Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.5.13

Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?

Die Telekom hat vor gut einer Woche angekündigt, auch für Festnetzinternetzugänge Volumenbeschränkungen („integrierte Highspeed-Volumina“) einzuführen, mit der Folge, dass der Internetanschluss nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens erheblich gedrosselt werden soll.

Nach aktuellen Pressemeldungen hat Niek Jan van Damme, Vorstandsmitglied der Telekom AG und Sprecher der Geschäftsführung der Telekom Deutschland GmbH, erklärt, man sei offen für Gespräche mit Marktgrößen wie YouTube. Wenn diese Anbieter direkt an die Telekom bezahlen, sei es denkbar, dass die Nutzung solcher Dienste das Datenvolumen der Nutzer/Kunden nicht aufbrauchen. Praktiziert wird dieses System von der Telekom bereits aktuell im Mobilfunkbereich für den Musikstreamingdienst Spotify.

Diese Aussage und Ankündigung wirft rechtliche Fragen auf, die über das hinausgehen, was aktuell rechtspolitisch unter dem Stichwort Netzneutralität diskutiert wird.

§ 88 TKG regelt das (einfachgesetzliche) Fernmeldegeheimnis, das Absatz 1 der Vorschrift wie folgt definiert:

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

TK-Diensteanbietern wie der Telekom ist es nach § 88 Abs. 3 TKG ausdrücklich

untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.

Wenn die Telekom allerdings die Nutzung bestimmter Dienste / Inhaltsangebote wie YouTube oder Spotify von dieser Volumenbegrenzung ausnimmt, dann setzt das voraus, dass die Telekom das Internetnutzungsverhalten jedes einzelnen Kunden genau aufzeichnet und auch ermittelt, welche Websites und Inhaltsangebote der Kunde im einzelnen aufruft und welches Datenvolumen hierbei anfällt. Anders lässt sich nämlich nicht bestimmen, ob und in welchem Umfang der Telekomkunde priviligierte Dienste wie Spotify nutzt.

Damit verschafft sich die Telekom Kenntnis vom Inhalt und den näheren Umständen der Telekommunikation. Die Telekom wird nun damit argumentieren, dies sei für die geschäftsmäßige Erbringungen ihrer TK-Dienste erforderlich. Aber lässt sich diese Ansicht wirklich vertreten? § 88 Abs. 3 TKG normiert grundsätzlich ein sog. Kenntnisnahmeverbot des TK-Dienstleisters. Würde man sich nun auf die Argumentation der Telekom einlassen, dann hätte es der TK-Anbieter beliebig in der Hand, dieses gesetzliche Kenntnisnahmeverbot zu umgehen. § 88 Abs. 3 TKG wäre weitgehend ausgehöhlt. Das entspricht aber gerade nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung.

Und hier sind wir dann auch beim Aspekt der Netzneutralität angelangt. Man wird es der Telekom grundsätzlich nach geltendem Recht nicht verbieten können, Flatrates durch Volumentarife zu ersetzen, bzw. ab einem gewissen Volumen zu drosseln. Was § 88 TKG allerdings verbietet, ist die vollständige inhaltliche Analyse des Internetnutzungsverhalten der Kunden, mit dem Ziel einzelne Internetdienste zu priviligieren. Für die Erbringung der TK-Dienstleistung ist es nicht erforderlich zu analysieren, ob der Kunde YouTube oder Spotify nutzt.

Nach meiner Einschätzung verstößt damit bereits das, was die Telekom im Mobilfunk aktuell im Hinblick auf Spotify macht, gegen § 88 TKG.

 

Update vom 04.05.2013:
Die Kritik hier in den Kommentaren und ein Artikel bei Golem veranlassen mich zu einem Update, um meine Position nochmals zu verdeutlichen.

Ein Telekom-Sprecher wird bei Golem folgendermaßen zitiert:

Der Vorwurf ist Unsinn. Um Managed Services zu realisieren, müssen Sie nicht die Inhalte des jeweiligen Datenpaketes kennen. Managed Services können beispielsweise über einen separaten Datenstrom – wie bei Entertain – realisiert oder indem die Datenpakete markiert werden.

Diese Reaktion offenbart ein grundlegendes Missverständnis von Inhalt und Umfang des Fernmeldegeheimnisses. Für eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ist es nicht erforderlich, vom Inhalt der Kommunikation Kenntnis zu nehmen. Es genügt vielmehr, wenn von den näheren Umständen der Kommunikation Kenntnis genommen wird. Zu diesen näheren Umständen gehört auch die Erfassung der Zieladresse einer Internetkommunikation oder die Markierung von Datenpaketen, die der Kunde angefordert hat. Weil Provider das natürlich öfters machen und es in gewissem Umfang auch notwendig ist, von den näheren Umständen eines Kommunikationsvorgangs Kenntnis zu nehmen, erlaubt § 88 Abs. 3 TKG dies unter der Voraussetzung, dass das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes der technischen Systeme erforderlich ist.

Und genau damit ist die entscheidende Frage formuliert. Ist die Bevorzugung einzelner Dienste und die damit einhergehende Notwendigkeit der Kenntnisnahme von den näheren Umständen von Kommunikationsvorgängen tatsächlich erforderlich?

posted by Stadler at 10:18  

37 Comments

  1. Müsste man z.B. der Post nun auch verbieten, günstigere – als Warensendung deklarierte – Briefe weniger schnell zu bearbeiten? Die hat zwar auch Kenntnis davon, WIE etwas versendet wird, aber noch lange nicht WAS drin ist. Die Telekom weiß auch nichts über den Inhalt der übertragenen Sachen.

    Und wenn doch, dann wusste sie es auch vorher schon und es hat absolut Null mit dem Drosselungs-Thema zu tun. Hätte man dann nicht schon viel eher diesen Weg gehen können?

    Auf mich wirkt das jetzt wie die verzweifelte Suche nach dem einen Paragraph im Gesetze-Dschungel, mit dem man die Telekom so richtig schön ins Knie schießen kann…

    Comment by NetzBlogR — 2.05, 2013 @ 10:39

  2. Ich hatte die angesprochenen Presseberichte noch nicht gesehen. Diese Reaktion auf die Proteste zeigt endgültig, wie weltfremd der Telekom-Vorstand ist. Für ihn ist das Internet offenbar ein Entertainment-Angebot, bei dem man sich seinen Bedarf durch den Zugang zu einigen wenigen Websites deckt. Hier hat man nicht begriffen oder will öffentlich nicht begreifen, dass es um Connectivity im allgemeinsten Sinne geht, um Zugang zu einer Vielzahl von Diensten mit individuell verschiedensten Nutzungsprofilen. Das kann das Bereitstellen von eigenen Services im kleinen Maßstab sein (siehe FreedomBox), das Teilen des eigenen Zugangs im Rahmen von Freifunk, oder eine Freiberuflerin, die von zuhause aus per VPN in den Netzen ihrer Auftraggeber arbeitet. Statt dessen solche Verlautbarungen von Seiten des im deutschen Markt dominanten Providers. Katastrophal.

    Comment by Sebastian Lisken — 2.05, 2013 @ 10:46

  3. @NetzBlogR
    Der Transport von Briefen unterliegt nicht dem Fernmeldegeheimnis sondern dem Briefgeheimnis. Die Post darf deshalb auch nicht die Briefe aufmachen, um daraus den Transporttarif zu bestimmen.

    Der Telekom ist es nach dem Fernmeldegeheimnis streng verboten, den Inhalt der Datenpakete zu erlauschen, um daraus Tarife abzuleiten. Sie ist deshalb auch von der absurden Störerhaftung befreit und braucht keine Haftung für die Inhalte übernehmen (wie die Post auch nicht, wenn sie in Briefen Anthrax transportiert, wie das in den USA die Verkehrssitte ist).

    Wir hätten diese Diskussion eigentlich schon früher und strenger führen müssen, als Vodafone den Verkehr ihrer Nutzer inhaltlich überwachte und Skype aus kommerzieller Wollust heraus blockierte.

    Auch wenn es mir schwer fällt: man kann hier BMWi Rösler zitieren: die Telekom hat Best-Effort das zu tranpsortieren, was ihr angeboten wird. Für alles andere, insbesondere die Beschnüffelung der Inhalte hat sie keine Erlaubnis.

    Wir sehen nur wieder, dass es wie bei Strom- und Bahnnetzen auch bei der Kommunikation nicht klappt, wenn der Netzbetreiber im Contentgeschäft Wettbewerber seiner Kunden ist. Deshalb sollte die Telekom zerschlagen werden, der Contentbereich abgesplittet werden und bei den Netzgesellschaften ist die Frage, ob wie sie nicht wegen Marktmarktmissbrauch zerhacken müssen wie weiland AT&T in USA. Die Telekom schädigt den Kapitalismus wie AT&T und schadet unserer sozialen Marktwirtschaft.

    Die Telekom hat jetzt nachhaltig gezeigt, dass sie mit einer Marktwirtschaft nicht zurecht kommt. Dann sollten wir auch nicht weiter die Lernversuche subventionieren, sondern abbrechen und durch zu unserem Gesellschaftssystem konforme Lösungen zu ersetzen. Wie z.B. in den USA (wo die Telekom ja auch gescheitert ist).

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.05, 2013 @ 10:52

  4. Die Telekom wird ihre Argumentation bzgl. der Dateninspektion natürlich NICHT über den Endverbraucher führen. Die IP-Adressen von Spotify und/oder Youtube sollten hinlänglich bekannt sein und somit bereits bei „Einspeisung“ ins Telekom-Netz regulierbar. OHNE zu untersuchen, was drin ist oder dem Endverbraucher zu „nahe“ zu kommen.

    Nice try Herr Stadler. ;)

    Comment by L3v3l0rd — 2.05, 2013 @ 11:50

  5. Der Anbieter muss nicht zwingend Inhalte begutachten, um unterschiedliche Drosselprofile zu implementieren. Er müsste doch nur die jeweiligen Anwendungen (z.B. Spotify, YouTube, Entertain) in unterschiedlichen Sessions laufen lassen. Ob er das nun über eine spezielle App oder Hardware (wie bei Entertain) steuert, ist egal.
    Er würde sich dann so wie die Post verhalten, die einfach unterschiedliche Zugangsprodukte (Normalbrief, Express, Paket usw.) anbietet.
    Eine Kollision mit dem Fernmeldegeheimnis wäre damit leicht zu umgehen. Bei Spotify und Youtube wird in der jeweiligen Session einfach gar nicht gezählt und bei der Internetzugangssession das Volumen (up und Down) einfach addiert ohne dass Ziele wie Webseiten mit protokolliert werden.

    Comment by Volker — 2.05, 2013 @ 11:52

  6. Technisch gesehen ist es nicht notwendig den Datenverkehr aufzuzeichnen.

    So könnte die Telekom z.B. die Drosselfreien Dienste in einer eigenen IP-Range ( und die kann auch privat sein ) anbieten. Die T-Online Nameserver würden dann diese IP’s statt der üblichen ausliefern.

    Nur Traffic der nicht über diese Range geht wird angerechnet.

    Comment by tbe — 2.05, 2013 @ 12:04

  7. „Hier hat man nicht begriffen oder will öffentlich nicht begreifen, dass es um Connectivity im allgemeinsten Sinne geht, um Zugang zu einer Vielzahl von Diensten mit individuell verschiedensten Nutzungsprofilen.“

    Natürlich hat die Telekom begriffen, dass Telekommunikation inzwischen Commodity ist. Und ebenso hat sie begriffen, dass damit Telekommunikationsanbieter keine sonderlich lukrative Position in der Wertschöpfungskette haben. Darum, genau das zu ändern, geht es hier.

    Comment by Jens — 2.05, 2013 @ 13:23

  8. Ich glaube nicht, dass sie das mit Session Tracking realisieren. Vielmehr vermute ich, dass „berechtigte Pakete“ beim Eingang ein Label bekommen, und alles, was das Routing Label trägt, wird auf Kundenseite nicht berechnet. Sauber, effizient, und obendrein „sicher“, weil man eben nicht in die Pakete gucken muss. Das sind keine 10-Euro-Baumarktrouter.

    Nimmt man an, dass es der Telekom nicht darum geht, Nutzer abzuzocken, sondern Anbieter, ähm, „am finanziellen Risiko zu beteiligen“ (der von mir unterstellte Plan), wird das auch gleich viel klarer: Da die Anbieter ihren Traffic mit der Telekom abrechnen müssen, sind sie auch kooperativ, was das Labeln beim Eingang ins T-Netzwerk angeht. Und wer nicht kooperiert, ist in T-Netz bald irrelevant.

    Schwieriger wird’s für den Kunden, wenn aufgrund eines technischen Fehlers YouTube mal als „Internet“ abgerechnet wird: Der Kunde kann niemals nachweisen, dass sein Monstertraffic aus einer privilegierten Quelle stammt, die üblichen Logs sind wertlos, weil nur Traffic aggregiert wird und man im Zweifelsfalle überhaupt nicht weiß, welche Website jetzt privilegiert ist und welche nicht. Im Streitfall ist der einzige, der Logs hat, die Telekom. Da muss man dann schon Vertrauen haben…

    Comment by ketchup — 2.05, 2013 @ 13:51

  9. „Nimmt man an, dass es der Telekom nicht darum geht, Nutzer abzuzocken, sondern Anbieter, ähm, “am finanziellen Risiko zu beteiligen““

    Natürlich geht es darum, die Nutzer abzuzocken. Denn die Nutzer haben ja immerhin schon für die Youtube-Pakete im Rahmen ihres monatlichen Internet-Flatrate Entgelts bezahlt.

    Die Telekom will zum neuen AOL werden.

    Comment by _Flin_ — 2.05, 2013 @ 14:10

  10. Telekom gekündigt bis zum September 2013.

    Können mich mal die ***** Stream geht bei mir gar nicht, weil die Leitung zu viele Fehler drauf hat.

    Ich bin auch für Er…äh. .. Zerschlagen der Telekom. Das Treiben geht langsam zu weit.

    Comment by Troll — 2.05, 2013 @ 14:13

  11. Na das wäre es ja, allerdings bin ich auch der Meinung, dass es auf Technischer Seite keine Probleme geben sollte. Man muss die Daten nicht aufzeichnen um zu Wissen wieviel eine Person oder ein Anschluss verbraucht. Bin gespannt wie das ganze weitergeht.

    Comment by Marcus Graf — 2.05, 2013 @ 14:16

  12. Hmm, tk-Kunden sind vom Voip generell abgesperrt. Ist das dann nicht rechtswiedrig?

    Comment by telko — 2.05, 2013 @ 14:29

  13. Das wird doch schon seit Jahren im Mobilfunk gemacht. Wo ist da der Unterschied zu Festnetz??
    Bei einigen Mobilfunk-Anbietern kann ich bestimmte Portale komplett kostenlos aufrufen, für das restliche Surfen werden X Cent pro MB berechnet. Da wird einfach die IP-Adresse der aufgerufenen Seite, z.B. Youtube, angeschaut und aus der Berechnung rausgenommen. Ähnlich ist/war dies zum Beispiel bei Musik-Downloads für Handys: Das Surfen und Aussuchen der Stücke kostete je nach Tarif, der download einer MP3 selbst jedoch nicht, weil der Download-Server eine dem Mobilfunkanbieter bekannte IP-Adresse hatte. Genau so wird’s jetzt auch im Festnetz-Bereich gemacht. Und eine IP-Adresse darf der Netzbetreiber ja auswerten und ggf. den Preis daraus bestimmen. Um es mit der Post zu vergleichen: Die schauen ja auch auf die Empfänger-Anschrift und sagen, dass in Brief ins ausland mehr kostet, als eins innerhalb Deutschlands.

    Comment by Alex — 2.05, 2013 @ 14:35

  14. Thomas, zwar halte ich Deine Argumentation für unterstützenswert. Allerdings gibt es eine gute Gegenargumentation: Die Daten zur Diskriminierung der Dienste werden derzeit ohnehin aus Sicherheitsgründen kurzfristig gespeichert und verarbeitet. Ausserdem wird all das schon gemacht um ein besseres Loadbalancing zu erreichen. D.h. die Daten sind schon alle da. Es geht letztlich nur noch um ihre Verwendung. Und genau da hakt es doch, wenn die Telekom als Mittler nun Anbieter und Kunden erpressen kann. Ausserdem fehlt hier die Transparenz, denn die Telekom muss mir vorher sagen, was mein Anschluss kann und was nicht. D.h. die Telekom muss mir sagen, welche Dienste privilegiert sind und welche nicht. Die einen wollen dailymotion und gehen zu France Telecom und die anderen wollen Spotify und gehen zur Deutschen Telekom und die anderen wollen zu Youtube und gehen zum Google-Netz. Denn es wird Google-Netz geben. Wie gesagt, ich habe meine Aussage in the Legal Tribune Online schon getroffen. Das ganze ist eine Aktion um jede Innovation zu töten.

    Comment by Rigo — 2.05, 2013 @ 14:48

  15. @Rigo: Was kurzfristig gespeichert wird, sind IP-Adressen für 7 Tage. Hier geht es aber darum, für bestimmte Dienste wie YouTube und andere gezielt zu ermitteln, wieviel Traffic auf die Nutzung dieser Dienste entfällt.

    Nach meiner Einschätzung verstößt diese Art der Bevorzugung bestimmter Dienste gegen § 88 TKG weil sie erfordert, die näheren Umstände der Telekommunikation zu erfassen.

    Comment by Stadler — 2.05, 2013 @ 15:01

  16. In einer idealen Welt müsste die Telekom tatsächlich nicht aufzeichnen wer von wo/wohin wieviel Traffic erhalten/gesendet hat.

    Wenn jedoch Youtube einen Vertrag mit der Telekom macht, dann sollte darin auch sämtliche Werbung auf ihren und Partnersites enthalten sein. Denn sonst zahlen die Werbetreibenden nach dem halben Monat nichts mehr. Denn bei 300kbit kommt signifikant weniger Werbung durch.

    Da aber nicht mal Yahoo und vergleichbaren bekannt ist, wer grade alles auf ihrer Seite wirbt, kann die Telekom die auch nicht separat routen. Es müsste der Referer erfasst werden.

    Comment by qrios — 2.05, 2013 @ 16:11

  17. @4: ich halte die Argumentation für schlüssig. Es heißt doch ausdrücklich, dass auch die Tatsache der Kommunikation zwischen zwei Partnern den Leistungserbringer (die Telekom) nix angeht. Die TK darf dann also über das technische Maß hinaus gar nicht wissen, dass und ob ich mit youtube spreche (oder mit youporn …).

    @16: das wäre aber deep packet inspection und geht auch nur bei http. bei https schon wieder nicht. es geht also wirklich nur anhand der IP-Adresse des Lieferanten.

    Wenn ich nun aber Tor benutze?

    Der Hinweis mit der Werbung ist auch sehr gut. Die Werbung zählt dann auch zu meinem Kontingent. Die Werbeblocker werden bestimmt immer beliebter.

    Fragen über Fragen.

    Comment by ths — 2.05, 2013 @ 16:15

  18. Ich fürchte ebenfalls, dass diese Argumentation nicht standhalten würde. Letztlich wäre dann fast jede Form von Tracking verboten, also auch bei Freemail-Providern die den Content parsen oder bei Suchmaschinen wie Google, wenn sie Nutzerprofile erstellen.

    Die Netzneutralität scheint mir da ein besser Ansatz zu sein. Übrigens wurde sie im Regierungsprogramm der SPD (im Gegensatz zu den Plänen von Schwarz-Gelb) verankert. Netzneutralität sollte nicht mehr bloß ein frommer Wunsch sein, sie muss Pflicht werden, Herr Rösler!

    Comment by StephanN — 2.05, 2013 @ 16:23

  19. dann surfe ich über den proxy in Russland, danke schön.

    Comment by Klar — 2.05, 2013 @ 16:28

  20. Diese formaljuristische Argumentation macht doch Hoffnung. Dafür müssen Kunden nicht die Telekom boykottieren oder verklagen, sondern YouTube kann, falls man sich nicht gütlich einigt, die Telekom verklagen, weil sie Konkurrenten bevorzugt. Dass Google nicht um jeden Preis Kompromisse mit deutschen Technozombies machen will, ist auch anzunehmen.

    Comment by Erbloggtes — 2.05, 2013 @ 18:03

  21. Sehr interessant. Und wie haut man der Telekom jetzt auf die Finger?

    Comment by Mirco Blitz — 2.05, 2013 @ 18:21

  22. Für Bestandskunden ändert sich bis 2018 (2016 ist falsch) gar nichts.

    Und bis dahin wandelt sich in der Branche soviel, daß man die Auswirkungen nicht abschätzen kann.

    Wer weiß schon, was es dann für Tarife, Provider, Angebote gibt. Das kann selbst der rosa Riese nicht vorhersehen. Da könnte auch ein neuer Anbieter eine Riesennummer machen und für fünf Euro die Line verticken.

    Abwarten und Tee trinken. Ich verstehe die Panik nicht. Da rülpst mal ein Provider, und alle Leute fallen darauf rein. In sechs Monaten machen die einen Fallrückzieher und die Infarktpatienten liegen auf Intensiv.

    Was den Datenschutz betrifft, so kann ich Euch sagen, daß Provider sowieso machen, was sie wollen, denn wir werden deren geheime Serverräume niemals betreten, nicht mal Herr Schaar, der Nichtnutz. Daher gibt es null Kontrolle.

    Ohne Kontrolle tanzen die Mäuse auf dem Tisch.

    Sie tanzen seid Jahren vollständig ungehemmt, wissen deren Angestellte! Und die schweigen.

    Comment by Wilms — 2.05, 2013 @ 20:11

  23. Edit: … seit Jahren, nicht seid Jahren…

    Zum „Seid“ kommen wir später.

    Comment by Wilms — 2.05, 2013 @ 20:14

  24. Wir sehen da noch ein ganz anderes Problem, was auch den Datenschutz direkt betrifft.

    https://plus.google.com/u/0/b/107421933972623172038/107421933972623172038/posts/U7DmH1hmNQq

    Bisher ist unsere Anfrage leider unbeantwortet.

    Comment by AnonSphere.com — 2.05, 2013 @ 22:11

  25. @Wilms: Ob es jetzt 2016 oder 2018 ist, wo soll jetzt da der Unterschied sein ? Also ich sehe hier keinen.

    Denn Fakt ist schon alleine : Zuerst gab die Telekom an, das die Bestandskunden überhaupt nicht von der Drosselung betroffen wären. Als dann in den Tagen darauf die ersten Medienberichte auftauchten, wo stand, das die Bestandskunden doch davon betroffen sein könnten, gab jetzt auf einmal die Telekom an, dass nun doch ALLE Kunden plötzlich von der Drosselung betroffen wären.

    Und gerade das hat einmal mehr nun gezeigt, das es der Telekom nur darum geht, ihre Kunden noch einmal anzulügen.

    Und das würde ich mir als Kunde nicht gefallen lassen. Und auch noch mal der Hinweis: Jeder Telekom-Kunde hat bereits jetzt schon die Möglichkeit seinen bestehenden Vertrag bei der Telekom zu kündigen. Zu diesem Datum eben, wann der Vetrag zu ende ist. Und genau das würde ich jetzt auch machen, denn ich seh schon alleine hier überhaupt kein Grund mehr, welcher hier noch existieren soll, dieses hinterlistige und verlogene Abzockunternehmen weiterhin zu unterstützen.

    Comment by sascha — 2.05, 2013 @ 22:13

  26. Und wer spitzt jetzt die Lanze, um gegen den rosa Riesen zu reiten?

    Comment by @ArneHamburg — 3.05, 2013 @ 07:34

  27. So abstoßend ich das Geschäftsverhalten der Telekom finde: Mir leuchten die Argumente in diesem Blogposting nicht ein.

    Die Telekom darf doch auch schon zu Abrechnungszwecken bei Telefonaten aufzeichnen, welcher Anschluß mit welchem anderen Anschluß wie lange telefoniert hat. Wieso sollte sie in einem neuen Tarifmodell zu Abrechnungszwecken nicht aufzeichnen dürfen, welche IP-Adresse wie lange angesurft wurde?

    Und irgendwann wird dann eingeführt, dass Traffic von ausländischen IP-Adresse mehr kostet als von heimischen IPs.

    Comment by Felix aus Frankfurt — 3.05, 2013 @ 09:01

  28. @Satdler: Die Frage die Alex (Kommentar 13) aufwirft habe ich mir eben auch gestellt. Ihre Einschätzung dazu? Wieso greift kostenloses Telefonieren in ein bestimmtes Netz nicht in das Fernmeldegeheimnis ein?

    Comment by Michael — 3.05, 2013 @ 16:06

  29. @Felix aus Frankfurt:
    Weil das Tarifmodell auf keiner Abrechnung basiert, die diese Art der Datenerhebung für Abrechnungszwecke erfordert.

    Comment by Stadler — 3.05, 2013 @ 21:56

  30. @1: Der Unterschied zur Warensendung ist, dass eben nicht ausnahmslos alle Shoppingseiten bevorteilt werden sollen, gleich welchen Angebots, also ob Lebensmittel oder DVD, sondern ganz spezifische Dienste (eines bestimmten Anbieters). Das wäre also eher vergleichbar mit einer Briefmarke für Liebesbriefe.

    Im übrigen muss die Briefpost auch keine Statistik darüber führen wieviele Warensendungen und wieviele sonstige Sendungen ein Empfänger erhält, um den Tarif bzw. die Liefergeschwindigkeit an den Empfänger zu berechnen. Die Drossel wäre ja beim Empfänger angesiedelt und nicht bei Youtube. Auch hier unterscheidet der hinkende Vergleich sich wesentlich.

    Comment by Ein Mensch — 4.05, 2013 @ 12:30

  31. @Stadler

    Wenn das Tarifsystem entsprechend den Plänen der Telekom umgestellt ist, wäre es ja „zu Zwecken der Abrechnung“ nötig: IP-Adresse, Zeitpunkt und Volumen müßten gespeichert werden, um nachvollziehbar machen zu können, ob und wann das Tarifvolumen ausgeschöpft ist. Eine „echte“ Flatrate bietet die Telekom dann ja nicht mehr an.

    Genauso, wie Telefonnummer und -zeiten und -dauer bei Nicht-Flatrates gebraucht werden, während das bei echten Telefon-Flatrates eben nicht nötig ist.

    Comment by Felix aus Frankfurt — 4.05, 2013 @ 13:42

  32. König Drosselbart ist soeben abgemahnt worden, das Vorhaben binnen zehn Tagen zu stoppen, ansonsten wird die Sache vor Gericht gehen.

    Wir werden uns daher noch länger mit den Konsorten beschäftigen müssen, Verbraucherzentrale sei Dank. Die machen wenigstens ihren Job, im Gegensatz zu anderen.

    Comment by Wilms — 6.05, 2013 @ 17:43

  33. Der Telekom-Sprecher hat Recht: es werden im Router einfach zwei PPoE-Verbindungen mit der Gegenstelle aufgemacht, und der Router beim Endkunden schickt die einen Daten durch die eine Verbindung, deren Volumen nicht gezählt und die nicht gedrosselt wird – und die anderen Daten durch die andere Verbindung, die eben gezählt und gedrosselt wird.

    Nichtsdestotrotz sehe ich den Versuch der Telekom, Inhalteanbieter zu erpressen („Zahle oder wirst gegen Monatsende gedrosselt“) für einen Verstoß gegen die Netzneutralität und – unabhängig von der Rechtslage – für nicht akzeptabel.

    Comment by Alvar — 6.05, 2013 @ 20:48

  34. Ach, Nachtrag, der wichtigste Teil fehlt: Dadurch hat auch die Telekom keine Kenntnis über den Inhalt der Kommunikationsdaten oder die näheren Umstände – die Verteilung geschieht ausschließlich im Router des Nutzers. Einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis kann man daher wohl verneinen.

    Aber, siehe oben, das heißt nicht, dass man die Abschaffung der netzneutralität durch die Telekom für richtig halten muss. Gegen Volumentarife – die alle Diensteanbieter gleich behandeln! – habe ich dagegen nichts einzuwenden.

    Comment by Alvar — 6.05, 2013 @ 20:50

  35. Und wenn gezählt (und gedrosselt) wird, dann ist das was?

    Comment by Stadler — 6.05, 2013 @ 20:57

  36. Es werden die Aktionäre der Telekom sehr viel Geld verlieren, andere Anbieter den Markt erobern, denn die Nachfrage bestimmt den Markt und nicht umgekehrt.

    Telekom wird abdanken, andere sich bedanken.

    Sie drosseln sowieso nicht, denn bis 2016/18 fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Wahrscheinlich ist das Netz dann schon so überwacht, daß es mit der Lust an der WWW-Freiheit eh vorbei ist. Syrien ist vom Netz, ein Klick reicht, auch in Deutschland. Sofort hat es sich ausgedrosselt oder ausgewebt.

    Die echten Bedrohungen des Webs, die vom Staat ausgehen, werden anscheinend gerne vollständig ausgeblendet.

    Comment by Freitag — 10.05, 2013 @ 14:41

  37. „Wenn die Telekom allerdings die Nutzung bestimmter Dienste […] von dieser Volumenbegrenzung ausnimmt, dann setzt das voraus, dass die Telekom das Internetnutzungsverhalten jedes einzelnen Kunden genau aufzeichnet und auch ermittelt, welche Websites und Inhaltsangebote der Kunde im einzelnen aufruft und welches Datenvolumen hierbei anfällt. Anders lässt sich nämlich nicht bestimmen, ob und in welchem Umfang der Telekomkunde priviligierte Dienste wie Spotify nutzt.“

    Das ist falsch. Der temporäre (!), d.h. im Moment der Kommunikation – also, wenn das Paket durch die Router der Telekom läuft, Zugriff auf die Envelope-Daten der TCP/IP-Pakete reicht aus, um die Ausnahme des Volumens zu realisieren. Technisch gesehen, braucht man nur auf der Gegenstelle des DSL-Modems zu prüfen, ob Quell- oder Ziel-IP in einer Liste von IP’s auftauchen, um zu entscheiden, ob man das Volumen zählt oder nicht. Da der Zähler nur aggregiertes Volumen enthält und einen größeren Zeitraum abdeckt, sind ihm keine „näheren Umstände“ zu entnehmen. Damit hat weder ein Telekom-Mitarbeiter noch eine externe Instanz Zugriff auf eben diese näheren Umstände.

    Ich bin kein Jurist, aber es erscheint mir nicht zu weit hergeholt, in Zeiten zunehmenden Verkehrsvolumens zu argumentieren, dass die unterschiedliche Zählung von Traffic zur „geschäftsmäßige[n] Erbringung der Telekommunikationsdienste“ notwendig ist. Letztlich zielt das Wort „geschäftsmäßig“ ja darauf ab, dass es eben keine rein technischen Notwendigkeiten sind, sondern die Erbringung der Dienstleistung gewerbsmäßig ist und damit auch wirtschaftliche Gründe zählen.

    Comment by Robert Klemme — 12.06, 2013 @ 13:45

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