Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.2.10

Verschärfung oder Liberalisierung des Urheberrechts?

Das von der Europäischen Union geförderte Forschungsnetzwerk COMMUNIA fordert eine Veränderung und Liberalisierung des Urheberrechts zugunsten der Interessen der Allgemeinheit, u.a. auch eine Freigabe der Nutzung (digitaler) Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken.

In Widerspruch hierzu wird bei den ACTA-Verhandlungen, an denen auch die EU beteiligt ist, gerade eine Verschärfung des Urheberrechts zugunsten der Rechteinhaber vorangetrieben.

Gut möglich, dass sich die gegensätzlichen Positionen früher oder später in einer Art Kulturkampf entladen. Denn die Weiterentwicklung des Urheberrechts ist in einer Wissengesellschaft von zentraler Bedeutung. Die nach wie vor von den Urheberrechtslobbyisten dominierte politische und gesetzgeberische Entwicklung der letzten Jahre weist in ihrer Tendenz bislang in eine falsche Richtung und entfernt sich immer stärker von den Interessen der Allgemeinheit. Aber Klientelpolitik ist in allen möglichen Bereichen nach wie vor der Normalfall, wie sich fast jeden Tag beobachten lässt.

posted by Stadler at 17:30  

2.2.10

Britische Anwaltskammer hat Anspruch auf Domain „lawsociety.com“

Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem UDRP-Verfahren am 22.01.2010 entschieden, dass das britische Pendant zur Anwaltskammer „Law Society“ Anspruch auf Übertragung der Domain „lawsociety.com“ hat.

Hätte ein ordentliches Gericht im UK oder in Deutschland auch so entschieden? Nachdem „Law Society“ zwar ein generisches Begriffspaar darstellt, gleichzeitig aber den feststehenden Namen der britischen „Anwaltskammer“ bildet und insoweit auch als Marke eingetragen ist, kann man die Entscheidung wohl vertreten. Andererseits hätte man sicherlich auch einmal die Frage stellen können, ob hier nicht auch die Wahl der Top-Level-Domain von Bedeutung ist und eine abweichende Betrachtung rechtfertigt. Das ist eine Frage, die bislang von der Rechtsprechung aber auch nicht gestellt wird.

posted by Stadler at 16:47  

2.2.10

Britische Anwaltskammer hat Anspruch auf Domain "lawsociety.com"

Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem UDRP-Verfahren am 22.01.2010 entschieden, dass das britische Pendant zur Anwaltskammer „Law Society“ Anspruch auf Übertragung der Domain „lawsociety.com“ hat.

Hätte ein ordentliches Gericht im UK oder in Deutschland auch so entschieden? Nachdem „Law Society“ zwar ein generisches Begriffspaar darstellt, gleichzeitig aber den feststehenden Namen der britischen „Anwaltskammer“ bildet und insoweit auch als Marke eingetragen ist, kann man die Entscheidung wohl vertreten. Andererseits hätte man sicherlich auch einmal die Frage stellen können, ob hier nicht auch die Wahl der Top-Level-Domain von Bedeutung ist und eine abweichende Betrachtung rechtfertigt. Das ist eine Frage, die bislang von der Rechtsprechung aber auch nicht gestellt wird.

posted by Stadler at 16:47  

1.2.10

Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. Die vertraulichen Daten sollen von der schweizerischen Bank HSBC stammen. Politiker quer durch alle Parteien und die Presse von Bild bis Süddeutsche fordern den Ankauf in seltener Einmut.

Und Heribert Prantl, der ansonsten so vehement für Rechtsstaatlichkeit eintritt, wirft in einem Kommentar in der Süddeutschen seine gesamten Grundwerte über Bord, wenn er behauptet, dem Ankauf der Daten stünden keine entscheidenden rechtlichen Bedenken entgegen. Plötzlich heiligt auch bei Prantl der Zweck die Mittel.

Dabei ist schwerlich vorstellbar, dass der Anbieter sich die Daten legal beschafft hat. Die Daten stammen, auch gemessen an den Vorgaben des deutschen Rechts, aus einer Straftat. Niemand kann außerdem nur anhand einer solchen CD die Echtheit der Daten zuverlässig beurteilen. Dass Juristen dennoch kein Beweisverwertungsverbot annehmen – was man mit guten Gründen auch anders sehen kann – ändert nichts daran, dass der deutsche Staat einen Straftäter bezahlt und damit auch für die Zukunft das illegale Ausspähen von Daten, die für die Behörden aus unterschiedlichsten Gründen interessant sein könnten, fördert.

Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.

Für den Einzelnen mag es moralisch vertretbar sein, sich aus Gewissensgründen über staatliche Gesetze hinwegzusetzen. Für den Staat selbst muss das tabu bleiben. Er muss sich formalistisch und ausnahmslos rechtstreu verhalten. Und weil dieser Staat dies häufig nicht mehr tut, fällt es ihm auch zunehmend schwerer von seinen Bürgern Rechtstreue einzufordern. Und damit schließt sich in gewisser Weise auch der Kreis hin zu den Steuerhinterziehern.

Update vom 03.02.10

posted by Stadler at 22:53  

1.2.10

Warum der BKA-Präsident weiterhin für Netzsperren ist

Ein Interview des Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, in dem er sich u.a. erneut für Netzsperren und die Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes ausgeprochen hat, erregte am Wochenende die Gemüter.

Dabei ist die Aussage Zierckes, Websperren würden abschreckend wirken, nur eine weitere nicht belegbare These der Gesetzesbefürworter, die wegen ihrer offensichtlichen Unrichtigkeit keine inhaltliche Auseinandersetzung lohnt.

Viel interessanter erscheint mir die Frage, weshalb gerade der BKA-Präsident einer der stärksten Befürworter dieses Gesetzes ist. Denn auch Ziercke weiß, dass dieses Gesetz keinen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie leisten kann. In Wirklichkeit geht es, wie so oft, um Kompetenzen, Einfluss und Macht.

Das Bundeskriminalamt ist nach wie vor primär eine Koordinierungs- und Sammelstelle, der es an originären polizeilichen Befugnissen fehlt. Das ist Ziercke ein Dorn im Auge, er möchte das BKA gerne zu einer mächtigen Bundespolizei umbauen. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen neue Kompetenzen zugunsten des BKA schafft. Und hierbei ist das Zugangserschwerungsgesetz ein Baustein. Ziercke wird also immer solche Bestrebungen unterstützen, die auf die Erweiterung der Kompetenzen des BKA abzielen. Sachliche Notwendigkeiten sind insoweit kein Kriterium. Politiker lassen sich hierfür leider sehr gerne von den „Experten“ des BKA instrumentalisieren und einen entsprechenden Handlungsbedarf einreden.

In einer Vielzahl von älteren Beiträgen und einem Brief an den Bundespräsidenten, habe ich erläutert, was in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gegen Access-Sperren spricht.

posted by Stadler at 13:00  

1.2.10

OLG Hamburg: Missbräuchliche Domainregistrierung

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 24. September 2009 (Az: 3 U 43/09) einen Unterlassungsanspruch der Stadtwerke Uetersen im Hinblick auf die Domain „stadwerke-uetersen.de“ bejaht, obwohl sich der Domaininhaber die Domain gesichert hatte, bevor die Stadtwerke GmbH überhaupt gegründet wurde.

Das Oberlandesgericht nahm insoweit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Domaininhabers an. Das lässt sich m.E. mit Blick auf die Entscheidungen des BGH „afilias.de“ und „ahd.de“ durchaus vertreten, denn der BGH geht zwar grundsätzlich davon aus, dass der Inhaber eines später entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts nicht schon allein unter Berufung auf sein Recht dem Inhaber des Domainnamens jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen kann. Anders ist dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs aber dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Domainname in einer das Recht des Dritten verletzenden Weise verwendet werden soll.

posted by Stadler at 10:37  
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