Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.4.11

Bayerische Datenschutzaufsicht soll unabhängig werden

Der Europäische Gerichtshof hat im letzten Jahr entschieden, dass die deutschen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich nicht mehr staatlicher Aufsicht unterstellt sein dürfen.

Das betrifft u.a. die bayerische Datenschutzaufsicht, die für den öffentlichen Bereich (Behörden, staatliche Stellen) dem Landesbeauftragten für den Datenschutz unterliegt und im nichtöffentlichen Bereich (Unternehmen, Vereine, Verbände) bislang beim Landesamt für Datenschutzaufsicht angesiedelt war. Das Landesamt war bis dato Teil der Regierung von Mittelfranken und unterstand damit der Aufsicht und der Weisung der Staatsregierung.

Mit Wirkung zum 01.05.2011 wird das Landesamt in eine selbständige Landeszentralbehörde umorganisiert, die keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegen und künftig auch haushaltsrechtlich selbständig geführt werden soll. So heißt es zumindest in einer Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums.

Der Forderung der Opposition, die Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich – wie in anderen Bundesländern – zusammenzufassen und insgesamt beim Landesdatenschutzbeauftragten anzusiedeln, will die Landesregierung nicht nachkommen. Obwohl dies sicherlich in sachlicher Hinsicht die richtige Maßnahme wäre.

posted by Stadler at 09:51  

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