EU-Kommission schlägt gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor
Die EU-Kommission will ein einheitliches europäisches Kaufrecht schaffen, das allerdings nur dann gelten soll, wenn sich beide Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich darauf verständigen.
Dieses Kaufrecht soll grenzüberschreitend anwendbar sein und zwar auf Kaufverträge und auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte wie Musik, Filme, Software oder Smartphone-Anwendungen.
Das EU-Parlament hat seine Zustimmung zu dem Projekt bereits signalisiert.
Ein Wiederverkaufsrecht für digitale Güter wird das wohl nicht enthalten, oder?
Comment by Felix Nagel — 12.10, 2011 @ 19:21