Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.3.13

BayVGH: Automatisierte KFZ-Kennzeichenerfassung zulässig

Ein Pendler, der auf seiner Fahrtstrecke regelmäßig Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung und -erfassung passiert, hatte gegen den Freistaat Bayern auf Unterlassung geklagt, mit dem Ziel, dass der Freistaat Bayern Kennzeichen von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme erfassen und mit polizeilichen Dateien abgleichen darf. Es geht dem Kläger darum, eine ständige polizeiliche Überwachung in der Art eines „Bewegungsbildes“ zu verhindern.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 17.12.2012, Az.: 10 BV 09.2641) sieht in der Maßnahme zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hält die Vorschriften des Polizaufgabengesetzes, die diesen Eingriff rechtfertigen sollen, aber noch für verfassungskonform. Nach Art. 33 Abs. 2 S. 2 BayPAG können durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme bei Vorliegen entsprechender Lageerkenntnisse Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst werden. Zulässig ist unter gewissen Voraussetzungen auch der Abgleich der Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsbeständen. In den Urteilsgründen heißt es dazu u.a.:

Ein nicht mehr zu rechtfertigender Grundrechtseingriff bestünde des Weiteren bei einem routinehaften und flächendeckenden Einsatz der Erfassungssysteme. Auch insoweit hat der bayerische Gesetzgeber aber tatbestandliche Eingrenzungen vorgesehen. Nach Art. 33 Abs. 2 Satz 5 PAG ist der flächendeckende Einsatz der Kennzeichenerfassung grundsätzlich nicht erlaubt. Auch durch die Normierung von Anlass und Zweck sowie dem Erfordernis des Vorhandenseins bestimmter Lageerkenntnisse ist eine routinehafte Erfassung von vorneherein nicht zulässig.

Hier stellt sich allerdings ein Problem, das auf der Schnittstelle zwischen Bestimmtheit der Norm und Verhältnismäßigkeit anzusiedeln ist. Denn die relativ unklare und im Einzelfall schwer überprüfbare Voraussetzung, dass bestimmte Lageerkenntnisse vorhanden sein müssen, eröffnet den Behörden durch Behauptung entsprechender Gefährdungslagen einen weiten und effektiv nicht mehr nachprüfbaren Spielraum bei der Anordnung einer Kennzeichenerfassung.

Man merkt der Urteilsbegründung förmlich an, dass sich der Senat windet, zumal er betont, dass die gesetzliche Regelung trotz Bedenken hinsichtlich einzelner Gesichtspunkte bei der gebotenen Gesamtabwägung noch verhältnismäßig sei. Das ist eine staats- aber keine grundrechtsfreundliche Betrachtungsweise. Da liegt eine Verfassungsbeschwerde nahe.

posted by Stadler at 11:09  

5 Comments

  1. “ Da liegt eine Verfassungsbeschwerde nahe. “

    Eben, das Urteil ist schöngeredet.
    Bei Verkehrsknotenpunkten als Beispiel bräuchte es keine Flächendeckende Überwachung, irgendwann kommt da jeder mal vorbei.

    Comment by Frank — 22.03, 2013 @ 11:29

  2. ” Da liegt eine Verfassungsbeschwerde nahe. ”

    Richt, aber Schlussfolgerung ist falsch.

    Richtig wäre:
    Da liegt eine Änderung der Verfassung nahe. Oder am Besten nach Ungarischem Vorbild.

    Comment by Troll — 22.03, 2013 @ 13:19

  3. Ich habe letztesmal mit einem Freund darüber geredet:
    Eigentlich wäre die totale Überwachung gar nicht so schlecht, wenn sie für JEDEN gilt. Das wäre doch auch zu rechtfertigen, wenn dabei auch Politiker und Lobbyisten erfasst würden, da es ja immer heißt, dass es nur diejenigen stört, die etwas zu verbergen haben.

    Außerdem betonen unsere Politiker doch immer, dass sie Volksvertreter sind. Da können sie doch nichts dagegen haben, wenn das Volk auch sieht, ob es gut vertreten wird?

    Wie, so ist das gar nicht gemeint?

    Comment by Trollfresser — 22.03, 2013 @ 19:03

  4. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…) hält die Vorschriften (…) aber noch für verfassungskonform.“

    Na prima. Solche Richter braucht der Rechtsstaat. Solange die Staatsgewalt gerade noch verfassungskonform agiert, kann der Bürger beruhigt sein.

    Es gab mal Zeiten, da wurden mehr Freiheiten für die Bürger geschaffen. Seit geraumer Zeit kennt der Staat nur eine Richtung: Wie überwache ich noch mehr und schränke die Bürgerrechte noch mehr ein, und bleibe dabei gerade noch verfassungskonform.

    Comment by Namenslos — 22.03, 2013 @ 22:39

  5. Bayern ist ein Sonderfall, ein Sonderproblem in jeglicher Hinsicht.

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:59

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