Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.12

Auftrag zur Registrierung einer eu-Domain berechtigt nicht zur Markennutzung

Mit Urteil vom 19.07.2012 (Az.: C?376/11) hat der EuGH entschieden, dass der Auftrag, eine eu-Domain, in eigenem Namen aber für Rechnung des Auftraggebers, zu registrieren, nicht das Recht umfasst, die mit dem Domainnamen identische Marke zu benutzen.

Der Domainregistrierungsvertrag durch den der Vertragspartner, der „Lizenznehmer“ genannt wird, sich gegen ein Entgelt verpflichtet, zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um einen Antrag einzureichen und eine Registrierung für einen Domänennamen „.eu“ zu erwirken, ähnelt nach Ansicht des EuGH eher einem Dienstleistungsvertrag als einem Lizenzvertrag.

Dies ist umso mehr der Fall, wenn eine solche Vereinbarung dem „Lizenznehmer“ kein Recht zur kommerziellen Benutzung der dem Domainnamen entsprechenden Marke gemäß ihren Funktionen gewährt, sondern der Lizenznehmer anerkennt, dass der Domänenname, den er gemäß seinen Verpflichtungen registriert, im Alleineigentum des Lizenzgebers bleibt.

Die Erlaubnis, den Domainnamen zu registrieren beinhaltet nach Ansicht des EuGH in diesen Fällen kein Recht zur kommerziellen Nutzung der Marke.

posted by Stadler at 22:05  

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