Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.9.10

Speer unterliegt dem Springer-Verlag beim Landgericht Berlin

Der Brandenburgische Innenminister Speer ist bekanntlich gestern wegen der Affaire um eine Berichterstattung der Bild-Zeitung über private E-Mails, die von einem ihm abhanden gekommenen Notebook stammen sollen, zurückgetreten.

Der Rücktritt könnte unmittelbar mit einer zweiten Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23.09.2010 in Zusammenhang stehen, die zugunsten von Springer ausgegangen war.

Das Gericht hatte zunächst mit Urteil vom 21.09.2010 entschieden, dass der Springer-Verlag bei seiner Berichterstattung über Speer keine E-Mails verwenden darf, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben.

In einem zweiten Verfahren, in dem das Landgericht Berlin gestern entschieden hat, ist Speer nun unterlegen. In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es hierzu:

Allerdings sei den Medien im jetzt entschiedenen Fall eine Berichterstattung über das vorherige Gerichtsverfahren und damit in gewissem Umfang auch über die dort erörterten privaten Aspekte nicht völlig verwehrt. Ferner sei nicht hinreichend erkennbar, in welchem Umfang der Axel-Springer-Verlag eine Berichterstattung beabsichtige. Deswegen könne ihm nicht vorbeugend jede Veröffentlichung verboten werden.

Das Verbot der Berichterstattung über den Inhalt dieser angeblichen E-Mails wird nach Ansicht des Landgerichts also dadurch relativiert, dass eine Berichterstattung über das gerichtliche Verfahren, in dem diese Inhalte erörtert worden sind, nicht ohne weiteres unzulässig ist. Diese Verfahren werfen insgesamt interessante Fragen zu Zulässigkeit und Reichweite der Verdachtsberichterstattung auf.

posted by Stadler at 11:43  

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