Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.6.11

Cyber-Mobbing unter Schülern und die schulrechtlichen Konsequenzen

Der VGH Mannheim (Beschluss vom 12.5.2011, Az.: 9 S 1056/11) hält eine in der Freizeit begangene Beleidigung eines Mitschülers in einem Internet-Forum für einen Rechtsverstoß, der grundsätzlich schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechtfertigt.

Einen darauf gestützten Schulausschluss hält das Gericht aber nur dann für verhältnismäßig, wenn der betroffene Schüler auch für Dritte klar zu identifizieren ist. Das ist nach Ansicht des Gerichts aber nur dann der Fall, wenn ein Klar- oder Benutzernamen genannt oder eine bildliche Darstellung des Betroffenen eingestellt wird.

posted by Stadler at 17:57  

4 Comments

  1. Gefällt mir! Finde ich gut!
    Das Mobbing war schon seit jeher ein Problem und ist im Zeiten des Web 2.0 noch viel schlimmer geworden, weil sich viele oft Sicher fühlen in der Anonymität des Netzes.

    Comment by Björn Deutschmann — 14.06, 2011 @ 18:02

  2. Cool, dann kann man unliebsame Mitschüler jetzt einfach kicken von der Schule!

    $unliebsamerMitschülerMitBild: Haha, $Schüler stinkt!

    Dann nur noch petzen und fertig!

    Schade, daß die Schulzeit schon bald 30 Jahre hinter mir liegt ;)

    Comment by Frank Schenk — 14.06, 2011 @ 18:19

  3. In der Informatik gibt es einen Spruch: „Technik kann nie die Lösung für soziale Probleme sein“.

    Ich denke ein ähnlicher Spruch würde auch auf diesem Bereich zutreffen.

    Comment by xwolf — 14.06, 2011 @ 21:12

  4. Wieso soll eigentlich auch immer die Schule sämtliche Erziehungsleistungen übernehmen, die eigentlich in den Verantwortungsbereich der Eltern gehören?

    Wenn früher gehänselt wurde, dann haben das die Schüler und Eltern unter sich geregelt.

    Die Eltern sollten mal davon weg kommen ihre Kinder vor TV und PC zu parken und mal damit anfangen ihre Erziehungsaufgaben ernst zu nehmen anstatt immer nach der Schule zu schreien, wann mal was nicht rund läuft.

    Comment by Steffi — 15.06, 2011 @ 00:10

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