Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.5.13

BVerfG: Kein Anspruch auf Videoübertragung im NSU-Prozess

Der Landshuter Anwaltskollege Ernst Fricke wollte als freier Journalist und Onlinejournalist – wie es in der Pressemitteilung des BVerfG – heißt, über den NSU-Prozess berichten. Weil das neue Verfahren zur Zuteilung von Plätzen für die Medien keine Kontingente für freie und Online-Journalisten vorgesehen hat, hat sich Fricke gegen die Verfügung des Vorsitzenden gewandt und beantragt, ihm einen Platz zur Verfügung zu stellen, hilfsweise eine Videoübertragung in einen Nebensaal des Gerichts durchzuführen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 01.05.2013 (Az.: 1 BvQ 13/13) abgelehnt. Zur Begründung führt das BVerfG aus:

Eine Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb gemäß Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist nach seinem Vorbringen offensichtlich nicht gegeben. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze hat der Vorsitzende des jeweiligen Spruchkörpers einen erheblichen Ermessensspielraum. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <97 f.>). Es ist dagegen nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, eine Verteilungsentscheidung des Vorsitzenden umfassend und im Einzelnen darauf zu überprüfen, ob die beste Verteilmodalität gewählt worden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 – 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069). Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten (BVerfGE 87, 331 <333>).

Es handelt sich immerhin schon um die 3. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Streit um die Presseplätze beim NSU-Verfahren, ohne, dass die Hauptverhandlung dort überhaupt begonnen hätte.

posted by Stadler at 14:47  

12 Comments

  1. Daß hier mal wieder bei sonnenklaren Umständen das Bundesverfassungsgericht belästigt wird, ist ein Indiz für die Unfähigkeit der deutschen Juristen.

    Diese Klagen sind es, die zu den 97% allem Mist gehören, mit dem sich das Gericht beschäftigen muß.

    Daher hat Herr Vosskuhle zu Amtszeiten eine Gebühr von 5000 Euro vorgeschlagen, später aber einen Rückzieher gemacht. Zu Recht, aber es zeigt den Ärger.

    Deshalb sollte man sich überlegen, wann, wo, warum und wie man eine Klage einreicht.

    Comment by Wilms — 2.05, 2013 @ 19:42

  2. Montag also die Hexenverbrennung.

    Uhhh! Wie schrecklich, das Monster.

    Deutschland im Jahr 2013. Es hat sich nichts geändert. In Bayern schon gar nicht.

    Comment by Wilms — 2.05, 2013 @ 21:09

  3. @ RA Wilms

    „Ein jeder lernt nur, was er lernen kann:
    Vergeblich, was Du wissenschaftlich schweifst“

    Sags weiter: Du bist nicht allein.

    Und das leicht verfremdete Zitat ist auch nicht von mir. Sondern von … na von wem wohl?

    Nicht verzagen:
    Klabauster fragen;-)

    Comment by Mike — 2.05, 2013 @ 22:25

  4. Ich hoffe es geht nun langsam los. Nachdem im Grundgesetz ja irgendwas stehen muss, dass schlafmützige türkische Journalisten Sonderrechte haben, möchte ich nun die Erklärung für feuerfeste CD´s hören.

    Comment by Logo — 3.05, 2013 @ 00:57

  5. Dieses Gezicke der Journallie nervt langsam nur noch. Ist die Pressefreiheit in Deutschland ernsthaft in Gefahr, nur weil nicht 200 sondern nur 50 Journalisten aus dem Gerichtssaal berichten können? Ich denke nicht. Kriegt euch mal wieder ein. Es geht hier nicht im die Medien, sondern um die ermordeten Menschen und um das Leid der Angehörigen. Und nicht zuletzt sitzt da eine Person auf der Anklagebank, die das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren hat. Und auch das Recht, in einem angemessenen Zeitraum zu erfahren, was die Strafe für ihr Verbrechen ist. Aber das scheint ja in den Medien niemanden mehr ernsthaft zu interessieren.

    Comment by Moki — 3.05, 2013 @ 14:13

  6. Auch heute geht es in der Presse eher um die Kleidung und das Kaugummi der Angeklagten, als um die Sache. Bild natürlich: Nazibraut traut Richter nicht (Menschen trauen Bild nicht, die Frau hat übrigens einen Namen). Das peinliche Theater geht weiter. Süddeutsche und Spiegel reihen sich ein: Huch, sie hat verschränkte Arme und dreht den Zuschauern den Rücken zu, wie gemein. Huch, sie trägt einen edlen Hosenanzug, wie eine Geschäftsfrau.

    Langsam reicht es. Was für Idioten dafür auch noch bezahlt werden. Ekelhaft.

    Jetzt darf man mind. ein Jahr die Glotze ausschalten. Schlimmer als bei der Papstwahl.

    Deutschlands Dummpresse ist unterste Schublade.

    Comment by Wilms — 6.05, 2013 @ 19:00

  7. Nachtrag:

    Das unterirdische Vollpfosten-Gericht soll der Öffentlichkeit lieber mal erklären, warum drei Pflichtanwälte vor jeder Sitzung auf Waffen kontrolliert werden sollen. Der Befangenheitsantrag besteht zu Recht.

    Schön, daß die Vollpfosten darauf verzichtet haben, die Angeklagte in Ketten vorzuführen an Händen und Füßen, wie es erst vorgegeben war.

    Unsäglich! Was ist das eigentlich für ein Sauladen? Und die Tusse (eine Transe??), diese Gerichtssprecherin, mit ihrem Brigitte-Statement, ist mit nichts zu unterbieten, daher bereits in der Heute-Show und auf Quer zu bewundern.

    Unter aller SAU!

    Comment by Wilms — 6.05, 2013 @ 19:10

  8. Ps. Wer Bock hat, kann mich verklagen, ich zahle aus der Portokasse.

    Ich habe die Nase voll, daß Meinungsfreiheit in Deutschland anscheinend nicht mehr möglich ist.

    Und ganz nebenbei:

    Ich halte den Richter im oben genannten Prozeß für einen Vollidioten, die Gerichtssprecherin, die Andrea heißt, aber ein Andreas ist, für dumm wie Scheiße und die deutsche Presse für blöde wie ein Kuhhaufen.

    Habe ich jemanden vergessen?

    Wenn ja, dann schreibt es mir, ich lege nach.

    Feierabend mit Kuscheln und Regeln.

    Wer ein A. ist, der wird auch so genannt und darf es auch, weil er es ist.

    Das Gericht soll gefälligst das Gegenteil beweisen! Doch das fällt schwer, weil man ja weiß, daß sich A. nicht gegenseitig als solche bezeichnen möchten, wohlwissend, daß sie es selber sind.

    Arschlöcher eben.

    Juristen unter sich. Was zum Nachdenken. Erstes Semester.

    Comment by Wilms — 6.05, 2013 @ 21:00

  9. Hi, Herr RA Wilms:

    Warum sollten Sie denn verklagt werden? Läuft Ihre AM nicht mehr? Wie o. gesagt: nicht verzagen – Klabauster fragen …

    Comment by Mike — 7.05, 2013 @ 22:48

  10. Hallo RA Stadler & Herren Volljuristen hier im Blog,

    hat Ihr Herr Kollege Dr. Oswald (Welt von heute) ´n echten und nicht bloß ´n Hexen-SCHUSS, wenn er meint: die drei Verteidiger von Fr. Z. sind Namensprovokateure, weil sie Stahl, Heer und Sturm heissen? (In Köln gab´s weiland ´n Landgerichter, Arbeitsrechtler Dr. Szahlhacke …).

    Also was tun: soll´n sich die drei wie weiland Dr. Ratzinger, der Benedictus wählte, sich Pseudonyme zulegen? Oder wie oder was? Oder war das inner Welt von heute ´ne Satire?

    Gruß, Mike, 8. Mai 2013.

    Comment by Mike — 8.05, 2013 @ 10:09

  11. @Mike

    Wir funzen immer, also halt besser den Rand.

    Comment by AM — 10.05, 2013 @ 15:32

  12. @ AM

    Danke, Herr Funzer, genau das will ich versuchen;-)

    Comment by Mike — 13.05, 2013 @ 13:05

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.