Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.12.10

Amtsbekannt unbekannt verzogen

Bekomme gerade ein Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers auf den Tisch, das mir unter sprachlichen Gesichtspunkten sehr gut gefällt. Der Vermerk lautet:

Der Schuldner ist amtsbekannt unbekannt verzogen

Dem Mandanten wird das allerdings nicht gefallen.

posted by Stadler at 10:54  

4 Comments

  1. Hehe, das ist ehrlich gesagt eine nicht unübliche Formulierung im GV-Jargon. Ich muss allerdings zugeben, dass wir uns auch nicht immer besonders viele Gedanken darüber machen, ob unsere Mitteilungen vernünftig klingen. Der Kollege wollte wohl sagen, dass er weiss, dass der Schuldner nicht mehr dort wohnt. Eine EMA-Anfrage hilft da meistens weiter.

    Comment by TES — 28.12, 2010 @ 13:59

  2. Unausgesprochen heißt es aber auch: Das war nicht der einzige bzw. erste Pfändungsversuch …

    Comment by chi — 28.12, 2010 @ 19:20

  3. Letztens die EMA gestartet und dann neuer Auftrag an den GV. Antwort des GV: EV schon abgegeben bei dem gleichen GV vor 1 Woche.

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    Später stellte sich raus, dass er die Anschrift erst später erfahren hat.

    Aber diesen GV habe ich vorher schon mal geschockt. Räumungsvollstreckung in einem Kaff 200 km weg im tiefen Schwarzwald.
    GV: Ich kenne niemanden, der die Tür öffnet,
    Ich: Mal sehen.
    GV: hmm (In Gedanken wahrscheinlich: Sche.,, Großstadtanwälte)
    Ich: Handy genommen
    Nach 5 Minuten war ein Schlosser da und nach 8 Minuten die Tür auf…

    Comment by Reimann — 28.12, 2010 @ 20:33

  4. ich finde ja, so ein Brief mit „amtsbekannt xxx“ ist eine Lizenz zum Gelddrucken. Wir haben bei mehreren Vollstreckungen auch schon „amtsbekannt fruchtlos“ als Antwort zurückbekommen. Der Spass kostet mehr als 20 Euro und den GV kostet es nur eine Briefmarke und ein klein wenig Arbeitszeit. Der geht nicht mal mehr aus dem Haus, um es zu versuchen.

    Comment by ths — 29.12, 2010 @ 10:26

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