Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.12

Irreführende Werbung für Internet-Flatrates

Viele sog. Datenflatrates der Mobilfunkanbieter werden nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens – oft 500 MB – erheblich gedrosselt. Dennoch bewerben die Anbieter diese eingeschränkten Flatrates vollmundig mit Werbeaussagen wie „unbegrenzt surfen“, „ohne Limit surfen“ oder „grenzenlos surfen“, während man den Hinweis auf die Beschränkung zumeist mit der Lupe suchen muss.

Gegen diese unlautere Werbepraxis von Mobilfunkprovidern hat die Wettbewerbszentrale nunmehr mehrere einstweilige Verfügungen bei verschiedenen Landgerichten erwirkt, wie es in einer Presssemitteilung des Verbands heißt, weil diese Art der Werbung den unzutreffenden Eindruck einer unbegrenzten Flatrate erweckt.

Die Entscheidungen stammen von folgenden Gerichten:
LG Wiesbaden, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 11 O 1/12; LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12; LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012, Az. 312 O 83/12, n. rkr.; LG Kiel, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 O 18/12, n. rkr.

posted by Stadler at 21:10  

7 Comments

  1. Endlich macht mal jedemd was dagegen.

    Lange genug wurden die Kunden mit vollmundigen Versprechen in die Irre geführt.

    Aber hier wird es wohl zu einem Urteil kommen – ich kann mir kaum vorstellen, dass alle Anbieter ohne Gegenwehr Ihre Praxis ändern werden

    Comment by Thomas B. — 21.03, 2012 @ 01:37

  2. Dann wäre es ja mal schön wenn man ebenso die ganzen LTE anbieter (Telekom, Vodafone) mit maßregelt.

    Die werben ebenfalls mit „Flatreates“ und sprüchen wie „große Datenmengen in kurzer Zeit kein Problem mehr“.

    Das nach anfänglichen 5 gb die leitung auf 384kb/s gedrosselt wird muß man ebenfalls suchen. Das erreicht man mit so ner Leitung dann nach ca. 2 Tagen und der Monat hat dann ja nur noch 28.

    Ich als weißer Fleck mit DSL 768 fände das zumindest sehr gut.

    Gruß Klaus

    Comment by Klaus — 21.03, 2012 @ 06:45

  3. Da waren die Anbieter wirklich dämlich. Das Wort „Flatrate“ ist an sich eine schöne Ausgangsbasis, um beschränkte Angebote zu bewerben. Denn es heißt nicht mehr als das der zu zahlende Betrag „flat“ bleibt, also dass der Kunde bei weiterer Nutzung des Angebots nicht mehr zahlen muss. Wer „unbegrenzt“ oder „ohne Limit“ dazusetzt, ist dann im Wort.

    Comment by Torsten — 21.03, 2012 @ 09:40

  4. Ähnlich übrigens zu den Aussagen „überall erreichbar“ und „mit DSL-Geschwindigkeit surfen“

    LG Hamburg, Urteil vom 23.04.2010, Az.: 406 O 46/10

    Comment by Judgemarcy — 21.03, 2012 @ 09:55

  5. Das ist aber ein schwieriges Thema. Streng genommen sind es ja Flat-Rates. Die Werbung ist zwar mit Sicherheit irreführend, weil halt jeder UMTS Best-Effort erwarten würde. Aber zumindest der Begriff Flat-Rate ist hier ausnahmsweise mal nicht missbräuchlich genutzt.

    Bei O2 habe ich z.B. so eine 64kBit/s Flat-Rate und kann die ersten 200 MB so schnell saugen, wie das der UMTS-Mast halt hergibt.

    Allerdings wurde mir das damals noch korrekt als „Internetpaket M mit 200MB Freivolumen“ verkauft und erst später die Weiternutzung mit gedrosselter Geschwindigkeit ohne weitere Kosten ermöglicht.

    Comment by Kommentator — 21.03, 2012 @ 12:07

  6. Ich bin ja gespannt, wie die Telekom ihre Glasfaseranschlüsse bewerben wird, die nach etwas über 3 Stunden Volllastnutzung für den Rest des Monats auf ungefähr 0,2% der Leistung gedrosselt werden.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-drosselt-Glasfaseranschluesse-1476015.html

    Comment by AndreasM — 21.03, 2012 @ 13:01

  7. und sie tun es wieder http://www.vodafone.de/privat/mobiles-internet-dsl/lte.html

    Comment by thomas — 30.01, 2013 @ 17:14

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