BGH: Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ nicht berufsrechtswidrig
In einem berufsgerichtlichen Verfahren hat der BGH mit Urteil vom 01.09.2010 (Az.: StbSt (R) 2/10) entschieden, dass die Registrierung und Benutzung der Domain „www.steuerberater-suedniedersachsen.de“ durch einen Steuerberater nicht berufsrechtswidrig ist.
Nach Ansicht des BGH berühmt sich der Steuerberater damit weder einer Sonder- bzw. Alleinstellung, noch ist die Verwendung dieser Domain irreführend im Sinne des UWG.
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