Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.4.10

Warum Netzsperren gefährlich sind

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat einen Bericht aus Finnland veröffentlicht, der anschaulich belegt, dass das Phänomen des Overblocking sehr real ist und die begründete Gefahr besteht, dass das Anliegen der Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz weit über das Ziel hinaus schießen könnte. Alle diejenigen, die die Bedenken gegen Access-Blocking für konstruiert halten, sollten ganz genau lesen.

posted by Stadler at 08:00  

3 Comments

  1. Der Artikel zeigt meines Erachtens nach nicht so sehr die Gefahren des Overblockings auf, als vielmehr wie sehr die veränderte Gesetzeslage der letzten Jahre aktiv Kinderpornographie fördert. Das ist es auch, worauf man meiner Meinung nach in der Diskussion viel mehr abstellen sollte. Websperren, restriktive Verbote die es unmöglich machen den Schweinkram anzuzeigen ohne sich selbst strafbar zu machen und lächerliche Altersgrenzen, sowie nicht zuletzt die Gesetzgebung zur Scheinjugendpornographie fördern defakto aktiv das Geschäft der Produzenten. Das ist das Nesselnest in das man die Unterstützer dieser Gesetzgebung auch in jeder Diskussion setzen sollte. In persönlichen Diskussionen löst dieser Ansatz immer wieder ungläubiges Erstaunen aus und führt erstmals dazu, dass sich der Gegenüber überhaupt mit den Argumenten auseinandersetzt.

    Comment by noamik — 9.04, 2010 @ 09:11

  2. Dem möchte ich eigentlich nicht widersprechen. Der Fall zeigt aber schon auch, dass man in Finnland, wenn man konsequent wäre, auch „Save the Children“ auf die Sperrliste hätte setzen müssen. Die Gefahr der Beeinträchtigung legaler Inhalte zeigt sich hier durchaus.

    Daneben bietet der Fall in der Tat auch einen Beleg dafür, dass das Konzept des Access-Blocking nicht nur wirkungslos, sondern vielmehr sogar kontraproduktiv ist. Wer tatsächlich die Kinder schützen will, muss sich die Frage stellen, ob er nicht ein Instrumentarium propagiert, das die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten sogar noch fördert. Das hat Constanze Kurz gestern bei Maybrit Illner einem großen Publikum auch versucht deutlich zu machen. Vielleicht kommt das langsam ja in noch mehr Köpfen an.

    Comment by admin — 9.04, 2010 @ 09:46

  3. Das ganze wird durch die EU Definition Kinder sind Personen unter 18 und durch die Definition: Kinderpornografie ist pornografie durch kindlich erscheinende Personen noch wesentlich realer…
    Während bei normaler Auslegung von Kipo das overblocking meist durch technische Dinge oder vorsätzlich oder fahrlässig falsche Eintragungen passieren, ist es nach EU Definitionen wohl gewollt…

    Comment by Christian — 9.04, 2010 @ 10:47

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.