Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.6.10

BGH: Opel Blitz II

In einer heute veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2010, Az.: I ZR 88/08) führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Benutzung  des  Opel-Blitz-Zeichens  auf  einem  Modellauto  die  Herkunftsfunktion der Marke der Adam Opel AG nicht beeinträchtigt und deshalb keine Markenrechtsverletzung darstellt.

Obwohl die Bildmarke Opels auch für Spielzeug eingetragen ist, haben die Instanzgerichte angenommen, die angesprochenen Verkehrskreis hätten nicht die Vorstellung, dass das Spielzeugauto von Opel selbst oder einem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammt. Das hat der BGH unbeanstandet gelassen.

posted by Stadler at 11:18  

Ein Kommentar

  1. Warum muss sich der BGH mit so einem Schwachfug herumärgern. Soweit kommt es noch, dass man nicht mehr einen Blitz auf dem Modellauto haben darf…

    Comment by Herr Unsinn — 1.07, 2010 @ 15:12

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