Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.12

Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA

Die GEMA hat einen Clubbetreiber, der sein Lokal für eine Party an einen Partybetreiber vermietet hatte, auf Zahlung der GEMA-Vergütung verklagt. Die besagte Party, auf der Musik von Tonträgern gespielt wurde, war bei der GEMA nicht angemeldet worden. Die GEMA ist der Meinung, dass der Vermieter als Mitveranstalter anzusehen sei, weshalb auch er der GEMA gegenüber haften würde.

Die Klage ist sowohl vor dem Amtsgericht Düsseldorf als auch in der Berufung beim Landgericht Düsseldorf erfolglos geblieben. Mit Urteil vom 16.05.2012 (Az.: 23 S 296/11) hat das Landgericht die Berufung der GEMA zurückgewiesen.

Die GEMA hatte die Ansicht vertreten, dass Veranstalter auch derjenige sei, der durch das Zurverfügungstellen der Räume einen adäquaten Beitrag zur späteren Verletzungshandlung leistet.

Dem ist das Landgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Das Landgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass ein derart weiter Veranstalterbegriff im Ergebnis auf eine Störerhaftung des Vermieters hinauslaufen würde.

Diese Gleichstellung von (Mit-)Veranstalter und Störer ist nach Ansicht des LG Düsseldorf aber mit dem Veranstalterbegriff nicht vereinbar. Erforderlich ist nach Ansicht des Gerichts vielmehr eine irgendwie geartete Verantwortlichkeit in organisatorischer oder finanzieller Hinsicht bzw. ein irgendwie gearteter Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung, welcher über das bloße Bereitstellen von Räumlichkeiten hinaus geht.

posted by Stadler at 15:41  

5 Comments

  1. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang der adäquate Beitrag zur späteren Verletzungshandlung, der von der Baufirma ausgeht, die den Veranstaltungsraum einst hingestellt hat.

    m(

    Comment by Johannes — 23.07, 2012 @ 16:50

  2. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch der adäquate Beitrag zur späteren Verletzungshandlung,der von den Getränkeherstellern und Lieferanten ausgeht, die diese Party versorgt haben und die tanzenden Gäste im Angesicht des Schweißes, vor einer Dehydratation bewahrt und damit die Party und die Liste der Verletzungshandlungen, verlängert haben.

    Comment by hotzenplotz — 23.07, 2012 @ 19:00

  3. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch der adäquate Beitrag zur späteren Verletzungshandlung,der von der Bundesrepublik ausgeht, die es ihren Bürgern noch erlaubt sich zu vergnügen ;)

    Comment by RA Michael Langhans — 24.07, 2012 @ 09:43

  4. 4. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch der adäquate Beitrag zur späteren Verletzungshandlung, der von den Schwachköpfen ausgeht, die jemals das „System GEMA“ erfunden haben!

    Comment by Rangar — 24.07, 2012 @ 09:56

  5. Die GEMA hat ganz offensichtlich zu viel Geld und kann dieses nur durch sinnlose Prozesse noch loswerden…

    Comment by irgendeiner — 24.07, 2012 @ 10:31

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