Fall Mollath: Alles nur heiße Luft?
Auf SPON ist unlängst ein Artikel von Beate Lakotta erschienen, der versucht zu erklären, warum der Justitzskandal um Gustl Mollath doch keiner ist.
Die Autorin lässt dabei allerdings wesentliche Aspekte unberücksichtigt, verfälscht andere Punkte und stützt ihre Schlussfolgerung letztlich darauf, dass sich einige Spekulationen nicht bewahrheitet hätten, was sie dann natürlich ausführlich darstellt. Wer sich mit den derzeit bekannten Fakten und Hintergründen des gesamten Falls befasst hat, merkt allerdings sehr schnell, dass sich der Artikel von Beate Lakotta nicht um eine ausgewogenen Darstellung aller relevanten Umstände bemüht.
Aus diesem Grunde sollen hier die Verzerrungen und Unrichtigkeiten des Textes anhand einiger zentraler Aussagen einmal aufgearbeitet und dargestellt werden.
Lakotta schreibt in ihrem Artikel beispielsweise:
Da argumentieren Mollaths Unterstützer beispielsweise, anders als drei gut beleumundete forensische Psychiater übereinstimmend feststellten, sei Mollath gar nicht gefährlich. Denn das Attest, das seine Frau vorgelegt habe, sei nicht nur ein Jahr nach dem angeblichen Übergriff Mollaths gegen Petra Mollath ausgestellt worden; es sei möglicherweise eine Fälschung.
Woher Lakotta die Erkenntnis nimmt, die Unterstützer Mollaths würden seine Ungefährlichkeit aus eventuellen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Attest herleiten, bleibt unklar. Es dürfte sich um eine Unterstellung handeln, die lediglich dem Zweck dient, eine bestimmte Argumentation aufzuziehen. Aber auch daran scheitert die Autorin. Sie vermengt nämlich in unzulässiger Weise die Frage des Tatvorwurfs einer Körperverletzung, für die Mollath vermutlich keine unbedingte Freiheitsstrafe erhalten hätte, mit der Frage der Gefährlichkeit, die Voraussetzung einer Unterbringung nach § 63 StGB ist. Das eine betrifft die Vergangenheit und das andere die Zukunft. Der Umstand, dass Mollath eventuell eine Körperverletzung begangen hat, ist zwar eine Grundvoraussetzung der Unterbringung, weil es ansonsten ja bereits an einer Straftat fehlt. Andererseits ist dieser Umstand allein bei weitem nicht ausreichend, andernfalls müsste man jeden Straftäter unterbringen. Die Argumentation Lakottas ist an dieser Stelle also inkonsistent.
Was die Feststellungen der drei von Lakotta als gut beleumundet bezeichneten Psychiater angeht, vergisst die Autorin auf zwei durchaus relevante Aspekte hinzuweisen. Alle diese Gutachten und Feststellungen wurden nach Aktenlage erstellt, es lag ihnen also weder eine körperliche Untersuchung noch ein ausführliches Explorationsgespräch zu Grunde. Demgegenüber hat ein ebenfalls renommierter Neurologe, Psychiater und Psychotherapeut, nämlich der leitende Arzt der Allgemeinpsychiatrie in Mainkofen, Mollath tatsächlich untersucht und nicht nach Aktenlage attestiert. Und zwar nicht im Auftrag Mollaths, sondern in gerichtlichem Auftrag im Rahmen eines Betreuungsverfahrens. Das Gutachten hat deshalb Gewicht, weil es sich nicht um ein Parteigutachten handelt. Dieses Gutachten hat Mollath 2007 als „psychopathologisch unauffällig und geschäftsfähig“ eingestuft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei Mollath mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen vorliegen und es keine Hinweise auf psychotische Erkrankung gibt.
Man könnte an dieser Stelle auch die abweichende und vermutlich zwingende Ansicht vertreten, dass dasjenige Gutachten, dem eine tatsächliche ärztliche Untersuchung zugrunde lag, die höchste Aussagekraft besitzen muss. Damit bliebe allerdings von der einhelligen gutachterlichen Beurteilung, auf die sich Beate Lakotta stützt, nicht viel übrig.
Die weitere Behauptung Lakottas
Denn anders als vielfach behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen.
ist schlicht falsch. Um dies festzustellen, genügt bereits die Lektüre des Strafurteils.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige attestierte Mollath – nach Aktenlage – ein paranoides Gedankensystem. Als ein wesentliches Indiz hierfür wertete der Sachverständige den Umstand, dass Mollath, wie es im Urteil wörtlich heißt “unkorrigierbar der Überzeugung sei, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Frau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen die sich gegen ihn stellten (…) in dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt wären.”
Auch die letzte Begutachtung zur Fortdauer der Unterbringung aus dem Jahr 2011 stützt sich nochmals ausdrücklich, wenn auch nicht ausschließlich, auf den Aspekt der Schwarzgeldgeschäfte. In der Stellungnahme der Bezirksklinik Bayreuth heißt es, Mollath sei unverändert der Überzeugung, er solle aus dem Weg geräumt werden, weil er „Schwarzgeldverschiebungen“ habe aufdecken wollen. Das OLG Bamberg ordnet daraufhin die Fortdauer der Unterbringung an.
An dieser Stelle arbeitet Lakotta also ganz eindeutig mit unrichtigen Behauptungen.
Beate Lakotta schreibt in ihrem Artikel dann weiter:
Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet.
Wenn man den Ausgangspunkt betrachtet, erscheint auch diese Aussage Lakottas deutlich gegen den Strich gebürstet. Dass dieser Verdacht nicht aufgeklärt wurde und vermutlich auch nicht mehr werden wird, obwohl es durchaus einen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben hat, ist ein schweres Versäumnis der Justiz und der Finanzbehörden, aber nicht der Fehler Gustl Mollaths. Dennoch versucht die Autorin auch diesen, eigentlich an die Justiz- und Finanzbehörden zu adressierenden Vorwurf gegen Mollath zu richten.
Anschließend heißt es bei Lakotta:
Die Bank geht von legalen Transfers legaler Gelder aus.
Auch das ist falsch. Auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede. Zuwendungen der Kunden in der Größenordnung von 25.000 DM an beteiligte HVB-Mitarbeiter sind überhaupt nur dann plausibel erklärbar, wenn die Bankmitarbeiter eine Gegenleistung für die Unterstützung bei illegalen Geldgeschäften erhalten haben. Die reguläre Tätigkeit eines Bankmitarbeiters würde kein wirtschaftlich denkender Kunde mit derartigen Geldgeschenken honorieren.
Der Artikel von Beate Lakotta krankt schließlich auch daran, dass sie maßgebliche neue Tatsachen überhaupt nicht erwähnt. Ein früherer Bekannter des Ehepaars Mollaths, der angibt erst 2010 von der Unterbringung Mollaths erfahren zu haben, hat 2011 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er mehrere Telefongespräche mit Herrn und Frau Mollath schildert. In einem dieser Telefonate soll Frau Mollath u.a. ankündigt haben, ihren Mann fertig machen zu wollen und auf seinen Geisteszustand prüfen zu lassen, wenn er ihre Schwarzgeldgeschäfte anzeigt. In diesem Kontext wäre dann auch dem Umstand Bedeutung beizumessen, dass die Exfrau Mollaths ihre Strafanzeige erst erstattet hat, kurz nachdem ihr die HVB – auf Basis der Informationen Mollaths – die fristlose Kündigung erklärt hatte. Denn daraus ergibt sich zumindest ein naheliegendes und handfestes Motiv für eine Falschbeschuldigung.
Wenn dieser Bekannte seine Angaben in einem Wiederaufnahmeverfahren bestätigt und man gleichzeitig berücksichtigt, dass das Aussageverhalten der Ehefrau aufgrund der mittlerweile bekannt gewordenen Umstände anders und deutlich kritischer zu bewerten ist, könnte das Ergebnis eines Wiederaufnahmeverfahrens auch sein, dass Mollath nicht nur wegen der Voraussetzungen des § 20 StGB freizusprechen ist, sondern weil seine Schuld nicht mit der notwendigen Gewissheit festgestellt werden kann. Man sollte an dieser Stelle auch immer berücksichtigen, dass im Strafrecht der Grundsatz in dubio pro reo gilt. Zweifel müssen deshalb, was die strafrechtliche Bewertung angeht, zugunsten von Mollath gehen und nicht zu seinen Lasten.
Die Ausführungen Lakottas zu dem Tatvorwurf des Reifenstechens erscheinen mir symptomatisch für den ganzen Beitrag:
Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren. Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam
Dass die diesbezügliche Verurteilung nicht auf eindeutigen Beweismitteln, sondern nur auf zwei eher vagen Indizien beruht, schreibt Lakotta natürlich nicht. Das erinnert in der Tat an die Argumentation der bayerischen Justizministerin und des Bayerischen Richtervereins, die das Urteil deshalb für richtig halten, weil es rechtskräftig ist und vom BGH (auf Rechtsfehler) überprüft wurde. Wer nachvollziehen will, wie die Atmosphäre in der Hauptverhandlung tatsächlich war, dem sei das Interview das Oliver Garcia mit dem Schöffen Westenrieder – einem Mitglied des Gerichts! – geführt hat, empfohlen.
Die Unterbringung Mollaths war und ist nur dann gerechtfertigt, wenn er die Straftaten tatsächlich begangen hat, wenn er im Tatzeitpunkt an einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten hat und zudem für die Allgemeinheit auch weiterhin eine Gefahr darstellt. An allen drei Voraussetzungen bestehen bei vernünftiger Würdigung der jetzigen Faktenlage Zweifel.
Das bedeutet deshalb nicht, dass das Gegenteil richtig sein muss.
Die ZEIT vertritt in ihrer aktuellen Ausgabe in einem Artikel von Blasberg/Kohlenberg/Rückert ebenfalls die These, dass der Justizskandal möglicherweise keiner ist. Auch wenn der Beitrag in der ZEIT deutlich ausgewogener ist als der Spiegelartikel von Lakotta, ist auch dort ein eher selektiver Umgang mit den Fakten erkennbar. In der ZEIT wird ebenfalls fälschlich behauptet, dass sämtliche mit Mollath befassten Sachverständigen eine Geisteskrankheit attestiert haben.
Schwer erträglich und vor allen Dingen auch schwer unsachlich ist allerdings die dort gezogene Parallele zu einem Sexualstraftäter, den man nach 30 Jahren rausgelassen hatte und der nach drei Monaten erneut eine Frau vergewaltigt hat. Selbst wenn Mollath seine Frau im Rahmen einer ehelichen Auseinandersetzung geschlagen und gewürgt haben sollte, spricht das kaum für eine Gemeingefährlichkeit. Der Vergleich mit einem Wiederholungstäter im Bereich des Sexualstrafrechts ist ganz erkennbar Stimmungsmache.
Der Artikel „Ein Kranker wird Held“ in der ZEIT endet mit der Aussage, Mollath habe einem Strafverteidiger, den ihm die Freien Wähler geschickt haben und der nicht einmal Geld verlangt hätte, abgelehnt. Hieraus ziehen die Autorinnen sodann den Schluss, Mollath würde eventuell gar keine Wiederaufnahme wollen, weil ihm die Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz gefalle.
Wenn ich derartige Dinge lese, dann wünsche ich mir, dass man diese Autorinnen einfach mal fünf Jahre lang in der Psychiatrie unterbringt. Vielleicht sind sie dann auch so verzweifelt wie Mollath und schreiben sogar an den Papst.
Bei vernünftiger Betrachtungsweise hätte man schlussfolgern müssen, dass die Nichtmandatierung eines bestimmten Strafverteidigers für gar nichts spricht. Mollath hat schließlich einen bekannten Rechtsanwalt mit einer Verfassungsbeschwerde betraut, gerade weil er aus der Psychiatrie entlassen werden will.
Das was der Spiegel und leider auch die ZEIT hier anbieten, ist kein Qualitäts- sondern emotionaler Tendenzjournalismus.
Mit den beiden Beiträgen in ZEIT und Spiegel setzen sich auch Oliver Garcia und Henning Ernst Müller kritisch auseinander.
Der Rechtsstaat suggeriert durch Träger goldener Darmsteigeisen, es sei alles in Ordnung, nur Mollath ist krank.
Auf http://www.dirtycop.de zeige ich auf viele Fälle und auch ich wurde mit psychologischem Ferngutachten bedacht.
Comment by FELLNER, Arne Karl — 15.12, 2012 @ 14:24
Sehr guter, weil sehr sorgfältig analysierender und mit Tatsachen untermauernder Artikel. Natürlich ist es viel einfacher, einen Schmierenartikel zu schreiben, als einen Schmierenartikel hinsichtlich allerseiner Details zu entlarven.
Für einen besonders garvierenden Baustein der Demagogie im Falle Mollath, dessen sich nicht nur Beate Lakotta, sondern auch Beate Merk bediente, halte ich die folgende Kette der Pseudologik:
1. Die Gutachter gehenunzulässigerweise davon aus, dass Mollath unbewiesene und von ihm bestrittene Straftaten begangen habe – und erklären damit seine Gefährlichkeit.
2. Dann wir gesagt: „Renommierte Gutachter haben Mollath für gefährlich erklärt, also ist es auch glaubhaft, dass er die Straftaten begangen hat!“
Wer den Spiegel jetzt noch kauft, ist wirklich selbst schuld.
Ich habe auch begonnen, den Lakotta-Artikel zu analysieren, will es aber Schritt für Schritt tun. Ihr Artikel wird mir beim Weiteren helfen, da er sehr viele Aspekte bringt und bündelt.
Wir müssen kämpfen, denn wohin es sonst gehen wird, sehen wir ja, wenn wir SPIEGEL, ZEIT und diverse andere online lesen.
http://apokalypse20xy.wordpress.com/2012/12/15/beate-lakotta-und-der-spiegel-demagogie-aus-der-holle-z-k-richter-rudolf-heindl-prof-henning-ernst-muller-rechtsanwaltin-heidrun-jakobssuddeutsche-zeitungszgustl-mollathfrank-muller-mike/
Comment by Winfried Sobottka — 15.12, 2012 @ 14:34
Wir stellen erstmal folgendes fest:
Wer in den Knast fährt, der weiß, wann seine Strafe endet.
Wer in die Klapse fährt, wird dort Jahrzehnte bleiben. Alle zwei Jahre wird dann mal geprüft, wie demütig und gehorsam man ist. Nicht gehorsam? Ok, zwei Jahre drauf. Zum Beispiel nur deshalb, weil man sich nicht „untersuchen“ lassen möchte. Da sind vierzig Jahre Klapse in Deutschland möglich. Diese Fälle sind bekannt.
Wenn auch nur einer ein guter RA ist, dann wird er NIEMALS zulassen, daß ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird. NIEMALS! Knast ist besser als Klapse.
Wir haben hier das Faktum gerade bei der NSU. Die Beschuldigte lehnt die Mitwirkung ab. Gut so, sie hat erstklassige Anwälte. Was raten sie? Schweigen und Verweigerung. Genau so sollte es laufen! Sehr gut!
Herr Mollath sitzt seit sieben Jahren in der Klapse, weil er ggf. seine Frau verdroschen hat oder Reifen eines Autos zerstochen hat.
Für diese sieben Jahre hätte er im Affekt zehn Leute abstechen können. Dann wäre er heute frei.
Die deutsche Justiz ist ein Klo. Je mehr geschissen wird, desto schmutziger wird es.
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 14:46
Ps.
Ich kann Seehofer und der Bayernjustiz hier und jetzt nur raten, den Menschen sofort freizulassen. Ansonsten werden sich die Menschen im September 2013 daran erinnern, was gelaufen ist.
Ich werde jeden Tag daran erinnern.
Im Netz.
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 14:56
Von Sabine Rückert in der ZEIT kann man nach diesem Artikel nur schwer enttäuscht sein, denn von ihr war man bessere Recherche gewohnt. Dieser Artikel hingegen ist ein Armutszeugnis.
Auch im Tagesspiegel erschien ein weiterer unfassbar dümmlicher Artikel von einem Patrick Guyton, der sonst vornehmlich aus dem bayrischen Landtag berichtet:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/verschwoerungstheorien-gustl-mollath-der-falsche-held/7524760.html
Das am gleichen Tag drei Artikel erscheinen, die seltsam einseitig praktisch nur Argumente gegen Mollath auflisten, kann man durchaus merkwürdig finden.
Welche PR-Firma da wohl gerade für Merk und die CSU die Strippen zieht und die Propaganda koordiniert?
Comment by Thomas M — 15.12, 2012 @ 15:15
Merkwürdige Form von Zensur hier. Warum wurde mein Kommentar unterdrückt?
Comment by Winfried Sobottka — 15.12, 2012 @ 15:21
Herr Mollath sollte Unterlassungsklagen einreichen. Man fragt sich, welche Qualität sein Rechtsbeistand hat. In seiner Situation braucht man die Besten. Warum wird nicht geklagt, warum tritt der RA nicht in der Presse auf, kämpft nicht? Rumkaspern kann man woanders, hier geht es um Krieg, Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage.
Luschenanwalt, werde tätig! Zack zack!
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 15:27
Sueddeutsche.de bleibt am Ball in diesem Fall.
Spiegel.online kann man in letzter Zeit sowieso in der Pfeife rauchen. Man hat den Eindruck, dort hat ein Rechtsruck stattgefunden, wobei rechts nichts mit Recht zutun hat. Irgendwelche Luschen dürfen dort Artikel schreiben für 30 Euro.
Der Spiegel hat nachgelassen. Die Klickzahlen sprechen für sich. Sogar welt.de hat mehr.
Und das will was heißen.
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 15:35
Der SPON-artikel wird bei uns bereits literarisch verarbeitet:
http://tinyurl.com/d6k5368
der Bemerkung von Thomas M kann man nur zustimmen – das Büro von Beate Merk scheint ziemlich guten Draht zu einigen Medien zu haben. (Beim TS noch mit am wenigsten verwunderlich – die drucken gerne ab, was von oben herabregnet: siehe die Nachrichtenagenturvermerke unten z.B. in diesem Artikel: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/affaere-mollath-bayerns-justizministerin-sieht-mollath-nicht-als-justizopfer/7446080.html)
Spannend wäre es zu sehen, ob die SZ einen Antwort-Artikel auf den SPON nachschiebt.
Die bisherigen antworten haben wir hier verlinkt:
http://tinyurl.com/cman26o
Falls jemand von neuen Antwortartikeln hört, kann man Links zu denen auch gerne bei uns in die Kommentare posten.
Comment by wn030 — 15.12, 2012 @ 15:48
Nein, ist im Spam-Ordner gelandet, weshalb auch immer.
Comment by Stadler — 15.12, 2012 @ 16:14
Spam-Ordner?? Gibt es das hier auch? Schade, wenn dem so wäre.
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 17:03
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Stadler!
Es ist sehr beunruhigend, wie offenbar gezielt (zeitliche Koinzidenz) mit Hilfe von etablierten Medien wie ZEIT, Tagesspiegel und SPIEGEL Propaganda gegen Herrn Mollath betrieben wird.
Sind die betreffenden Journalisten wirklich so schlecht? Haben sie auf ihren Journalistenschulen ihr Handwerkszeug nicht gelernt?
Oder haben hier bayerische CSU-Politiker nützliche Verbindungen zum Spiegel Verlag und zur Holtzbrinck Verlagsgruppe?
Was soll das? Nach allem was wir vor allem durch die Süddeutsche Zeitung (Lob dorthin) wissen, sind die drei jetzt zeitgleich erschienenen Zeitungsartikel offensichtliche Desinformation und Propaganda.
Bananenrepublik Deutschland. Hässliches und dunkles Land. Beschämend.
Comment by Propaganda — 15.12, 2012 @ 17:33
Comment by Winfried Sobottka — 15.12, 2012 15:21
@Winfried, ich konnte hier noch niemals feststellen, daß Beiträge gelöscht oder zensiert wurden. Manchmal werden Sachen durch die Filter gestoppt, stehen aber nachher drin im Blog.
Das wird ein Versehen gewesen sein.
Diese Blogs sind zensurfrei. Ein Edelstein im Netz, welches ich seit 1991 kenne. Habe sowas seit 1996 (letztes freies Board ohne Reg.Pflicht) nicht mehr im Netz gefunden.
Hier? Der helle Wahnsinn, totale Freiheit, das Web, wie es früher war, voller Vertrauen, unzensiert, schön, ohne Vorbehalte, ohne Mods, Löschung, Kampf, Krampf und Co..
Wow!!! Mit Gold und Geld nicht aufzuwiegen.
Eine echte Perle im Meer des Polcors.
Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 17:34
Vielen Dank für Ihre – wie so oft – ausführliche und detaillierte Stellungnahme, Herr Stadler. Ich hatte den Spon-Artikel gelesen, und fand ihn schon beim ersten Lesen sehr oberflächlich und tendenziös, obwohl ich mich mit dem Fall bisher so wenig wie möglich beschäftigt hatte.
Vielen Dank auch für die – wie so oft – informativen Links.
In einer Sache muss ich jedoch dem Beitrag von Oliver Garcia widersprechen. Wenn der Sohn (auch Arzt) das Attest auf dem Briefkopf seiner Mutter mit deren Stempel und mit deren Namen unterschreibt, dann liegt eben kein Fall einer verdeckten Stellvertretung vor. Sondern es ist ein Standardfall der offenen Stellvertretung, § 164 I 2 BGB.
Das Problem ist vielmehr auf der Ebene zu lösen, ob bei einem ärztlichen Attest überhaupt Stellvertretung möglich ist oder ob dies eine höchstpersönliche Angelegenheit sein muss (Ich denke nicht!).
Zweitens ist es einfach Sache des Gerichts, ebenso auch der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung darauf zu pochen, das unmittelbarste Beweismittel heranzuziehen, d.h. die attestierende Ärztin und dann ggf. ihren Sohn anzuhören, wie es auch § 250 Satz 1 StPO vorschreibt. Ich sehe daher „lediglich“ einen Verstoß des Gerichts gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz (und dabei vieleicht auch einen schlafenden Verteidiger) und keinesfalls eine (m.E. hanebüchene) Urkundenfälschung des Arztes!
Comment by BrianBug2 — 15.12, 2012 @ 18:17
Danke für diesen Artikel.
@Thomas M./Kommentar Nr. 5
Danke Ihnen für den Kommentar!
Comment by creezy — 15.12, 2012 @ 20:48
Klasse investigativer Artikel.Herr Stadler.Gehör auch zu den Unterstützern,von Herrn Mollath.Manche (Print)Medien sind schon sehr nah am Bild“Journalismus“…
Comment by Thomas W. — 15.12, 2012 @ 22:27
Diese Artikel sind teil des Geschäfts. Die schreiben einen wenig den Skandal nieder und bekommen dafür exklusive Interviews/Infos aus den höheren Kreisen der lokalen Politik.
Comment by Hubert — 15.12, 2012 @ 22:30
Ich sehe die neuen Veröffentlichungen in SPON, ZEIT usw.wesentlich pessimistischer, als die meisten es tun.
Fragen, die sich jeder selbst stellen sollte:
1. Würden SPIEGEL & Co. so etwas wagen, wenn ein größerer Teil des Volkes in Sachen Mollath aufgeklärt und emotionalisiert wäre?
2. Meint denn irgendwer, SPIEGEL oder Journalisten wie Beate Lakotta würden die Richtung bestimmen?
Ich schätze die Lage so ein: Man hat abgewartet, ob das Volk auf die Palme gehen würde, hat festgestellt, dass die meisten nicht wirklich Bescheid wissen bzw. es ihnen egal ist, dass im Grunde nur relativ wenige engagiert sind – die es allerdings auch nicht wagen würden, auf die Barrikaden zu gehen. Wenn in Hinter-Pfaffenhofenoderso eine forensische Klinik gebaut werden soll, mobilisiert das mehr Leute als der Fall Mollath – das wurde zur Kenntnis genommen.
Unter diesen Umständen meint man nun, mit passender Mediendemagogie die Sache ganz unter den Teppich zu bekommen – und letztlich wird Gustl Mollath drin bleiben, was Beate Lakotta u.a. dann als rechtsstaatliches Handeln verkaufen werden.
Ja, Sie / Ihr alle werden / werdet es sehen: Es ist alles ganz korrekt gelaufen, der Rechtsstaat und die Psychiatrie haben sich nicht nur nichts vorzuwerfen, sondern sich sogar vorbildlich bewährt!
Und alle werden wieder beruhigt schlafen können, voller Vertrauen in Justiz und Psychiatrie.
Und bei nächster Gelegenheit wird man dann feststellen, dass Florian Streibl, Prof. Ernst Henning Müller und ein paar andere auch gemeingefährlich sind!
Comment by Winfried Sobottka — 16.12, 2012 @ 00:28
@BrianBug2:
Einen Fall von verdeckter Stellvertretung habe ich in meinem Beitrag verneint. Einen solchen Fall könnte man annehmen, wenn das Attest die zutreffende Erklärung enthalten sollte, daß die Mutter die Untersuchung durchgeführt hat, und die Mutter ließ – aus welchen Gründen auch immer – die Dokumentation von ihrem Sohn in ihrem Namen verfassen, ohne daß dies offen gelegt wurde. Ein solcher Fall liegt aber – nach der jetzigen Erklärung des Sohnes – gerade nicht vor.
Der Grundfall der Stellvertretung nach § 164 Abs. 1 BGB ist übrigens die offene Stellvertretung.
Das sähe ich genauso, wenn sich diese Frage – anders als oben gesagt – stellen würde.
Sie haben völlig recht, die Versäumnisse liegen in erster Linie in der Beweisaufnahme, die dem Urteil voranging. § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO – als Ausnahmevorschrift von § 250 Satz 1 StPO – erlaubt zwar den Verzicht auf die Zeugenvernehmung der Ärztin/des Arztes, aber je nach Fall verdichtet sich die Aufklärungspflicht des Gerichts dahin, gleichwohl das nähere Beweismittel auszuwerten.
Die Frage der Echtheit der Attests im Sinne des Urkundentatbestands ist davon zu trennen. Warum Sie die Annahme der Unechtheit der Urkunde hanebüchen finden, würde mich genauer interessieren. Ich habe mich im beck-blog ausführlicher dazu geäußert: http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter?page=9#comment-44019
Es geht hier keinesfalls um Sensationalismus („noch eine Straftat!“) oder darum, den Sohn der Ärztin „reinzureiten“, sondern um eine nüchterne Prüfung einer der Varianten für die Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrags.
Comment by O. García — 16.12, 2012 @ 08:56
Zunächst: Die Beiträge von Oliver Garcia – auch auf seinem Blog – schätze ich wegen ihrer juristischen Geschliffenheit und Schärfe – abgesehen davon, dass es ihm, dem kühlen Denker, nicht vorstellbar ist, dass ein sensibler Mensch wie Gustl Mollath, dem der Boden unter den Füßen weggerissen wird, dem man es verweigert, ihn ernst zu nehmen, dem im negativen Sinne Dinge geschehen, die er sich niemals zuvor hatte vorstellen können, in extrem gestresster Situation ein merkwürdig anmutendes Verhalten zeigen kann, ohne einen Hirnschaden zu haben.
Ich habe nur ein paar Semester Jura neben meinem (abgesclossenen) BWL-Studium studiert, und möchte mich nicht in rechtstheoretische Diskussionen begeben, wie Oliver Garcia und diverse andere sie führen.
Aber betreffend das Attest möchte ich einmal aus Sicht eines juristischen Laien argumentieren:
Selbst im Strafurteil ist von einem Attest der Ärztin Dr. Madleine Reichel die Rede, mithin ist jedenfalls die Information neu, dass deren Sohn, Dr. Markus Reichel, der „Gutachter“ war.
Abgesehen davon, dass sich hier wieder ein klarer Hinweis darauf ergibt, dass der Arztbesuch am 14.08.2001 in der HV nicht einmal zur Rede gekommen sein kann, das Attest und die Umstände seiner Entstehung also überhaupt nicht hinterfragt wurden, ergibt sich m.E. auch ein neuer Aspekt von Bedeutung:
Nicht nur, dass auch dem praktichen Arzt Dr. Markus Reichel,ebenso wie seiner Mutter, das rechtsmedizinische Wissen fehlen musste, das nötig ist, um z.B. Hämatome am Hals als „Würgemale“ klassifizieren zu können, die mit einem Würgen bis zum Eintritt der Ohnmacht korrespondiert haben sollen, sondern Dr. Markus Reichel war auch noch Berufsanfänger nahezu ohne jede praktische Erfahrung, hatte im konkreten Fall kaum mehr Fachwissen, als z.B. der Jurist Oliver Garcia!
Ein erfahrener Rechtsmediziner hätte sich nicht einfach Verletzungen angesehen, und deren Hintergründe dann einer unkritisch von der verletzten Person gebotenen Erklärung entnommen, er hätte den angeblichen Tatablauf in einem Gespräch zu rekonstruieren versucht, und dann festgestellt, ob der erklärte Tatablauf plausibel sei und ob er sich tatsächlich mit den Verletzungen decke.
Ein Würgen bis zur Ohnmacht führt übrigens auch zu Sekundärverletzungen, z.B. geplatzten Adern im Augenbereich – ein Rechtsmediziner weiß das alles und berücksichtigt das. Ein praktischer Arzt hat von solchen und anderen Dingen zumeist keine Ahnung.
Im Übrigen muss man es hinsichtlich des unbestreitbaren „Sumpfes“ gutbetuchter Anti-Mollath-Verschwörer auch für denkbar halten, dass Dr. Markus Reichel Verletzungen attestierte, die es nicht einmal gab – wobei er kein Risiko eingegangen wäre, weil eine Überprüpfung der von ihm angegebenen Befunde zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attestes gar nicht mehr möglich war.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn so kluge (absolut ernst gemeint!) Leute wie Oliver Garcia diesen Dingen einmal in einem Gespräch mit einem erfahrenen Rechtsmediziner nachgingen, denke mir, dass sie dann auch an der Stelle mit fundierten Ideen vorstellig würden.
Comment by Winfried Sobottka — 16.12, 2012 @ 12:00
@19 O. Garcia: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eines vorweg: Ich lese die Beiträge Ihres Blogs sehr gerne und stimme auch nahezu allen Ausführungen im aktuellen Beitrag zu, nicht jedoch hinsichtlich des Nebenbereichs über die Stellvertretung:
§ 164 BGB regelt ausschließlich die offene Stellvertretung. Offene Stellvertretung bedeutet hierbei, dass dem Geschäftsgegner erkennbar ist, wer der wirkliche Geschäftspartner sein soll. Ob hierbei auch die Person des Stellvertreters aufgedeckt wird, ist für die Frage, ob eine offene Stellvertretung vorliegt nicht maßgeblich. § 164 BGB stellt allein darauf ab, ob die Erklärung „im Namen des Vertretenen“ erfolgt.
Deswegen darf der Sohn auch eine Erklärung für die Mutter abgegeben und diese auf ihrem Briefpapier mit ihrem Stempel und ihrem Namen als Unterschrift durch seine Hand versehen. Dies ist offene Stellvertretung im Sinn des BGB, denn das Handeln mit Wirkung für den Vertretenen ist damit erkennbar. Jeder erkennt, dass diese Erklärung für den Vertretenen gelten soll.
Die Frage wäre also nur, ob eine Stellvertretung auch bei ärztlichen Attesten überhaupt zulässig sein darf, da das Attest regelmäßig ja auch zur Vorlage Dritter erstellt wird. Man müßte daher vorab klären, ob die ärztliche Attestierung genauso eine höchstpersönliche Angelegenheit wie z.B. die Eheschließung und Testamentserrichtung ist. Ich hatte das anfangs für abwegig gehalten, weil im Rechtsverkehr primär der Inhalt des Attests maßgeblich ist (welche Verletzungen liegen vor?)und dass das Attest überhaupt von einer sachkundigen Person erstellt worden ist (Arzt).
Mittlerweile bin ich mir da aber nicht mehr so sicher. Das Problem ist dabei der von Ihnen zitierte, 2004 neu eingeführte § 256 I Nr.2 StPO, wonach das Attest die ärztliche Zeugenvernehmung ersetzt. Damit hat das Attest zusätzliche Beweiswirkungen erhalten, die es zuvor nicht hatte. Dies könnte daher die Attesterstellung zur höchstpersönlichen Angelegenheit machen.
Ich halte das jedoch für hochgradig problematisch, weil dann eine Norm des Strafrechts, noch dazu des Strafverfahrensrecht, charakterändernden Einfluss auf den Inhalt zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten hat. Das Strafrecht ist aber lediglich dazu da, Auswüchse des zivilen Lebens zu bekämpfen und nicht dessen Takt vorzugeben. Denn wir sind primär eine Zivilgesellschaft, so dass Taktgeber nur das Zivilrecht auf Basis des Grundgesetzes sein kann.
Nur wenn man die Attesterstellung nur als höchstpersönliche Handlung zulassen will, dann gelange ich überhaupt in den Prüfungsbereich einer Täuschung über den Aussteller. Ich würde dies aber auch dann schon beim objektiven Tatbestand verneinen wollen, weil anhand eines graphologischen Gutachtens jedenfalls der wirkliche Aussteller erkennbar sein müßte. Im Übrigen läßt meiner Erinnerung nach der BGH es für § 267 StGB auch genügen, wenn lediglich für „Eingeweihte“ der Erklärende „erkennbar“ ist;
Dies dürfte für den Sohn, die Mutter und ggf. auch für die Patientin (Ehefrau) erkennbar sein, zumindest wenn ich unterstelle, dass sie weiß, wer der sie behandelnde Arzt war.
Das „hanebüchen“ war von mir natürlich vorschnell und unrichtig. Ich entschuldige mich hierfür! Auch gebe ich Ihren übrigen Ausführungen Recht und bin sehr froh über Ihren Beitrag (und Herrn Stadlers Beitrag) zu diesem Thema. Für mich persönlich war nur an Ihrer Argumentation unbefriedigend, dass im Hinblick auf das Attest primär auf strafrechtlicher Ebene gedacht wird und dabei in zivilrechtliche Regelungen eingebrochen wird, ohne dass dies zur Bekämpfung zivilrechtlicher Auswüchse notwendig wäre.
Comment by BrianBug2 — 16.12, 2012 @ 14:13
Möchte in diesem Zusammenhang auf den Blog der Ober5staatsanwältin a.D. Gabriele Gordon-Wolff und die bisher drei Beiträge (Es folgen wohl noch 2.) hinweisen.
MfG
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/
Comment by Die Rechtsanwaeldin — 16.12, 2012 @ 14:38
die darstellungs-wende der 3Pressen im Mollath,
ist verwunderlich,beim Spiegel schon,beleidigend
dem Bürger gegenüber(Verschwörungstheoretiker)?
Vielleicht wollten diese Pressen,Ihre Auflage,
damit erhöhen?
Es ist eine natürliche/selbsverständlichkeit,
das es ein Aufnahmeverfahren geben „muß!“
Beteiligte,die so vehement dagegen sind(beate Merk)
-kommt der verdacht-,
diese sind daran beteiligt.
In Bayern sollte man ehrlich sein
vertrauen zurück,gewinnen,und neu anfangen.
(auch wenn’s freunde trifft)
Comment by heinz — 16.12, 2012 @ 16:14
@ heinz: Die „Darstellungswende“ ist nicht verwunderlich, sondern alarmierend. Würden die Medien auf Auflagenerhöhung zielen, dann würden sie so etwas nicht machen – bei den Lesern kommt das ausweislich der Kommentare gerade nicht gut an.
Also geht es ihnen um anderes als Auflagenhöhen, und da kommt nur eines in Frage: Es geht ihnen um lukrative sog. Imageanzeigen von Konzernen (Deutsche Bank, Siemens, RWE, BMW usw. usf.) die längst zu wirtschaftlich unverzichtbaren Umsatzquellen für Medien wie SPIEGEL usw. geworden sind – und damit zu einem Mittel des Großkapitals, darüber zu bestimmen, welche Medien überleben können und welche nicht.
Bevor die Regierung Gerhard Schröder / Joschka Fischer zum Hartz-IV-Sozialkahlschlag ansetzte, hatte Schröder eine „Faulenzer-Kampagne“ gegen die Arbeitslosen in die Welt gesetzt, um die von Hartz-IV nicht unmittelbar betroffenen Teile der Bevölkerung gegen die Arbeitslosen aufzuwiegeln.
In der einen oder anderen Form beteiligten sich daran alle Medien, solange, bis Hartz-IV dem größeren Teil der Bevölkerung als Notwendigkeit erschien, erst dann wurde Hartz-IV in den Parlamenten von oben nach unten durchgeboxt.
Dass nun mehrere etablierte Medien demagogische Artikel publizieren, in denen Mollath als gefährlicher Körperverletzer und Verrückter abgestempelt wird, in denen der Justizskandal bestritten wird, kann für mich nur eines heißen: Bevor die Justiz die Sache wieder aufnimmt, in einer Weise, die zumindest Leuten wie Garcia und Prof. Müller ganz und gar nicht gefallen wird, will man erst einmal die Hirne des Volkes für eine solche „Lösung“ sturmreif schießen.
Comment by Winfried Sobottka — 16.12, 2012 @ 16:26
@Herr RA Stadler,
auch ich find es gut und richtig, daß auch Sie nach Frau Wolff, Herrn Prof. Müller und anderen, vor allem diesem materialreichen Text einer weiteren Autorin http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm , wieder zur Sache kommen: den Ursachen des gegenwärtigem bayrischen Justizskandal zulasten von Herrn Mollath.
Klar, daß entsprechend der schon von Ralf Dahrendorf 1965 festgestellten „zentralen Rolle“ der Staatsanwaltschaft(en) im dt. Strafverfahren zunächst diese mit ihren – höflich gesagt – schlampigen Ermittlungen und sodann auch die Gerichte auf den Ebenen Amts-, Land- und Bundesgericht (BGH) in den kritischen Blick kommen (müssen).
Was mich verwundert ist, daß (so) wenig das Fehlen des fair-trial-Grundsatzes im bürgerrechtlichen Sinn angesprochen wird http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
Und wenn ich bisherige Dokumentationen richtig gelesen und verstanden habe, dann hatte Herr Mollath im Ausgangsverfahren im Sinne der verlinkten Europäischen Menschenrechtskonvention Art. 6 nur eine Scheinverteidigung: er traf seinen „Verteidiger“ erst im Gerichtssaal beim Prozeß … was bei Wald-und-Wiesen-Fällen, als der der „Fall“ damals er“schien“, verhandelt oder dargestellt wurde, üblich sein mag und massenhaft vorkommt.
Aber deshalb noch lange nicht „rechtens“ ist.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Albrecht, 16.12.2012
http://wissenschaftsakademie.net
Comment by richard albrecht — 16.12, 2012 @ 16:28
Fall in Hessen
Entlassene Steuerfahnder – keine Spur von Paranoia
http://www.capital.de/steuern-recht/betrug/:Fall-in-Hessen–Entlassene-Steuerfahnder-keine-Spur-von-Paranoia/100048780.html
Comment by Antaki — 16.12, 2012 @ 17:01
Die Mainstream-Medien können kein Interesse an der Aufklärung über unseres Rechtssystem haben.
Der Kachelmann-Fall genügte nicht, zumal Kachelmann sein Segen und seine innere Ruhe und Befriedigung bei den Gerichten sucht. Für ihn war das konkrete anfängliche Versagen ein Einzelfall. Zumindest benimmt sich Kachelmann so.
Anders Mollath. Er bleibt konsequent, also ist er verrückt. Alles andere widerspricht den geschäftlichen Interessen der Mainstream-Medien.
Verstanden habe ich das 1985 und 1990. Ich wollte 1985 Geldentschädigung für dir 10.5 Monate Haft. Mein Ostberliner Anwalt Gysi-Freund Grischa Worner erklärte mir, dass das nicht geht, denn dir Verhaftung und die 10.5 Monate Haft hatte ich verursacht. Die Aufhebung des Urteils ist übergeordneten Interessen geschuldet. Rechtsanwalt Kompa sieht das auch so, wenn er schreibt: “Rolf Schälike – vom “Bürgerrechtler” zum “Stalker”
Geldentschädigung habe ich von der DDR trotzdem erhalten. Das war 1990 und politisch bedingt. Nach der heutigen Rechtsprechung wäre das falsch. RA Markus Kompa und die Mainstream-Medien liegen da richtig, wenn das Rechtsstaat-System angezweifelt wird, welches. Die DDR war leider auch ein Rechtsstaat, auch Hitler-Deutschland. Ansonsten würden all die Richter und sonstige Systemträger ihr Handwerk nicht nach 1945/1990 weiter betreiben dürfen.
Querdenker ab in die Klapsmühle. Wie weit kann man noch fallen?
Comment by Rolf Schälike — 16.12, 2012 @ 18:08
@19,21: In meinem Beitrag (#21) ist mir doch (mind.) eine grobe Ungereimtheit unterlaufen. Damit wir überhaupt sinnvoll diskutieren können, ob eine zulässige Stellvertretung nach § 164 BGB bei der Attesterstellung hat stattfinden können, müßten die §§ 164 ff BGB überhaupt erst anwendbar sein.
Dies ist dann der Fall, wenn die Attesterstellung eine Willenserkärung oder wenigstens eine geschäftsähnliche Handlung wäre. Eine Willenserklärung scheidet m.E. aus, weil der Arzt mit dem Attest keinen rechtlich bedeutsamen Willen im Sinne einer Rechtsgestaltung erklären will. Er will mit dem Attest sachverständig den Gesundheitszustand des Patienten dokumentieren.
Bleibt noch die geschäftsähnliche Handlung: aber auch diese ist eine Willensbekundung, wenn auch ohne rechtsgestaltende Wirkung. Bei der Attesterstellung sehe ich allerdings überhaupt keine Willensbekundung im Rechtssinn, sondern lediglich eine (oben genannte) Dokumentation.
Damit scheiden eigentlich die §§ 164 ff BGB zur Bewertung des Sachverhalts vollkommen aus. Aus zivilrechtlicher Sicht würde man dann den Sachverhalt in analoger Anwendung von § 185 I BGB lösen müssen. Aber auch hiernach wäre die Ärztin grundsätzlich berechtigt, den Arzt (auch konkludent) zu ermächtigen, Atteste in ihrem Namen mit ihrem Namen zu erstellen.
Die Frage ist dann aber wie zuvor die, ob wegen § 256 I Nr. 2 StPO ein gesetzliches Verbot zu einer solchen Ermächtigung besteht, wenn der rechtliche Aussteller mit dem tatsächlichen nicht identisch ist.
Ich halte das aus den oben genannten Gründen nicht für richtig, weil ansonsten das Strafrecht in die zivilrechtliche Handlungsfreiheit eingreift ohne dass zivilrechtliche Gründe für einen solchen Eingriff vorliegen.
Wenn der Gesetzgeber sich also entscheidet zur Beschleunigung im Prozess nicht das unmittelbarste Beweismittel (Arzt) heranzuziehen, sondern dessen Attest genügen lässt, dann nimmt er auch in Kauf, dass wegen Sachferne des von ihm als genügend angesehenen, aber ferneren Beweismittels eben nicht immer die Wahrheit ans Licht kommt. Es ist dann Sache des Straf-Prozessrechts dies wieder auszubügeln, und zwar ohne die Handlung des Arztes zu pönalisieren.
Ich halte es auch nicht für praktikabel, einem Arzt zu verantworten, dass er unter Strafdrohung erkennen muss, ob er nun eine rechtlich relevante Willenserklärung abgibt oder eher eine bezeugende Dokumentationshandlung vornimmt; insbesondere wenn ich als Jurist schon so Probleme hatte, das Verhalten beim Attesterstellung rechtlich richtig zu qualifizieren.
Nicht umsonst hat das alte Recht auf das stets unmittelbarste Beweismittel gepocht. Nicht umsonst wird jeder Zeuge, auch der sachverständige vor Gericht dahingehend belehrt, dass er die Wahrheit – auch hinsichtlich der Angaben zur Person – sagen muss. Dieser Belehrungsschutz würde ebenfalls fehlen, wenn man § 256 I Nr. 2 StPO rechtsgestaltende Wirkung für das Zivilrecht zukommen ließe.
Eine Urkundenfälschung anzunehmen, halte ich daher für falsch.
Comment by BrianBug2 — 16.12, 2012 @ 19:18
Die Wertung des § 627 Abs. 1 BGB („Dienste höherer Art“) weist auf den Charakter der Dienstleistung als höchstpersönliche hin, z.B. bei Ärzten. Für den Rechtsverkehr ist in der Regel auch von Bedeutung welcher Arzt welche Tatsache bekundet.
Im Umkehrschluss verbietet sich daher ein Testat des einen unter dem Namen des anderen.
Die Wertung des § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO bestätigt dieses Ergebnis nur, bringt es nicht hervor.
Comment by RA Grehsin — 16.12, 2012 @ 22:03
@29: Jein, § 627 BGB regelt primär das Innenverhältnis zwischen Arzt und Patient. Ist der Patient jedenfalls einverstanden, dass das Attest durch einen anderen Arzt erstellt als dem auf dem Briefkopf, dann ist das kein Problem. Dass für den Rechtsverkehr auch die Person des attestierenden Arztes relevant ist, ist natürlich richtig. Aber das ist bei nahezu allen Handlungen so. Und der Schwerpunkt liegt meines Ermessens eher auf dem Inhalt des Attests.
Womit Sie aber Recht haben, ist, dass das Attest ein Testat ist. Je mehr ich mich auch von meinem Fehler löse, auf die Attesterstellung das Recht der Stellvertretung anzuwenden, desto mehr komme ich auch zum Ergebnis, dass das Attest ein, wenn auch sachverständiges, Zeugnis ist. Und Zeugnis ablegen, kann man nur höchstpersönlich. Eine „Stellvertretung“ (im weitesten, auch nicht rechtlichen Sinne) ist hier nicht zulässig.
Dann ist man aber auch recht schnell bei der Überlegung von Herrn Garcia, ob hier konkret Urkundenfälschung vorliegt, weil hier der Arzt für eine andere Ärztin schriftlich Zeugnis in deren Namen ablegt, obwohl ein Handeln für einen anderen bei einer Bezeugung schon generell unzulässig ist (Täuschung über den Aussteller, d.h. den tatsächlich Zeugnis Ablegenden).
Und richtig: § 256 StPO ändert dann nichts mehr am Charakter des Attests als Zeugnis. Herr Garcia müßte also Recht haben!
Comment by BrianBug2 — 16.12, 2012 @ 23:37
@BrianBug2:
Danke für die Klarstellung. Ich denke, wir sind uns in vielen Punkten einig. Auf einige will ich noch eingehen, vorweg aber gegenüber Mitlesern die Anmerkung, daß wir hier von Feinheiten sprechen, die vom eigentlichen „Fall Mollath“ ziemlich weit wegführen. Wir sind hier schon in Verästelungen.
Vielleicht sprechen wir in Sachen „verdeckter Stellvertretung“ aneinander vorbei. Ich verstehe unter „offene Stellvertretung“ den Normalfall des § 164 BGB, daß aus der Sicht des Erklärungsempfängers die Personenverschiedenheit des Erklärenden und dessen, für den Erklärung gilt, erkennbar ist (Stichwort „Fremdbezogenheit „) und unter „verdeckter Stellvertretung“ den Fall, daß der Vertreter nicht in Erscheinung tritt. MK-Erb, StGB § 267, Rn. 129 (bei beck-online-Zugang: http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata/komm/MuekoStGB_1_Band4/StGB/cont/MuekoStGB.StGB.p267.glB.glIII.gl2.glb.glbb.htm) weist darauf hin, daß mit diesem Stichwort manchmal aber auch der Fall gemeint ist, der wohl besser mit „Strohmanngeschäft“ bezeichnet wird.
Meines Erachtens liegt hier keiner dieser beider Fälle vor. Wenn ein Arzt eine Untersuchung durchführt hat und diese schriftlich dokumentiert, dabei aber den Namen eines anderen Arztes verwendet, ist weder eine Personenverschiedenheit erkennbar noch handelt er „auf Rechnung“ (untechnisch gesprochen) des anderen Arztes. Vielleicht schwebte ein Fall der letzteren Arzt dem Sohn hier vor (was immerhin eine Motivierung des meines Erachtens ungewöhnlichen und unprofessionellen Verhaltens, unter dem Namen eines anderen Arztes aufzutreten, sein könnte). Doch ist, worauf auch RA Grehsin hinweist, bei einer ärztliche Untersuchung die Person des Arztes nicht einfach austauschbar, und zwar nicht nur bürgerlich-rechtlich (Behandlungsvertrag), sondern gerade auch was die Bedeutung im Strafverfahren betrifft.
In diesem Punkt haben Sie auf den Empfängerhorizont hingewiesen und gesagt, die Patientin wußte ja, wer sie behandelt. Aber entscheidend ist, daß das Attest für ein etwaiges Strafverfahren ausgestellt wurde, wie aus seinem letzten Halbsatz auch hervorgeht. Der Empfängerhorizont ist danach zu bestimmen.
Wenn man hier aber doch eine Stellvertretungskonstellation annehmen würden, so sind wir uns einig, daß die Stellvertretung nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgeschlossen ist. Die Rückschlüsse dieser Norm auf den Urkundenbegriff ist aber keine Besonderheit, sondern wird auch in anderen Fällen angenommen. Ein Zitat aus Cramer/Heine in: Schönke/Schröder, 28. Auflage 2010, StGB § 267 Rn. 59 (http://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchoenkeKoStGB&g=StGB&p=267&rn=16):
Ich unterschreibe völlig Ihren Hinweis auf den Ultima-ratio-Charakter des Strafrechts. Ich glaube aber nicht, daß es hier um Abgrenzungsfeinheiten des bürgerlichen Rechts geht, deren Verletzung pönalisiert würde. Es geht schlicht um die Frage, ob eine rechtserhebliche Erklärung in Urkundenform abgegeben wurde (ja, wenn auch nicht – wie Sie richtig sagen – als Willenserklärung) und ob die Ausstelleridentität stimmt (nein). Hier stellt sich die Folgefrage, ob das Auseinanderfallen von Aussteller und Hersteller nach den anerkannten Fallgruppen als irrelevant anzusehen ist. Dies ist, denke ich, der Punkt, wo man allein streiten kann. Und ich würde eine Bejahung auch nicht als abwegig ansehen. Aber ich sehe dafür nichts. Ich sehe nicht einmal einen irgendwie triftigen Grund, warum ein Arzt explizit unter dem Namen eines anderen Arztes auftreten sollte (zur Abgrenzung: wir sprechen ja nicht davon, daß ein Arzt unter seinem richtigen Namen eine Erklärung für eine irgendwie geartete Personenmehrheit abgegeben hätte, was beispielsweisein einem Krankenhausbetrieb gängig sein mag). Die Bedeutung eines ärztlichen Attests setzt sich für mich zusammen aus der Kombination von medizinischer Aussage und Person des Arztes. Selbst wenn die Person des Arztes – aus welchen Gründen auch immer – offen bleiben oder nicht ganz transparent sein soll, dann ist das immer noch kein Grund dafür, daß explizit unter fremdem Namen aufgetreten wird.
Klar ist für mich auch, daß die Täuschung über die Person des Arztes bei Ausstellung eines (inhaltlich richtigen) Attests im untersten Bereich der Strafwürdigkeit im Rahmen des § 267 Abs. 1 StGB liegt.
Comment by O. García — 17.12, 2012 @ 01:03
@BrianBug2:
Gerade sehe ich noch Ihren weiteren Beitrag unter #30. Ich bezog mich eben nur auf #21 und #28. Ich freue mich, daß wir letztlich doch übereinstimmen.
Comment by O. García — 17.12, 2012 @ 01:08
Wieder eine Verschwörungstheorie zusammengebrochen. Der Mann ist wirklich verrückt, gibt dem RA Strate nicht einmal eine Vollmacht. Diskussionen über Stellvertretung sind überflüssig wie ein Kropf. Wen interessiert das? Die Justizministerin ist für Entscheidungen unabhängiger Gerichte in keiner Weise verantwortlich.
Comment by Harald Huesch — 17.12, 2012 @ 16:30
Diese ganze Räuberpistole hat schon so ein Gerüchle.
Aber zur Sache:
Man stelle sich vor, Personen mit Rang und Namen in Finanzwelt, Politik und Wirtschaft werden beschuldigt
(Leider habe ich noch nicht einen Namen eines Beschuldigten im Internet entdecken können, dass deutet darauf hin, das die Beschuldigten über extremen Einfluß verfügen, man erinnere sich an den damaligen Postmanager Zumwinkel, der nun auch keine kleine Nummer war, trotzdem kamen Verdächtigungen schnell wie der Blitz in die Öffentlichkeit),
dann beschließt man folgendes:
Die Abteilung fürs Grobe ( Dort stellen sich gerne ehemalige Mitarbeiter von Militär, Geheimdienst oder Polizei zur Verfügung) zersticht jede Menge Reifen um M zu diskreditieren. Schon erstaunlich, dass es eine Privatpersohn schafft, soviel Gummi zu schlitze, ohne gesehenzuwerden. Ahhhhh, da gibt’s ja ein Video der Polizei, man sieht allerdings nur den Rücken und in diesem Fall nimmt man seine Ex als Zeuge, die dann geschickt aussagt, er könnte es sein. Wirkt doch gleich viel glaubhafter, als würde sie tönen, das war er.
Und schließlich ist man ja erst bei den Vorbereitungen, nämlich sein Ansehen und die Glaubwürdigkeit zu schlitzen.
Jetzt schaut man sich die Beschuldigten an, vielleicht findet sich dort ein Betroffener der gleichzeitig Psychater ist, oder ein solcher hat anderen Dreck am Stecken und man setzt ihn damit unter Druck.
Und dieser Psychater behauptet dann auch noch Dinge, die sich im Nachhinein als gelogen herausstellt. Dennoch beauftragt man dann einen anderen Psychy damit, ein Gutachten zu erstellen und nimmt nun gerade denjenige Kollegen, der von dem schon zweifelhaften Gutachter W vorgeschlagen wird.
Auf entsprechend hoher Ebene der Beschuldigten, wird soetwas schließlich so gründlich vorbereitet, wie ein Militärschlag, es geht schließlich um die eigene Haut und um viele Millionen, was eigentlich dasselbe ist.
Natürlich wird er auch dann in eine geeignete, also willige Anstalt gesteckt.
Juristen dagegen sind nicht so unabhängig, wie man denkt, Politiker sind es die sie für ein Amt nominieren, oder versetzen können.
Zweitens schließt eine juristische Karriere nicht aus, das man auch mal silberne Löffel klaut,, also Dinge macht,rmit denen man ein Richterlein mächtig unter Druck setzen kann. Da gibt’s wahrscheinlich nicht so viele, doch wenn es um soviel geht, dann findet sich sicherlich der Eine oder Andere. Vielleicht auch eine kleine Steuerschieberei, eine oder mehrere Affären in einer streng religiösen Familie vielleicht und wenn man da auf die schnelle was organisiert, soetwas ist machbar, in jedem Staat der Welt. Menschen sind halt fehlbar.
Na ja und da Bayern immer noch unter zerstraußten Strukturen leidet, geht’s da, ähnlich wie im benachbartem Hessen (noch ein bissel einfacher.
An dem Schwergewicht CSU kommt da keiner vorbei.
Und vielleicht hängt das Ganze auch noch weitergehend mit Hessen zusammen, denn da hat man doch glatt vier Steuerfander, die in mehr als tausend Fällen kurz vor der Verjährung Anklage gegen Schwarzgeldsünder erheben wollten, glatt enthauptet, sprich, sie ebnfalls als psychisch labil erkärt, was erstmal dasselbe ist.
Das Ganze ist zwar mittlerweile gerichtlich revidiert, doch erstmal war man diese lästigen Burschen, weil Kämpfer für das Recht los und konnte die Angelegenheit bis nach der Verjährung hinbiegen.
Kommt uns das nicht bekannt vor, wie im Fall M?
Alles nach dem Motto, mer sind Nachbarn, mer kenne uns und mer helfe uns, oder was?
Aber ging doch alles gut so, bisher, jetzt fürchtet man zwar dass bei der kommenden Wahl der böse Wähler straft. Aber egal, diese Angelegemheit mußte halt geregelt werden.
Und das M dabei ein wenig durchdreht, bei dem, was da abliefund dann allem und jedem misstraut und er dann ein bischen zuviel erzählt, kann ich dann eigentlich schon verstehen.
Seine Ex wußte schon, was sie dem befreundetem Zahnarztehepaar gesagt hat (das komischerweise erst 2010 befragt wurde) „ich mach den fertig, wenn der nicht aufhört, ich weiß auch schon wie? Na anscheinend hat diese liebenwerte Dame recht behalten, oder?
Comment by Snowhorse — 17.12, 2012 @ 18:01
Hallo Herr Stadler,
Sie weisen hier zu Recht auf einige, teils gravierende, Unzulänglichkeiten der Artikel in SPON und Zeit hin. Das ist immer begrüßenswert. Schade finde ich aber, dass Sie die Artikel der SZ nicht einer ähnlichen Prüfung unterziehen. Diese sind in Teilen nähmlich auch schlampig recherchiert, vorverurteilend und tendenziös. Deutlich wird, dass sich der SZ-Redakteur, der die meisten dieser Artikel verfasst hat, Herr Prybilla, die Sache Mollath sehr zu eigen gemacht hat. Ich möchte Ihnen hierfür einige Beispiele geben:
– Die Tatsache, dass die HVB in ihrem Revisionsbericht einige der Vorwürfe Mollaths bestätigt hat, aber keine Anzeige erstattete, wird skandalisiert. Es ist von „im Tresor verschwinden lassen“ und „unter Verschluss halten“ die Rede. Nun handelt es sich bei Revisionsberichten aber standardmäßig um interne Papiere, die grundsätzlich nicht veröffentlicht werden und selbst intern nur einem kleinen Nutzerkreis zur Kenntnis gebracht werden dürfen. Immerhin geht es darin um Personalthemen, die vom Arbeitgeber gar nicht veröffentlicht werden _dürfen_. Man hätte natürlich Anzeige erstatten können. Dass darauf verzichtet wurde, kann man sicherlich kritisieren, aber dass die ehem. Frau Mollath in ihrem Verfahren vor dem Arbeitsgericht letztendlich Recht bekommen hat, unterstützt die Behauptung der HVB, man habe keine ausreichenden Ermittlungsansätze gegen die Mitarbeiter gehabt. Möglich, dass das trotzdem eine Schutzbehauptung ist, um die eigene Reputation nicht zu gefährden, daraus aber einen Komplott der HVB, der Staatsanwaltschaft, des Richters und der Finanzbehörden zu konstruieren, wie es große Teile der Leserschaft in den Kommentaren zu diesen Artikeln tun, ist schon etwas gewagt.
– Przbilla schreibt in der SZ, Mollath „freue (…) sich über die Berichterstattung, (…) weil „dadurch nun das Thema Schwarzgeld und das Agieren der Hypo-Vereinsbank debattiert“ werde.“ (http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-sieben-jahren-in-der-psychiatrie-mollath-waere-unter-auflagen-zu-gutachten-bereit-1.1537108). Der Satz „das Thema Schwarzgeld und das Agieren der Hypo-Vereinsbank“ ist mit einem Link hinterlegt, in dem über eine Großrazzia in der HVB berichtet wird wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung im großen Stil. Damit wird suggeriert, die besagte Razzia sei aufgrund von Mollaths Anschuldigungen iniziiert worden. Tatsächlich haben beide Fälle jedoch exakt nichts miteinander zu tun. Diese Vorwürfe gegen die HVB haben eine ganz andere Dimension als Mollaths Vorwürfe gegen die Bank, spielen sich in einem völlig anderen Umfeld (nicht Vermögensanlage sondern Wertpapierhandel) ab und sind außerdem bereits seit Jahren bekannt, genaus so lange wird ermittelt. Der zeitliche Zusammenhang der Razzia mit dem Fall Mollath ist entweder Zufall oder (wenn wir schon bei Verschwörungstheorien sind) ein Ablenkungsmanöver der Staatanwaltschaft; ich tippe auf ersteres.
Ein kleiner Punkt hat mir auch bei Ihrem Blogeintrag nicht so gut gefallen. Sie schreiben: „Wenn ich derartige Dinge lese, dann wünsche ich mir, dass man diese Autorinnen einfach mal fünf Jahre lang in der Psychiatrie unterbringt. Vielleicht sind sie dann auch so verzweifelt wie Mollath und schreiben sogar an den Papst.“. Herr Mollath hat entsprechende Briefe aber schon vor seiner Zwangseinweisung verfasst.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass ich dem System des Maßregelvollzugs und der Zwangseinweisung ebenso äußerst skeptisch bis ablehnend gegenüber stehe. Ich halte es für sehr zweifelhaft, dass im Fall Mollath alles mit rechten (im Sinne von eines Rechtstaates würdigen) Dingen zugegangen ist und begrüße daher natürlich auch die bevorstehende Wiederaufnahme des Verfahrens.
Comment by Ilona — 17.12, 2012 @ 19:04
Leider habe ich es nicht geschafft, den Namen des SZ-Redakteurs korrekt zu schreiben. Ich bitte um Entschudligung und versuche es noch mal: Olaf Przybilla
Comment by Ilona — 17.12, 2012 @ 19:07
Kommentare zu einigen Medienberichten über Gustl F. Mollath
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm
Comment by Antaki — 17.12, 2012 @ 19:32
Ilona, ganz einfache Frage:
Ist Briefe an den Papst zu schreiben ein Symptom für Wahnhaftigkeit? Ein Indiz für Gemeingefährlichkeit?
Sie kritisieren, dass Herr Przybilla auch nicht vollkommen exakt gearbeitet hätte. Denken sie, dass seine Fehler von einer ähnlichen Qualität sind wie die offenkundigen von Frau Lakotta und den drei ZEIT-Autorinnen? Glauben sie, dass viele Menschen ihre Einschätzung teilen, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die HVB den Revisionsbericht nicht weitergeleitet hat, obwohl die Bank selbst von Straftaten ihrer Mitarbeiter ausging? Wenn sie dies denken, warum überrascht es sie dass die Bank im Arbeitsprozess auch keinen gesteigerten Wert darauf legte, die peinliche Angelegenheit vor Gericht erörtern zu lassen?
Sie halten es nicht für ein Zeichen unglaublicher Unmoral (und einen Skandal in diesem Sinne), wenn die HVB einen Menschen jahrelang in der Psychiatrie verrotten lässt durch Unterlassung? Nur weil sich vermutlich fast alle Banken so verhalten hätten, macht dies den Sachverhalt nicht weniger unmoralisch.
Comment by Thomas M — 17.12, 2012 @ 19:37
@Thomas M: Ich finde, dass Herr Przybilla zu voreingenommen ist, was man seinen Texten deutlich anmerkt. Ich habe hier nur zwei Beispiele gebracht. Aber insgesamt finde ich, wenn wir schon von Vorverurteilung sprechen, dass man die Dinge auch anders erklären kann als mit wilden verschwörungtheorien. Dass Przybilla diese vertritt, will ich dabei noch nicht einmal sagen, die Art, wie er über den Fall schreibt, provoziert aber eine entsprechende Interpretation, und ich bin erschüttert, wie klar und eindeutig in den Kommentaren zu entsprechenden Artikeln die Vermutung breitgetreten wird, es müsse sich um eine Verschwörung der Justiz, der HVB, der „bekannten Persönlichkeit(en?)“, der Staatsanwaltschaft und der Finanzbehörden handeln.
Ich neige prinzipiell eher dazu, Versagen, Dummheit und Schlampigkeit zu unterstellen, bevor ich glaube, derart viele Beteiligte würden es irgendwie hinbekommen, ein Komplott zu schmieden. Und das wegen vergleichsweise läppischen Anschuldigungen.
Ja, ich halte die journalistischen Fehler für gravierend. Die HVB scheint, das wird im Revisionsbericht deutlich, von den betreffenden Mitarbeitern selbst hintergangen worden zu sein: Es wurden Kundengelder abgezogen, für die die Mitarbeiter offenbar dann von der schweizer Fremdbank Geld kassiert hat. Dass die HVB oder ihre Chefetage dahintersteckte ist also einigermaßen unwahrscheinlich. Dass es der HVB peinlich gewesen sein könnte, die Anschuldigungen zur Anzeige zu bringen, mag sein. Zu versuchen, deshalb jemanden „in der Pychiatrie verrotten zu lassen“, halte ich dennoch für abwegig und schreibt der HVB außerdem eine Macht zu, die sie wohl kaum hat (sonst hätte sie die 60 Kollegen der Staatsanwaltschaft, die wegen dieser anderen Sache kürzlich vorbei schauten wohl auch verhindern können…). Ob viele meine Meinung zum Revisionsbericht teilen? Gegenfrage: Wieviele Revisionsberichte von Banken über Ermittlungen gegen eigene Mitarbeiter haben Sie denn schon veröffentlicht gesehen?
Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht hat sich im Falle Mollaths dazu entschlossen, die HVB nicht als Zeuge zu laden. Hätte sie Ihrer Meinung nach in die Verhandlung platzen sollen wie die berühmten Überraschungszeugen bei Barbara Salesch? Im Zweifel wussten die nach Absschluss ihrer eigenen Untersuchungen (2 Jahre vor der Gerichtsverhandlung!) überhaupt nichts von Mollaths Prozess.
Zuletzt: Briefe an den Pabst zu schreiben ist aus meiner Sicht natürlich kein Synonym für Wahnhaftigkeit. Aber die zahlreichen Briefe an verschiedene Persönlichkeiten wurden in den Artikeln von Spiegel und Zeit als Indiz dafür angeführt. Anstatt dies auf der Sachebene zu diskutieren (ist es wirklich ein Symptom?), hat sich der Blogbetreiber entschieden, die Tatsachen zu verdrehen. Ich finde, dass das schlechter Stil ist. Ansonsten maße ich mir nicht an, aus der Ferne ein Urteil über die psychische Gesundheit des Herrn Mollath zu fällen (da ich keine Fachfrau bin, würde ich das nicht mal aus der Nähe tun).
Aber so, wie für Herrn Mollath „in dubio pro reo“ gilt (bzw. hätte gelten müssen), so würde ich es schon begrüßen, wenn dies auch für die anderen Beteiligten in diesem Fall gelten würde. Aber stattdessen standen seit dem ersten Artikel für viele die Schuldigen schon fest.
Comment by Ilona — 17.12, 2012 @ 22:48
Ilona, sie möchten, dass in dubio pro reo gelten möge, lehnen dies in ihrer Argumentation aber stetig implizit ab für all die Dinge, die man Hernn Mollath nachgesagt hat. Es ist im übrigen niemand sonst angeklagt bisher. Es wird nur Kritik am Verhalten von Entscheidern in diesem Land geübt. Ihre recht angestrengt anmutende Verteidigung dieser Entscheider legt den Schluß nahe, dass sie sich dabei persönlich angegriffen fühlen.
Ich möchte sie bitten, überdenken sie einfach nur die Kernfrage des ganzen Komplexes: ist es angemessen, dass jemand aufgrund Gemeingefährlichkeit weggesperrt wird, dem man einen gewalttätigen Ehestreit vorwirft (nur dies war angeklagt)?
Comment by Thomas M — 18.12, 2012 @ 00:17
Wenn der Fall Mollath eines ist, dann ist es ein Zeichen wie tief bei vielen Menschen das fast schon wahnhafte Misstrauen gegen „die da oben“ sitzt. Unabhängig davon, ob bei dem Prozess und den Gutachten alles bis ins letzte Detail mit rechten Dingen zugegangen ist und ob der Herr Mollath wirklich so lange in der Psychiatrie zubringen hätte müssen: Gefälschte Arztberichte, simulierte Attacken auf Autoreifen mehrerer Personen, falsche Ferngutachten (Herr Mollath hat Untersuchungen vor seiner Einweisung verweigert), gefährliche Medikamente und Folter und (wohl als Ablenkungsmanöver) die interne Revision, die ihm in Teilen sogar Recht gab – halb Deutschland müsste sich gegen Mollath verschworen haben. Bayern wäre ein einziger Sumpf aus Korruption und Vetternwirtschaft. Nach allem, was der schon vor seiner Einweisung hat verlauten lassen und noch heute verlauten lässt, ist er überzeugt, dass dem genau so ist. Macht das Sinn? Wegen einer derartigen Lappalie an Schwarzgeld würde doch Niemand so ein breit angelegtes Manöver mit Dutzenden beteiligten Ärzten, Richtern, Polizisten, Krankenschwestern, Politikern, Rechtsanwälten und evtl. auch Journalisten quer durch Deutschland abziehen. Was wäre der Nutzen? Viele dutzende Mitwisser nur um jemanden in die Psychiatrie einzuweisen – wo er dann laufend Interviews geben kann und Briefe schreiben darf. So lange bis Horst Seehofer den Vorgang „aufmerksam beobachtet“. Welch stümperhaftes Komplott aus nichtigem Anlass. Aber Herr Mollath behauptet ja selbst eigentlich nicht, dass es wegen den paar Euro Schwarzgeld gewesen ist – es ging um das große Ganze: Weltwirtschaftskrise, Bankencrash, der Weltfrieden (Herr Mollath wollte nach eigenen Angaben die größte Friedensdemo des Planeten organisieren). Wie glaubhaft ist es, dass Mollaths Frau in diesem Maße auf der Weltbühne mitgespielt hat und z.B. „LKW-Ladungen voller Akten“ beiseite geschafft hat? Ich bin kein Psychiater, aber angesichts dieses Realitätsverlusts, Verfolgungswahns und der veröffentlichen TextpaSSagen(Herr Mollath schreibt oft und gerne „SS“) aus seinen Pamphleten kann ich mir gut vorstellen, wieso seine behandelnden Ärzte Zweifel an seinem Verstand hatten – auch per Ferndiagnose. Wer ellenlange, wirre, unzusammenhängende Texte voller Rechtschreibfehler verfasst und angesichts von Unzulänglichkeiten gleich mit dem verbalen Holzhammer draufdrischt, der hat nicht selten ein Problem. Und ja, die Ärzte dürfen auch heute noch zweifeln, ob eine Freilassung wirklich so ein guter Einfall wäre. Verfolgungswahn ist an sich nicht gefährlich, aber es kommt nicht selten vor, dass Menschen im Glauben an die eigene Benachteiligung und an vermeintlich großangelegte Verschwörungen erst ellenlange, wirre, unzusammenhängende Texte voller Rechtschreibfehler verfassen und dann später großes Unheil anrichten. Die zerstochenen Autoreifen, die erst während der Fahrt platzen sollten, waren ein Warnsignal. Und liebe Zweifler: dass sich biedere Bankangestellte, Rechtsanwälte und Notare wegen ein bisserl Schwarzgeld selbst oder gegenseitig die Reifen zerstechen und dann zur Mutprobe auf die Autobahn fahren, das halte ich für weiter hergeholt als die Möglichkeit, dass eine einzelne Person im Stress eines Scheidungsprozesses durchdreht. Unabhängig der ganzen unterschiedlichen Berichte und Tendenzen in SZ, Zeit, Spiegel, Taz und Bild ist eines meiner Meinung nach sicher: die Klärung der Frage, ob Herr Mollath entlassen werden sollte, das ist nicht die Aufgabe der Presse und auch nicht die Aufgabe von Bloggern sondern es ist einzig die Sache der behandelnden Mediziner. Falls man in der Causa Mollath von einer Hexenjagd sprechen kann, dann ist es eine auf seine behandelnden Ärzte.
Comment by Bulbiker — 18.12, 2012 @ 20:46
Ach, was für ein Zufall aber auch:
„Ausdrücklich lobt Merk die Berichterstattung von Spiegel Online und der Zeit, die den Fall „besonnen“ und „objektiv“ behandeln würden.“
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html
Comment by Zufall — 18.12, 2012 @ 21:49
@Thomas: Ich habe meine beiden Beiträge noch einmal sorgfältig durchgelesen und kann ausschließen, dass ich irgendwo Herrn Mollath vorverurteilt hätte, und sei es „implizit“. Explizit habe ich geschrieben:
„Abschließend möchte ich noch betonen, dass ich dem System des Maßregelvollzugs und der Zwangseinweisung ebenso äußerst skeptisch bis ablehnend gegenüber stehe. Ich halte es für sehr zweifelhaft, dass im Fall Mollath alles mit rechten (im Sinne von eines Rechtstaates würdigen) Dingen zugegangen ist und begrüße daher natürlich auch die bevorstehende Wiederaufnahme des Verfahrens.“. (Den Satz über Mollaths Briefe kann man in der Tat missverstehen, ich habe das aber in meinem zweiten Beitrag klargestellt, daher verstehe ich nicht, warum Sie mir erneut das Gegenteil unterstellen).
Comment by Ilona — 18.12, 2012 @ 22:49
@Ilona:
Ich glaube, ich kann Ihre Position zu 95% teilen. Es gibt auf „beiden Seiten“ der Berichterstattung (seit letztem Donnerstag gibt es ja zwei Seiten) einen mehr oder weniger spürbaren Zug ins Tendenziöse. Ich halte aber die Machart insbesondere der neueren SPIEGEL-Berichterstattung nicht für entschuldbar mit dem Hinweis auf Fehler der „Gegenseite“, vor allem aus zwei Gründen (siehe auch meinen Beitrag im De-legibus-Blog http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/):
* Wer, wie etwa SPIEGEL und ZEIT, mit dem Anspruch an den Fall herangeht, eine Medien- und – noch schlimmer – eine Internetschwarm-Kampagne aufzudecken, muß gerade deshalb besonders besonnen und umfassend berichten, er darf nicht selektiv die Fakte so präsentieren, daß es „paßt“.
* Es ist die Aufgabe der Medien, Mißstände sei es in der Politik oder – wie hier – in der Justiz aufzudecken und ggf. anzuprangern. Diese Wächterfunktion ist letztlich darauf gerichtet, daß die staatlichen Instanzen in den jeweiligen institutionellen Bahnen Selbstheilungskräfte freisetzen. Im Rahmen dieses Prozesses können dann, im Idealfall, die Fehler umfassend und genau ermittelt und gewürdigt werden. Wenn dieses Ergebnis hinter dem zurückbleibt, was angeprangert wurde, dann wird dadurch das Anprangern nicht falsch, es hat seine Funktion erfüllt. Anders verhält es sich, wenn die Medien „aufdecken“ wollen, daß alles zum Besten stehe, daß keine Fehler gemacht wurden. Dies ist im Sinne der Wächterfunktion unverantwortlich, wenn sie nicht gründlich ermitteln und den Fall umfassend darstellen. Es ist nicht Aufgabe der Presse, aus grundsätzlichen „staatstragenden“ Motiven heraus abzuwiegeln und eine „Weitergehen-es-gibt-hier-nichts-zu-sehen“-Politik zu betreiben.
Wie weit hier Beate Lakotta vom SPIEGEL journalistisches Ethos vermissen läßt, kann man in der aktuellen Printausgabe nachlesen, wo sie sich – über ihren Online-Beitrag hinausgehend – weiter in Polemik, mit Spuren von Irrationalität, versteigt (dazu eine treffende Kritik von Wolff unter http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/#comment-1123). In ihrem Beitrag „Schizo-Protestbürger“ schreibt sie ausdrücklich:
Nun kann man sich fragen, was motiviert die Autorinnen und (seltener) Autoren von solchen ihrer „gesamtgesellschaftlichen Verantwortung“ bewußten Beiträgen, die sich von Zweifeln im Einzelfall nicht beirren lassen wollen?
Im Falle der ZEIT ist es vielleicht schlicht ein Affekt von journalistisch zu spät Gekommenen, der Drang, dem Fall einen weiteren, eigenen journalistischen Dreh abzugewinnen. Bei Beate Lakotta vom SPIEGEL scheint es mir etwas anders zu liegen: Beate Lakotta steht womöglich, als Trägerin eines Emma-Journalistinnen-Preises, dem Alice-Schwarzer-Milieu zu nahe. Alice Schwarzer hat sich im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozeß als Vertreterin der Rechtsmeinung profiliert, daß belastende Aussagen von Frauen zwingend als Beweis für die Täterschaft eines Mannes ausreichen müssen.
Aus einem solchen Blickwinkel heraus löst eine Analyse des Falles Mollaths, wie sie derzeit von Gabriele Wolff vorgelegt wird (http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/), eine Alarmglocke aus. Wolff rekonstruiert den Fall mit genauem Aktenstudiums (hier zeigt sich die langjährige Staatsanwältin) und szenischem Gefühl für die Lebenswirklichkeit (hier zeigt sich die Romanautorin). Der Fall Mollath zeigt sich in dieser Analyse – auch – als mißlungenes Ergebnis einer fehlgeleiteten politisch-gesellschaftlichen Vorgabe, in Fällen von häuslicher Gewalt die Schilderung durch die Frau möglichst wenig, am besten gar nicht, in Frage zu stellen (die Weichenstellung findet übrigens – lange vor der Hauptverhandlung – bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft statt). Der Grund klingt vernünftig: Das Opfer soll nicht durch allzuviel Zweifel zum zweiten Mal zum Opfer gemacht werden. Die Gefahr falscher oder auch übertreibender Schilderungen wird dabei vielleicht in gefährlichem Maße in Kauf genommen.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Motivation von Lakottas publizistischer Gegenoffensive nicht so sehr aus einer grundsätzlichen Ablehnung schwärmerischer Internet-Schwärme herrührt, sondern direkt aus der Angst vor der in ihren Augen schädlichen Richtung, die die justizpolitische, geschlechterbezogenen Analyse Wolffs einschlägt. Übrigens will ich gar nicht sagen, daß Wolff hier in jedem Punkt ins Schwarze trifft. Es geht mir um die Tendenz und ein gewisses publizistisches Interesse, diese Tendenz frühzeitig zu diskreditieren.
Auf treffende und sehr detaillierte Weise wurde nun übrigens Lakottas Methodik auf http://www.humana-conditio.de/?p=184 herausgearbeitet.
Comment by O. García — 18.12, 2012 @ 23:14
@Ilona:
.. weil Thomas M. Sie nicht verstehen will!
Comment by Ralf Henssen — 19.12, 2012 @ 11:10
@ilona
Sie schreiben: „Herr Mollath hat entsprechende Briefe (an den Papst) aber schon vor seiner Zwangseinweisung verfasst.“
Ja hat er, weil er sich für den Weltfrieden engagiert hat. Diese Briefe hat er in einem eilig zusammengestellten Ordner mit der Aufschrift „Was mich prägte“ dem Gericht vorgelegt, vor dem er wegen eines behaupteten Gewaltsverbrechens stand. Er wollte damit darauf hinweisen, dass dieser Vorwurf im direkten Gegensatz zu seiner Lebenseinstellung stand.
Dass nun derart undifferenziert daraus ein Vorwurf gegen Herrn Mollath konstruiert wird und diese mir jedenfalls nicht bekannten Schreiben mit den nachvollziehbar formulierten Strafanzeigen vermischt werden, halte ich für unlauter. Näheres dazu unter http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm (Dort finden Sie auch eine lesenswerte Kritik der journalistische Standards grob verletzenden Artikel in SPIEGEL, ZEIT und TAGESSPIEGEL.)
Comment by Michael Bach — 19.12, 2012 @ 12:24
Frau Lakotta hat sich zu Kritiken geäußert.
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html
Comment by Antaki — 19.12, 2012 @ 16:57
@Michael Bach: Ich erkläre es Ihnen auch gerne noch einmal. Ich selbst habe wegen der Briefe keinerlei Schlüsse auf die psychische Gesundheit Mollaths gezogen. Ich halte mich grundsätzlich nicht für qualifiziert, irgendjemanden in dieser Hinsicht zu diagnostizieren. Die Artikel von Spiegel und Zeit haben das aber getan und Thomas Stadler hat das implizit übernommen, indem er sinngemäß schrieb, wenn man jemanden zu Unrecht jahrelang in die Psychiatrie sperre, könne das einen schon dazu bringen, aus Verzweiflung Briefe an den Pabst zu schreiben. Ich finde diese Aussage unnötig tendenziös, insbesondere in einem Artikel, in dem man gerade die tendenziöse Berichterstattung in Spiegel und Zeit kritisiert, weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht, dass der Auslöser für die Briefe der Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie war. Stattdessen hätte man, so wie Sie, mit der Kritik ansetzen müssen, ob es sich bei den Briefen überhaupt um ein Symptom für eine Störung handelte.
Comment by Ilona — 19.12, 2012 @ 18:47
Frau Lakotta nimmt Stellung.
Es verwundert jedoch nicht, dass dabei mit den
gleichen Unterstellungen gearbeitet wird. Bei
Ex-Frau genügt die Anzeige der Tätlichkeit als
unwiderlegbarer Beweis. Herr Mollath soll doch
aber Beweise für seine Schwarzgeldvorwürfe vor-
legen. Der stereotype Vortrag, der Revisionsbe-
richt enthält keine Belege für Steuerhinter-
ziehung ist jedoch wenig hilfreich (eher naiv).
Bei der Berichtserstellung muß der Prüfer immer
in Betracht ziehen, dass der Bericht „öffent-
lich“ werden kann. Deshalb wird ja unter
1.1 Abwicklungsmodalitäten der Vermögens-transfers ausgeführt: (Seite 3 des Berichts)
„Hierzu kamen Mitarbeiter der damaligen schweizer HYPO-Tochter AKB-Bank nach Deutschland, um die Konto- und Depoteröffnungen
für Kunden durchzuführen.“ [..] (sodann wird be-
schrieben wie Geld bzw. Wertpapiere in die Schweiz verbracht wurden: jedenfalls nicht durch
den einfachsten -auch nachvollziehbaren- Weg,
nämlich Überweisung).
„.. wurde diese Handhabung jedoch bereits Mitte
der neunziger Jahre Jahre – nach Durchsuchung
der HCM (Hypo Capital Management) – offiziell
eingestellt.“
Übersetzt bedeutet dieser Passus: Aufgrund der
Durchsuchung bei der HCM wurde die Beihilfe zur
Steuerhinterziehung eingestellt.
Und: Frau M. und andere Mitarbeiter haben diesen
Kundenservice weitergeführt.
Ich gehe davon aus, dass Frau Lakotta diese Dinge kennt.
Comment by Walter — 19.12, 2012 @ 19:12
Beihilfe zur Steuerhinterziehung etc. durch die HCM spielen für die Beurteilung des Gesundheitszustands von Herrn Mollath aber primär gar keine Rolle. Die Gutachter und Ärzte von Herrn Mollath sind ja keine Steuerprüfer sondern müssen beurteilen, ob er eine Gefahr für sich oder die Gesellschaft darstellt.
Konstruieren wir deshalb eine kleine Analogie.
Also angenommen ich beschwere mich bei meinem Nachbarn, dass seine Katze ständig in meinen Garten ihr Geschäft verrichtet. Dem Nachbarn ist das erstmal egal. Auch die anderen Nachbarn, die ich gegen den Katzeneigentümer mobilisieren will, bleiben passiv. Das macht mich wütend. Ich beschwere mich deshalb bei der Polizei. Der ist der Vorgang aber auch ziemlich egal. Garten als Katzenklo – macht das unter Euch aus, sagen die. Daher schicke ich Briefe an den Bundesinnenminister in denen ich mich über die Polizei beschwere, weil die nichts gegen den Nachbarn unternimmt. Erfolglos. Die Katze verrichtet weiter ihr Geschäft. Vom Papst und dem UN Generalsekretär: keine Reaktion auf meine Pamphlete. Schließlich bekomme ich Post von einem Anwalt: ich soll die ständigen Anschuldigungen und den Telefonterror gegen die Katze von meinem Nachbarn unterlassen. Die Polizei taucht auf und spricht von Ruhestörung und Hausfriedensbruch. Dabei will ich nur mein Recht. Außerdem behauptet der Nachbar auf einmal, er würde die Katze gar nicht mehr aus dem Haus lassen und hätte sich ein Katzenklo besorgt. Er gibt aber zu, dass die Katze in der Vergangenheit meinen Garten als Toilette missbraucht hat. Darauf falle ich aber nicht herein – der lügt der Nachbar, ich sehe die Katze in meinem Garten. Täglich. Ich sehe die Hinterlassenschaften in meinem Garten. Deshalb mache weiter und belauere sein Haus. Ich werde ihn und seine Katze ertappen auf frischer Tat. Oweh, Katzenextremente, sie sind überall. Ein Richter erlässt irgendwann die Verfügung, ich darf mich dem Nachbarn nicht mehr nähern. Kurz darauf werden die Autoreifen meines Nachbarns zerstochen. Dann werden die Autoreifen vom Anwalts meines Nachbarns zerstochen und dann die Autoreifen der Polizisten, die mich besucht haben. Dann kommen natürlich noch die Autoreifen von dem Richter dran, der die Verfügung erlassen hat. Natürlich alles Zufall, weil die Autoreifen vom Papst und vom UN-Generalsekretär bleiben unversehrt. Obwohl die auch schuldig sind und mit drin hängen. Sie tun nichts gegen die Katzen. Ich werde eine Demonstration gegen die Katzen organisieren. Schließlich gibt es eine Anzeige, ich hätte die Katze im Flur vom Haus von meinem Nachbarn getreten. Ich hingegen behaupte, das wäre eine Verleumdung. Es gäbe eine Verschwörung, mit dem Ziel der Weltöffentlichkeit zu verheimlichen, dass die Katze von meinem Nachbarn ihr Geschäft in meinem Garten verrichtet. Und nicht nur in meinem Garten. Überall. In jedem Garten. Die Exkremente der Katze wären teilweise schuld an der Klimaerwärmung. Methan, you know? Und sie hängen alle drin in der Verschwörung: mein Nachbar, die Anwälte, die Richter, die Polizei, die Ärzte… Es geht eigentlich gar nicht um meinen Garten. Wir müssen die Katze stoppen, bevor die ganze Welt zum Katzenklo wird. MaSSive Katzensch***attacken bedrohen uns alle. Bei dem nächsten Prozess beantragt man dann ein psychiatrisches Gutachten. Mein Geisteszustand kommt nicht gut dabei weg. Angeblich Wahnvorstellungen. Also hängen meiner Meinung auch die Gutachter mit drin. Alle stecken sie unter einer Decke. Die Katzen haben das sagen und die Wahrheit soll keiner hören. Ich werde also in de Psychiatrie eingewiesen. Ich wasche mich nicht mehr und verweigere die Behandlung, weil sie eh alle hinter mir her sind. Katzenfreunde. Überall Katzenfreunde Ich kann niemanden trauen und beschwere mich in langen Pamphleten bei Gott und der Welt.
Nach Jahren stellt sich dann aber heraus, dass die Katze tatsächlich in meinen Garten ihr Geschäft verrichtet hat. So what? Wäre das Verhalten im Beispiel deshalb auch nur etwas „normaler“.
Man ändert nur „Schwarzgeld“ durch „Katzensch***“, Bank durch Nachbar, Frau durch Katze und schon wird aus einem vermeintlichen Skandal eine für alle Beteiligten traurige Farce. Deshhalb: würde der Fall Mollath nicht zufällig Bezugspunkte zu einer Bank und zu Politikern aufweisen, hätte sich garantiert Niemand derart engagiert. Wir alle hätten nur „gute Besserung“ gewünscht.
Aber ein gutes hat die Sache am Ende wohl doch: so schlecht, wie viele Menschen fürchten, ist unsere Welt letzten Endes doch nicht.
Comment by Bulbiker — 19.12, 2012 @ 23:22
Hi #49 Walter
Klare-Kante-Beschreibung mit falscher Schlußfolgerung: die SPON-Frau kann gar nix – und logisch deken schon gar nicht – außer was fließen lassen. Das wird in Fachkreisen (auch nicht erst seit gestern) Sch[eckbuch]journalismus genannt.
Comment by Tarian — 19.12, 2012 @ 23:27
Rechtsanwalt Strate vertritt Gustl Mollath: http://www.sueddeutsche.de/N5A38M/1040691/Rechtsanwalt-Strate-vertritt-Gustl-Mollath.html
Comment by Walter Keim — 20.12, 2012 @ 08:53
Hi #51 Tarian
ich bin eher der Meinung: obwohl die SpOn-Frau
den eher zutreffenden Sachverhalt erkennen
kann, schreibt sie gegen den Herrn Mollath, um
evtl. einen Sch zu erhalten.
Comment by Walter — 20.12, 2012 @ 17:36
@Bulbiker Die Frage ist nicht, ob Mollath normal, sondern ob er gefährlich ist. Dazu geht es nicht nur um die Frage, ob der angeblich gefährliche Wahn in einem Gutachten u.a. aus angeblich wahnhaften Finanztransaktionen begründet wird, was Fr. Lakotta als Wissende ja bestreitet, sondern auch z.B. darum, dass das Gericht sich entschlossen hat auf die Aussage von Fr. Mollath als desinteressierte, nicht belastungseifrige Zeugin zu bauen.
Comment by ThorstenV — 22.12, 2012 @ 22:26
Interessant, dass keinem der „schlauen“ Juristen bisher aufgefallen ist, dass Mollath bis heute noch kein Urteil zugestellt wurde.
Eine „Ausfertigung“ eines Urteils wird nur auf Antrag einer Prozesspartei nach Zustellung des wahren Urteils veranlasst. Ausfertigungen sind lediglich Kopien, ohne Legitimation zum Vollzug. (erst recht, wenn die, zwingend vorgeschriebene, richterliche Unterschrift fehlt)
Mollaths „Urteil“ besitzt wie alle „Urteile“ dieses „Landes“ keine richterliche Unterschrift, ist somit nach geltendem Recht niemals rechtkräftig geworden.
Alle „Richter“ dieses „Landes“ verweigern sowohl die Identifikation, wie auch die Legitimation. Fragen Sie Mollaths „Richter“ nach ihren Personal- und vor allem den Amtausweisen!
Kein Gericht dieses „Landes“ erbringt auf Nachfrage den Nachweis eines legitimen Staatgerichts. (In Sachsen werden aus Gerichten jetzt Justizzentren, siehe Arbeitsamt zu Agentur für Arbeit)
Alle Gerichte verfügen über Steuernummern, sind also grundgesetzfeindliche Privatgerichte. Staatsgericht die Steuern zahlen gibt es in keinem souveränen Staat.
Zu dumm, dass in diesem „Land“ keinem einzigen Inhaftierten seit „Wiedervereinigung“ ein Urteil zugestellt wurde. (nur Ausfertigungen von nicht unterschriebenen „Urteilen) Bis zum „Bundesverfassungsgericht“ (ohne Verfassung) lässt sich keine einzige richterliche Unterschrift nachweisen. Alle Strafgefangenen, auch die Mörder unserer Kinder müssten nach Recht und Gesetz freigelassen werden, weil unser Justizsystem ein Verbrechersystem ist!
Abschied vom Rechtsstaat.
Wir brauchen einen Rechtstaat!
Comment by Wahrheit? — 28.12, 2012 @ 14:29
@ Bulbiker >( Beiträge 41. und 50.)
Präambel : Ihren Ausführungen in 41. und 50 muß entschieden widersprochen werden.
@ Bulbiker 1. Gleich vorweg, um Ihren rührenden Heile-Welt-Enthusiasmus, der durchaus auch nur gespielt sein könnte, zu entkräften : ein eingesperrter Mensch ist von Haus aus keine wie immer geartete Spielfigur und schon gar keine wie von Ihnen ostinat bemühte „Bagatelle“ ! Oder säßen Sie wömöglich gerne 6(!!!) Jahre in einer Klapse ?! Oder tun Sie das gerade und sind davon entzückt ?
2. Ein Rechtsystem, in welchem die Hauptverhandlung nicht komplett dokumentiert werden muß und daher nicht wird ist von vorneherein ein Schlupfloch-Pfusch. So etwas gibt es nur zum Zwecke der Rechts-Pfusches und dient ausschließlich der Mauschelei und dient niemals dem Recht-Suchenden und der Gerechtigkeit. Seit Jahrzehnten wird dieser gravierende und fundamentale Mangel mit Absicht und bei vollem Bewußtsein (oder bin ich da zu optimistisch ?) nicht korrigiert. So ein Umstand ist eine Schande für einen sich rechtstaatlich verstanden werden wollenden Staat. Wie immer frage man : Cui bono ? Ein Fall Mollath wäre unter korrekten und idealen Rechts-Bedingungen niemals möglich geworden ! Ja, auch Deutschland ist – man muß es leider sagen – in dieser Hinsicht leider ein unreifer Staat. Und dies ohne Not ! Alle zu Unrecht ihrem fundamentalen Recht auf Freiheit und unversehrter Würde Beraubten sind dies nur, weil eine logistisch unkonsequent handelnde Macht ausübende Kaste von Verantwortungsträgern ihre moralische Pflicht gegenüber dem Gemeinwohl nicht ausreichend erfüllet. Die Rechtsunsicherheit wird wider besseres Wissen fortgesetzt billigend in Kauf genommen und dem Bürger zugemutet. Cui bono ?
3. @ Bulbiker ! Sie Schreiben in 41.: „Wegen einer derartigen Lappalie an Schwarzgeld würde doch Niemand so ein breit angelegtes Manöver mit Dutzenden beteiligten Ärzten, Richtern, Polizisten, Krankenschwestern, Politikern, Rechtsanwälten und evtl. auch Journalisten quer durch Deutschland abziehen. Was wäre der Nutzen? Viele dutzende Mitwisser nur (! Hervorhebung cc) um jemanden in die Psychiatrie einzuweisen!“
>Woher nehmen Sie die „Lappalie an Schwarzgeld“. Ab welcher Summe wäre es für Sie denn keine Lappalie mehr und woher vermeinen Sie beurteilen zu können, um welche Summen es hier geht. Wegen solcher Ihrer „Schwarzgeld-Lappalien“ wurden immerhin in Hessen vier tüchtige und gesunde, ihre Aufgabe gesetzesgemäß ausführende Finanzprüfer per Staats-Intrige und vermittels gelogener Auftrags-Gutachten durch sog. Psychiater aus dem Dienst heraus zwangs-pensioniert. Mindestens ein Gutachter wurde dafür bestraft ! Ist das Ihre „Bagatell“-Welt ? Schwarz- und Legal-Geld-Verschiebungen im großen Stil sind in Deutschland beurkundete Tatsachen und politische Manöver zu deren Verschleierung ebenso. Das ist Ihnen unbekannt ? Woraus konstruieren Sie Ihre Märchen-Idylle ? Wozu denn die Debatten über Konto-CDs aus der Schweiz ?
4.@ Bulbiker> „Was wäre der Nutzen“ ? Der Nutzen wäre nicht ! Er ist ! Schwarzgeld-Vorwürfe wurden nicht rechtstaatlich untersucht ! Wenn das kein „Nutzen“ für diverse Kunden ist ?!
5. @ Bulbiker >Sie schreiben: „Und das alles, nur (>!!!cc>´ Auch eine Einweisung in die Psychiatrie halten Sie nur (!!!) für eine Bagatelle. Und es ist nicht „Herr Jemand“, sondern konkret Herr Mollath, Ihr Mitbürger ! Sie sind neben Lakotta und Co. reif für die Auszeichnung zum „Beschwichtigungs-Onkel des Jahrhunderts ohne Anspruch auf normale Empathiefähigkeit“
6. @ Bulbiker >Sie schreiben detto :“Welch stümperhaftes Komplott aus nichtigem Anlass“
>Das „stümpehafte Komplott“ (also doch ein Komplott ?!) war ja aber doch sehr erfolgreich und also gar nicht stümperhaft. Und schon wieder der putzige Beschwichtigungs-Jargon vom „nichtigen Anlass“. Sind Sie denn persönlich irgendwie motiviert, den Anlass Schwarzgeld ostinat herunterzuspielen ? Herrn Mollaths Ehe und persönliche Integrität als unbescholtener Bürger mit normalem, aber vital aufrechtem, also höchst wünschenswertem Rechtsbewusstsein war durch den „nichtigen“ Anlass massiv bedroht. Für Sie alles eine „Bagatelle“. Wieso, meinen Sie wohl, sollte man wegen so viel Bagatelle Schwarzgeld für so viele läppische Vorteilsträger nicht einen einzelnen läppischen Mitbürger in eine geschlossenen Klapse wegsperren dürfen, wo er auch noch Briefe schreiben darf (!!!), wie unerhört ! Hat denn ein Bekloppter überhaupt noch ein begründetes Recht Briefe zu schreiben, meinen Sie ?! Wozu sollte denn das gut sein, meinen Sie ? Der soll doch ruhig weiterschmoren für so viele Bagatell-Schwarzgeldler, meinen Sie ! Mollath führt nach Ihrer Meinung ein Luxus-Leben in der Anstalt ! Geht’s noch, oder soll ich gleich den Arzt rufen ?! Wohin soll ich ihn gleich schicken ?
7. @ Bulbiker >Sie schreiben : „veröffentlichen TextpaSSagen(Herr Mollath schreibt oft und gerne “SS”)“
>Im Gegensatz zu Ihnen dürfte Herr Mollath über ein intaktes Geschichtsbewusstsein verfügen. Gerade die Nähe zu Nürnberg, zum damaligen „Volksgerichtshof“ und die „sauberen“ und „hyper-humanen“ Gerichts-Methoden eines Reichsgerichtshofpräsidenten Freissler mit Niederbrüllen der Angeklagten zur Unterdrückung des Rechtes auf Gehör dürften sich analog für Herrn Mollath in seiner Verhandlung als geradezu höchst gegenwärtig entpuppt haben, wie man von Beteiligten hört ! Sein aufrechtes Geschichtsbewusstsein hat sich gerade darin als übergültig bestätigt! Für Sie wohl wieder nur eine „Bagatelle“ ?! Sind Sie eigentlich nur naiv oder perfide ?! Haben Sie sich mit der Causa eigentlich beschäftigt ? Wenn nein, dann holen Sie das schleunigst nach ! Ihre Argumente sind penetrant . Wenn ja, dann versuchen Sie zu denken und überlegen Sie, ob Sie noch jemals ernst genommen werden wollen. Ihr Kinderglaube an eine heile Obrigkeitswelt ist dramatisch absurd !
8. @ Bulbiker >Was Ihre „Hexenjagd“ auf die „behandelnden Ärzte“ betrifft, so behandeln die seit Jahren gar nicht und Herr Mollath ist gerade deshalb bei klarem Verstand. Aber sie halten indirekt mit gefangen, also leisten gegebenenfalls Beihilfe zur Freiheitsberaubung ! Sie werden ja auch nicht wegen Naivität oder alternativ wegen Perfidie seit sechs Jahren eingesperrt und behandelt. Das würden Sie wohl auch ablehnen. Herrn Mollaths aufrechter Gang ist mir allerdings hochgradig sympathischer, zumal er ihn als Gefangener und Enteigneter gehen muß und ohne mögliche Schwarzgeld-Belastung ! In 50. schreiben Sie gleich wieder: „Beihilfe zur Steuerhinterziehung etc. durch die HCM spielen für die Beurteilung des Gesundheitszustands von Herrn Mollath aber primär gar keine Rolle“
> Weswegen sitzt Herr Mollath denn Ihrer Meinung nach primär (wieder so ein verschleiernder Relativierungs-Versuch) ein ?! Doch nur wegen seines „Schwarzgeld-Wahns“, der keiner ist. Und die Gutachter, die ihn fern-bewahnen nach Aktenlage, dürfen das vielleicht irgendwie zwar, sollten das aber mindestens redlicherweise nicht und schon gar nicht dürften diese nur sog. Gutachten, die wegen fehlender Exploration keine sind von Gerichten als Grundlage für Freiheitsentzug herangezogen werden! Eine derartige Beurteilungspraktik ist seit 2001 in Deutschland explizit gesetzlich verboten ! Und die Ärzte und Gutachter sind keine Steuerprüfer, aber geben vor, trotz versäumter Steuerprüfung durch die Finanzbehörden wegen fehlender Anzeige durch die Staatsanwaltschaft, zu wissen, daß Herr Mollath an einem Schwarzgeld-Wahn leidet und daher gemeingefährlich sein könnte. Also was denn nun ?! Wer sitz denn da wo und weshalb ? Heute schon gedacht ? Wer ist denn da womöglich gemeingefährlich ?!
Aber es kommt noch schlechter : Gutachter, die Herrn Mollath tatsächlich ordnungsgemäß, also tatsächlich begutachtet haben und zu einem für Herrn Mollath positiven Ergebnis, also einer Normalität kommen, werden ganz zufällig einfach ignoriert und abgelehnt ! Solche Zufälle wünsche ich Ihnen in Hinkunft ! Viel Spass damit ! Da haben Sie Ihre heile Bagatell-Welt in Reinkultur ! Sitzt hier irgend ein Richter oder Falschbegutachter oder Versäumnis-Staatsanwalt oder weisungsgebender Minister in der Klapse wegen vermutbarer Fehl-Beurteilung und/oder Pflichtversäumnis im Amt ?! Nein, sie verstecken sich vermittels einer Schwarzer-Peter-Verschiebe-Hexelmühle hinter dem Justiz-Filz, spielen verschämt auf Zeit (was im Übrigen auch bisher ein Hauptzweck Ihrer vorgeschobenen „Zwecklosigkeit“ war !) und zeigen obendrein öffentlich keinen Funken Empathie für einen Mitbürger, woran sie niemand hindern könnte. Die Scham tut hier wohl ihr Übriges !
10. @ Bulbiker >Zuletzt konstruieren Sie in 50. auch noch ein rührendes Beschwichtigungs-Märchen auf Basis der Ihnen gerade als Pseudo-Logik erhellten Falsch-Voraussetzungen und ziehen den niedlichen Schluss daraus gleich selbst: „Aber ein gutes hat die Sache am Ende wohl doch: so schlecht, wie viele Menschen fürchten, ist unsere Welt letzten Endes doch nicht.“ Da haben Sie allerdings recht: So (!) schlecht wie befürchtet ist die Welt tatsächlich nicht, … sondern eher noch schlechter !
11. Fazit: Sie mögen ja gerne – wie alle – an die heile Welt glauben wollen, aber die Fakten geben das eben nicht her. Zu viele dubiose Zufälle, und alle gegen Mollath (!) sind eben zu viele zu viel.
12. @ Bulbiker >Im Übrigen nehme ich Ihnen Ihre Naivität alternativ nicht ab und gehe ebenso davon aus, daß Sie hier auch eine ganz andere Rolle spielen … ich glaube eben nicht an so viele Zufälle zu viel- wie gesagt ! Da Sie hier so viel aushalten müssen, könnten Sie wegen unerwartetem Ungemach ja gegebenenfalls den Zeilen-Preis – natürlich bagatell-schwarz auszahlbar – für möglicherweise bestellte Text-Sülze erhöhen !
Viele Menschen in den Foren schreiben unentgeltlich und aus Idealismus. In ihnen und den vielen Aufrechten ohne opportunistischem Beigemenge ruht die reine Idee. Den opportunistisch verdächtigen Berufs-Schreibern rate ich zur Besonneheit. Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut und kann, wie man kürzlich miterleben konnte, schnell und unwiederbringlich verloren gehen.
Ich wünsche allen, vor allem aber den Entwürdigten noch viele gute Zeiten in eines Tages vielleicht gesicherter Freiheit und Gerechtigkeit. Pfusch-Systeme aus Billigung ohne Not stehlen unsere Zeit, unser Geld und Existenz und gehören abgeschafft !
Comment by ceterum censeo — 10.01, 2013 @ 17:34
Frau Zschäpe bekommt einen Laptop(man kann diejenigen, die einen Laptop in einem deutschem Gefängnis hatten an einer Hand abzählen), und Herr Mollath hat nichteinmal mehr ein Bild seiner Mutter.
kommentare im heise-forum:
Das ist eben Deutschland. So hat man ja auch die Juden aus den
Karteikarten herausgefiltert und sauber organisiert abtransportiert.
So arbeiten die Hartz IV-Sachbearbeiter, und verteilen Sanktionen.
So arbeiten Polizisten und verprügeln Verdächtige oder gehen hart
gegen Gegendemonstranten vor um die Nazis zu schützen, weil sie ja
den „Befehl“ bekommen haben.
So arbeiten Sachbearbeiter im Finanzamt, die eine Existenz vernichten
weil es eine Nichtdurchführungsverordnung gibt um geltende Urteile
nicht anzuwenden.
Bestrafe einen, erziehe Hundert
Herr Troll (mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.05)
Ich denke, dass diese Mao-Maxime hier in die Tat umgesetzt wird.
Es ist ein Wink für alle, die schon mal die Lippen gespitzt, aber
noch nicht gepfiffen haben:
„Wer den Herrschaften in die Quere kommt, wird ausradiert“
Willkürmethoden eines totalitären Staates
observer3 (mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.05)
könnten nicht schlimmer sein.
Ich fürchte, es wird sich so schnell auch nichts änden in dem Fall.
Die einzige krurzfristige Lösung wäre es, wenn Mollath von Freunden
aus der Anstalt befreit wird und dann im Untergrund lebt, von wo aus
er über die Medien agieren könnte.
Dann müssten sie ihn mit Polizei und Armee jagen.
Die herrschende Kamarilla müsste dann ihre wahre Fratze zeigen.
Der Staat hat in seinem Falle jedenfalls jegliches Legalitätsprinzip
verletzt und wird alles tun, dies nicht zugeben zu müssen.
Comment by TR0LL — 18.05, 2013 @ 11:30
Verschwörungstheorien oder übliche Verhaltensweisen der Herrschenden im Fall Mollath?
Es gibt doch Verhaltensweisen, von denen auch Herrschende nicht ausgenommen sind wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html . Auch gibt es Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) usw..
Paar Beispiele aus dem täglichen Leben:
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Ein Richter a.D.: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).
Comment by Menschenrechtsaktivist — 30.05, 2013 @ 08:21