Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.8.12

Google will Urheberrechtsverletzer schlechter ranken

Google baut in seinen Suchalgorithmus einen neuen Rankingfaktor ein, der Urheberrechtsverletzer abstrafen soll. Dies teilt Google über sein Search Blog mit.

Das Problematische daran ist, dass Google lediglich (ungeprüfte) Löschungsaufforderungen als Beurteilungskriterium heranziehen will.  Websites zu denen Google also eine hohe Anzahl an Löschungsaufforderungen erhält, werden in den Suchergebnissen nach untern rutschen.

Nachdem Google allein in den letzten 30 Tagen 4,3 Millionen solcher „Removal Notices“ erhalten hat und deshalb die Berechtigung einer solchen Aufforderung gar nicht prüfen kann, besteht die Gefahr, dass der Suchindex durch unberechtige Löschungsaufforderungen verfälscht wird.

Google betont deshalb, dass es nur Löschungsaufforderungen von Rechteinhabern berücksichtigen und außerdem ein „Counter-Notice-Tool“ bereitstellen wird. Das ganze Prozedere knüpft allerdings an den amerikanischen DMCA an, weshalb sich die Frage stellt, wie das System außerhalb der USA funktionieren soll.

Löschaufforderungen gegenüber Google zur Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen haben in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen, wie die Statisitik von Google belegt.

posted by Stadler at 16:19  

4 Comments

  1. Ja ja die Deutsche Lobby , da ist schon eine einfache Wegbeireibung zum Bahnhof Urheberrechtlich geschützt . Und wird dann angesichts der schwierigen ZPO und des noch komplexeren Urheberrechtes Prozessbetrugbehaftet , oft in Mahnverfahren beim Amtsgericht in Köln abgehandelt , Instanzenzug im versprochen Urheberrechtlich bei den Fallensteller gleich null . Habe über Abzocker dieser Art jede menge Material
    aber so groß ist meine Kriegskasse nicht um die Fallensteller auf fliegen zu lassen . Ich glaub ich muss hier noch viel auf dieser Seiten Schreiben um weiterhin in höchte Ränge bei Goggle zu gelangen . Pulver habe ich noch genug . Man könnte es aber auch feiner ausdrücken Rechtsfehlerhaft , im Mahnverfahren via UrhR . Armer Deutscher Rechtsstaat .
    Ein Abzocker jedenfalls ist schon aufgeflogen , mit seinen lediglich einfachen Verfahren im Urheberecht Klage zu erheben .

    Comment by norbert huth — 13.08, 2012 @ 18:57

  2. Kim Dotcom – Mr President

    http://www.youtube.com/watch?v=6k8rol5M22Y

    Comment by norbert huth — 13.08, 2012 @ 19:50

  3. Der größte Urheberrechtsverletzer ist heute Google sebst.

    Andererseits, hätte ich z.B. nichts dagegen, wenn Google mich runtersetzen würden. Dann hätten die Zensoren weniger Argumente gegen mich vorzugehen.

    Einmal hatte ich verloren, weil die Erkennbarkeit durch das nächste – nicht von mir stammende – Suchergebnis bei Google gegeben war. Das war das Wort „Schornsteinfeger“. Es ging um die Namernsänderung zu „Glatzkopf“. Der Schornsteineger wollte sienen namen nicht genannt haben.

    Google hat mir geschadet, hat mich sozusagen denunziert.

    Ich komme aus eine Diktatur, da war es gut, nicht sofort gefunden zu werden. Die Kommunikation untereinander klappte trotzdem.

    Comment by Rolf Schälike — 13.08, 2012 @ 20:08

  4. Es hat ja bekanntlich bereits Heise erwischt, vermutlich wegen angeblicher illegaler Downloadangebote für Windowskopien. Der Microsoftbot klagt an und der Gogglebot fällt das Urteil. Wir brauchen überhaupt keinen Aufstand der Roboter oder eine Evolution der KI, um uns von Maschinen beherrschen zu lassen. Der Unterschied zur deutschen Rechtslage ist wohl auch vernächlässigbar, denn de facto wird man in einem Filesharingfall ja auch von einem Programm verurteilt, zu einem Zeitpunkt, zu dem man davon noch gar nichts wusste.

    Comment by ThorstenV — 17.08, 2012 @ 19:17

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