BGH: „braunkohle-nein.de“
Der BGH hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 25.03.2010 (Az.: I ZR 197/08) entschieden, dass derjenige, der treuhänderisch für eine Bürgerinitiative, aus der später ein Verein hervorgeht, eine Domain registriert und verwaltet, zur Übertragung und Umschreibung der Domain nach § 667 BGB verpflichtet ist.
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