BVerfG lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.09.2010 (Az.: 1 BvR 872/10) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das umstrittene Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA), gegen das mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig sind, abgelehnt. Das Gericht hat diese vorläufige Entscheidung primär darauf gestützt, dass die Verwendung der erhobenen Daten derzeit noch ausgeschlossen ist, weshalb ein Eilfall nicht ersichtlich sei. Das Gericht weist aber auch darauf hin, dass ein Grundrechtseingriff substantiiert dargelegt wurde, was im Hauptsacheverfahren dann abschließend zu prüfen ist.
Dass das BVerfG ausdrücklich auf die „Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken bzw. die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen“ hinweist, kann einen aber auch für das Hauptsacheverfahren ganz optimistisch stimmen, dass die Regelung gehalten wird.
Comment by Der User U — 22.09, 2010 @ 14:26