Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.10

Keinen Fußbreit den Faschisten

Wie ich zum Radikalen wurde und mit vielen Verbündeten, den Aufmarsch der Neonazis verhinderteschildert der in Dresden geborene Schriftsteller Ingo Schulze in der Süddeutschen Zeitung vom 16.02.10 (S. 11). Must Read!

Man versteht bei der Lektüre des Textes, warum es Aufgabe jedes Bürgers ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen, auch über Versammlungsverbote hinweg. Dass die Polizeibehörden im Vorfeld wenig Geschichtsbewusstsein bewiesen und in rechtswidriger Art und Weise das Aktionsbündnis „Dresden nazifrei“ behindert haben, sollte auch immer wieder erwähnt werden.

posted by Stadler at 08:40  

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  1. Bei allem Geschichtsbewusstsein, sollte man aber auch nicht vergessen, dass unser Grundgesetz und die darin gesicherte Demonstrationsfreiheit auch auf diesem Geschichtsbewusstsein beruhen. So ungern ich Nazis durch die Städte ziehen sehe und so sehr ich sie auch verabscheue: Eine genehmigte Demonstration zu verhindern ist undemokratisch und gerade anbetracht der Geschichte im höchsten Maße bedenklich.

    Gemäß dem regelmässig Voltaire in den Mund gelegten Satz. "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen."

    Best, Christian

    Comment by Christian W. — 16.02, 2010 @ 15:16

  2. Die Möglichkeit die eigene Meinung zu verbreiten sollte IMHO aber schon an gewisse Grundwerte gebunden sein. "Man sollte alle $Randgruppe vergasen.", fällt da nun mal nicht darunter.

    Genausowenig können Menschen die den Rechtsstaat abschaffen, die Bürgerrechte einschränken und/oder die Menschenrechte beschneiden wollen eben diese Rechte zur Verbreitung ihres Ziels für sich reklamieren. Es ist die gesetzliche Pflicht des Staates jedem Bürger die freie Entfaltung zu Ermöglichen, und es ist die moralische Pflicht jeden Bürgers dieses Staates diese Freiheit gegen jene zu verteidigen, die sie abschaffen wollen.

    NPD, Freie Kameradschaften und Co. haben mit ihren politischen Zielen den moralischen Anspruch auf Ausübung aller politischen Rechte verspielt. Die Blockaden der Aufmärsche sind nicht nur nicht undemokratisch, sie sind eben in Anbetracht der Geschichte auch geboten.

    Comment by Anonymous — 17.02, 2010 @ 10:39

  3. Das Problem, welches sich da stellt, ist wer das entscheidet. Hier ist sieht das Grundgesetz entsprechende Mittel vor: Es gibt die Möglichkeit Grundrechte zu verwirken oder zumindest einzuschränken.

    Ich sehe aber ein Problem, wenn man sich über dieses Grundgesetz hinwegsetzt mit der Begründung es schützen zu wollen. Das gilt für Innenminister, welche über das Ziel hinausschießen, ebenso wie für Gegendemonstranten, deren Ziel es ist eine andere Demonstration zu verhindern. Auf die Straße gehen, um zu zeigen, dass man anderer Meinung ist? Auf alle Fälle! Gezielt eine genehmigte Demonstration verhindern. Grundrechtlich sehr bedenklich. Das schmackt einfach zu sehr nach "slippery slope".

    Wahrscheinlich sind wir uns in zwei Dingen einig: 1) Rechtsextreme sind eine Gefahr für die Demokratie, aber 2) wir werden uns über die richtigen Mittel dagegen nicht einig ;)

    Comment by Christian W. — 17.02, 2010 @ 12:47

  4. Die Frage, wer das entscheiden soll, ist in der Tat berechtigt und diskussionswürdig. Ich sehe es allerdings nicht als "über das Grundgesetz hinwegsetzen um es zu schützen", wenn man derartige Demonstrationen blockiert. Im Gegenteil: Das GG schreibt es auch den Rechten vor, es selbst zu achten. Tun sie es nicht, verwirken sie auch den Schutz durch selbiges. Das führt uns also wieder nur zur obigen Frage. Meiner Meinung nach kann die einzig zulässige Antwort darauf nur die aktuelle sein: in einem Rechtsstaat sind dafür die Gerichte zuständig, und in zweiter Instanz jeder einzelne Bürger …

    Comment by Anonymous — 19.02, 2010 @ 10:38

  5. "…in einem Rechtsstaat sind dafür die Gerichte zuständig, und in zweiter Instanz jeder einzelne Bürger …"

    Im Klartext heißt das doch, dass wenn der einzelne Bürger nicht damit einverstanden ist, was die Gerichte entschieden haben, steht es ihm zu selbst zu handeln. Das halte ich für eine sehr gefährliche Ansicht.

    Tut mir leid, ich bleibe dabei: unser Grundgesetz ist da eindeutig und es hat sich jeder daran zu halten; die Rechten auf der genehmigten Demo genauso wie die Gegendemonstranten. So ist Demokratie, auch wenn es im Einzelfall wirklich unangehm ist.

    Aber wie gesagt: da werden wir uns glaube ich nicht einig.

    Comment by Christian W. — 19.02, 2010 @ 13:47

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