Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.11

Springer-Mann Keese und die Urheberrechtsverletzung

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG, hat in seinem Blog „presseschauder“ – was übrigens eine etwas kindische Reaktion auf und Anlehnung an den Presseschauer ist –  einen kompletten Beitrag aus dem ZDF-Hyperland kopiert.

Ob die gezielte Urheberrechtsverletzung wohl das richtige Instrumentarium im Kampf um ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist? Aber Springer versucht sich ja eh gerade mit den öffentlich-rechtlichen Sendern zu streiten und da passt das dann schon irgendwie ins BILD.

Update: Und ein Foto von Sixtus hat er auch noch geklaut. ;-)

posted by Stadler at 22:21  

10 Comments

  1. Wenn es nur der Artikel wäre ;)

    http://sixtus.cc/lieber-christoph-keese

    Comment by Johannes — 14.07, 2011 @ 22:30

  2. Keeses Antwort:

    http://www.presseschauder.de/lieber-mario-sixtus/

    Er schreibt dort, dass ihm 1070 € etwas zu teuer für das Bild sind, dass er aber gerne 50 € überweist.

    Ich hol dann schonmal Popcorn für alle.

    Comment by V — 15.07, 2011 @ 07:54

  3. Was Kritik an den Forderungen der Verlage nach einem Leistungsschutzrechts mit der kostenlosen Vollübernahme, für die das Urheberrecht bereits ausreichende Schranken setzt, und der Freiheit im Netz zu tun haben soll, könnte vermutlich nicht einmal der Voll….. der GF des Verlags erklären. Auch wenn ich keinen Zaun um mein Grundstück ziehe, heisst das nicht, dass ich Einbruch oder Hausfriedensbruch akzeptiere.

    Comment by M. Boettcher — 15.07, 2011 @ 09:52

  4. Auch wenn jetzt alle Buh Schreihen: Woran will man bitte festmachen, dass der Blog von Keese nicht privat ist? Damit wäre die Übernahme des Bildes – natürlich nur bei korrekter Kennzeichnung! – in Ordnung.

    Comment by VonFernSeher — 15.07, 2011 @ 12:11

  5. @VonFernSeher, was ist das denn bitte für ein urheberrechtlicher Schwachsinn?

    Comment by fernetpunker — 16.07, 2011 @ 00:35

  6. @fernetpunker
    Haben Sie es auch ne Nummer kleiner als Schwachsinn?

    Das Bild steht laut Sixtus unter CC BY-NC-SA, Keese hätte das Bild bei korrekter Kennzeichnung also verwenden dürfen, da es sich um ein privates Blog handelt und es augenscheinlich keinerlei Anzeigen dort gibt (habe extra alles ausgeschaltet).

    Comment by VonFernSeher — 16.07, 2011 @ 01:31

  7. @VonFernSeher,

    Entschuldigung, das war mir entfallen. Glaube aber nicht, dass diese Gestaltung nicht widerruflich wäre. Da aber auch nach Creative Commons Lizenz ein Verstoß vorliegt, ist Ihre Diskussion rein theoretisch. In seinem Impressum verschweigt Herr Keese übrigens seine Privatanschrift und gibt stattdessen seine Büroanschrift (Axel Springer) an. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass das, was er da auf presseschauder.de schreibt, vielleicht doch nicht so vollkommen privat ist. Lediglich ins Impressum die Behauptung reinzuschreiben, dass eine Seite privat sei, dürfte rechtlich unerheblich sein.

    Comment by fernetpunker — 16.07, 2011 @ 20:04

  8. @fernetpunker
    Privatleute müssen doch nicht zwingend ihre Privatanschrift im Impressum angeben. Man muss nur tatsächlich über diese Anschrift auch zu erreichen sein. Ich kann mir in dem Fall sehr gut vorstellen, dass er über diese Adresse besser zu erreichen ist.

    Lediglich aufgrund der Anschrift im Impressum die Behauptung aufzustellen, eine Seite sei gewerblich, dürfte rechtlich unerheblich sein.

    Comment by VonFernSeher — 16.07, 2011 @ 22:02

  9. Von gewerblich hat niemand gesprochen. Auch habe ich nicht behauptet, nur weil gegen die Impressumspflicht verstoßen wird, sei das Blog nicht privat. Privat ist ein Blog schon dann nicht mehr, wenn es geschäftsmäßig betrieben wird. Das ist hier der Fall. Es werden regelmäßig journalistische Beiträge erheblichen Umfangs und allgemeinen Interesses veröffentlicht. Vielleicht tut der Herr Keese das während seiner Arbeitszeit und braucht darüber hinaus kein Entgelt für seine Ergüsse. Vielleicht will er aber nicht mit Dingen privat behelligt werden, die er während der Arbeitszeit macht. Das wäre verständlich. Das weiß man alles nicht. Deshalb sprach ich von Indiz. Ob das aber alles für oder gegen Nicht-Kommerzialität im Sinne der theoretisch einschlägigen CC-Lizenz spricht, wäre die entscheidende Frage, wenn man sich denn weiteren theoretischen Erwägungen hingeben wollte. Nur weil keine Werbebanner vorhanden sind, schließt das jedenfalls mitnichten aus, dass es sich um ein nicht-privates Blog handelt, wie eingangs von Ihnen gefragt.

    In der Frage der Impressumspflicht wird die Auffassung vertreten, dass die Angabe einer Geschäftsanschrift durch eine Privatperson bzw. die Angabe einer Privatadresse eines kommerziellen Anbieters nicht genügt (so auch Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, S. 156 f. m.w.N.). Es muss der (Wohn-)Sitz der (Privat-)Person angegeben werden. http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

    Das ist hier nicht der Fall. Warum ist das so? Doch ein Indiz für Kommerzialität? Herr Keese vertritt ja anscheinend auch in diesem Blog die Interessen seines Arbeitgebers und macht Politik für die Axel Springer AG. Alles kein Hinweis auf „Kommerzialität“ im Sinne der CC-Lizenz?

    Comment by fernetpunker — 17.07, 2011 @ 04:09

  10. Ich kann bei Keese keine journalistisch-redaktionelle Bearbeitung feststellen, was für die schärferen Impressumsbedingungen sprechen würde.

    Comment by VonFernSeher — 17.07, 2011 @ 08:04

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