Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.10.10

Entscheidung des EuGH zur urheberrechtlichen Geräteabgabe

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21.10.2010 (Az.: C?467/08) über die (spanische) Geräteabgabe, die als Ausgleich für das vom Gesetzgeber eingeräumte Recht, Privatkopien anzufertigen dient, entschieden.

Der EuGH hat betont, dass ein Zusammenhang zwischen der Anwendung der zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs bestimmten Abgabe auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Anlagen zum Zweck privater Vervielfältigungen notwendig ist.

Folglich ist nach Ansicht des EuGH die unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, nicht mit der Richtlinie 2001/29 vereinbar.

Diese Rechtsprechung wird auch für Deutschland die Frage aufwerfen, ob auf gewerblich genutzte Kopierer, Drucker etc. tatsächlich eine Geräteabgabe erhoben werden kann.

posted by Stadler at 15:20  

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