Äußerst mangelhaft besetzt
Der gegnerische Rechtsanwalt schreibt dem Landgericht, dass er „aufgrund urlaubsbedingter, äußerst mangelhafter Besetzung“ seiner Kanzlei darum bittet, die Klageerwiderungsfrist um drei Wochen zu verlängern. Es würde mich ja schon interessieren, wie man sich das konkret vorstellen muss. ;-)
Das Gericht hat die Fristverlängerung natürlich gewährt.
Ist doch klar: Die Azubine bewacht das Telefon.
Comment by marko — 2.09, 2010 @ 09:16
Wegen der Nichtgewährung einer Termiverschiebung haben Medienanwalt Dr. Christian Schertz und sein anwaltlicher Vertreter Dominik Höch die Richter der Pressekammer Berlin am 24.08.10 abgelehnt. Der Termin am 31.08.10 fiel aus. Das Ablehnungsgesuch wird bearbeitet.
Comment by Rolf Schälike — 3.09, 2010 @ 07:01