Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.9.10

Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 13.08.2010 (10 A 10076/10.OVG) entschieden, dass die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ein von ihr eingeholtes Gutachten über die Verfolgbarkeit von Internetanbietern bei Verstößen gegen das Jugendschutzrecht nicht herausgeben muss.

Ein Rechtsanwalt hatte auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes die Herausgabe eines Gutachtens verlangt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie man Internetanbieter, die ihren Sitz nur zum Schein ins Ausland verlegt haben, verfolgen kann.

Das Gericht meint, die Landeszentrale hätte die Herausgabe des Gutachtens zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit verweigern dürfen. Hierzu heißt es im Urteil wörtlich:

Würde nämlich das Gutachten – und damit der Wissensstand der Behörde – den betroffenen Content-Providern über den Kläger (der ausweislich seines Internet-Auftritts viele Mandanten aus der Erotikbranche berät und gegen staatliche Stellen insbesondere in medien- und jugendschutzrechtlichen Fragen vertritt, vgl. www.d.com) bekannt, hätten die Anbieter Anhaltspunkte zur Entwicklung neuer Verschleierungstaktiken. Es besteht daher die Gefahr, dass sie sich weiterhin dem Zugriff der deutschen Behörden entziehen, obwohl sie materiell-rechtlich den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags unterliegen und für Verstöße zur Verantwortung gezogen werden können.

posted by Stadler at 21:57  

5 Comments

  1. „Sie wissen, warum wir Sie anhalten..?!“
    Nein, warum?

    „Sie sind zu schnell gefahren“
    Äh- wie schnell darf mann denn hier?

    „Das darf ich Ihnen nicht sagen. Das ist geheim“

    Comment by Wolf — 17.09, 2010 @ 22:31

  2. Wolf, 6 setzen.

    Es ist mir ein Raetsel, warum Anwaelte Ihre Mandanten zwangsweise ueber die Moeglichkeiten des Rechtsbruchs informieren muessen. So nach dem Motto: Ich weiss ja, dass die Jugendschutzbestimmungen in D so fies sind, aber was passiert mir eigentlich, wenn ich in San Diego sitze. Ich kenne da einen, der hat einen Server fuer mich.

    Der gute Doerre muss wohl weiterhin davon abraten, oder macht er das gar nicht? ;)

    Comment by Marcus — 18.09, 2010 @ 10:51

  3. Tja, das wäre dann ja wohl ein Fall für Wikileaks, nicht wahr?

    Comment by Wolf-Dieter — 18.09, 2010 @ 13:29

  4. @Marcus: Das frage ich mich auch.

    Comment by ElGraf — 20.09, 2010 @ 09:11

  5. Diese Art von „security by obscurity“ bedeutet hier im Endeffekt, dass es nur die Schwerkriminellen machen. Die haben nämlich das Geld ihre eigenen „Gutachter“ zu bezahlen.

    Comment by Ein Mensch — 21.09, 2010 @ 18:21

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