Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.9.10

Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz erhoben

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) haben Verfassungsbeschwerde gegen das BSI-Gesetz erhoben (Az. 1 BvR 1667/10).

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich konkret gegen die Vorschrift des § 5 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz ) die durch Gesetz vom 14.08.2009 eingefügt wurde.

Diese Vorschrift ermächtigt das BSI zur Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes dazu, Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, zu erheben und automatisiert auswerten und die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten automatisiert auszuwerten, soweit dies für die Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen erforderlich ist.

Die Beschwerdeführer sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 10 GG und auch Art. 5 GG. Das Hauptargument besteht in sachlicher Hinsicht darin, dass jeder der mit Bundesbehörden elektronisch kommuniziert und/oder Websites von Bundesbehörden aufruft, damit auch im Rahmen dieser „Vorratsdatenspeicherung“ erfasst wird.

In einem älteren Blogbeitrag habe ich bereits zum Ausdruck gebracht, dass ich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Gesetz nicht teile, weil das BSI damit im Grunde nur dazu ermächtigt wird, Logdateien zu speichern und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Sicherheit der informationstechnischen Systeme des Bundes zu gewährleisten. Man mag es zwar durchaus als problematisch ansehen, dass § 5 Abs. 1 Nr. 2 BSI-G es auch erlaubt, automatisiert E-Mails zu scannen, die an eine Bundesbehörde gerichtet sind. Andererseits stellt sich aber die Frage, ob das nicht zwingende Voraussetzung für den Betrieb von Firewalls und Virenscanner ist.

posted by Stadler at 18:14  

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