Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.12.11

Die Gedanken sind frei: Selbstgespräche im Strafprozess nicht verwertbar

Polizeilich abgehörte Selbstgespräche können selbst dann in einem Strafprozess unverwertbar sein, wenn der Abgehörte in dem Selbstgespräch einen Mord offenbart. Mit dieser spektakulären Schlussfolgerung hat der BGH mit Urteil vom 22. Dezember 2011 (Az.: 2 StR 509/10) eine Verurteilung wegen Mordes aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es hierzu:

Der Grundsatz, dass „die Gedanken frei“ und dem staatlichen Zugriff nicht zugänglich sind, beschränkt sich nicht allein auf innere Denkvorgänge , sondern erfasst auch ein in – unbewussten oder bewussten, unwillkürlich oder willkürlich geführten – Selbstgesprächen formuliertes Aussprechen von Gedanken, bei welchem sich die Person als „allein mit sich selbst“ empfindet.

Wichtige Kriterien für die Entscheidung, ob Äußerungen in Selbstgesprächen diesem innersten, unantastbaren Bereich der Persönlichkeit zuzuordnen sind, sind namentlich

die Eindimensionalität der Selbstkommunikation, also die Äußerung ohne kommunikativen Bezug;

die Nichtöffentlichkeit der Äußerungssituation und das Maß des berechtigten Vertrauens der Person darauf, an dem jeweiligen Ort vor staatlicher Überwachung geschützt zu sein;

die mögliche Unbewusstheit der verbalen Äußerung;

die Identität der Äußerung mit den inneren Gedanken,

die Äußerungsform als bruchstückhafter, auslegungsfähiger oder –bedürftiger Ausschnitt eines „Gedankenflusses“.

Das bedeutet freilich nicht zwangsläufig, dass die Angeklagten freigesprochen werden. Der im konkreten Fall wohl auch nicht ganz eindeutige Inhalt des Selbstgesprächs, darf aber nicht mehr zur Begründung der Verurteilung herangezogen werden.

posted by Stadler at 21:58  

Ein Kommentar

  1. Hierzu etwas sehr Interessantes (BVerfG/Mellinghoff):

    http://blog.delegibus.com/2011/12/18/kippt-das-bundesverfassungsgericht-und-wenn-ja-wohin/

    Comment by fernetpunker — 23.12, 2011 @ 23:22

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