Kopieren von Musik direkt im Fachmarkt?
Verschiedene Zeitungen berichten über einen kuriosen Fall. Eine Frau war in die CD-Abteilung eines Elektronikfachmarkts marschiert, hatte ihr Notebook aufgeklappt und sich einige CDs auf das Notebook gerippt, bis ein Ladendedektiv die Aktion beendete. Hat sich die Frau strafbar gemacht oder in zivilrechtlicher Hinsicht das Urheberrecht verletzt, würde nunmehr die Fragestellung in einer studentischen Klausur lauten.
Eine interessante Frage, könnt man doch meinen, das Vorgehehen sei von der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG (Privatkopie) abgedeckt. Denn die verwendete Kopiervorlage ist weder rechtswidrig hergestellt noch wurde sie öffentlich zugänglich gemacht. Es gab allerdings schon vor längerer Zeit Entscheidungen – z.B. des Kammergerichts Berlin (GRUR 1992, 168) – die die Privilegierung versagt haben, wenn sich der Nutzer die Möglichkeit zur Vervielfältigung nicht auf rechtmäßige Weise verschafft hat.
Unabhängig von der Frage des Urheberrechts wird der Fachmarkt es als Eigentümer der CDs zivilrechtlich jedenfalls nicht dulden müssen, dass diese im Laden zur Anfertigung von Kopien benutzt werden.
Es lässt sich wahrscheinlich schon sagen dass es sich um keine Raubkopie handelt, da die Dame wohl keine Waffen mit sich geführt, noch Gewalt angedroht hat ;-)
Comment by Urbster — 16.09, 2010 @ 13:33
Sicher muss der Markt das nicht dulden und könnte z. B. ein Hausverbot erteilen. Es scheint aber wohl unangemessen wegen eines angeblichen Urheberrechtsdelikts zu ermitteln und den PC zu konfizieren. Was die Rechtmäßigkeit angeht: welches Recht wird verletzt, wenn man die im Markt abspielbaren CDs in das Laufwerk des eigenen PC legt aber nicht mit aus dem Markt nimmt? Die Hausordnung? Und auf der Basis konfisziert dann die Polizei das Gerät?
Comment by M. Boettcher — 16.09, 2010 @ 18:45
Im besten Fall stellt ein Gericht fest, dass die Beschlagnahmung rechtswidrig war.
Das Gerät verschwindet aber trotzdem wundersamerweise und ist nicht mehr aufzufinden. Es wird dann nochmal kurz das Licht in der Aservatenkammer angemacht um nochmal zu schauen und das war’s dann.
Comment by Theoretiker — 16.09, 2010 @ 20:32
Wieso? Seit wann hat der Mediamarkt die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Nutzungsart „Kopien anfertigen“? Die sind doch quasi der „Störer“. Also könnte das Label als Inhaber verwandter Schutzrechte jetzt kräftig auf’n Putz hauen, oder!? Naja, hoffentlich hat die gute Frau die rips nicht gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht!? Obwohl: Das wäre widerum ein Fall für die GEMA, oder!? :-)
Ironische Grüße, Baxter
Comment by Baxter — 16.09, 2010 @ 21:29
@Baxter: Einfach das Urheberrecht für einen Monent vergessen. Der Media Markt ist Eigentümer der CDs, die in seinem Laden stehen. Als Eigentümer kann er mit diesen Sachen nach Belieben verfahren (§ 903 BGB) und insbesondere bestimmen, in welchem Umfang andere die Sache benutzen können oder auch nicht. Das hat mit dem Urheberrecht zunächst gar nichts zu tun.
Comment by Stadler — 17.09, 2010 @ 09:27
Hmm.. muss der Mediamarkt nicht vorher ausdrücklich darauf aufmerksam machen, welche Nutzungen er dulden möchte und welche nicht? Woher soll ich das als Kunde sonst wissen?
Comment by Ein Mensch — 17.09, 2010 @ 11:08