Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.4.10

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Am 17.05.2010 tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, die der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie dient und Dienstleistern zusätzliche Informationspflichten auferlegt, die dem Leistungsempfänger vor Abschluss des Vertrages bzw. Erbringung der Dienstleistung mitgeteilt werden müssen.

Viele Dienstleister werden ihre Internetauftritte daran anpassen und/oder ihren Kunden vorbereite Informationsblätter aushändigen müssen. Die Verordnung unterscheidet zwischen Informationen, die der Dienstleister stets – also ungefragt – zur Verfügung stellen muss (§ 2 DL-InfoV) und solchen, die auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind (§ 3 DL-InfoV).

Der Dienstleistungserbringer kann die von ihm nach § 2 zur Verfügung zu stellenden Informationen auch über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich machen, wie § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung formuliert. Es dürfte sich deshalb also anbieten, die geforderten Informationen auf die eigene Website zu stellen.

Was für Transparenz sorgen soll, ist im Ergebnis wieder nur ein Stück zusätzlicher Bürokratie und ein weiteres Einfallstor für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Der Kunde wird langsam zu Tode informiert.

posted by Stadler at 18:52  

3 Comments

  1. Typischer EU-Regelungswahnsinn!

    Comment by RA JM — 7.04, 2010 @ 11:48

  2. Danke, gleich mal die Versicherung im Impressum ergänzt.

    Comment by RA Dury — 6.05, 2010 @ 14:57

  3. Da wäre doch mal interessant zu wissen, ob solche Hinweise auch in der Kanzlei ausgehangen werden müssen.

    Ich bekomme das Gefühl, die reale Welt ist schon seit Jahrhunderten ein extrem rechtsfreier Raum.

    Comment by Ein Mensch — 17.05, 2010 @ 15:35

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