Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.2.13

Gericht verurteilt zur Unterlassung wegen fehlendem Impressum bei Facebook

Gewerbsmäßige Facebookprofile unterliegen nach einer neuen Entscheidung des Landgerichts Regensburg (Urteil vom 31.01.2013, Az.:1 HK O 1884/12) den Informationspflichten des § 5 TMG. Das Fehlen eines Impressums ist nach Ansicht des Gerichts wettbewerbswidrig. Ähnlich hatte bereits das Landgericht Aschaffenburg entschieden.

Die Entscheidung des LG Regensburg ist auch deshalb interessant, weil ihr offenbar eine wettbewerbsrechtliche Massenabmahnung zugrunde lag. Das Gericht geht insweit davon aus, dass 180 Abmahnungen binnen einer Woche, auch wenn der Abmahner ein eher kleiner Betrieb ist, allein nicht ausreichend sind, um auf einen Rechtsmissbrauch schließen zu können.

posted by Stadler at 09:48  

10 Comments

  1. Wer kein Impressum auf seiner Seite oder der FB Seite hat ist doch selber Schuld. Da gibt es schöne kostenlose Apps die man rein machen kann und das schon sehr lange.

    Wenn das fehlende Impressum gegen die Informationspflichten des § 5 TMG verstößt, dann können auch 2000 Abmahnungen kein Rechtsmissbrauch sein.
    Der Fehler im System ist, das hier nicht FB oder Amazon Zentral abgemahnt werden kann, sondern nur jeder Kunde von denen direkt.

    Comment by Troll — 6.02, 2013 @ 10:43

  2. Interessant finde ich die Feststellung im Tatbestand:

    „Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebookseite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden.“

    Da wird wohl von Mitarbeitern der Justiz ein wenig zuviel geservt worden sein…

    Comment by Markus Ziesche — 6.02, 2013 @ 11:03

  3. Tja, wahrscheinlicher ist, das Facebook und Co gesperrt sind, damit die Mitarbeiter arbeiten und nicht soziale Kontakte pflegen.

    Des Weiteren wäre es mal zu erläutern warum 180 Abmahnungen die Woche – da es sich um einen Wert pro Woche handelt, kann man wohl unterstellen, dass das mehrere Wochen so geht – NICHT rechtsmissbräuchlich sind.

    Comment by Christian — 6.02, 2013 @ 12:59

  4. Mal ganz dumm gefragt: Ist das denn wirklich so unstreitig, dass die Fanpages eigene Telemedien sind? Ich finde, dass auch einiges dagegen spricht.

    Comment by Peter Hense — 6.02, 2013 @ 16:47

  5. Hallo Peter,
    so klar ist das sicher nicht, wenngleich wohl h.M. Habe das in zwei älteren Blogbeiträgen thematisiert:
    http://www.internet-law.de/2009/04/impressumspflicht-fur-twitter-account.html
    http://www.internet-law.de/2012/10/wen-trifft-die-impressumspflicht-im-netz.html

    Comment by Stadler — 6.02, 2013 @ 16:54

  6. Kann man FB nicht wie eine Onlinewerbeanzeige sehen?
    Oder wenn man bei FB ein Impressum braucht, braucht dann nicht jeder Werbeanzeige auch ein Impressum?
    Bei einer Werbeanzeige habe ich genauso viel einfluss auf die Domain und die Seite wie bei einem FB-Profil, nämlich keinen.

    Comment by Troll — 6.02, 2013 @ 17:18

  7. „Der Fehler im System ist, das hier nicht FB oder Amazon Zentral abgemahnt werden kann, sondern nur jeder Kunde von denen direkt.“

    Nein, das ist auch gut so! Verantwortlich sollte derjenige sein, der tatsächlich den Eintrag macht und sonst niemand.

    Der Störerhaftung sollte noch ein viel engerer Rahmen gesetzt werden, denn in Wahrheit schnappt man sich aus Faulheit nicht den eigentlichen Verursacher, sondern einfach den der am Einfachsten zu schnappen ist. Ermittlungsarbeit ist halt anstrengend.

    Comment by Freiheit — 6.02, 2013 @ 18:52

  8. @7
    Doch sollte man können, denn gerade bei Amazon ist es für die Händler lange Zeit nicht möglich gewesen den Eintrag nach deutschem Recht zu machen, da Amazon als Seiten Inhaber Ihnen die Möglichkeiten verwehrt hat.
    Genau so ist es bei Twitter, es gibt einfach nicht die Möglichkeit ein Impressum ein zu stellen.
    Hier sollte nur der Störer belangt werden, wenn der die Voraussetzungen nicht schafft.

    Am Beispiel Amazon sieht man, das nur derjenige abgemahnt wird, der kein Geld hat sich gegen eine Abmahnung zu wehren. Keiner hat Amazon direkt abgemahnt, weil die den längeren Atem haben.

    Comment by Troll — 7.02, 2013 @ 12:14

  9. schon mal bei Paypal das Impressum gefunden?
    https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/privatkunden

    Comment by Troll — 8.02, 2013 @ 11:21

  10. Hier Impressum bei Paypal

    https://www.paypal-deutschland.de/impressum.html

    Comment by Anonymous — 8.02, 2013 @ 14:01

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