Aufklärungsdrohne und Versammlungsfreiheit
Die Polizei hat zur Überwachung der Demonstrationen gegen den Castor Transport eine sog. Überwachungsdrohne eingesetzt. Das ist nicht nur mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Demonstranten problematisch, wie andernorts geschrieben wird, sondern insbesondere ein Verstoß gegen den Grundsatz der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, der seinen einfachgesetzlichen Niederschlag in § 12a VersammlG findet. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine planmäßige Überwachung des Demonstrationsgeschehens handelt und keine konkrete Gefahrenlage gegeben ist. Die Vorschriften des Bundesversammlungsgesetzes gelten derzeit in Niedersachsen noch, nachdem das neue Landesversammlungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Ich verstehe nicht wo der Unterschied zwischen einem Helikopter, der im Zweifel mindestens genau die gleiche Technik an Bord hat und so einer Drohne sein soll. Der Bediener ist in einem Fall am Boden und im anderen in der Luft. Ist ja auch nicht so, dass so ein Ding einem um den Kopf rumschwirrt.
Und Thema Polizeifestigkeit § 12a VersammlG ich dachte immer „Schottern“ wäre eine Straftat und also solche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit? Wird hier nachts schneller geschossen? Ist ja nicht so, dass sowas vorher nicht angekündigt war…
Comment by Bodo W. — 16.11, 2010 @ 23:09
Es hängt einerseits davon ab, was die Drohne macht. Ich vermute es werden Bild und Filmaufnahmen gemacht, was unter §12a VersammlG fällt. Zum anderen kommt es darauf an, welchen Bereich das Ding filmt. Das generelle und beliebige Filmen des Geschehens ist problematisch, da bleibe ich dabei.
Comment by Stadler — 17.11, 2010 @ 09:02
47.000 € soll das Teil gekostet haben. Man kann die Drohne sicher für deutlich weniger Geld final vom Himmel holen, sich selbst einen Quadrocopter bauen und Luftkampfübungen durchführen, was Demos dann insgesamt eine neue Dimension eröffnet.
Was reitet Politiker, die sich angeblich um die Sicherheit sorgen, eigentlich ständig die Militarisierung der Polizei voranzutreiben? Vermutlich die Angst, dass die Bürger der vereinigten Republik eines Tages Lust darauf bekommen die Ereignisse von 1989 in 16 Bundesländern zu wiederholen.
Comment by M. Boettcher — 17.11, 2010 @ 17:12
Ich weiß ja immer noch nicht, wo jetzt das spektakuläre an dem Drohneneinsatz liegt, die Drohne ist ja nichts anderes als ein unbemanntes Luftfahrzeug und Polizeihubschrauber(-Einsätze) kennen wir ja alle – nicht erst seit Foyer des Artes.
So lange man nicht die expliziten Einsatzumstände bei der Drohne weiß, ist alles nur heiße Luft.
Und es wurde im Vorfeld massiv zum „Schottern“ aufgerufen, das ist wohl durchaus eine Straftat, die man auch aus der Luft ermitteln oder erkennen kann und darf. Dass dabei Unverdächtige betroffen sind, lässt sich nicht vermeiden. Das wäre aber bei einer Geiselnahme nicht anders.
Wenn man natürlich will, dass die Polizei nur noch mit Meldern zu Fuß ihre Einsätze durchführt, dann sind Drohnen oder Hubschrauber oder Kameras natürlich der Weltuntergang des Demonstrationsrechtes.
Comment by Julius Wilhelm — 18.11, 2010 @ 15:44