger erwarten, das es schneller geht.

    Ich glaube, das ist freilich eine bloße Vermutung, dass weniger die Prüfung als mehr die Formulierung der Entscheidung so lange benötigen könnte. Und Sie können sich ja sicherlich denken, warum das so ist, oder?

    5. Zu den Sachverständigen: Es ist unterträglich, wenn die Sachverständigen als quasi-kriminelles Irrenarztkartell abzustempeln. Auch hier stimme ich Ihnen zu. Es ist aber erstens bedenklich, wenn ein Sachverständiger keine Stellungnahme mehr abgibt, weil der Druck so hoch ist. Das muss ein Sachverständiger aushalten.

    Aus meiner Sicht ist das Verhalten einiger Personen zudem mehr als fraglich. Oder was halten Sie von diesem angekündigten Vortragsthema?

    http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

    Comment by Pressekritik — 20.06, 2013 @ 11:21

  30. @klabauter: Ich weiche Ihnen aus? Nur weil ich nicht auf jeden Kommentar hier antworte? Dann könnte ich wirklich nichts anderes mehr tun.

    Mollath hat den Vorwurf der Reifenstecherei jedenfalls nie eingeräumt. Er hat entweder dazu geschwiegen oder den Tatvorwurf bestritten. Wenn jetzt ein Politiker hergeht und behauptet, es sei unstreitig, dass Mollath Autoreifen zerstochen habe, ist diese Aussage schlicht falsch.

    Comment by Stadler — 20.06, 2013 @ 11:51

  31. Die „Ausschmückung“ im Mollath-Urteil

    Wie aus einer schweren „Rechtsbeugung“ eine harmlosere „unrichtige Rechtsanwendung“ wurde

    http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

    Justiz-Chaos

    Fall Mollath aus dem Lot

    http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a55

    Comment by Franzy — 20.06, 2013 @ 12:27

  32. @klaubater

    „Unterbrochen“, nicht aufgehoben. :)

    Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie aus dem Satz im Urteil „Der Angeklagte hat sich zu den Sachbeschädigungen nicht konkret geäußert.“ – bei aller Versucht und gesundem Mißtrauen – herleiten, daß Mollath in der Hauptverhandlung diese Taten möglicherweise nicht bestritten hat.

    Das erscheint mir etwas weitgehend. Einmal mehr rächt sich, daß der Gesetzgeber in seiner Weisheit kein Wortprotokoll vor dem Landgericht will. „Nicht konkret geäußert“ kann man im Kontext eigentlich nur verstehen als „hat diesen Vorwurf, wie alle andere, pauschal geleugnet“.

    Wie Sie wissen, schrieb die Staatsanwaltschaft Regensburg:

    Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden.

    Auch sie geht – wie Herr Stadler – also davon aus, daß es kein Geständnis gab. Wenn es eines gegeben hätte, dann hätte sie in der Verurteilung wegen der Sachbeschädigungen wohl kaum Rechtsbeugung sehen können.

    Wenn ich mehr darüber erfahre, ob Herr Mollath tatsächlich den konkreten Anklagevorwurf vor der Hauptverhandlung erfahren hat, lasse ich es sie wissen. Falls Sie es überhaupt interessiert und das Insistieren gegenüber Herrn Stadler bezüglich der Formulierung „stets bestritten“ nicht reine Wortklabauterei ist.

    Da Sie aber belegfreien Behauptungen abhold sind, würde ich Sie um einen Beleg für Ihre Behauptung bitten, Prantl würde sich äußern, ohne die Strafakten, Gutachten und Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft gelesen zu haben.

    Was Prantl betrifft, gehen seine Vorwürfe bezüglich Rechtsverweigerung auch nicht gegen die Staatsanwaltschaft, wie sie schreiben, sondern gegen die Strafkammer am Landgericht Regensburg. Es gibt hier ja ein beachtliches Mißverhältnis zwischen der Fähigkeit zu Lesen (einschließlich der gedanklichen Verarbeitung natürlich) und zu Schreiben (einschließlich der gedanklichen Verarbeitung natürlich). Strate hatte seinen Wiederaufnahmeantrag in weniger als zwei Monaten fertig. Die Staatsanwaltschaft sogar in wenigen Wochen (erste Fassung von Dezember 2012, dann ging sie in das Abstimmungskarussel mit der Generalstaatsanwaltschaft). Beide Anträge haben den zunächst unstrukturierten Stoff für den späteren Leser aufbereitet. Daß die Strafkammer nach 3-4 Monaten immer noch keine Zwischenentscheidung getroffen hat, weil ihr das ganze noch zu „komplex“ ist, das ist die Kritik von Prantl, Seehofer, Ude und eigentlich jedem vernünftig denkenden Menschen.

    Comment by O. García — 20.06, 2013 @ 12:34

  33. @Pressekritik:
    Sie weichen schon wieder aus und lenken ab, wenn Sie auf Bestreiten= Zivilprozess abstellen. Ich habe Herrn Stadler gefragt, ob es einen Beleg für seine Aussage gibt, der hätte mich nämlich interessiert. Den hat er nicht geliefert und auch Sie und O. Garcia nicht.

    Mit Nr. 30 ist offenbar die Behauptung von RA Stadler im Ausgangstext
    „Richtig ist vielmehr, dass Mollath auch diesen Tatvorwurf stets bestritten hat“ vom Tisch und ist jetzt ein „entweder geschwiegen oder bestritten“ geworden.

    Comment by Anonymous — 20.06, 2013 @ 12:37

  34. Hallo Herr Klabauter,

    ich finde es gar nicht so schlecht, was du schreibst! Es zeigt, dass du dir eigentständige Gedanken machst und alles – auch die aktuelle Pro-Mollath-Argumentation – hinterfragst. Ein Satz stört mich aber ziemlich, du schreibst:

    „Ich halte es aber für reichlich anmaßend, daraus, dass reichlich Fehler vorliegen, zu schließen, daß das Urteil im Ergebnis völlig falsch ist und dass Mollath erwiesenermaßen unschuldig in der Psychiatrie gelandet ist.“

    Du übersiehst meiner Meinung die Unschuldsvermutung, die neben der gesetzlichen Normierung m.E. auch ein direkter Aspekt der Menschenwürde ist! Schuldig ist jemand nur, wenn ein Gericht dies in einem rechtlich sauberen Verfahren festgestellt hat. Wenn Mollath nicht in einem rechtlich einwandfreien Verfahren verurteilt worden ist, dann IST er unschuldig!!

    Er ist umgehend zu entlassen !!

    PS: Als bayerischer Bürger hätte ich eigentlich erwartet, dass spätestens seit Aufdeckung einiger Fakten (Liegenlassen der Akte 2005 und somit faktische Umgehung des gesetzlichen Richters, Anruf Brixners beim FA, Handballconnection) ein 50-köpfiges Sonderermittlerteam in Nürnberg u.U. einfällt und dort das unterste zu oberst kehrt ! Es besteht doch zumindest der Verdacht, dass sich hier Seilschaften der staatlichen Justiz bedient haben um unbequeme Kritiker (Whistleblower) mundtot zu machen …

    Allein einen solchen Verdacht kann sich die Justiz nicht leisten !! Wenn ich darüber nachdenke bekomme ich Lust mich zu bewaffnen, denn wenn ich der Justiz nicht mehr vertrauen kann, dann kann ich nur noch auf mich und meinen Colt vertrauen …

    Comment by Tim — 20.06, 2013 @ 13:01

  35. @O. Garcia:
    Wo habe ich denn etwas von Kritik Prantls an der Staatsanwaltschaft geschrieben?
    Bei mir hieß es „eine Strafkammer wegen angeblicher Untätigkeit abzuwatschen“, von einer Kritik Prantls an der StA steht in keinem meiner drei Beiträge etwas. Das mit dem Lesen und Schreiben einschließlich gedanklicher Verarbeitung fällt daher auf Sie zurück, aber eigentlich ist das doch auch nicht Ihr Diskussionsniveau?

    Nachdem Sie immer wieder auf meine angeblichen Lücken bei der Lektüre der veröffentlichen Dokumente hinweisen:
    Die erste Fassung des WA-Antrages StA vom Dezember 2012 ging entgegen Ihren Behauptungen danach nicht 3 Monate in ein (bloßes ?)Abstimmungskarussell, sondern ab Januar 2013 wurde ein erheblicher Teil der Ermittlungen zu den dann vorgebrachten Wiederaufnahmegründen geführt. Im Dezember waren weder der Zahnarzt Braun (22.1.13), noch Roggenhofer (16.1.13) vernommen, sondern nur Wörthmüller und Reichel(wobei diese beiden im Januar bzw. März nochmals vernommen wurden).

    Ich habe schlichtweg an Herrn Stadler die ernst gemeinte Frage gestellt, ob er einen Beleg für seine Behauptung hat. Warum Sie mir deshalb ans Bein pinkeln müssen, erschließt sich mir nicht.

    Comment by klabauter — 20.06, 2013 @ 13:06

  36. @klabauter

    Sie haben recht, was Ihren Vorwurf an Prantl betrifft. Ich entschuldige mich. Aber meine Bitte um einen Beleg dafür, daß sich Prantl ohne Aktenkenntnis äußere, haben Sie stillschweigend übergangen.

    Ich will Ihnen doch nicht ans Bein pinkeln. Ich habe geschrieben, daß man es meines Erachtens so ausdrücken kann wie Stadler. Die Staatsanwaltschaft sieht es ja auch nicht anders.

    Daß nach dem ersten Entwurf wichtige weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Regensburg erfolgt sind, weiß ich. Das Bremsen der GStA hinsichtlich der Rechtsbeugung hat also nicht nur Schlechtes, sondern auch richtig Gutes hervorgebracht. Das ändert aber nichts daran, daß es im Dezember einen an sich fertigen Wiederaufnahmeantrag gab (nach Darstellung Kasparowitschs, der ihn vorliegen hat).

    Das ist aber auch das Paradoxe in der Strafkammer am LG Regensburg unter VRiLG Mielke: Aus ihrer Sicht ist es um so schwieriger, eine Entscheidung zu treffen, je mehr selbständige (!) Gründe für eine Wiederaufnahme vorliegen. Dabei wird es in Wahrheit leichter, denn der Kammer wird ein ganzer Strauß von Gründen angeboten, von denen sie die aus ihrer Sicht schwachen zunächst (für § 360 Abs. 2 StPO) zurückstellen kann.

    Comment by O. García — 20.06, 2013 @ 13:41

  37. @Tim

    Das mit dem 50-köpfigem Sonderermittlerteam gefällt mir. Man wird noch träumen dürfen. Statt wirklich ernsthaft aufzuklären, sind die Ressourcen der bayerischen Justiz eben derzeit dadurch gebunden, möglichst alles gesundzubeten (Ausnahme: OStA Meindl/LOStA Böhm).

    Die Idee mit der Bewaffnung hatte übrigens auch schon der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag, Schindler („Und wenn mir morgen jemand den Beweis liefert, dass es so ist, dann kaufe ich eine Knarre und mache die Revolution.“, http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html).

    Comment by O. García — 20.06, 2013 @ 13:46

  38. Also der Horst, den Seehofer mein ich, der mahnt die Justiz zur Eile weil es das einzige ist, was er öffentlich zu diesem Debakel sagen kann. Klar hofft er, dass es aber erst nach der Wahl zu einer Lösung kommt. Eine Freilassung würde wohl auch dem letzten Biertrinker klar machen, hier hat Bayern gepennt.

    Comment by http://generatoren-der-irrelevanz.de/ — 20.06, 2013 @ 14:48

  39. @klabauter, schon diese Stelle:

    <blockquote< Bei aller Kritik an Brixner geht immer wieder unter, dass an dem Urteil eine weitere Richterin und zwei Schöffen mitgewirkt haben.

    … dass Sie nicht informiert sind, über den Fall Mollath. Brixner hat allein die schriftlichen Urteilsgründe verfasst und auch allein das Urteil unterschrieben, siehe Urteil vom 08.08.2006, das sich zumindest im Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg wiederfindet.

    Comment by fernetpunker — 20.06, 2013 @ 20:29

  40. Ein damals mitwirkender Schöffe hat übrigens in einer Mollath-Doku das Urteil im Nachhinein als Fehlurteil bezeichnet.

    Comment by fernetpunker — 20.06, 2013 @ 20:30

  41. Es ist bemerkenswert, das der Gerichtsprecher des LG Regensburg nun vor einer „massiven Schädigung der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Entscheidungen“ warnt.

    http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10008&pk=928608

    Gut, dass es in Regensburg noch Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller gibt.

    http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath

    Comment by Pressekritik — 20.06, 2013 @ 20:43

  42. Seite 36: Nur Brixner hat das Urteil gegen Mollath unterschrieben:

    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf

    Strate sagte zudem in einer Doku, wenn ich mich recht erinnere, dass Brixner allein die schriftlichen Urteilsgründe verfasst hat.

    Comment by fernetpunker — 20.06, 2013 @ 20:47

  43. @klabauter, mit Ihrem Rumreiten auf dem „stets bestritten“ der Sachbeschädigungsvorwürfe begeben Sie sich auf das Niveau der staatlichen Behandlung von Herrn Mollath, wonach die nach BVerfG verbotene Totalobservation nach § 81 StPO daran scheitern soll, dass der Beschuldigte Mollath die Beobachtung und Begutachtung nicht „kategorisch“ abgelehnt habe. Das ist nur noch Rabulistik. Aber wenn Sie meinen, so der Wahrheit zu dienen, bitte schön. Die Gerechtigkeit im Falle Mollath wird am Ende siegen! Mag man noch so viele Spitzfindigkeiten austauschen.

    Comment by fernetpunker — 20.06, 2013 @ 20:54

  44. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Strate-AG-Hamburg-2013-05-26.pdf

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

    Comment by Franzy — 20.06, 2013 @ 23:23

  45. @fernetpunker:
    – was hat eine Frage nach einem Beleg für eine bestimmte Behauptung mit „herumreiten“ zu tun? Mir geht es nicht darum, „der Wahrheit zu dienen“, sondern lediglich um eine bestimmte Information zu einem bestimmten Aspekt, die ich so bislang aus den veröffentlichten Dokumenten nicht entnehmen konnte.

    Nicht informiert sind offenbar Sie selbst:

    – Dass Brixner das Urteil alleine unterschrieben hat, ist nichts Neues und es ist auch nichts Ungewöhnliches, so etwas können Sie selbst auf der BGH-Seite bei BGH-Entscheidungen finden, die Rechtsgrundlage steht im Gesetz.

    – Wer das Urteil unterschrieben hat, ist sekundär. Für die Unterbringung müssen mindestens 3 der vier Richter und Schöffen vor der Urteilsverkündung gestimmt haben, §§ 263, 414 StPO. Eine Unterbringung nur aufgrund eines schriftlichen Urteils eines Vorsitzenden gibt es nach der StPO nicht.

    – Dass Brixner das Urteil selbst geschrieben hat, ist eine Behauptung, die Strate forsch aufstellt, die aber nach dem WA-Antrag der Staatsanwaltschaft Seite 152 des pdf ganz oben „reine Spekulation“ ist. In seiner Erwiderung auf den StA-Antrag vom 1.5. hat Strate dazu, soweit ich gesehen habe, auch nichts mehr geschrieben.

    Comment by klabauter — 21.06, 2013 @ 09:13

  46. @fernetpunker

    klabauter hat recht: Es steht nicht fest, wer die schriftlichen Urteilsgründe verfaßt hat. Fest steht nur, wer sie unterschrieben hat – Brixner.

    Im Untersuchungsausschuß sagte Brixner „Es ist nicht mein Urteil.“ Heinemann habe es verfaßt. Er sagte auch – in völliger Übereinstimmung mit dem, was klabauter hier vorträgt – daß ja das Gericht aus vier Personen bestand. Der Mann, den sie den Monolithen nannten, schrumpfte plötzlich zu einem Rädchen im Getriebe.

    Da Heinemann weder bei der Staatsanwaltschaft (Krankenhausaufenthalt) noch im Untersuchungsausschuß (Auslandsaufenthalt) aussagte, weiß man bislang nicht mehr. Vielleicht gibt es ja einen Zusammenhang zwischen diesen Zweifeln an der Urheberschaft und der Änderung der ursprünglichen Einschätzung der Staatsanwaltschaft, Brixner hätte in vielfältiger Weise – auch durch die Verfassung der Urteilsgründe – Rechtsbeugung begannen (zumindest könnte dies der Grund sein, warum sich OStA Meindl als Verfasser der Entwürfe und der endgültigen Fassung letztlich von GStA Nerlich überzeugen ließ). Denn Brixners Aussage vor der StA, er habe das Urteil nicht geschrieben, könnte Zweifel an der Beweisbarkeit der Rechtsbeugung durch ihn gesät haben. Diese Zweifel wären aber aus mehren Gründen überwindbar, was ich hier aber nicht vertiefen will.

    Comment by O. García — 21.06, 2013 @ 23:32

  47. @García; bes. Klabauter
    Auch als Nichtvolljuristin werde ich mich auf Ihre Niveaus nicht zubewegen, grad Sie, Herr K., müssten doch wissen, daß Schöffen (ehrenamtliche) Richter sind, und Sie verbreiten hier unwidersprochen diesen Sch[..]sinn: „Für die Unterbringung müssen mindestens 3 der vier Richter und Schöffen vor der Urteilsverkündung gestimmt haben.“ Wissen Sie denn nicht, daß manche (amts/unter)gerichtlichen Prozesse von Vorsitzenden o h n e daß sich das Gericht zur Beratung/Abstimmung zurückzog entschieden wurden?
    Was den fingierten Brixnerfreispruch vom 8.8.2006 betrifft, so hatte der, nachlesbar auf den 140-Strate-Seiten und bündig jetzt nochmal hier im Netz zur Affäre Mollath http://klausbaum.wordpress.com/2013/06/19/die-affare-mollath/ einen doppelten Webfehler: das Gericht („die Kammer“) war, weil nicht ordentlich konstituiert, kein ordentliches, sondern ein illegales Sondergericht, im Grunde ohne jede „Rechtsnatur“ und auch gar nicht beschlußfähig – eine gebrixnerte „Kammer“. Dieser Tatsache entspricht, daß es nur zwei Berufsrichter waren und nicht drei, auch dazu gab es keinen Beschluß.
    Und Sie beanspruchen als Volljuristen Reputation?

    Comment by Nona — 22.06, 2013 @ 18:04

  48. Um die gesamten Konsorten wird sich jetzt das Bundesverfassungsgericht endlich (!!) kümmern. Irgendwann kann es selbst diesem oftmals unfähigen Gericht (wischiwaschi) nicht egal sein, was sich abspielt. Die Öffentlichkeit ist hergestellt, man konnte sich nicht mehr raushalten. Kein Lob für das Bundesverfassungsgericht, welches nur darauf reagiert hat.

    Herr Mollath wird noch vor der Landtagswahl in Bayern auf freien Fuß gesetzt. Das ist meine Prognose!

    Comment by Exe — 23.06, 2013 @ 14:15

  49. @Exe u.a.

    Auch auch immer: konkret und kritisch angesprochen reagieren die Herren Volljuristen @García und bes. @Klaubauter durch beredtes hier zu bedankendes Schweigen

    Comment by Nona — 26.06, 2013 @ 10:27

  50. Zitat: „Vielleicht sollte sich Ude auch im Wahkampf einfach nur zu Themen äußern, über die er sich informiert hat bzw. informieren hat lassen.“ Zitat Ende.

    Alle Wahlkämpfer sollten das beherzigen, dann würde das Wahlkampfgeschnatter einer geradezu himmlischen Stille weichen.

    Comment by E. Pikur — 1.07, 2013 @ 17:25

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.