Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.10.12

EuGH entscheidet erneut über die Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden

Nachdem der EuGH bereits im Jahre 2010 die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht gerügt hatte, wurde nunmehr in einer weiteren Entscheidung vom heutigen Tag (Az.: C-614/10) in Bezug auf die österreichische Datenschutzkommission vom EuGH festgestellt, dass Österreich seine Verpflichtung aus der Datenschutzrichtlinie verletzt hat.

Der EuGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass eine funktionale Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde nicht ausreichend ist, sondern vielmehr die Leitung der Behörde keiner Dienstaufsicht unterliegen darf, die Datenschutzkommission nicht dem Kanzleramt angegliedert sein darf und auch keine Informationsrechte des Bundeskanzlers bzw. der Regierung bestehen dürfen.

posted by Stadler at 16:28  

2 Comments

  1. Das liest sich doch erfreulich.

    Comment by SC — 17.10, 2012 @ 09:52

  2. Wie gut, dass unsere Datenschutzbeauftragten nicht der Kontrolle unterstellt sind. So kann der Hessische Datenschutzbeauftragte als Ombudsmann der SCHUFA wirken, ohne dass denen jemand auf die Finger klopfen könnte.

    Comment by DS — 17.10, 2012 @ 16:42

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