Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.5.11

Werbung mit Monatspreisen kann bei längerer Vertragsbindung wettbewerbswidrig sein

Nach einer neuen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 14.04.2011, Az.: 38 O 148/10) ist eine Werbung mit Monatspreisen bei einer zweijährigen Vertragsbindung dann wettbewerbswidrig, wenn es sich nicht um eine periodisch wiederkehrende Leistung handelt, weil in diesem Fall für eine Werbung mit Monatspreisen kein vernünftiger Grund besteht.

Hierin sieht das Gericht vielmehr eine Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung und zudem einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfV und damit gegen eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

Es ging im konkreten Fall um eine Eintragung in ein Firmenregister, für das mit der wenig seriösen Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale -Erfassung gewerblicher Einträge“ geworben wurde, was vom Landgericht Düsseldorf ebenfalls als irreführend und damit wettbewerbswidrig beanstandet worden ist.

posted by Stadler at 21:56  

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