Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.2.10

Gibt es eigentlich Raubkopien Frau Merk?

Die bayerische Justizministerin Beate Merk wartete heute mit einem ganz besonderen Bonmot auf, denn sie erläutert uns, dass Daten keine Sachen sind, man sie deshalb nicht stehlen könne, weshalb es natürlich auch keine Hehlerei an Daten geben könne.

Aber kann man Daten dann eigentlich rauben, wenn man sie nicht stehlen kann? Denn schließlich bezeichnet Raub ja nichts anderes als einen Diebstahl mittels Gewalt. Wenn es also keinen Datendieb gibt, dann gibt es natürlich auch keinen Raubkopierer.

Warum redet man trotzdem von Raubkopien, liebe Frau Merk? Ja genau, weil man umgangssprachlich auch von Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 UWG) spricht. Und das ist genau der Straftatbestand, den der deutsche Beamte erfüllt, der (vielleicht auch bald in Ihrem Auftrag?) Daten-CD’s in der Schweiz ankauft.

posted by Stadler at 19:34  

Keine Kommentare

  1. Sie hätten mit ihren detailierten Ausführungen Amtsrichter werden sollen, Herr Stadler.

    Comment by Anonymous — 13.02, 2010 @ 19:53

  2. Ich verweise mal auf Fefes Eintrag in dem er klarstellt, dass Raubmordterrorvergewaltigungskopierer ja wg. dem Urheberrecht belangt werden und nicht wegen Diebstahl. Hatte mich auch zu früh gefreut über die Aussage von Frau Merk -.-

    http://blog.fefe.de/?ts=b5880e7c

    Comment by Staatsfeind? — 13.02, 2010 @ 20:40

  3. Politiker sind bisweilen außerordentlich kreativ, wenn es darum geht, das Recht in ihrem Sinne zu verbiegen.
    Es ist demnach ganz einfach: Wenn man eine Straftat begangen hat, zB. Bankraub, bezeichnet man den einfach als "konfliktbelastete Barabhebung" und schon ist alles paletti.
    Liebe Frau Merk, ich habe eine Geschäftsidee, an der ich Sie gerne beteiligen möchte:
    Sie sorgen Kraft Ihres Amtes und ihrer Connections dafür, dass ich möglichst viele gültige- und verifizierbare Kreditkartrn- und Konto-Datensätze bekomme. Ich zahle dem Lieferanten 1,00 EUR pro Datensatz.
    Ich werde diese Daten an den Meistbietenden verscherbeln, wer auch immer das ist.
    Die Provision für Sie beträgt 0,25 EUR pro verkauften Datensatz (nicht verhandelbar).
    Da man nach Ihrer Ansicht Daten nicht stehlen kann, ist das zweifellos ein legales Geschäft.
    Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich mich wegen der Ankaufmodalitäten wenden kann.

    Comment by Axel John — 14.02, 2010 @ 16:28

  4. Haben Sie die territoriale Reichweite von § 17 UWG und die Auswirkung von § 5 Nr. 7 StGB geprüft?

    Comment by Anonymous — 14.02, 2010 @ 16:51

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.