Das Vorgehen der GEMA offenbart Mängel des Urheberrechts
Die GEMA hat tausende Kindergärten und Kindertagesstätten angeschrieben und dazu aufgefordert, Lizenzverträge abzuschließen und zwar dafür, dass Liedtexte aus aktuellen Textbüchern kopiert und an die Kinder verteilt werden. Die Mitarbeiter der Einrichtungen sollen nach dem Willen der GEMA zudem jeden einzelnen Liedtext notieren, wie SPON berichtet.
Das Bundesfamilienminsterium meldete sich zugleich zu Wort und meinte, ein Rahmenvertrag, wie er für Schulen schon besteht, sei der richtige Lösungsansatz. Leider, so das Ministerium, habe der Bund aber nicht die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, da die Kitas in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Dem muss widersprochen werden. Der richtige Lösungsansatz besteht nicht im Abschluss von Rahmenverträgen, sondern in einer Änderung des Urheberrechts. Und hierfür ist der Bund natürlich zuständig. Der Fall zeigt nämlich sehr deutlich, dass die Schrankenbestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes in diesem Bereich völlig unzureichend sind. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Es wäre geboten, Vervielfältigungen, die in Einrichtungen der Erziehung und Bildung angefertigt werden und auch diesem Zweck dienen, durch eine Ausweitung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen ganz allgemein für zulässig zu erklären. Derzeit ist in § 53 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 UrhG noch das Gegenteil geregelt.
Dass der Bereich der Bildung und Erziehung nicht behindert wird, ist eine Anforderung, die ein zeitgemäßes und sachgerechtes Urheberrecht im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen hat. Leider wird aber gerade beim Urheberrecht den Forderungen der Lobbyisten zumeist Vorrang vor dem Gemeinwohl eingeräumt.
Die Bundesregierung sollte nicht zum Abschluss von Verträgen raten, sondern vielmehr auf eine Änderung des UrhG hinwirken, die gewährleistet, dass Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Bildung und Erziehung zu behindern.
Sachlich richtig, allerdings friert eher die Hölle zu bevor eine Regierung sich mit der UrhG Lobby anlegt – leider!
Comment by Yosh — 28.12, 2010 @ 18:31
Offenbar ist Ihnen entgangen, dass es da ein klitzekleines verfassungsrechtliches Problem gibt.
Comment by Jens — 28.12, 2010 @ 18:52
@Jens Ach, wo sollte denn das liegen, das „klitzekleine verfassungsrechtliche Problem“?
Comment by code — 28.12, 2010 @ 18:57
Das ist zwar völlig richtig. Die heutige Rechtslage hat aber nicht in erster Linie der Gesetzgeber zu verantworten, sondern das Bundesverfassungsgericht (vgl. http://hauke-moeller.org/art14.html#fn23 und http://hauke-moeller.org/art14.html#fn42). Der Gesetzgeber von 1965 wollte u.a. weitergehende Schranken des Urheberrechts zugunsten der Bildung. Es ist an der Zeit, die m.E. falsche Rechtsprechung des BVerfG zum geistigen Eigentum zu korrigieren, aber das Probem sollte man sehen.
Comment by hm — 28.12, 2010 @ 19:07
code: In der oben gewählten Formulierung wäre es eine Enteignung jedes Lehrmittelherstellers allein zu dem Zweck, dass der Staat in dem von ihm finanzierten Einrichtungen Geld spart. Ich glaube schon, dass das Bundesverfassungsgericht das nicht mit allzu viel Sympathie sähe.
Comment by Torsten — 28.12, 2010 @ 19:27
@Torsten/Jens Herr Stadler hat ja keine konkrete Formulierung vorgeschlagen. Eine neue urheberrechtliche Schranke wäre definitiv keine Enteignung. Nach Nassauskiesung und Pflichtexemplar bliebe nicht mehr als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, die allenfalls für Altfälle eine Ausgleichspflicht auslösen könnte, je nachdem, wie sie gefasst wird. Verfassungsrechtlich sehe ich da kein Problem. Artikel 14 wird ohnehin gemeinhin weit überschätzt.
Comment by code — 28.12, 2010 @ 19:41
Ich sehe es ähnlich, dass eine Regelung wie von Herrn RA Stadler vorgeschlagen dann eine Inhalts- und Schrankenbestimmtung iSd Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG wäre.
Comment by fernetpunker — 28.12, 2010 @ 19:47
Was ich meinte, war die Schaffung einer neuen Schrankenbestimmung bzw. eine entsprechende Erweiterung von § 53 UrhG. Dass das verfassungsrechtlich problematisch wäre, sehe ich im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG nicht. Es geht nicht darum, dass der Urheber seine Werke generell kostenfrei für eine beliebige Vervielfältigung oder Verbreitung zur Verfügung stellen muss. Die Entscheidung „Schulbuchprivileg“ steht m.E. einer solchen Schrankenbestimmung deshalb nicht entgegen.
Comment by Stadler — 28.12, 2010 @ 20:26
Ich sehe nicht, was verfassungsrechtlich dagegen spricht, das Urheberrecht schlüssig umzuorganisieren. Der Gesetzgeber ist frei, einen Systemwechsel vorzunehmen. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11436391/
Comment by Dr. Klaus Graf — 28.12, 2010 @ 20:26
Also die GEMA hat doch echt den Arsch offen!!!
Kindergärten müssen an allen Ecken und Enden sparen und dann sollen sie noch GEMA-Gebühren zahlen….
Ich sage eindeutig: FAIL zu dieser Firma….
Comment by Mike — 28.12, 2010 @ 20:30
Hm. Die meisten Kitas dürften kaum betroffen sein, weil ein Bedarf für lizenzpflichtige Textkopien nicht erkennbar ist. Schließlich können die meisten Kita-Kinder weder lesen noch schreiben oder Noten vom Blatt lesen. Singen in der Kita und/oder vor den eigenen Eltern kann man auch kaum als „öffentliche Aufführung“ ansehen. Daher würden Zukowski & Co. wohl weiter Nase machen, wenn nicht die Politik den Ball annimmt, den völlige Trottel bei der Gema ins rollen gebracht haben. Ein Großteil der Kinderlieder ist bereits seit langem gemeinfrei. Unter http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/ kann man zudem gemeinfreie Notenblätter und Texte für Weihnachten herunterladen. Unter http://www.kinder-wollen-singen.de/ sind auch Lieder für andere Jahreszeiten verfügbar.
Comment by M. Boettcher — 28.12, 2010 @ 20:43
@boettcher: dies stellt definitiv eine Fehleinschätzung der Situation an den Kindergärten dar. Zum einen – aber das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz in diesem Kontext – sind Kindergärten nicht dem Kultusministerium unterstellt, weswegen dieses auch keine solchen Rahmenverträge abgeschlossen hat. Dies zeigt zum einen dass Kindergärten und Kitas nicht als Bildungseinrichtung wahrgenommen werden. Da hilft auch keine „warme Mahlzeit“ nach v.d.L – dies bringt hier aber auch (Gott sei Dank) den Stein ins Rollen.
Selbstverständlich haben Kindergärten den Bedarf an Noten- und Textmaterial. Vielleicht nicht in Klassensatzstärke, aber es ist ihnen sicherlich geholfen, wenn man ein Buch nicht vier bis sechs mal sondern nur einmal erstehen muss, wenn kleine Passagen in mehreren Gruppen vorhanden sein sollten. Zudem gibt es da noch Gruppenfeste, Martinsumzüge und und und….
Die Kinder und deren Bildung hier zu attackieren ist seitens der Gema selbstverständlich moralisch vollkommen verwerflich – jedoch bewegt sie sich leider noch im Rahmen der Legalität und daher möchte ich Hr. Stadler nur zustimmen: Das UrhG muss auf jeden Fall geändert werden!
Ich würde sogar noch erheblich weiter gehen: Jede Bildungseinrichtung sollte hier das Recht zur Kopie haben, insbesondere auch Musikschulen trifft dies sehr hart. Meines Erachtens ist das UrhG als solches sogar gemeinschädlich – hätte es 1642 schon eine Gema und ein UrhG gegeben, dann hätten wir keine abendländische Musiktradition: dann gäbe es bei uns keinen Bach, keinen Mozart und keinen Beethofen, denn damals wurde Musik noch nicht sakrosankt betrachtet, sondern als Material. Die großen Köpfe haben auf den Schultern anderer großer Köpfe getront – etwas, das so heute gar nicht mehr möglich ist.
Daher wäre hier eine viel breitere Reformierung notwendig.
Comment by Golan — 28.12, 2010 @ 22:08
Das ganze Gejammere ist doch überflüssig: Unterstützen wir alle den Verein http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/ (Links siehe M. Boettcher, 11) und verteilen diese Lidertexte und Noten in den Kindergärten und anderen betroffenen Einrichtungen. Damit dürfte genügend Material für alle Veranstaltungen bereitstehen und das alte Liedgut (welches gemeinfrei ist) wird weiter gesungen!
Ich bin jetzt Mitglied und werde mich aktiv beteiligen.
Comment by Lore Reß — 29.12, 2010 @ 09:56
Würde es nicht Sinn machen, mit einer Online-Petition ein bisschen Druck aufzubauen ?
Eine grosse Anzahl Unterstützer wäre sicherlich schnell beisammen.
Comment by michelo — 29.12, 2010 @ 10:06
Urheberrecht muss Urheberrecht bleiben. Die Stühle auf denen Kinder sitzen gibt´s auch nicht umsonst, ebensowenig wie den Kindergarten selbst. Wir Urheberrechtsinhaber leben von den GEMA-Gebühren, so wie der Architekt von den Plänen für den Kindergarten lebt.
Die Inhaber geistigen Eigentums haben schon riesige Verluste, weil jeder meint, dass man das geistige Eigentum anderer nutzen kann wie man will. Wenn man diese Tür öffnet, werden nur noch schwarze Kopien durch die Land geistern und die Urbeherrechtsinhaber werden ein weiteres mal die Dummen sein.
Comment by Joe — 29.12, 2010 @ 12:32
@Golan: ich habe nicht behauptet, dass Kitas dem Kultusministerium unterstehen und kann auch nicht erkennen, was die Debatte um einen (Zitat) „Nebenkriegsschauplatz“ bringen soll. Ich befürchte nur, dass die Politik eine „Lösung“ herbeiführen wird, die Steuergerlder in Millionenhöhe in die Kassen derer spült, die unberechtigt fordern auch für gemeinfreie Lieder zu löhnen. Ich empfehle etwas weniger Aktionismus und Aufgeregtheit an den Tag zu legen und statt dessen die Gema und Herrn Axel Sikorski von der Verwertungsgesellschaft Musikedition kühl auflaufen zu lassen. Offenbar bist Du ja auch davon überzeugt, dass in Kitas nicht hunderte Kopien benötigt werden. M. E. werden praktisch gar keine Kopien benötigt, weil a) Kindergärtner/Kindergärtnerin ein Liederbuch besitzen oder einmal erwerben, b) Melodien und Texte Kindergärtnern/Kindergärtnerinnen bekannt sind und den Kindern durch vorsingen vermittelt werden.
Dem Ansinnen der Gema begegnet man derzeit m. E. am Besten durch die Publikation dieser Unverschämtheit und deren Ablehnung, Nutzung gemeinfreier Lieder und Liedtexte (ggf. auch mit eigenem Text, da ältere Texte gelegentlich unverständlich sind) und völligem ignorieren der Anfragen der Gema. Gruppenfeste sind privater Natur und keine öffentlichen, jedermann zugänglichen Veranstaltungen. Man muss schließlich auch beim Duschen, einem Besäufnis in der Kneipe oder beim gröhlen im Stadion keine Gema-Gebühren abdrücken. Beim Martinsumzug singt man halt gemeinfreie Lieder. Dann kann die Gema sich nur über den unnötigen Rummel zum eigenen Schaden ärgern. Sollte man später einmal das Urhebergesetz im gewünschten Sinne anpassen, so wäre das dann vollends ein Schuß ins Knie. Dann überlegen es sich die Verbände demnächst zweimal, bevor sie wieder Fordererungen stellen. Zahlt der Staat aber, folgt die nächste Unverschämtheit so sicher wie das Amen in der Kirche.
Comment by M. Boettcher — 29.12, 2010 @ 12:55
„werden ein weiteres mal die Dummen sein.“
Kann nicht erkennen, wo sie mal die Dummen waren.
Wenn das halbe Land uner Abmahnungen zusammenbricht, wenn Kitas für Lieder zahlen sollen, dann mag zwar das Recht recht haben, aber doe Moral scheint verrottet.
Comment by Christian — 29.12, 2010 @ 13:47
Enorm wichtig, dass auch noch die Letzen für GEMA zahlen dürfen.
Hauptsache „sie haben Recht“ dann ist in diesem Land alles ok
Comment by Dorian — 29.12, 2010 @ 17:07
@Joe
Interessanter Vergleich (zu Architekten und Stuhlproduzenten)den Sie da ziehen. Sie verwechseln nur einen ganz wesentlichen Punkt. Die Kopie die erstellt wurde ist aus einem gekauften Buch gemacht. Wir lassen hier jetzt mal die Doppelabkassierung der GEMA bezüglich des Kopierers und des Papiers außer Betracht – für beides werden pauschale Gebühren kassiert! Wenn jetzt der Stuhlproduzent genauso ticken würde wie die Liederschreiber und -schreiberinnen müssten sie für jede Neunutzung des Stuhles (Verbringen in einen anderen Raum etc.) Gebühren bezahlen. Denn es findet eine Neunutzung des geistigen Eigentums des Stuhl“erzeuger“ statt. Oder nehmen wir den Architekten der ein Wohnhaus projektiert. Bei jedem Verkauf, jeder Neuvermietung hält dieser in Zukunft noch einmal die Hand auf.
Ich sage nur wehret den Anfängen und lasst vor allem die Architekten nicht auf diesen Zug aufspringen.
Ganz unabhängig davon empfehle ich allen Musikschaffenden die bei der GEMA organisiert sind diese sofort auf Schadenersatz zu verklagen denn das derzeit gültige Recht hätte der GEMA doch schon vor Jahren die Möglichkeit gegeben diese Gebühren einzutreiben. Sie hat es nicht getan und sollte deshalb zum Schadenersatz gezwungen werden.
Comment by Kaffeekater — 29.12, 2010 @ 18:44
Ich hatte angenommen „Joe“ hätte nur die Ironietags vergessen. Wichtig ist hier doch vielmehr, dass es um die Nutzung gemeinfreier Lieder geht, also der Urheber nicht bekannt oder schon sehr lange tot ist. Die „Stühle“ sind also schon seit hundert Jahren bezahlt.
Comment by Ein Mensch — 30.12, 2010 @ 11:20
Interessant zum Thema GEMA wären doch mal die Beiträge von Ole Seelenmeyer ( Urgestein der Pop-Kultur in D ) :
http://www.musiker-online.de/Newsdetails.newsdetails.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=268&tx_ttnews%5BbackPid%5D=10&cHash=bbcb700589
„TEXT DER PETITION: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, 1. dass die Inkasso- und Ausschüttungs-Modalitäten der GEMA für die urheberrechtlichen Bereiche 1.1 Internet; 1.2 Rundfunk/Fernsehen; 1.3 Konzerte im Bereich der Unterhaltungsmusik umfassend überprüft werden.“
Er hat da einige Beispiele aufgeführt die lesenswert sind, um das Thema abzurunden.
Comment by Jo — 2.01, 2011 @ 15:49
@Joe:
<>
Ich bin in den achzigern groß geworden. Sonntags haben wir vor einem Kassettenradio gesessen, die Charts gehört und unsere Lieblingslieder aufgezeichnet. Mit meinen Freunden tauschten wir die Musik, wenn einer eine bessere Aufnahme hatte.
Manchmal in der Stadt durften wir auch mal eine Kassette oder Schallplatte aussuchen, die uns unsere Eltern kauften. Brachte ein Freund eine leere Kassette vorbei, wurde Sie kopiert.
Das machte jeder so. Ich, meine Freunde, unsere Eltern.
Auch später, als die CDs kamen.
Auch bei Videokassetten wurde es so gemacht. Man nahm den Film im TV auf, leihte sich den Film in der Videothek oder kaufte ihn und machte sich zuhause für sich und seine Freunde kopien.
Und trotzdem machte die Unterhaltungindustrie jedes Jahr einen neuen Rekordumsatz.
Was ich damit sagen will: ich persönlich glaube, heute wird genau so wenig bzw. viel kopiert wie früher auch. Was heißt, die „Raubkopierer“ sind gar nicht das Problem.
Und blöde (bezahlte!) Notenhefte im Kindergarten schon gar nicht!
Ich, meine Freunde, unsere Eltern, die Eltern der Eltern machten das so.
Heute sagt man uns, das geht nicht. Wenn aber ganze Generationen so aufwachsen, wie soll das dann bitte von heute auf morgen anders sein?
Es ist also auch keine Modeerscheinung des „bösen“ Internets, was es zweifelsohne vereinfachte, Kopien in besserer Qualität zu erstellen.
Aber genau das wollt ihr ja nicht hören, oder?
Und mit Verlaub: von Kitas GEMA- Gebühren zu verlangen grenzt für mich an Abzocke (auch wenn es gesetzlich vielleicht erlaubt ist)!
Kein Kindergarten, keine Schule sollte deswegen aktuelles singen, spielen, hören; sondern nur allgemeines, freies Liedgut.
Wie würde das sich z. Bsp. auf die Umsätze auswirken, wenn Kinder keine aktuellen Titel kennen und singen?
Comment by Christian — 3.01, 2011 @ 23:33
Unsinn! Schwerster Blödsinn! Natürlich müssen die Kindergärten zahlen. Gewöhnt Euch mal langsam an den Gedanken, dass es geistiges Eigentum gibt und dessen Wert ist weit höher noch einzustufen als der des materiellen.
Comment by Glamypunk — 11.01, 2011 @ 17:14
völlig zutreffende Einschätzung !
Die Linke im Bundestag hat eine entsprechende gesetzliche Initiative auf den Weg gebracht (am 24.02.).
Bundestagsdrucksache 17/4876
u.a. hier gibt es den:
http://www.linksfraktion.de/initiativen/
Ich bezweifle jedoch, dass die Regierungsfraktionen es ernst meinen mit der Förderung von Kindern und Familien.
Comment by Peter — 15.03, 2011 @ 08:41