Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.10

Der E-Brief der Post

Für das Blog des Journalisten und BR-Moderators Richard Gutjahr haben Udo Vetter und ich einige Fragen zu dem neuen E-Brief der Post beantwortet. Bevor man sich für den Dienst registriert, sollte man in jedem Fall die Vor- und Nachteile abwägen und Richards Blogbeitrag lesen.

posted by Stadler at 13:53  

7 Comments

  1. De Link zum Blogartikel funktioniert leider nicht.

    Comment by Patrick Schönbach — 23.07, 2010 @ 14:00

  2. Man findet den Blockartikel momentan im Google Cache:
    http://www.google.com/#hl=en&q=cache:http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/

    Comment by Jens Leinenbach — 23.07, 2010 @ 14:30

  3. (Freudscher Vertipper. – Anscheinend ist der gesamte Blog ausgefallen.)

    Comment by Jens Leinenbach — 23.07, 2010 @ 14:36

  4. Auch die Bundesregierung wirbt für ihr „Konkurrenzangebot De-Mail“ mit dem Slogan: So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost! Kritikpunkte sind hier vor allem die als unzureichend empfundene Verschlüsselung und dass die Übertragungssicherheit nicht vom Benutzer gelenkt werden kann. Mehr dazu unter: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/entwicklungen-bei-de-mail-fluch-oder-segen/

    Comment by Dr. Datenschutz — 23.07, 2010 @ 15:33

  5. Dabei wäre es doch ein einfaches Firmenkunden und Behörden zu verpflichten auch einen Public Key zu hinterlegen und wenn Privatkunden diesen hinterlegt haben diesen auch benutzen zu müßen. Dann könnten private Leute frei entscheiden wie sicher sie es haben wollen (zumindest was die Übertragung angeht).

    Warscheinlich will man das aber nicht sonst könnte man ja auch ausländische Provider benutzen. Es würde ja reichen wenn die Public keys beglaubigt sind.

    Comment by mark — 24.07, 2010 @ 13:40

  6. Dabei wäre es doch ein einfaches Firmenkunden und Behörden zu verpflichten auch einen Public Key zu hinterlegen und wenn Privatkunden diesen hinterlegt haben diesen auch benutzen zu müßen. Dann könnten private Leute frei entscheiden wie sicher sie es haben wollen (zumindest was die Übertragung angeht).

    Comment by MARK — 24.07, 2010 @ 13:44

  7. Ob E-Postbrief, oder De-Mail, für alle emails gilt, sie können in Deutschland ohne weiteres durch bestimmte Behörden abgehört werden!

    Für den E-Postbrief gilt laut den AGB der Deutschen Post das TKG, genauso wie für alle Arten der Telekomunikation.
    Das schreibt die Post in ihren AGB und das bedeutet, das der E-Brief auch vom Staat munter abgehört werden kann.

    Man sollte wissen, das in Deutschland alle emails, auch ohne die Vorratsdatenspeicherung abgehört werden!

    Jeder Provider in Deutschland ist verpflichtet sämtliche emails zum Abhören durch die Behörden bereit zu halten.
    Die international standardisierte Norm der Schnittstelle für lawfull interception, über die das Mitlesen der emails stattfindet, ist das G10 Protokoll.

    Das erforderliche Gerät dafür, das jeder Provider anschaffen muss ist die sogenannte Sina Box, der Firma Secunet.

    Comment by Holger — 24.09, 2010 @ 15:39

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