Salz und Zucker: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Über den Umweg netzpolitik.org (wieder einmal) bin ich auf einen der besten (journalistischen) Texte zum Thema „Jugendmedienschutzstaatsvertrag“ überhaupt gestoßen. In verständlicher, nichtjuristischer Sprache bringt Swen Wacker die Zweifel an der Neuregelung des JmStV und des Jugendmedienschutzkonzepts im Allgemeinen auf den Punkt.
Diejenigen, die dieses gesetzgeberische Konzept zu verantworten haben, sind Medienpolitiker, die in der Tradition der Rundfunkregulierung stehen und die deshalb versuchen, altbekannte Regulierungsinstrumente wie Altersbeschränkungen und Sendezeiten mit aller Macht auch auf das Internet zu übertragen. Warum dieses Konzept des alten Weins in neuen Schläuchen nicht funktionieren kann, macht der Beitrag von Wacker deutlich.
Das neue „Landesblog Schleswig-Holstein“ will sich mit landespolitischen Themen beschäftigen und ist ab sofort bei mir gebookmarkt, auch wenn ich am anderen Ende der Republik sitze.
Ich diskutiere sehr ungern über Jugendschutz, weil er mich schlicht nicht sonderlich interessiert. Dass aber nun ein Artikel als vorbildlich verlinkt wird, in dem schon beim ersten Drüberschauen erkennbar wird, dass der Autor die Grundkonzeption von Anbietern und Nutzern im Telemedienrecht nicht verstanden hat und offensichtlich auch nicht weiß, was die „Arbeitsebene“ tut (Thema „Depublizieren“), zeigt mir, dass ich in der Debatte auch nichts verpasse.
Comment by ElGraf — 21.09, 2010 @ 11:34
@ElGraf: Sollten Sie auf den Hinweis nach § 5 Absatz 3 JMStV-E anspielen, so teile ich das geäußerte Unverständnis des Autors über diese Meisterleistung der Gesetzesformulierung. Hier ist bereits unklar, was mit Angeboten gemeint ist, die den Zugang zu Inhalten vermitteln.
Wenn ein Nutzer das Angebot verändern kann – wovon der Gesetzgeber ausgeht – dann ist die Frage berechtigt, ob er nicht insoweit als Anbieter zu betrachten ist.
Comment by Stadler — 21.09, 2010 @ 12:03
Viel hat sich seit 1932 nicht geändert. Auch bei den handelnden Personen habe ich meine Zweifel …
Comment by vera — 21.09, 2010 @ 12:57
Fragen kann man vieles, möglicherweise sogar berechtigter Weise. In diesem Fall lautet die Gegenfrage schlicht: So what? Natürlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein „Nutzer“ gleichzeitig Anbieter ist (und möglicherweise schon dadurch, dass er vorhandene Angebote verändert). Das ist aber kein neues Problem, weswegen man a) den JMStV als ganzes ablehnen müsste und b) den dafür Verantwortlichen wahlweise Unfähigkeit oder Realitätsferne vorzuwerfen.
Comment by ElGraf — 21.09, 2010 @ 13:30