Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.7.12

LG Berlin verfügt Teillöschung der Bildmarke für den Filmpreis „Oscar“

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die jährlich den bekanntesten Filmpreis der Welt „Oscar“ verleiht, hat sich die Abbildung der Oscar-Statue auch in Deutschland als Bildmarke schützen lassen.

Das Landgericht Berlin hat nun mit Urteil vom 24.07.2012 (Az.: 16 O 512/11) die teilweise Löschung dieser Marke verfügt und zwar ausgerechnet für die Waren- bzw. Dienstleistungen „Spielfilme“. Nach der Pressemitteilung des Landgerichts Berlin lasse sich für den Bereich der Spielfilme keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Marke feststellen. Die Academy wird gegen die Entscheidung möglicherweise Berufung einlegen.

Marken müssen – nach Ablauf einer fünfjährigen Benutzungsschonfrist – für diejenigen Waren- und Dienstleistungen für die sie eingetragen sind im geschäftlichen Verkehr auch benutzt werden. Andernfalls können sie wegen Nichtbenutzung gelöscht werden.

posted by Stadler at 10:14  

Ein Kommentar

  1. So nett ich diese Anekdote und so nutzlos wie ich „Markenschutz“ generell finde… –
    auf fast jeder 4,95€ Hollywood Best Price Schleuder DVD vom Grabbeltisch ist der Oscar als Werbemittel aufgeklebt, und sei es nur weil der Film eine Oscar Nominierung knapp verpasst hat. Wenn das keine ausreichende Nutzung ist, was dann … ?

    Denn nichts anderes ist der Oscar. Eine Marke um Filme damit zu bewerben.

    Mit verramschten Grüßen,
    yt

    Comment by yt — 26.07, 2012 @ 10:23

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