Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.3.10

Der BGH und das Hamburger Landrecht

Dass der BGH in schöner Regelmäßigkeit meinungsfeindliche Urteile der Hamburger Gerichte aufhebt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Eine dieser Entscheidungen des BGH, über die ich bereits vor einigen Wochen berichtet hatte, ist jetzt im Volltext online.

Es geht um die Zulässigkeit von sogenannten Dossiers bei SpiegelOnline, in denen die wegen Mordes an Walter Sedlmayr verurteilten Täter namentlich genannt und auch bildlich dargestellt sind.

Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2010 (VI ZR 243/08) erneut ausgeführt, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlerhaft vorgenommen haben.

posted by Stadler at 11:10  

17.3.10

BKA startet Lobbying gegen „Löschen statt Sperren“

Die Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes hatten ihre Kritik auf den sehr zutreffenden Slogan „Löschen statt Sperren“ zugespitzt. Wie kaum anders zu erwarten war, zieht das Bundeskriminalamt diesen Ansatz nunmehr in Zweifel. Das darf man als Beginn einer politisch geleiteten Kampagne sehen, die das Ziel verfolgt, das Konzept der Sperrlisten und Stopp-Schilder doch noch Realität werden zu lassen. Denn der Vorgang befindet sich derzeit wieder im parlamentarischen Prozess.

Das BKA argumentiert damit, dass „Löschen statt Sperren“ deshalb nicht funktionieren würde, weil der Content nach der Löschung an der Quelle häufig nach einigen Tagen an anderer Stelle wieder im Netz auftaucht. Das mag in einigen Fällen so sein, taugt aber nicht als Argument pro Access-Blockaden. Denn im Falle von DNS-Sperren müssen die Inhaltsanbieter noch nicht einmal den Server wechseln, sondern nur die Domain ändern, während der Content durchgehend online bleiben kann. Das vom BKA ins Feld geführte Argument spricht also erst recht gegen Access-Sperren.

Das Bundeskriminalamt ist im Grunde bislang nicht viel mehr als eine Koordinierungsstelle und kämpft deshalb für eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen. Und insoweit wäre das Zugangserschwerungsgesetz aus Sicht des BKA ein wichtiger Baustein.

posted by Stadler at 23:00  

17.3.10

BKA startet Lobbying gegen "Löschen statt Sperren"

Die Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes hatten ihre Kritik auf den sehr zutreffenden Slogan „Löschen statt Sperren“ zugespitzt. Wie kaum anders zu erwarten war, zieht das Bundeskriminalamt diesen Ansatz nunmehr in Zweifel. Das darf man als Beginn einer politisch geleiteten Kampagne sehen, die das Ziel verfolgt, das Konzept der Sperrlisten und Stopp-Schilder doch noch Realität werden zu lassen. Denn der Vorgang befindet sich derzeit wieder im parlamentarischen Prozess.

Das BKA argumentiert damit, dass „Löschen statt Sperren“ deshalb nicht funktionieren würde, weil der Content nach der Löschung an der Quelle häufig nach einigen Tagen an anderer Stelle wieder im Netz auftaucht. Das mag in einigen Fällen so sein, taugt aber nicht als Argument pro Access-Blockaden. Denn im Falle von DNS-Sperren müssen die Inhaltsanbieter noch nicht einmal den Server wechseln, sondern nur die Domain ändern, während der Content durchgehend online bleiben kann. Das vom BKA ins Feld geführte Argument spricht also erst recht gegen Access-Sperren.

Das Bundeskriminalamt ist im Grunde bislang nicht viel mehr als eine Koordinierungsstelle und kämpft deshalb für eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen. Und insoweit wäre das Zugangserschwerungsgesetz aus Sicht des BKA ein wichtiger Baustein.

posted by Stadler at 23:00  

17.3.10

Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC

Der Bayerische Rundfunk hat der DENIC beim Landgericht München I im Wege einer einstweiligen Verfügung zunächst erfolgreich verbieten lassen, die Domain „br.de“ zugunsten eines Dritten zu registrieren. Hintergrund war der, dass der BR bei der Zuteilung von Zweibuchstabendomains im letzten Jahr im Kampf um die Domain „br.de“ nicht zum Zug gekommen war.

Mit Urteil vom 10.02.2010 (Az.: 37 O 19801/09) hat das Landgericht München I seine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben und den Antrag des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen.

Der Bayerische Rundfunk hatte seine Ansprüche auf Kartellrecht gestützt. Das Gericht sah aber in der Anwendung des Prioritätsgrundsatzes „first come first served“ keine unbillige Behinderung oder Diskriminierung des BR.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update:
Der Bayerische Rundfunk ist trotz des negativen Urteils mittlerweile als Inhaber der Domain „br.de“ bei DENIC eingetragen. Man hat die Sache dann wohl finanziell gelöst. ;-)

posted by Stadler at 12:25  

17.3.10

Was passiert mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Das Schicksal des Zugangserschwerungsgesetzes ist weiterhin offen. Während die Opposition die vollständige Aufhebung des Gesetzes fordert, möchte die Koalition bislang offenbar nur auf die Erstellung von Sperrlisten verzichten.

Da sich die Frage erneut im parlamentarischen Prozess befindet, haben sich der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sowie weitere Unterzeichner in einem offenen Brief an die Bundestagsfraktion von CDU/CSU gewandt und ihre Argumente und Bedenken nochmals zusammenfassend vorgetragen.

posted by Stadler at 11:30  

16.3.10

iPhone-Apps (nicht nur) für Juristen

Seit kurzem gibt es von Mathias Gisch ein iPhone-App „Gesetze im Internet“, der gleichnamigen Gesetzessammmlung des BMJ. Ebenfalls erhältlich ist sein App „iAdvocate“, mit dem man u.a. das Prozesskostenrisiko und das pfändbare Einkommen berechnen kann. Empfehlenswert!

posted by Stadler at 18:28  

16.3.10

Die Diskussion um den „Hackerparagraphen“

In einem neuen Beitrag für JurPC greift die Strafrechtlerin Ines Hassemer die kontroverse Diskussion um die Neufassung des § 202c StGB auf, der die Herstellung von Programmen und Tools, die dem Ausspähen und Abfangen von Daten dienen, unter Strafe stellt.

Der Beitrag von Hassemer bietet einen Überblick über die Thematik aber keine (neuen) Lösungsansätze. Ebenfalls mit dem Thema befasst hatte sich Jens Ferner.

Anders als die Kollegin Hassemer gehe ich allerdings davon aus, dass das Thema mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.5.2009 (Az.: 2 BvR 2233/07) seine Brisanz weitgehend verloren hat. Auch wenn das Gericht die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat, wird doch sehr deutlich, dass das BVerfG davon ausgeht, dass sog. „Dual Use Programme“ nicht ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Norm unterfallen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auslegeung von § 202a StGB u.a. ausgeführt:

„Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben. (…) Schon nach dem Wortlaut nicht ausreichend wäre, dass ein Programm – wie das für so genannte dual use tools gilt – für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist.“

Das dürfte unter dem Strich doch für Rechtssicherheit gesorgt haben.

posted by Stadler at 11:53  

16.3.10

Die Diskussion um den "Hackerparagraphen"

In einem neuen Beitrag für JurPC greift die Strafrechtlerin Ines Hassemer die kontroverse Diskussion um die Neufassung des § 202c StGB auf, der die Herstellung von Programmen und Tools, die dem Ausspähen und Abfangen von Daten dienen, unter Strafe stellt.

Der Beitrag von Hassemer bietet einen Überblick über die Thematik aber keine (neuen) Lösungsansätze. Ebenfalls mit dem Thema befasst hatte sich Jens Ferner.

Anders als die Kollegin Hassemer gehe ich allerdings davon aus, dass das Thema mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.5.2009 (Az.: 2 BvR 2233/07) seine Brisanz weitgehend verloren hat. Auch wenn das Gericht die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat, wird doch sehr deutlich, dass das BVerfG davon ausgeht, dass sog. „Dual Use Programme“ nicht ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Norm unterfallen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auslegeung von § 202a StGB u.a. ausgeführt:

„Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Begehung der genannten Straftaten einzusetzen. Diese Absicht muss sich ferner objektiv manifestiert haben. (…) Schon nach dem Wortlaut nicht ausreichend wäre, dass ein Programm – wie das für so genannte dual use tools gilt – für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist.“

Das dürfte unter dem Strich doch für Rechtssicherheit gesorgt haben.

posted by Stadler at 11:53  

15.3.10

ELENA-Zentralstelle speichert Daten aber verweigert Auskunft

Der Kollege Vetter verweist auf ein Gustostück im Zusammenhang mit dem umstrittenen Elektronischen Entegltnachweis hin. Man speichert zwar seit 01.01.2010 munter Arbeitnehmerdaten, teilt aber gleichzeitig mit, dass man vor 2012 den Betroffenen keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen will.

Auf diese Auskunft haben die Betroffenen allerdings nicht nur Anspruch nach dem Gesetz (§ 103 Absatz 4 SGB IV). Dieses Auskunftsrecht ist vielmehr ein Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbtbestimmung. Hier maßt sich also eine Behörde wieder einmal an, ein Gesetz nicht anzuwenden und verletzt damit auch gleichzeitig das Grundrecht der betroffenen Bürger.

Tausende Bürger entschließen sich auch gerade dazu, ELENA vor dem Bundesverfassungsgericht anzugreifen.

posted by Stadler at 18:50  

15.3.10

ELENA-Zentralstelle speichert Daten aber verweigert Auskunft

Der Kollege Vetter verweist auf ein Gustostück im Zusammenhang mit dem umstrittenen Elektronischen Entegltnachweis hin. Man speichert zwar seit 01.01.2010 munter Arbeitnehmerdaten, teilt aber gleichzeitig mit, dass man vor 2012 den Betroffenen keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen will.

Auf diese Auskunft haben die Betroffenen allerdings nicht nur Anspruch nach dem Gesetz (§ 103 Absatz 4 SGB IV). Dieses Auskunftsrecht ist vielmehr ein Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbtbestimmung. Hier maßt sich also eine Behörde wieder einmal an, ein Gesetz nicht anzuwenden und verletzt damit auch gleichzeitig das Grundrecht der betroffenen Bürger.

Tausende Bürger entschließen sich auch gerade dazu, ELENA vor dem Bundesverfassungsgericht anzugreifen.

posted by Stadler at 18:50  
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