Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.10.12

Kann das Zeichen @ als Marke eingetragen werden?

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat gerade das Zeichen @ als Wortmarke u.a. für Waren aus dem Bereich Bekleidung, Nahrungsmittel und Getränke eingetragen.

Dass eine derartige Eintragung möglich ist, mag viele überraschen, entspricht aber dem geltenden Recht. Vor Inkrafttreten des Markengesetzes, also bis Mitte der 90’er Jahre, hat der BGH einzelnen Buchstaben eine Markenfähigkeit grundsätzlich versagt. Nachdem aber § 3 Abs. 1 MarkenG alle denkbaren Zeichen, u.a. auch (einzelne) Buchstaben oder Zahlen, grundsätzlich als Marken zulässt, hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und sieht auch einzelne Buchstaben oder Zahlen als markenfähig an.

Der EuGH betont zwar, dass es bestimmte Zeichenkategorien – zu denen auch Einzelbuchstaben zählen – gibt, denen schwieriger von vornherein Unterscheidungskraft zuerkannt werden kann, dass das Amt die Unterscheidungskraft dennoch immer konkret im Einzelfall zu prüfen hat.

Für das @-Zeichen bedeutet das, dass es für Waren- und Dienstleistungen, die einen direkten Bezug zum Internet bzw. zur Internetkommunikation haben, wohl nicht eintragungsfähig ist, für Produkte wie Bekleidung oder Nahrungsmittel aber regelmäßig schon.

Man kann sich an dieser Stelle sicherlich die rechtspolitische Frage stellen, ob der deutsche und europäische Gesetzgeber hier nicht einen zu weitreichenden Schutz gewährt und man Einzelzeichen nicht generell als schutzunfähig ansehen sollte. Dies ist aber wie gesagt eine Frage der Gesetzgebung. Man sollte den Gerichten nicht vorwerfen, dass sie hier das Gesetz anwenden.

posted by Stadler at 15:08  

3 Comments

  1. Firmen, die sich so etwas dusseliges eintragen lassen, sollten aber verpflichtet sein, die Sprechweise oder Aussprache des Namens in Lautschrift dudensicher zu veröffentlichen und in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis für jeden nachvollziehbar zu hinterlegen und alternative Schreibweisen bei beschränktem Zeichnsatz anzubieten. All diese dämlichen Namen/Bezeichnungen mit Ausrufezeichen und Punkt im Namen und in ausdrücklicher Kleinschreibung schaffen nur Unklarheit und Verwirrung. Das würde ich am liebsten mit dem Flammenschwert klären.

    Comment by Dieter — 26.10, 2012 @ 16:07

  2. Dies ist aber wie gesagt eine Frage der Gesetzgebung. Man sollte den Gerichten nicht vorwerfen, dass sie hier das Gesetz anwenden.

    Doch! Das ganze wird nämlich immer dämlicher. Ich dachte bis jetzt, daß mit der Eintragung von Farben (!) so mit das Bekloppteste schon erreicht sei.
    Aber Nein, jetzt wird auch noch der Klammeraffe als „Marke“ mißbraucht! EIN einzelnes Sonderzeichen als „Wort“. Sollte es dann nicht besser statt „Wortmarke“ z.B. „Sonderzeichenmarke“ heißen oder seit wann ist der Klammeraffe ein „Wort“?
    Auch wenn es das Gesetz scheinbar zulässt, so ist es für mich ausgemachter Schwachsinn und sollte so langsam aber sicher mal überdacht werden.
    Das „@“-Zeichen: Auf ’ner Windows-Tastatur also die Tastenkombination STRG/alt/Q (alt gr/Q), auf ’ner MAC-Tastatur Apfel+1 (Apfel+2, Apfel+L), im ASCII-Zeichensatz an Position 64.

    Hier nun als Wortmarke für (unter anderem) Kleidung, Fleisch, Säfte, Alkohol und Tabak mißbraucht.

    Die Firma hat im Handelsregister übrigens folgenden Gegenstand eingetragen:
    Import, Export sowie Groß- und Einzelhandel mit hochwertigen Waren aller Art – insbesondere mit Zigaretten, Zigarren, Spirituosen und jeweils deren Nebenprodukten – sowie das Betreiben eines Internetshops.
    Der web shop wird laut deren Internetpräsenz „in Kürze“ an den Start gehen. Das @-Zeichen steht dabei lediglich vor dem Firmennamen, was mich persönlich weniger an Alk und Kippen denken läßt sondern vielmahr an das „at“ vom @…

    Wie in dem Zusammenhang das „@“-Sonderzeichen dann für die Waren und/oder Dienstleistungen dieser Firma als konkretes Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren und/oder Dienstleistungen anderer Firma fungiert muss ich dabei wohl nicht verstehen.

    Was ist, wenn die mit ihrem Wettbewerb auch Handel treiben und sich emails schicken? Wird dann der Markenschutz verletzt?

    Naja, wie dem auch sei. Ist ja eigentlich auch scheißegal…

    Gruß, Baxter
    —————————
    P.S.: Ich hab mir übrigens demletzt die Tonleiter eintragen lassen (außer Ges, den Ton hatte ich versehentlich vergessen.). Für die Nizza-Klasse „Musik“.
    Albern? Nicht mehr und nicht weniger, als sich beispielsweise Farben oder einzelne Sonderzeichen eintragen zu lassen. Irgendwann muss doch auch ‚mal Schluß sein! Als nächstes läßt sich Google das Alphabet eintragen, oder wie?

    Comment by Baxter — 27.10, 2012 @ 00:50

  3. Ach da sehe ich kein wirkliches Problem. Der Verkehr wird dem Zeichen nicht eine Herkunft zuschreiben, sondern eine emotionale Nähe zu Modernität, Vernetzung und Kommunikation. Damit ist die Marke im konkreten Anwendungsfall nicht unterscheidungskräftig und kann nicht durchgesetzt werden. Siehe „DDR“-Entscheidung.

    Comment by Marc B. — 29.10, 2012 @ 10:21

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