Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.6.13

Google bereinigt Autocomplete-Einträge

Google hat die vielbeachtete Entscheidung des BGH zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch seine Autocomplete-Funktion bislang nicht zum Anlass genommen, die Funktionalität abzuschalten, sondern sich offenbar dafür entschieden, das Urteil durch manuelle Eingriffe umzusetzen.

Google bereinigt die Ergänzungsfunktion mittlerweile auf entsprechende Aufforderung hin. Jedenfalls dann, wenn es sich um negativ belegte Ergänzungsvorschläge handelt und die Suchmaschine diesbezüglich auch keine einschlägigen Suchtreffer ausweist. Die Umsetzung dauert nach meiner Erfahrung derzeit allerdings knapp zwei Wochen, was darauf hindeutet, dass Google aktuell eine Vielzahl solcher Löschaufforderungen bearbeiten muss.

Google bestätigt diese Änderung anschließend per E-Mail auch mit folgendem Wortlaut:

Wir haben Ihren Antrag auf Entfernung bezüglich einer bzw. mehrerer Autovervollständigungen (im Rahmen von Autocomplete angezeigter Begriffe) verarbeitet. Die folgenden Autovervollständigungen sind nun nicht mehr unter www.google.de sichtbar: (…)

posted by Stadler at 15:54  

9 Comments

  1. also bei Bettina geht der autocomplete immer noch…..grad probiert….

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 20.06, 2013 @ 16:13

  2. „Jedenfalls dann, wenn es sich um negativ belegte Ergänzungsvorschläge handelt“

    Da würde mich doch sehr interessieren, wie hier die Beurteilung stattfindet.
    Es mag (relativ) eindeutig als negativ zu erkennende Zuschreibungen geben, aber auch jede Menge zumindest unklare.

    Zählt dann die (angenommene) gesellschaftliche Norm, bspw. bei einer Autovervollständigung „Nazi“ als negativ?
    Oder das persönliche Empfinden des Antragsstellers?

    Wie sieht es bei dem sehr beliebten ergänzenden Adjektiv „schwul“ aus? Kann die Zuschreibung einer sexuellen Orientierung „negativ“ sein – oder nicht einfach nur falsch?

    Comment by Stefan — 20.06, 2013 @ 16:21

  3. Aha, also nur unter google.de nicht mehr sichtbar aber google.com/at/ch doch noch?

    Comment by SJ — 20.06, 2013 @ 16:29

  4. Prüft Google die Berchtigung des Auffoirderers?
    Z.B. autocompletet Google nach Schälike mit „ich wollte keine deutsche sein“. So heißt ein Buch meiner Schwester. Nun kann z.B. ein lügender Richter oder ein fieser Zensuranwalt auf die Idee kommen, diese SArt der Werbung für den namen Schälike zun unterbnden. Google ewrhält die Löschungsuafforderung: „Es ist zwar mein Buch. Ich möchte aber nicht, dass das beworben wird. Ich möchte das Buch aus dem Verkehr ziehen“.

    Was macht Google?

    Es entstehen immer wieder neue Schlachtfelder.

    Juristisch ist das nicht zu packen.

    Comment by Rolf Schälike — 20.06, 2013 @ 19:11

  5. Wenn ich Bettina Wulff suche, kommt als zweite Antwort „Schaffelhuber“ als jemand, der nördlich des Weißwurstäquators lebt, würde ich das auch als negativ sehen. Aber jedenfalls taucht das Rotlicht nur noch auf anderen TLDs auf.

    Comment by Der dicke Hecht — 20.06, 2013 @ 21:19

  6. Aha, also nur unter google.de nicht mehr sichtbar aber google.com/at/ch doch noch?

    Das müsste rechtlich aber falsch sein, wenn ich analog zu Urteilen von Webshops gehe.
    Die Domainendung müsste egal sein, denn alle Dienste die Google auch für Deutschland und damit auch rechtlich gesehen, laufen auf die google.com
    Google.com ist damit eindeutig für die deutschen Kunden bestimmt.

    Comment by Troll — 21.06, 2013 @ 10:35

  7. Hallo Herr Stadler,

    aus Interesse eine praktische Frage: Auf welchem Weg haben Sie Google diesbezüglich kontaktiert? Die Online-Formulare sind ja soweit ersichtlich für diese Art von Anfragen (noch) nicht ausgestaltet.

    Comment by M.K. — 21.06, 2013 @ 11:20

  8. Passend zu Copyright die Copyright Lüge.
    http://boingboing.net/2013/06/13/lawsuit-happy-birthday-is.html
    via blog.Fefe.de

    Comment by Troll — 21.06, 2013 @ 17:08

  9. Google geht an die Leine. Gut so. Seit Jahren wehre ich mich dagegen, daß diese Firma in dem Duktus steht, sich alles erlauben zu können.

    Sie kann es nicht.

    Jetzt nicht und in Zukunft nicht!

    Comment by Exe — 23.06, 2013 @ 14:03

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