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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.1.12

Abschied von den deutschen Grundrechten?

Wenn sich ein amtierender Verfassungsrichter – noch dazu in seinem Zuständigkeitsbereich – zu einem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben öffentlich äußert, ist das ein ungewöhnlicher Vorgang. Johannes Masing, Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und dort zuständig u.a. für Meinungs- und Pressefreiheit sowie für das allgemeine Perönlichkeitsrecht und den Datenschutz, hat in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 09.01.2011, S. 10) einen Beitrag mit dem Titel „Ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht. Es geht um die geplante EU-Verordnung zum Datenschutz, über die ich in diesem Blog bereits berichtet habe.

Masing erläutert zunächst, dass die geplante Verordnung in ihrer Wirkung einem europäischen Gesetz entspricht, also anders als eine Richtlinie unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt und keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf. Das hat laut Masing zur Folge, dass damit jede Form des mitgliedschaftlichen Rechts verdrängt wird und damit auch das deutsche Grundgesetz einschließlich der Grundrechte. Masing wörtlich:

Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar.

Der Verfassungsrichter zeichnet das Bild einer weitreichenden Verordnung, die die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Teilen ausschaltet. Masing bezieht sich insoweit nicht nur auf den Bereich des Datenschutzes, sondern ausdrücklich auch auf den Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit.

Masing erläutert anschließend, dass er die europäische Grundrechtscharta nicht „ansatzweise“ als gleichwertigen Ersatz für die deutschen Grundrechte ansieht. Dies vor allem deshalb, weil die Gerichte der Gemeinschaft eine Gerichtsbarkeit ohne Unterbau darstellen würden. Außerdem, so Masing, sei der EuGH gerade nicht auf Grundrechte spezialisiert und der Einzelne könne die europäischen Gerichte auch überhaupt nicht anrufen. Ein Rechtsbehelf wie die Verfassungsbeschwerde existiert auf europäischer Ebene nicht. Der EuGH ist laut Masing kein Bürgergericht und verstehe sich auch zu Recht nicht als Grundrechtegericht.

Die Nichtanwendbarkeit der deutschen Grundrechte bezeichnet Masing als für den Datenschutz „grundstürzend“.

Masing kritisiert anschließend auch ganz deutlich die Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden als fragwürdig und weist darauf hin, dass an die Stelle einer demokratischen Kontrolle durch die Mitgliedsstaaten, Berichtspflichten gegenüber der Kommission treten. Der Verfassungsrichter spricht davon, dass die Aufsichtsbehörden „völlig aus ihren demokratischen Zusammenhängen herausgelöst“ werden.

Das Fazit Masings lautet, dass die Verordnung zum Datenschutz ihrer Wirkung nach das Potential einer tiefgreifenden Verfassungsänderung habe und auch unter diesem Aspekt diskutiert werden müsse.

Der Beitrag von Johannes Masing ist in höchstem Maße erstaunlich und wird mit Sicherheit auch in Brüssel für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Als außenstehender Beobachter fragt man sich unweigerlich, ob diese Veröffentlichung im Ersten Senat abgestimmt ist oder nur eine Einzelmeinung Masings darstellt. Die Wortwahl ist jedenfalls so deutlich, dass man fast den Eindruck haben kann, als habe das Bundesverfassungsgericht einen Fehdehandschuh aufgenommen und würde erwägen, an seine alte Solange-I-Rechtsprechung wieder anzuknüpfen.

In der Sache stimme ich Masing zumindest insoweit zu, als, dass durch die Datenschutzverordnung jedenfalls das deutsche Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch hinfällig wäre. Die Anwendung und Auslegung dieser Verordnung könnte nicht mehr am Maßstab deutscher Grundrechte überprüft werden, weil die Verordnung systematisch vorrangig gegenüber dem Grundgesetz wäre. Ob die Auswirkungen allerdings zudem derart weit in den Bereich der Meinungsfreiheit und anderer Freiheitsrechte reichen, wie von Masing skizziert, erscheint mir zwar fraglich, aber durchaus offen. Denn dies ist letztlich von der konkreten Ausgestaltung der Verordnung abhängig.

Es ist an der Zeit, sich jetzt und rechtzeitig in die politische Diskussion einzumischen, bevor die maßgeblichen Entscheidungen in Brüssel gefallen sind. Und genau dazu will Johannes Masing mit seinem mutigen Beitrag offenbar auffordern.

posted by Stadler at 10:57  

22 Comments

  1. Ist der Verfassungsrichter sich eigentlich bewusst, welche Aussage er da trifft?
    Trifft sie zu, ist es dem Bundestag gelungen, mit der vom Grundgesetz verliehenen Macht, sich selber zu entmachten und insbesondere Gesetzgebung zu erschaffen, die nicht mehr an die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung gebunden ist.
    Gleichzeitig sagt er aus, dass dies nicht mehr ordentlich auf dem Rechtsweg bekämpft werden kann.
    Die grundgesetzliche Ordnung abgeschafft und keine Abhilfe mehr möglich? Tritt damit Artikel 20.4 des Grundgesetzes in Kraft?

    Das ist jetzt vielleicht übertrieben, aber 20.3 sagt aus, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmässige Ordnung gebunden ist und Artikel 20 ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Damit sollte nur eine Ermächtigung zur Gesetzgebung durch diese Gesetzgebung verfassungsmässig sein, wenn auch diese Gesetzgebung gleichermassen gebunden ist. Und damit kann sie wohl kaum Vorrang vor dieser verfassungsmässigen Ordnung haben.
    Sollte sie das aber de facto haben, ist 20.3 verletzt.

    Comment by AndreasM — 9.01, 2012 @ 11:52

  2. ach herrje!

    ohne bundesverfassungsgericht stünden wir in deutschland schon lange noch nackter da als ohnehin schon.

    solch mutige, wortgewaltige und erhabene charaktere braucht das land.

    aber wir haben ja unseren herrn wulff als obersten mahner und erinnerer. da bleibt nicht viel platz für gleichwertige persönlichkeiten von solchem format wie des herrn wulff.

    ist es eigentlich so langsam legitim, von einer EU-diktatur zu sprechen?
    schließlich haben wir einzelnen bürger auf die EU noch weniger einfluss als auf den bund.

    ohnmacht und machtlosigkeit machen sich breit…

    Comment by ach herrje — 9.01, 2012 @ 12:12

  3. Ich dachte, der Lissabonvertrag war genau dafür gemacht. Die Kontrolle über die Staaten den Bürgern zu entreißen und sie irgendwelchen gekauften und Unternehmerfreundlichen Bürokraten in Brüssel und Strassburg zu übergeben?

    Ok, das klingt jetzt zynisch aber ich habe es kommen sehen…

    Comment by Frank Schenk — 9.01, 2012 @ 12:54

  4. Die Diskussion lässt zwei Dinge außer acht:
    1.) Die Frage, warum die EU eine Verordnung anstrebt und nicht eine Richtlinie
    2.) Die Fragen des Datenschutzes überhaupt.

    Irritierend dabei wirkt, dass ein Mitglied der Judikative bei der Gesetzgebung mitwirken will. Es wird nur über die theoretischen Folgen einer möglichen Gesetzgebung diskutiert. Dabei wird zu dem auf Recht Bezug genommen, dass immer noch nicht explizit in unserer Verfassung drin steht („informationelle Selbstbestimmung“), sondern nur im Richterrecht des Bundesverfassungsgerichtes geschöpft wurde.

    Die Gefahr hierbei ist, dass sich Richter, ohne für diese Aufgabe demokratisch legitimiert zu sein, um Rechtssetzung selber kümmern, wobei die Rechtsdogmatik im Vordergrund steht und nicht die Rechte des Bürgers.

    Schon mit seiner wankelmütigen Haltung zwischen Solange-I und Solange-II (wobei Stadler spekuliert, dass Solange-I mal wieder belebt werden soll) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsunsicherheit vermehrt. Der Bulle pisst mal so, mal so im Richterrecht.

    Ich fände es besser, der Souverän würde sich über seine Legislative selber um Setzung neuen Rechtes kümmern, als der der offenbaren Willkür des Bundesverfassungsgerichtes zu überlassen.

    1.) Wir müssen uns klar werden, was wir im Datenschutz zukünftig wollen, auch die Frage, ob wir das nur europäisch wollen oder gleich global, wie wir es bei WTO, Genfer Konventionen und vielen anderen rechtlichen Regelungen ja auch machen, ohne uns darauf zu beschränken, die EU rechtlich zu isolieren. Wollen wir wirklich, dass Bürger kostenlos von Facebook Datenauszüge bekommen, deren Dienste sie kostenlos beziehen und ihre Daten freiwillig publizieren? Oder reicht es uns, wenn wir an der Quelle bei Facebook einen konsensfähigen Datenschutz hart implementieren und durch zahlreiche Inspektionen durchsetzen, wie es die USA udd Irland uns jetzt vormachen, statt wie hiesige Datenschutzbeauftragte unbewiesene Verschwörungstheorie in die Welt setzen und die Gültigkeit internationalen Rechts wie dem Safe-Harbor-Vertrag der EU mit der USA für ihre nationalen sozialen Netzwerke einfach abstreiten?

    2.) Wenn wir uns dann einig sind, was wir wollen, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir das umsetzen. National oder kleingruppenspezifisch wie in Schleswig-Holstein, Europäisch oder gleich global, wie es der Problematik angemessen wäre.

    3.) Wenn wir das was und wie diskutiert haben, können wir schauen, welche Folgen und Seitenwirkungen das im nationalen Recht hat, das hioer diskutiert wurde, und ggf. eine Iteration von 1. und 2. durchlaufen.

    Bei 3. anzufangen bedeutet aber, das Pferd von hinten aufzuhalten und führt maximal zur nationalen Blockade, lässt aber den Datenschutz im Rechtsdogmatik-Gestrüpp wankelmütiger Gestalten völlig außer Acht kommen. Das ist unpolitisch und undemokratisch und wider unsere Ordnung.

    Vielleicht sollte das Bundesverfassungsgericht erst mal unter sich ausmachen, ob sie Solange-I oder Solange-II schön finden, anstatt die Bürger wie Guttenberg zu irritieren, der in der einen Wochen die Massentötungen von Spritdieben in Afghanistan nach deutschem Recht für militärisch notwendig hält und in der nächsten Woche das Gegenteil sagt.

    Comment by Jan Dark — 9.01, 2012 @ 12:55

  5. Nebenbei bemerkt: Für die SZ mit Heribert Prantl als Verfassungsrechtler an Bord halte ich es für unwürdig, die Fragen des Datenschutzes in globalen Netzwerken im Wesentlichen nur auf Papier zu diskutieren.

    Comment by Jan Dark — 9.01, 2012 @ 12:57

  6. Datenschutz ist letztlich nur eine weitere (immerhin populäre) Variante, mit der man einen Fuß in die Tür der Informationskontrolle bekommt.

    Comment by Benjamin 'crackpille' Siggel — 9.01, 2012 @ 13:23

  7. Nachtrag: Das Masing so deutlich wird, ist allerdings wirklich interessant vor dem Hintergrund, dass sich ein Konflikt zwischen Grundgesetz und EU sich ja auf noch ganz anderen, weitaus relevanteren Felder anbahnt, wenn man an die Erosion des Haushaltsrechtes im Zuge des künfitgen ESM / der Wirtschaftsregierung denkt.

    Möglicherweise wird hier vom BVerfG die Chance genutzt, um bereits jetzt klare Eckpfeiler einzurammen. Es bleibt jedenfalls spannend.

    Comment by Benjamin 'crackpille' Siggel — 9.01, 2012 @ 13:25

  8. Was Masing schreibt, ist ja alles schön und gut: Aber auch die alte Datenschutz-Richtlinie hat Vorrang vor dem deutschen Recht, inkl. den Grundrechten. Die Verordnung umgeht nur noch zusätzlich auch noch das Parlament, aber das BVerfG war schon vorher weitgehend entmachtet – bzw. ersetzt durch den EuGH. Der hat übrigens seine Grundrechts-Judikatur in den letzten Monaten kräftig aufgewertet, auch wenn er noch lange nicht den Maßstab des BVerfG erreicht.

    Was wirklich helfen würde, wäre, wenn die EU endlich der EGMR beitreten würde. Dann hätten wir auch wieder ein echtes Verfassungsgericht, dessen Entscheidungen Vorrang gegenüber dem EU-Recht hätten und das seinen Job ernst nimmt.

    Comment by Simon Möller — 9.01, 2012 @ 16:08

  9. *EMRK

    Comment by Simon Möller — 9.01, 2012 @ 16:10

  10. hat jemand über eine eu-verfassung abgestimmt???????????? ich nicht, und ich werde mich auch an keines dieser illegalen gesetze, verordnungen etc. halten. jemand soll mir den beweis liefern (s.informationspflicht) das alles völlig legal im sinne des völkerrechts ist! genauso verhält es sich mit dem guten alten grundgesetz. carlo schmidt sagte damals sinngemäß das grundgesetz ist keine verfassung sondern ein behelf, nachkriegsdeutschland zu verwalten. wir haben immer noch über 70.000 us-soldaten. rheinwiesenlager lassen grüssen..

    Comment by kaphorn — 9.01, 2012 @ 18:48

  11. Es gibt noch wichtigeres wie den Euro.
    Er solle Deutschland besser einbinden, heißt es.

    Er soll nur das Deutsche Geld sozialisieren. Jetzt werden die 4 Billionen Ersparnisse der Deutschen nach Resteuropa transferiert und dem Bundesverfassungsgericht ist es gleichgültig.

    Comment by billytheboy — 9.01, 2012 @ 19:07

  12. Auch sehr interessant ist, dass diese Meldung der Suspendierung der Grundrechte Sie als Juristen überhaupt nicht aus dem Sattel zu heben scheint. Wo bleibt Ihr Protest? Ihr Aufruf an alle Juristen, diesen Irrsinn zu verhindern? Ihr Aufruf an alle Bürger, sich mit den Grundrechten zu beschäftigen, solange diese noch existieren (Bürger & Grundrechte)? Keine Zeit? Müssen Geld verdienen für Villa?

    Artikel 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG sind Ihnen wohl nicht einschlägig genug?

    Comment by Querulant — 9.01, 2012 @ 19:42

  13. Als Hart 4rlerin weiss ich schon lang, das man sich mit dem GG (aber nur wenn man masochiszisch veranlagt ist)in der realen Welt nur noch den A… abwischen kann.mehr ist es leider nicht mehr wert. Ansonsten hätte ich bitte gern einen konkreten Hinweis wo man denn hier in der BRD gegen Grundrechtsverletzungen nd Menschenrechtsverletzungen Klage erheben kann. Bin schon auf die Antwort gespannt, die mich lügen straft.
    Gruss
    Maike

    Comment by Maike — 9.01, 2012 @ 21:01

  14. Hmmm, bereitet man sich hier auf Vorratsdatenspeicherung II vor und warnt zugleich Kommission und EuGH die Bundesrepublik nicht zu etwas zu zwingen was letzlich zu einem nicht lösbarem Konflikt führen könnte?

    Comment by Rabauz — 9.01, 2012 @ 21:36

  15. Immer mehr Lebensbereiche werden kommerzialisiert. VerfG-Richter Johannes Masing war und ist maßgeblich beteiligt an der Kommerzialisierung der Persönlichkeitsrechte und der damit eingehende Einschränkung der Meinungs- und Äußerungsfreiheit.

    Möchte Masing eine gesellschaftliche Diskussion, so wird diese verpuffen, weil keine Namen, keine Verantwortlichen, keine juristisch nicht vollständig beweisbaren Tatsachen etc. genannt werden dürfen. Entscheiden werden die Winkeladvokaten und die Geldbesitzer und -verwalter. Diesen geht es auch in Diktaturen ausgezeichnet.

    Masing geht es – das würde ich einfach mal so behaupten – nur um seinen eigenen Einfluss, sein eigenes Ego. Es stehen Richter über ihn, dass passt ihm nicht.

    Inhaltlich gesehen, greift er trotzdem ein wesentliches Thema auf.

    Comment by Rolf Schälike — 10.01, 2012 @ 08:22

  16. von Webmaster zu Webmaster wg. Tippfehler-Verdacht:
    Die Zeitungsausgabe ist doch vom 09.Januar 2012, oder?

    Grüße

    Dirk

    Comment by Dirk — 10.01, 2012 @ 10:04

  17. Das bedeutet also, da tatsaechlich niemand mehr das Grundgesetz schuetzt und dessen Abschaffung verhindert, dass die demokratisch gesinnten Staatsbuerger mit Handschellen, Kuechenmessern und Stuhlbeinen in der Hand die verfassungsfeindlichen Politiker, Buerokraten und deren Schergen festsetzt um den Zustand der vollen Gueltigkeit des Grundgesetzes wiederherzustellen? Dann wird man vielleicht herausfinden wofuer still und leise die EUROGENDFOR eingerichtet worden ist.

    Comment by expatriat — 10.01, 2012 @ 12:10

  18. @ Rolf Schälike,

    Im Grunde haben es die Juristen, allen voran die „unabhängigen“ Richter am Bundesverfassungsgericht, geschafft, dem Volke (mit dessen stillschweigender Billigung) vorzugaukeln, Recht und Gesetz sei ihrer, der Juristen Auslegung, sprich ihrem Belieben i.S. Freislers „Recht ist, was … nützt“, zugänglich. Siehe dazu „Der Doppelstaat“ von Ernst Fraenkel (http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat), welcher sehr „schön“ aufzeigt, wie der Normenstaat für den Bürger herhalten muss, während der Maßnahmenstaat alle Normen über Bord werfen kann. Das gleiche passiert heute, nur ohne Massenmord, dafür mit Massenverwertung. Die Freislermarke wurde damals so hoch angelegt, dass heute jeder Jurist mit hocherhobenem Haupte das Gesetz brechen, das Recht beugen und trotzdem behaupten kann, so schlimm, wie damals, sei es noch lange nicht. Juristisch stehen wir in der traurigen „Tradition“ Carl Schmitts – dem permanenten Ausnahmezustand, den keiner bemerkt: „Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.“ Eugen Berthold Friedrich Brecht

    @ expatriat,

    Das bedeutet vor allem, dass sich die Grundrechtsträger als Souverän i.S.d. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“, in den letzten 62 Jahren recht unsouverän einen feuchten Kehrricht um das Grundgesetz und dessen und deren höchstes Gut, die Grundrechte, gekümmert haben und nun folgerichtig (wie schon zwischen 33-45) zusehen dürfen, wie der letzte Rechtsschein von Demokratie abgeschafft wird. Und wie schon damals hat keiner etwas gewusst.

    Comment by I. Wengel — 10.01, 2012 @ 15:34

  19. ich habe mich der OCCUPY-bewegung angeschlossen — friedvoll dem ganzen ungerechten wahnsinn entgegentreten — mutig sein — mund auf machen (sprechen , singen , schreien)!!! — auf der ganzen erde gehen die menschen auf die strasse – besetzen öffendliche plätze und teilen ihre liebe, ihre wut & ihre schmerzen — es entstehen protest-CAMPS — es entstehen arbeitsgruppen aus ideen herraus — jeder kann sich nach seinen vorstellungen mit einbringen — EINE MÖGLICHE WELT IST ANDERS!!!— hast du interesse auch mitzuwirken? google OCCUPYberlin.info oder OCCUPYberlin.de oder occupy&eine stadt in deiner nähe — alles wird gut — wir sind viele & werden immer mehr — ein weg der wirkt !!!

    Comment by elke — 10.01, 2012 @ 16:00

  20. Noch ein anderes Thema:
    Solange die EU nur Richtlinien erlassen hatte und die Staaten für die eigentlichen Gesetze einen Spielraum hatten, konnte man über demokratische Grundprinzipien ein wenig hinwegsehen.

    Wenn aber die EU Gesetze erlässt, dann bekommt das Ungleichgewicht der Stimmen der verschiedenen Mitgliedsstaaten ein neues Gewicht.

    a) Es ist mit einer Demokratie nicht zu rechtfertigen warum Bürger kleiner Staaten mehr Stimmgewicht haben wie die der großen Staaten.

    b) Es ist auch nicht erklärbar warum Staaten mit Erbmonarchien damit direkten Einfluss auf deutsche Staatsbürger erhalten.

    c) Es ist auch nicht mehr mit demokratischen Mitteln erklärbar warum Staaten wie Ungarn, die sich in eine totalitär Richtung entwickeln Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung bzgl. Bürgerrechte, Medien und Meinungsfreiheit haben dürften.

    Comment by noe — 11.01, 2012 @ 13:56

  21. Einerseits wird von Politikern inzwischen Europa und sogar die Eurorettung damit „begründet“, dass sich vor der EU die europäischen Länder gegenedeinander Krieg geführt haben, andererseits sehen sie kein Problem darin, dass genau diese EU genau die Verfassung demontiert, die genau unter dem Eindruck dieses Krieges und was dazu geführt hatgeschriben wurde um so etwas wieder zu verhindern. Nämlich das Deutsche Grundgesetz.

    Comment by Florian G. — 11.01, 2012 @ 22:14

  22. Wenn die Grundrechte nicht mehr anwendbar sind, stellt sich eben eine neue verfassungsrechtliche Frage. Wie verpflichtend ist EU-Recht wirklich, was kann man dagegen tun? Hier eher nichts.

    Comment by Heikor — 18.03, 2012 @ 20:32

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