OLG Frankfurt: Kein Anspruch gegen Telekom auf sofortige Löschung von IP-Adressen
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 16.06.2010 (Az.: 13 U 105/07) entschieden, dass Flatrate-Kunden der Telekom nicht verlangen können, dass die beim Verbindungsaufbau vergebenen dynamischen IP-Adressen sofort nach Beendigung der Internetverbindung wieder gelöscht werden. Nach Ansicht des Senats genügt es, wenn die Löchung erst nach sieben Tagen erfolgt, dies sei noch unverzüglich im Sinne des TKG.
Das Oberlandesagericht bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Darmstadt.
Die Revision wurde zugelassen, sie ist beim BGH (Az.: III ZR 146/10) bereits eingelegt worden.